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Klimapaket: Was die Beschlüsse für Hausbesitzer und Mieter bedeuten

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Dirc Kalweit

Der Bundesrat hat das "Klimaschutzprogramm 2030" beschlossen. Damit treten zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz zum 1. Januar 2020 in Kraft. Das Klimapaket hat auch weitreichende Folgen für Hausbesitzer und Mieter. Wir stellen euch die Beschlüsse ausführlich und verständlich vor.

Klimapaket: Die Eckpunkte

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich beim Klimapaket auf diverse Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geeinigt. Mehr als 54 Milliarden Euro sollen die Investitionen in das Klimapaket umfassen. Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen Minderungsziele aus dem 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben.

Die für Wohnungs- und Hausbesitzer sowie für Mieter wichtigsten Punkte haben wir hier aufgelistet:

Klimapaket: Steuererleichterungen und Einzelmaßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung wird neu aufgestellt. Zusätzlich zu den bestehenden Fördermaßnahmen, bei denen Fördermittel beantragt und meist per Kredit vergeben werden, gibt es ab 2020 bis Ende 2029 folgende Ergänzungen:

  • Förderung von Einzelmaßnahmen. In Ergänzung zu den bisherigen Förderprogrammen werden künftig auch Einzelmaßnahmen gefördert, die dem Klimaschutz dienen. Voraussetzung: Die KfW stuft diese Einzelmaßnahmen auch als förderwürdig ein.
  • Steuerliche Förderung. Damit Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen in den Genuss der neuen Förderung kommen, erfolgt die Abrechnung dieser Einzelmaßnahmen über Steuererleichterungen.

Zu den erwähnten neuen Einzelmaßnahmen zählt zum Beispiel der Heizungstausch (siehe unten). Darüber hinaus gehören auch der Einbau von neuen Fenstern, Türen und Lüftungsanlagen oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden dazu. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.

Im folgenden nennt das Klimapaket-Papier ganz konkrete Beispiele. Demnach kann jeder, der alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, über drei Jahre verteilt seine Steuerschuld um 20 Prozent der Kosten mindern. Dabei gilt:

  • Im ersten Jahr können sieben Prozent oder bis zu 14.000 Euro abgesetzt werden.
  • Im zweiten Jahr kann der gleiche Betrag abgesetzt werden.
  • Im dritten Jahr können sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt demnach 40.000 Euro. Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus beziehungsweise Wohnung förderfähig.

Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte (zum Beispiel im Rahmen des С02-Gebäudesanierungsprogramms), erhält zukünftig ebenfalls eine um zehn Prozent erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen steht – anders als die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung – nicht im Fokus des Klimapakets. Zwar soll der derzeit noch bestehende Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen" aufgehoben werden. Allerdings steht noch nicht im Detail fest, was dies an der bestehenden Photovoltaik-Förderung für Hausbesitzer ändert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Koalition drängt auf eine Vereinfachung bei den Antragsverfahren und will die Förderung attraktiver machen. Gelingen soll das durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Das BEG ist eine inhaltliche Optimierung und Zusammenfassung der bereits bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden Förderangebot. Zukünftig soll ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien genügen.

Außerdem soll es mehr Fördermittel für das BEG-Programm geben. Dementsprechend ist bei den bisherigen Fördersätzen für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich Wohngebäude eine Erhöhung um zehn Prozent vorgesehen.

Auch der Kreis derer, die in den Genuss einer Förderung kommen sollen, erweitert sich. Dazu heißt es wörtlich im Klimapaket-Papier: "Im Rahmen der KfW-Förderung werden wir dafür sorgen, dass die Investitionen weiterer Adressaten durch Zuschüsse gefördert werden können." Das betrifft zum Beispiel steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen, Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie zum Beispiel Rentner, außerdem Vermieter und Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude.

KfW-Förderung 2020: BAFA übernimmt in Teilen

Die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen liegt seit dem 01.01.2020 nahezu komplett beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle). Nur Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage wird weiterhin von der KfW gefördert.

Bei der Förderung des Einbaus neuer Fenster und bei Dämmmaßnahmen ist weiterhin die KfW zuständig. Gleiches gilt auch für Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren lassen wollen. Auch hier bleibt es bei der Zuständigkeit der KfW und ihrer – jetzt finanziell aufgestockten – Förderprogramme.

Heizungstausch: Ölheizungen dürfen (fast) nicht mehr eingebaut werden

2026 ist Schluss, jedenfalls für Ölheizungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Ölheizungen mehr installiert werden "in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist". Bereits eingebaute Anlagen haben Bestandsschutz. Ausnahmen: Ab 2026 dürfen Ölheizungen dann noch eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien einbinden. Und: Wenn kein Gas- oder Wärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbare Energie (anteilig) genutzt werden kann, darf auch nach 2026 noch eine Ölheizung eingebaut werden. Allerdings wird der Austausch alter Ölheizungen gefördert. Beim Wechsel gegen ein effizienteres Heizsystem, zum Beispiel eine Wärmepumpe, gibt über eine Austauschprämie eine Förderung der Kosten von bis zu 40 Prozent.

Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Das BAFA fördert den Austausch beziehungsweise die Erweiterung der Heizungsanlage nicht mehr wie bisher mit konkreten Fördersummen. Jetzt wird die Förderung als prozentualer Anteil der tatsächlichen, förderfähigen Kosten berechnet. Grundlage dafür ist das angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Gefördert wird von der BAFA (bei Erfüllung der technischen Mindestanforderungen):

  • In Neubauten

    • Solarkollektoranlagen: 30 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen: 35 Prozent der förderfähigen Kosten
  • In Bestandsbauten

    • Gas-Brennwertheizungen,die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen (Renewable Ready): 20 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Gas-Hybridheizungen, bei denen der regenerative Wärmeerzeuger mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes bedient: 30 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Solarkollektoranlagen: 30 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Biomasseanlagen: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten
    • Wärmepumpeanlagen: bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten

Zusätzlich gilt: Wird eine alte Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um weitere zehn Prozent.

Erdgas und Heizöl verteuern sich

Ab 2021 gibt es einen neu eingeführten Festpreis für Verschmutzungsrechte (anfangs 25 Euro pro Tonne CO2), der sich sukzessive steigert. Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen oder liefern, müssen mit diesen Verschmutzungsrechten handeln – und geben den Preis für die Rechte natürlich an den Endkunden weiter. Das bedeutet, dass tanken und heizen automatisch teurer wird.

Stromkosten sinken

Ebenfalls geplant: Eine Senkung der EEG-Umlage, also der Strompreiszulage, die Endverbraucher zum Ausbau der erneuerbaren Energien zahlen.

Die EEG-Umlage sinkt dabei ab ...

  • 2021 um 2,08 Cent pro kWh.
  • 2022 um 1,73 Cent pro kWh.
  • 2023 um 1,84 Cent pro kWh.
  • 2024 um 2,71 Cent pro kWh.
  • 2025 um 3,42 Cent pro kWH.

Das hat zur Folge, dass der Strompreis sinkt. Ein Durchschnittshaushalt, der im Jahr etwa 3.000 Kilowattstunden Strom verbraucht, spart dadurch 2021 rund 62 Euro im Jahr, 2022 cirka 52 Euro, 2023 um die 55 Euro, 2024 etwa 81 Euro und 2025 dann 102 Euro im Jahr.

Verbesserte Energieberatung

Dazu gibt es auch eine Veränderung bei der Energieberatung für Wohngebäude. So soll es zu bestimmten Anlässen (zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel) eine obligatorische Beratung geben. Die bestehenden Förderprogramme decken die daraus entstehenden Kosten.

Kritik am Klimapaket

Das Klimapaket der Bundesregierung stößt auf viel Kritik – nicht nur aus der Opposition. So kritisieren Verbraucherschützer und Experten die Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung als unzureichend.

Quellen: Handelsblatt, Bundesregierung

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