Modernisieren | Ratgeber
Heizungsförderung 2026: Alle Neuerungen im Überblick
- Was ist die KfW-Heizungsförderung?
- Heizungsförderung: die wichtigsten Änderungen seit 21. Juli 2026
- Was wird mit der Heizungsförderung gefördert?
- Höhe und Voraussetzungen der Heizungsförderung
- Weitere Programme für die Heizungsförderung im Überblick
- Kombinierbare Förderungen
- Heizungsförderung beantragen
- KfW vs. BAFA: Wer ist wofür zuständig?
- Was sich 2026 und 2027 bei der Heizungsförderung weiter ändert
- Der richtige Zeitpunkt für die Heizungsförderung ist jetzt
- Wichtige Fragen rund um die Heizungsförderung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Heizungsförderung läuft seit dem 21. Juli 2026 zu neuen Konditionen. Sie wird nicht abgeschafft, sinkt aber bis 2030 schrittweise.
- Zuständig für den Heizungstausch in Wohngebäuden ist seit 2024 allein die KfW, konkret der Zuschuss 458 für Privatpersonen.
- Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent) und ein gestaffelter Einkommensbonus (bis zu 40 Prozent).
- In der Spitze erreichst du damit bis zu 80 Prozent Förderung und maximal 22.400 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit.
- Die förderfähigen Investitionskosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit halbjährlichen Absenkungen bis 2030.
- Das BAFA bleibt zuständig für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und Energieberatung (also alles außer dem eigentlichen Heizungstausch).
- Ab dem 1. November 2026 gilt wieder die freie Heizungswahl: Auch neue Gas- und Ölheizungen sind dann erlaubt, werden aber nicht mehr gefördert.
Das kannst du tun
- Prüfe zuerst, ob deine Heizung überhaupt förderfähig ist: Erneuerbare Energien statt fossiler Brennstoffe sind dafür Pflicht.
- Lass dir von Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten eine Kostenschätzung geben.
- Stelle den Förderantrag immer vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit deinem Heizungsbauer.
- Rechne deinen Einkommensbonus genau durch. Ein Kind im Haushalt senkt dein maßgebliches Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro.
- Kombiniere den Zuschuss bei Bedarf mit dem KfW-Ergänzungskredit, wenn du zusätzliches Kapital brauchst.
- Reiche alle Nachweise fristgerecht ein, sonst verzögert sich die Auszahlung deiner Fördersumme.
- Warte mit größeren Vorhaben nicht zu lange: Boni sinken alle sechs Monate weiter.
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Was ist die KfW-Heizungsförderung?
Die KfW-Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ihr Ziel ist es, den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizungen im Gebäudebestand zu beschleunigen und so die Energiewende im Wohnbereich voranzubringen. Für dich als Eigentümer einer bestehenden Immobilie bedeutet das: Tauschst du eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, bekommst du einen Teil deiner Investitionskosten vom Staat zurück.
Die Förderprogramme der KfW gliedern sich nach Zielgruppe:
| KfW-Programm | Zielgruppe | Fördersatz |
|---|---|---|
| KfW 458 | Privatpersonen, Wohngebäude | 30 bis 80 Prozent |
| KfW 459 | Unternehmen, Wohngebäude | 30 Prozent |
| KfW 522 | Unternehmen, Nichtwohngebäude | 30 Prozent |
| KfW 422 | Kommunen, Wohn- und Nichtwohngebäude | 30 Prozent |
Diese Förderprogramme kannst du mit den zinsgünstigen Ergänzungskrediten 358/359 (Wohngebäude) und 523 (Nichtwohngebäude) kombinieren.
Hinweis: In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns vor allem auf den KfW-Zuschuss 458 für Privatpersonen, da er für die meisten Eigenheimbesitzer die relevanteste Förderung ist.
Heizungsförderung: die wichtigsten Änderungen seit 21. Juli 2026
Hinweis: Für den reibungslosen Ablauf der Änderung der Heizungsförderung musste das Antragsportal der KfW vom 09. bis zum 20. Juli deaktiviert werden. Wenn du vorher schon eine gültige Zusage hattest, kannst du diese unter den neuen Konditionen weiter nutzen. Hast du deinen Antrag vor dem Stichtag gestellt, gilt für dich noch das alte Recht.
Seit dem 21. Juli 2026 haben sich beim KfW-Zuschuss 458 folgende Punkte geändert:
- Die förderfähigen Gesamtkosten sinken für die erste Wohneinheit von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.
- Der Einkommensbonus wird dreistufig: 40 Prozent bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
- Ein neuer Familienzuschlag reduziert das maßgebliche Einkommen um pauschal 10.000 Euro pro Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt sofort von 20 auf 16 Prozent und ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.
- Effizienzbonus (5 Prozent für natürliche Kältemittel) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro für Biomasse) entfallen ersatzlos.
- Der maximale Fördersatz steigt in der Spitze von bisher 70 auf 80 Prozent.
- Eine Heizungsförderung gibt es künftig nur noch beim Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien. Der Austausch einer bereits bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr bezuschusst.
Durch diese Neuerungen verbessert sich die Situation für Familien mit geringem Einkommen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 50.000 Euro bekommen künftig oft mehrere Tausend Euro weniger. Grund sind die Kürzungen und der Wegfall einzelner Förderbausteine.
Was wird mit der Heizungsförderung gefördert?
Die Heizungsförderung gilt für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude. Als bestehend gilt ein Gebäude, dessen Baugenehmigung oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind von der Heizungsförderung ausgeschlossen.
Förderfähige Heizungsanlagen
Folgende Heizungstechniken (auch in Kombination) sind mit KfW 458 aktuell förderfähig:
- Wärmepumpen aller Bauarten (Luft, Erdreich, Grundwasser, Abwasser)
- Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzanlagen)
- Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Nicht gefördert werden reine Gas- und Ölheizungen sowie Gas- oder Öl-Hybridheizungen – auch dann nicht, wenn das neue Heizungsgesetz ihren Einbau ab November 2026 wieder erlaubt.
Förderfähige Kosten
Zu den förderfähigen Investitionskosten gehören:
- Kauf und Einbau der neuen Heizungsanlagen
- Rückbau und Entsorgung der alten Heizung
- Anpassung des Heizungsverteilsystems, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
- akustische Fachplanung bei Wärmepumpen
Bei Eigenleistung zählen ausschließlich die Materialkosten als förderfähig. Deine eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst. Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten zudem im Nachhinein bestätigen.
Höhe und Voraussetzungen der Heizungsförderung
KfW 458: Zuschuss für Privatpersonen im Detail
Du bist antragsberechtigt, wenn du Eigentümer eines bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhauses bist. Auch als Eigentümer einer Eigentumswohnung kannst du Maßnahmen am Sondereigentum fördern lassen. Auch als Wohnungseigentümergemeinschaft könnt ihr für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum gemeinsam einen Antrag stellen. Bist du als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert, bist du hier nicht antragsberechtigt und musst auf den Zuschuss 459 ausweichen.
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen zusammen, die sich kombinieren lassen:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | für alle Eigentümer, die selbst im Gebäude wohnen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent (Stand: Juli 2026, sinkt halbjährlich) | frühzeitiger Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung und nur, wenn die betroffene Wohneinheit dein Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist. |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 Prozent | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro und nur, wenn die betroffene Wohneinheit dein Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist. |
| Familienzuschlag | minus 10.000 Euro auf das maßgebliche Einkommen | mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt |
Wichtig: Der maximale Fördersatz ist auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, selbst wenn die Summe der einzelnen Bausteine rechnerisch darüberliegt.
Nach Abschluss der Maßnahme müssen mindestens 65 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen, und das Heizungsverteilsystem muss optimiert werden. Ab November 2026 wird die 65-Prozent-Pflicht jedoch entfallen.
Förderfähige Kosten und Höchstbeträge je Wohneinheit
Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW aktuell förderfähige Kosten bis 28.000 Euro. Die Obergrenze sinkt anschließend halbjährlich um 750 Euro:
| Zeitraum | Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) |
|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 28.000 Euro |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 27.250 Euro |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 26.500 Euro |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 25.750 Euro |
| 01.08.2028 – 31.01.2029 | 25.000 Euro |
| 01.02.2029 – 31.07.2029 | 24.250 Euro |
| 01.08.2029 – 31.01.2030 | 23.500 Euro |
| ab 01.02.2030 | 22.750 Euro (weiter sinkend bis 22.000 Euro ab 01.08.2030) |
Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro.
Rechenbeispiele: So viel Zuschuss ist möglich
Beispiel 1 – Standardfall ohne Bonus:
Ein Paar tauscht seine 15 Jahre alte, noch funktionstüchtige Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
- Investitionskosten: 24.000 Euro
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 65.000 Euro (zu hoch für den Einkommensbonus)
- Die Gasheizung ist noch nicht 20 Jahre alt, damit entfällt auch der Klimageschwindigkeitsbonus.
- Es bleibt bei der Grundförderung von 30 Prozent - das entspricht 7.200 Euro Zuschuss.
Beispiel 2 – mit Klimageschwindigkeitsbonus:
Eine Eigentümerin ersetzt ihre 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Erdwärmepumpe.
- Investitionskosten: 26.000 Euro
- Haushaltseinkommen: 55.000 Euro (kein Einkommensbonus)
- Weil die alte Heizung mindestens 20 Jahre alt ist, greift der Klimageschwindigkeitsbonus.
- Grundförderung (30 Prozent) plus Bonus (16 Prozent) ergeben 46 Prozent, macht 11.960 Euro Zuschuss.
Beispiel 3 – Familie mit maximalem Fördersatz:
Eine Familie mit einem Kind hat ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 38.000 Euro. Durch den Familienzuschlag sinkt das maßgebliche Einkommen rechnerisch auf 28.000 Euro, damit greift der höchste Einkommensbonus von 40 Prozent. Die Familie tauscht eine 25 Jahre alte Ölheizung (Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent) gegen eine Erdwärmepumpe.
- Investitionskosten: 28.000 Euro (Kappungsgrenze = Höchstgrenze der förderfähigen Kosten)
- Rechnerisch ergeben sich 86 Prozent (30 + 16 + 40), gedeckelt wird aber auf 80 Prozent – der maximal mögliche Zuschuss von 22.400 Euro.
Beispiel 4 – Biomasseheizung mit Solarthermie:
Ein Eigentümer kombiniert eine Pelletheizung mit einer Solarthermieanlage, wie es die Förderbedingungen vorschreiben.
- Investitionskosten: 20.000 Euro
- Haushaltseinkommen: 45.000 Euro (Einkommensbonus: 10 Prozent)
- Die alte Anlage ist erst 12 Jahre alt, der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt.
- Grundförderung (30 Prozent) plus Einkommensbonus (10 Prozent) ergeben 40 Prozent - das entspricht 8.000 Euro Zuschuss.
Weitere Programme für die Heizungsförderung im Überblick
KfW-Zuschuss 459 – Heizungsförderung für Unternehmen, Wohngebäude
- für Unternehmen, die in bestehenden Wohngebäuden investieren
- Fördersatz 30 Prozent der förderfähigen Kosten, keine Boni für Selbstnutzung
KfW-Zuschuss 522 – Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude
- analog zu Programm 459, aber für Nichtwohngebäude
- ebenfalls bis zu 30 Prozent Fördersatz
KfW-Zuschuss 422 – Heizungsförderung für Kommunen
- für kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe
- deckt Wohn- und Nichtwohngebäude ab, Fördersatz 30 Prozent
KfW-Ergänzungskredit 358/359 – Wohngebäude
- zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, ausschließlich in Kombination mit einer bereits erteilten Zuschusszusage
- Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- zuständig für Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung und Heizungsoptimierung
- Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent
BAFA – Energieberatung für Wohngebäude
- Zuschuss zu den Kosten einer Energieberatung
- maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
Kombinierbare Förderungen
Den KfW-Zuschuss 458 kannst du mit dem Ergänzungskredit 358 oder 359 kombinieren, um zusätzliches Kapital für deinen Heizungstausch zu bekommen. Der Kredit steht dir aber nur zu, wenn bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt. Ein alleiniger Antrag ist nicht möglich.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln – etwa Programmen von Ländern, Kommunen oder Energieversorgern – ist bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten erlaubt. Für dieselben förderfähigen Kosten darfst du aber immer nur einen Antrag stellen: entweder bei der KfW oder beim BAFA, nicht bei beiden gleichzeitig.
Zusätzliche Informationen zu Fördermitteln von Ländern und Kommunen findest du über die Förderdatenbank des Bundes.
Tipp: Du bekommst keinen Einkommensbonus? Dann prüfe stattdessen, ob sich für dich die steuerliche Abschreibung von bis zu 40.000 Euro Sanierungskosten über drei Jahre lohnt. Der KfW-Zuschuss und die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz schließen sich allerdings für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
Planst du eine umfassende Sanierung? Dann findest du ergänzende Informationen zum passenden Förderkredit in unserem Ratgeber Die KfW-Förderung für die energetische Sanierung.
Deine individuelle Berechnung
Mit dem ZuschussGuide von Wohnglück.de kannst du in wenigen Minuten prüfen, welche Zuschüsse für dich infrage kommen, was die für dich zulässige Förderhöhe ist und wie viel du am Ende selbst bezahlen musst.
Heizungsförderung beantragen
Die Antragstellung für den KfW-Zuschuss 458 folgt einer festen Reihenfolge. Halte dich unbedingt an diese Schritte, sonst riskierst du den kompletten Zuschuss.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen bestätigt dir die geplanten förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
- Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen: Der Vertrag mit deinem Heizungsbauer muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Ohne diese Klausel ist eine spätere Förderung ausgeschlossen.
- Zuschuss online beantragen: Registriere dich im Kundenportal „Meine KfW“, wähle das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)” und lade Vertrag sowie BzA hoch.
- Vorhaben umsetzen: Nach der Förderzusage kannst du sofort starten. Für die Umsetzung hast du 36 Monate Zeit (Bewilligungszeitraum).
- Nachweise einreichen: Dein Fachunternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung (Bestätigung nach Durchführung, BnD). Reiche alle Rechnungen und Nachweise spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme beziehungsweise nach Ende des Bewilligungszeitraums ein.
Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel innerhalb von ein bis drei Monaten aus. Bei größeren Fördersummen oder Rückfragen kann sich die Bearbeitung verlängern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht grundsätzlich nicht: Die Bundesregierung stellt zwar ausreichend Haushaltsmittel in Aussicht, garantiert diese aber nicht.
KfW vs. BAFA: Wer ist wofür zuständig?
Seit Januar 2024 ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt: Die KfW kümmert sich um den kompletten Heizungstausch, das BAFA um alle anderen energetischen Einzelmaßnahmen am Gebäude.
| Maßnahme | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Einbau Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle | KfW (Zuschuss 458/459/522) |
| Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz | KfW (Anschluss) / BAFA (Errichtung des Netzes) |
| Dämmung, Fenster, Außentüren | BAFA |
| Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung | BAFA |
| Energieberatung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | BAFA |
| Ergänzungskredit zu einer bewilligten Zuschussförderung | KfW (über Finanzierungspartner) |
Für dich heißt das in der Praxis: Tauschst du nur die Heizung aus, reicht ein Antrag bei der KfW. Sanierst du zusätzlich die Gebäudehülle oder lässt eine Energieberatung durchführen, brauchst du einen zweiten, separaten Antrag beim BAFA.
Was sich 2026 und 2027 bei der Heizungsförderung weiter ändert
Die Heizungsförderung bleibt in Bewegung. Diese 3 Entwicklungen solltest du im Blick behalten, wenn du deinen Heizungstausch planst:
1. Freie Heizungswahl ab 1. November 2026
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Heizungsgesetz (GEG) und kippt die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Eigentümer dürfen dann wieder frei zwischen Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse oder klassischer Gas- und Ölheizung wählen.
Anstelle der 65-Prozent-Pflicht wird die Bio-Treppe eingeführt: Ab 2029 ist ein Anteil von 10 Prozent biogenen Brennstoffen vorgeschrieben, der bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent steigt. Gefördert wird eine reine Gas- oder Ölheizung aber weiterhin nicht.
2. Neue Wärmepumpenförderung ab 2027
Zum ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen dauerhaft von 30 auf 15 Prozent. Als Ausgleich ist ein neuer Wertschöpfungsbonus von voraussichtlich 15 Prozent für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen. In Summe bleibst du damit bei 30 Prozent Grundförderung. Für Geräte aus Nicht-EU-Fertigung entfällt dieser Bonus. Offen ist bislang, ob die Endmontage in der EU reicht oder ob auch die Bauteile aus der EU stammen müssen. Details will die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen.
3. Sinkende Höchstgrenzen bis 2029 und darüber hinaus
Die förderfähigen Kosten je Wohneinheit sinken planmäßig alle sechs Monate um jeweils 750 Euro (von 28.000 Euro im Sommer 2026 auf voraussichtlich 22.000 Euro im Sommer 2030).
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich im gleichen Rhythmus und läuft Mitte 2028 aus. Wenn du von einem möglichst hohen Zuschuss profitieren möchtest, solltest du deinen Heizungstausch möglichst schnell angehen.
Der richtige Zeitpunkt für die Heizungsförderung ist jetzt
Die Heizungsförderung bleibt auch nach der Reform vom Juli 2026 ein kräftiger Hebel, um deine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage zu tauschen. Wenn du wenig verdienst oder Kinder im Haushalt hast, kommst du sogar auf einen höheren Fördersatz als zuvor. Dennoch sinken die Höchstbeträge in den kommenden Jahren Schritt für Schritt. Je früher du Antrag, Vertrag und Umsetzung angehst, desto mehr staatliche Förderung bleibt für dein Projekt übrig.
Wichtige Fragen rund um die Heizungsförderung
Welche Heizungsanlagen sind noch förderfähig?
Förderfähig bleiben Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Reine Gas- und Ölheizungen sowie Gas- oder Öl-Hybridheizungen erhalten weiterhin keine Förderung, auch wenn sie ab November 2026 wieder eingebaut werden dürfen.
Wer kann eine Heizungsförderung beantragen?
Du kannst den Zuschuss 458 beantragen, wenn du Eigentümer eines bestehenden (Baugenehmigung oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt) Ein- oder Mehrfamilienhauses bist oder eine Eigentumswohnung besitzt und dort Maßnahmen am Sondereigentum umsetzt. Seid ihr eine Wohnungseigentümergemeinschaft, könnt ihr für das Gemeinschaftseigentum zusammen einen Antrag stellen. Bist du als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert, musst du den Zuschuss 459 nutzen.
Wie erhalte ich eine Heizungsförderung von 70 Prozent?
Vor der Reform im Juli 2026 war der Fördersatz auf 70 Prozent gedeckelt. Seit dem 21. Juli 2026 ist durch die Kombination aus Grundförderung (30 Prozent), Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent) und Einkommensbonus (bis zu 40 Prozent) sogar ein Fördersatz von bis zu 80 Prozent möglich. Um in die Nähe dieser Werte zu kommen, brauchst du ein niedriges Haushaltseinkommen, idealerweise mit Familienzuschlag, und musst eine besonders alte, funktionstüchtige Heizung frühzeitig austauschen.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt, nachdem du alle Nachweise – insbesondere die Bestätigung nach Durchführung und die vollständigen Rechnungen – im Kundenportal „Meine KfW" eingereicht hast. Nach erfolgreicher Prüfung dauert die Auszahlung in der Regel ein bis drei Monate, bei umfangreicheren Vorhaben oder Rückfragen auch länger.
Wie beantrage ich die Fördermittel für die neue Heizung?
Du holst zuerst eine Bestätigung zum Antrag von einem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten ein, schließt einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel ab und stellst danach den Antrag online im Kundenportal „Meine KfW“. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Abschnitt „Heizungsförderung beantragen” weiter oben.
Bekomme ich Fördermittel, wenn ich die Heizung selbst einbaue?
Ja, aber nur eingeschränkt. Bei Eigenleistung sind ausschließlich die Materialkosten förderfähig, nicht deine eigene Arbeitszeit. Zusätzlich muss ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung und die korrekten Materialkosten im Nachhinein schriftlich bestätigen.
Bis wann soll ich den Antrag auf die Heizungsförderung stellen?
Der Antrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also bevor der Liefer- oder Leistungsvertrag mit der aufschiebenden Förderklausel wirksam wird. Danach hast du 36 Monate Zeit, um die Maßnahme abzuschließen. Startest du früh, sicherst du dir die aktuell noch höheren Bonussätze, bevor diese in den nächsten Halbjahren weiter sinken.
Welche Nachweise muss ich nach der Maßnahme einreichen?
Nötig sind die Bestätigung nach Durchführung (du erhältst sie von deinem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten) sowie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten. Für Bonusförderungen wie den Einkommensbonus reichst du zusätzlich Einkommensteuerbescheide der relevanten Jahre ein. Die vollständigen Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme vorliegen.
Wird die Heizungsförderung abgeschafft?
Nein. Die Heizungsförderung läuft weiter, wird aber aufgrund von Einsparungen im Bundeshaushalt bis mindestens 2030 schrittweise gekürzt und sozialer gestaffelt. Förderfähige Höchstbeträge und Bonussätze sinken planmäßig alle sechs Monate, ein komplettes Ende der Förderung ist Stand Juli 2026 nicht angekündigt.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.