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Staatliche Förderung für neue Heizung: So kommt ihr an den Zuschuss von BAFA und KfW


Die staatliche Förderung von sparsamen Heizungen soll die Energiewende voranbringen. Wir erklären, wie Bauherren und Hauseigentümer an den Zuschuss von BAFA und KfW kommen.

  1. Die Förderung der Heizungserneuerung beim BAFA
  2. Die Förderung der Heizungserneuerung durch die KfW

Ihr plant den Einbau einer neuen Heizung und sucht nach der richtigen Förderung? Der Staat unterstützt Bauherren und Hauseigentümer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, mit hohen Zuschüssen. Schließlich ist die Energiewende im Gebäudebestand ein zentrales Anliegen der Klimapolitik der Bundesregierung.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert der Staat den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, als Einzelmaßnahme (BEG EM). Dazu zählen Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellen. Die Förderung für Einzelmaßnahmen wird ausschließlich in Form von Investitionszuschüssen gewährt. Für ihre Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. 

Mit der Umgestaltung der Förderrichtlinien Ende Juli 2022 und Anfang Januar 2023 wurden die Konditionen erheblich verändert. Anders als früher unterscheidet sich die Höhe der Förderung für die unterschiedlichen Heizungen nun deutlich. Außerdem gibt es für Wärmeerzeuger, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, keine staatliche Unterstützung mehr.

Neben dem Bund haben auch viele Länder und Kommunen sowie Energiedienstleister Programme zur Förderung der neuen Heizung aufgelegt. Die findet ihr am besten über eine Förderdatenbank wie www.foerderdatenbank.de oder www.foerderdata.de.

Im Folgenden erklären wir euch, welche Förderungen es bundesweit für die Heizungserneuerung gibt, wie viel Geld ihr vom Staat bekommen könnt und worauf ihr achten müsst.

Die Förderung der Heizungserneuerung beim BAFA

Zuschüsse für die ­Heizungserneuerung auf der Basis von erneuerbaren Energien ­werden vom Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) ­vergeben. Die Höhe der Förderung wird dabei als prozentualer Anteil der "förderfähigen Kosten" berechnet.

Als förderfähige Kosten gelten dabei neben den Kosten für die Anschaffung und Installation der neuen Heizung auch weitere Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung, aber auch eine Schornsteinsanierung oder der Einbau von Flächenheizkörpern. Detaillierte Angaben dazu findet ihr im BAFA-Merkblatt der förderfähigen Kosten.

Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen und damit auch für die Heizungserneuerung sind gedeckelt. Sie betragen maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Die Höhe der Förderung für die neue Heizung beim BAFA

Die Basis-Fördersätze für die neue Heizung liegen zwischen 10 Prozent (Biomasseheizung) und 30 Prozent (Errichtung eines Gebäudenetzes ohne Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz). Diese Sätze können durch diverse Boni erhöht werden:

  • Ihr wählt als neue Heizung eine Wärmepumpe, für die das Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird, oder die mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet: + 5 Prozent 
  • Die neue Heizung ersetzt eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige mindestens 20 Jahre alte Gasheizung: + 10 Prozent 

Ein Beispiel: Ihr tauscht die alte Gasheizung gegen eine Erdwärmepumpe. Dann übernimmt der Staat 40 Prozent der Kosten. Bei einem Investitionsvolumen von 35.000 Euro sind das satte 14.000 Euro.

Übrigens: Für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gibt es ab 15.08.2022 keine Förderung mehr, auch nicht für Gas- oder Öl-Hybridheizungen.

BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Nach Einschätzung der Bundesregierung übernehmen Wärmepumpen eine Schlüsselrolle in der Energiewende im Gebäude. Entsprechend hoch und differenziert ist die Förderung. Das BAFA fördert den Einbau von Wärmepumpen, wenn die Wärmepumpe überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dient.

Die Basis-Förderung des BAFA für Wärmepumpen beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn als Wärmequelle das Erdreich, das Grundwasser oder Abwasser erschlossen wird, gibt es sogar 30 Prozent. Dann kommt ein Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozentpunkten auf die Basis-Förderung oben drauf. Diesen Bonus gibt es auch, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet. 

Ausführliche Infos zu den technischen Voraussetzungen, der Antragstellung und weiteren Details findet ihr in diesem Artikel:

Förderung von Wärmepumpen: So kassiert ihr Zuschüsse vom Staat

BAFA-Förderung für Biomasseheizungen

Seit Januar 2023 werden Pellet- und andere Biomasseheizungen nur noch gefördert, wenn sie mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Diese zweite Heizungskomponente muss so ausgelegt sein, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnte.

Gefördert werden folgende Heizungen, die über Biomasse Wärme erzeugen:

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackgut, die automatisch beschickt sind, über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen 
  • automatisch beschickte Pelletöfen mit Wassertasche, Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung
  • automatisch beschickte Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets beziehungsweise Hackschnitzeln und Scheitholz mit Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung 
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Die Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung muss dabei mindestens fünf Kilowatt betragen und der Kessel immer mit einem Pufferspeicher errichtet werden. Für den Pellet- und Hackgutbetrieb muss er ein Volumen von mindestens 30 Litern je KW Nennwärmeleistung haben, für Stückholzverbrennung mindestens 55 Liter je KW.

Das BAFA veröffentlicht ausführliche und regelmäßig aktualisierte Listen dazu, welche Holzheizungs-Modelle von welchen Firmen förderfähig sind:

So die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, gibt es für Biomasseanlagen einen Zuschuss von 10 Prozent. Keine Zuschüsse gibt es unter anderem für luftgeführte Pelletöfen und handbeschickte Einzelöfen. 

Wissenswertes rund um die Holzheizung findet ihr in diesem Ratgeber: Das müsst ihr über Pelletöfen, Kaminöfen und Hackschnitzelheizungen wissen

Förderung Holzheizung: So kassiert ihr Zuschüsse vom Staat

Pelletheizung in einem Heizungskeller.
Für Holzheizungen wurden Anfang 2023 die Förderbedingungen verschärft.

BAFA-Förderung für Solarthermie

Bei der Solarthermie wird (im Unterschied zur Photovoltaik) Sonnenergie in Wärme umgewandelt. Auch die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen fördert die BAFA – unter der Voraussetzung, dass ihr die Solarthermieanlage überwiegend zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz nutzt. Wenn das der Fall ist, gibt es bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten zurück.

Doch Vorsicht: Eine Solarthermieanlage alleine kann in der Regel nicht den gesamten Energiebedarf des Gebäudes decken. Deshalb wird diese Technologie gerne in Hybrid-Heizungen mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert. Wenn das für euch eine Option ist, solltet ihr im Blick haben, dass es keine Förderung mehr für Gas- oder Öl-Hybridheizungen gibt.

Förderung von Solarthermieanlagen: So kassiert ihr Zuschüsse vom Staat

Teile einer Solarthermieanlage auf einem Hausdach.
Solarthermie kann sowohl die Warmwasser-Aufbereitung als auch die Heizung unterstützen.

Förderung für Brennstoffzellenheizung beim BAFA

Seit Januar 2023 könnt ihr beim BAFA auch Zuschüsse für den Einbau einer Brennstoffzellenheizung beantragen. Das geht aber nur, wenn die Anlage mit grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben wird. Der Basis-Fördersatz beträgt 25 Prozent. 

Zusätzlicher Zuschuss durch den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentrales Element in der Klimapolitik. Im Gebäudebereich heißt das: Weg von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Den Austausch der Wärmeerzeuger kurbelt die Bundesregierung mit einem Bonus an: Wer eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt, bekommt einen Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent. Bedingung ist, dass die neue Heizung ganz ohne fossile Brennstoffe betrieben wird.

Die BAFA-Zuschüsse für die Heizungserneuerung in der Übersicht

Hier noch einmal die seit 01.01.2023 gültigen Basis-Fördersätze und die jeweils möglichen Boni im Überblick:

Übersicht: Die Heizungs-Fördermittel des BAFA (Stand: Januar 2023)
HeizungsartBasis-FördersatzEffizienz-Bonus oder 
Bonus für natürliches Kältemittel
Austausch-Bonus
Wärmepumpe 25 Prozent5 Prozent10 Prozent
Biomasseheizung10 Prozent 10 Prozent
Solarthermieanlage25 Prozent 10 Prozent
Brennstoffzellenheizung25 Prozent 10 Prozent
Anschluss an ein Gebäudenetz25 Prozent 10 Prozent
Anschluss an ein Wärmenetz30 Prozent 10 Prozent

So stellt ihr den Antrag auf Heizungs-Förderung beim BAFA

Die ­Zuschüsse müsst ihr grundsätzlich immer vor Umsetzung der Maßnahme beantragen, also vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb beziehungsweise dessen Beauftragung. Planungsleistungen dürfen dagegen auch vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Bevor ihr den Antrag stellt, solltet ihr schon Kostenvoranschläge haben für die Leistungen, die gefördert werden sollen. Eine realistische Kostenschätzung ist sehr wichtig, denn nach den geschätzten Kosten, die ihr im Antrag angebt, berechnet sich die Fördersumme. Ein nachträgliche Korrektur ist dabei nicht mehr möglich.

Den Antrag stellt ihr beim BAFA über ein elektronisches Antragsformular. Alle Informationen dazu findet ihr in diesem Merkblatt des BAFA.

Die Förderung der Heizungserneuerung durch die KfW

Bei der KfW gibt es Kredite mit Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss für Sanierungen zum Effizienzhaus. Wenn ihr bei einer solchen Sanierung eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien einbaut, ist das natürlich Teil der Förderung. Dann kommt für euch der KfW-Kredit 261 in Frage.

Für Einzelmaßnahmen gibt es bei der KfW keine Förderung. Bis Januar wurde der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit dem Zuschuss-Programm 433 gefördert. Doch das wurde seitens der KfW gestoppt. Es können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen. 

Hier findet ihr noch mehr Infos zum Thema Brennstoffzellenheizung

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