Modernisieren | Ratgeber
Förderung von Wärmepumpen: Änderungen und aktueller Stand
- Neue Wärmepumpenförderung einfach erklärt
- Wärmepumpenförderung: Vorher-Nachher-Vergleich
- KfW Zuschuss: Förderfähige Kosten
- Welche Wärmepumpen werden gefördert?
- Förderbausteine: Grundförderung & Boni im Überblick
- Neue Wärmepumpenförderung: Eigenanteil berechnen
- Schritt für Schritt zur Wärmepumpenförderung
- KfW-Ergänzungskredit für Wärmepumpen
- Regionale Förderungen für Wärmepumpen
- Steuerbonus für Wärmepumpen 2026
- Fazit: Förderung gekürzt – lohnt sich noch eine Wärmepumpe?
- Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Das ändert sich bei der Wärmepumpenförderung
- Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten und wird weiterhin über die KfW ausgezahlt.
- Der Förderhöchstbetrag sinkt für Einfamilienhäuser von 30.000 auf 28.000 Euro und wird ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro reduziert.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt: 40 Prozent gibt es bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Familien profitieren zusätzlich: Ab dem ersten minderjährigen Kind reduziert sich das anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können mehr Familien Anspruch auf den Einkommensbonus haben.
- Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen, dafür soll ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen eingeführt werden.
Das solltest du jetzt beachten
- Bereits bewilligte Förderanträge bleiben unverändert und sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.
- Auch laufende Anträge können noch nach den bisherigen Regeln bewilligt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und alle Förderbedingungen erfüllt sind.
- Nicht genutzte BzA können ab dem 21. Juli 2026 für einen Förderantrag nach den neuen Bedingungen verwendet werden.
- Den Förderantrag solltest du möglichst früh stellen. Da der Förderhöchstbetrag ab Februar 2027 regelmäßig sinkt, kann ein früher Heizungstausch mehrere hundert bis tausend Euro mehr Förderung bringen.
- Prüfe alle Fördermöglichkeiten. Neben dem KfW-Zuschuss kommen je nach Situation auch der KfW-Ergänzungskredit, regionale Förderprogramme oder alternativ die steuerliche Förderung infrage. Mit dem ZuschussGuide von Wohnglück.de kannst du schnell ermitteln, welche Förderung du erhältst.
Neue Wärmepumpenförderung einfach erklärt
Zum 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die staatliche Wärmepumpenförderung. Die Grundförderung bleibt zwar bei 30 Prozent, viele weitere Förderbausteine (sog. Boni) wurden jedoch angepasst. So sinken die maximal förderfähigen Kosten, der Einkommensbonus wird neu gestaffelt und der Klimageschwindigkeits-Bonus fällt künftig niedriger aus. Gleichzeitig entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag.
Die Förderung wird weiterhin als nicht rückzahlbarer KfW-Zuschuss (Programm 458) ausgezahlt. Je nach persönlicher Situation sind Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent (Grundförderung plus beanspruchte Boni) der förderfähigen Kosten möglich.
Tipp: Nicht nur beim Thema Wärmepumpe gibt es Änderungen. Lies hier alles zum neuen Heizungsgesetz 2026.
Die wichtigsten Förderbausteine im Überblick
| Förderbaustein | Förderung ab 21. Juli 2026 |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
| Familienzuschlag | Einkommensgrenze erhöht sich einmalig ab dem ersten minderjährigen Kind um 10.000 €. |
| Wertschöpfungsbonus | ab 1. Quartal 2027: 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen |
| Effizienzbonus | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | entfällt |
Förderfähige Kosten
Für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro an Kosten gefördert. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro und für jede weitere 8.000 Euro förderfähig. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro.
Gefördert werden unter anderem:
- Kauf und Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe
- Fachplanung und Baubegleitung
- notwendige Umfeldmaßnahmen, etwa Erdarbeiten oder Anpassungen am Heizsystem
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt.
- Die neue Heizungsanlage nutzt überwiegend erneuerbare Energien.
- Beim Einbau wird das Heizungsverteilungssystem optimiert, einschließlich eines hydraulischen Abgleichs.
Wärmepumpenförderung: Vorher-Nachher-Vergleich
Die wichtigsten Änderungen bei der Wärmepumpenförderung für selbstnutzende Eigentümer findest du in der folgenden Tabelle:
| Förderkomponente | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Max. förderfähige Kosten (erste Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € (ab 01.02.2027 danach halbjährlich –750 €) |
| Grundförderung | 30 % | 30 % (ab dem 1. Quartal 2027 15% für außerhalb der EU hergestellte Geräte) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % (danach halbjährlich –4 Prozentpunkte) |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen |
| Familienzuschlag | nicht vorhanden | Einkommensgrenze erhöht sich einmalig ab dem ersten minderjährigen Kind um 10.000 €. |
| Effizienzbonus | 5 % (z. B. für natürliche Kältemittel) | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € pauschal | entfällt |
| Wertschöpfungsbonus | nicht vorhanden | ab dem 1. Quartal 2027: 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen (Absenkung auf 15 % Grundförderung für Nicht-EU-Heizsysteme) |
Insgesamt fällt die Förderung künftig für viele Eigentümer geringer aus. Der Förderhöchstbetrag sinkt zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro und wird ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert. Außerdem soll ab dem ersten Quartal 2027 die volle Grundförderung nur noch für Wärmepumpen gelten, die in der Europäischen Union gefertigt oder montiert wurden. Für außerhalb der EU hergestellte Geräte sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus fällt direkt zum Start der Reform von 20 auf 16 Prozent und wird anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt. Gleichzeitig entfallen der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent sowie der Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro vollständig.
Nicht alle Änderungen sind jedoch nachteilig: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro erhöht sich der Einkommensbonus von 30 Prozent auf 40 Prozent. Außerdem wird die Einkommensgrenze einmalig ab dem ersten minderjährigen Kind um 10.000 Euro angehoben, sodass mehr Familien Anspruch auf den Einkommensbonus haben. Wärmepumpen aus europäischer Produktion erhalten einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. Damit soll die europäische Produktion gestärkt und die Abhängigkeit von Importen verringert werden.
KfW Zuschuss: Förderfähige Kosten
Über die KfW-Heizungsförderung kannst du neben die Wärmepumpe auch zahlreiche damit verbundene Leistungen bezuschussen lassen. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem:
- Kauf und Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Kosten für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsausfall
- Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten
- Akustische Fachplanung durch eine qualifizierte Akustikerin oder einen Akustiker
- Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten (Umfeldmaßnahmen), etwa Erdarbeiten oder Anpassungen an der Heizungsanlage
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Grundsätzlich werden alle gängigen Wärmepumpentypen gefördert – darunter Luft-Wasser-, Luft-Luft-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen. Gasbetriebene Wärmepumpen sind dagegen nicht förderfähig. Voraussetzung ist außerdem, dass das Gerät die technischen Anforderungen erfüllt, nach den einschlägigen DIN-Normen zertifiziert ist und auf der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht.
Die förderfähigen Wärmepumpen müssen insbesondere diese drei Punkte erfüllen:
- Effizienz: Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Das heißt, aus einer Kilowattstunde Strom sollten mindestens drei Kilowattstunden Wärme entstehen.
- Lautstärke: Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand nur noch gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 Dezibel (dB) unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Je nach Leistung gelten die Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB.
- Klimaschutz: Die Heizungsanlage muss überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Reine Gas- oder Hybridwärmepumpen mit fossiler Unterstützung sind nicht förderfähig.
Ob deine Wärmepumpe alle Voraussetzungen erfüllt und auf der BAFA-Liste der förderfähigen Modelle steht, kann dein Heizungsfachbetrieb oder dein Energieberater bzw. Energieberaterin prüfen.
Die Wärmepumpenförderung der KfW (Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Welche du beantragen kannst, hängt unter anderem von deinem Einkommen, deiner bisherigen Heizung und künftig auch vom Herstellungsort deiner Wärmepumpe ab.
1. Grundförderung
Die Grundförderung gilt für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung und beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Förderhöchstbetrag 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro, für jede weitere jeweils 8.000 Euro förderfähig. Davon können selbstnutzende Eigentümer, Vermieter sowie weitere Antragsberechtigte profitieren.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
2. Klimageschwindigkeitsbonus
Wer eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und die Immobilie selbst bewohnt, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser beträgt 16 Prozent der förderfähigen Kosten und gilt für den Ersatz von alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus für die erste Wohneinheit halbjährlich um 4 Prozent.
3. Einkommensbonus
Der Einkommensbonus wird stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
5. Familienzuschlag
Familien mit minderjährigen Kindern profitieren zusätzlich von einem Familienzuschlag.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 40.000 € | 40 % |
| bis 50.000 € | 30 % |
| bis 60.000 € | 10 % |
Ab dem ersten minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
6. Wertschöpfungsbonus
Der Wertschöpfungsbonus wird ab dem ersten Quartal 2027 gültig. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt oder montiert wurden, sinkt die Grundförderung dann auf 15 Prozent. Wärmepumpen aus europäischer Produktion erhalten dagegen einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
Mit der Reform der Heizungsförderung entfallen zwei bisherige Förderbausteine ab dem 21. Juli 2026 vollständig:
- Effizienzbonus: Der bisherige Zuschlag von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichen Kältemitteln, wird gestrichen.
- Emissionsminderungszuschlag: Auch der pauschale Zuschuss von 2.500 Euro entfällt.
Dadurch fällt die Förderung für viele Eigentümer trotz unveränderter Grundförderung künftig insgesamt geringer aus.
Neue Wärmepumpenförderung: Eigenanteil berechnen
Beispielrechnung: So hoch ist dein Eigenanteil für die Wärmepumpe
In diesem Beispiel ersetzt ein selbstnutzendes Ehepaar seine alte Nachtspeicherheizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Die Gesamtkosten liegen bei 25.000 Euro und bleiben damit unter dem maximal förderfähigen Betrag.
Kosten der Maßnahme
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Luft-Luft-Wärmepumpe | 10.000 € |
| Demontage der Altanlage, Einbau und Baubegleitung | 15.000 € |
| Gesamtkosten | 25.000 € |
Finanzierung über den KfW-Zuschuss
| Finanzierung | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten | 25.000 € |
| KfW-Zuschuss (70 % der Kosten) | 17.500 € |
| Eigenanteil | 7.500 € |
In diesem Beispiel erhält das Ehepaar die maximale Förderung von 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil beträgt dadurch nur 7.500 Euro statt der gesamten Investitionskosten von 25.000 Euro.
Beachte: Das ist eine Beispielrechnung für den Idealfall. Wie hoch dein Eigenanteil beim Heizungstausch ausfällt, hängt davon ab, ob dir neben der Grundförderung von 30 Prozent noch weitere Förderbausteine bzw. Boni zustehen.
Deine individuelle Berechnung
Mit dem ZuschussGuide von Wohnglück.de kannst du in wenigen Minuten prüfen, welche Zuschüsse für dich infrage kommen, was die für dich zulässige Förderhöhe ist und wie viel du am Ende selbst bezahlen musst.
Schritt für Schritt zur Wärmepumpenförderung
Die Förderung für deine Wärmepumpe beantragst du direkt über die KfW. So gehst du vor:
- Heizung planen: Lass dich von einem Energieberater oder einem Heizungsfachbetrieb beraten und wähle eine förderfähige Wärmepumpe aus.
- Angebot einholen: Schließe mit dem Fachbetrieb einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für den Heizungstausch ab.
- Förderung beantragen: Registriere dich im KfW-Kundenportal „Meine KfW“, lasse dir die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und reiche deinen Förderantrag ein.
- Zusage abwarten: Erst nach der Förderzusage solltest du mit dem Heizungstausch beginnen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
- Wärmepumpe einbauen: Lass die neue Heizungsanlage von einem Fachbetrieb installieren.
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt dein Fachbetrieb oder deine Energieberatung die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Anschließend identifizierst du dich im KfW-Portal und reichst alle erforderlichen Nachweise ein.
- Zuschuss erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung überweist die KfW den bewilligten Zuschuss auf dein Konto.
Gut zu wissen: Den Förderantrag müssen Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich selbst stellen. Ausnahmen gelten nur in bestimmten Fällen, etwa für Wohnungseigentümergemeinschaften.
KfW-Ergänzungskredit für Wärmepumpen
Zusätzlich zur Wärmepumpenförderung kannst du den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358 oder 359) nutzen. Voraussetzung für die Zwischenfinanzierung ist, dass du bereits eine Förderzusage erhalten hast.
Das Wichtigste zum KfW-Ergänzungskredit
| Maximale Kreditsumme | Bis zu 120.000 € je Wohneinheit |
| Voraussetzung | Förderzusage der KfW oder des BAFA |
| Förderfähige Kosten | Nur Kosten, die auch in der Förderzusage enthalten sind |
| Beantragung | Über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW |
| Laufzeit | Bis zu 35 Jahre |
| Zinsbindung | Maximal 10 Jahre |
| Vorzeitige Rückzahlung | Innerhalb der ersten zehn Jahre ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
Wie viel Kredit kannst du bekommen?
Du kannst pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro finanzieren. Die tatsächliche Kredithöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten deiner Zuschusszusage. Beispiel: Wurden dir für den Heizungstausch 28.000 Euro förderfähige Kosten bewilligt, kannst du auch einen Ergänzungskredit über bis zu 28.000 Euro aufnehmen. Nicht förderfähig sind dagegen spätere Betriebs- oder Wartungskosten.
Welches KfW-Programm gilt für dich?
Für selbstnutzende Eigentümer gilt das Programm KfW 358. Dieses bietet attraktive Zinsvergünstigen bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro. Für Vermieter sowie Eigentümer mit höherem Einkommen gilt KfW 359. Hier gibt es keine zusätzliche Zinsvergünstigung.
So beantragst du den Ergänzungskredit
Den Ergänzungskredit erhältst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank.
Der Ablauf ist einfach:
- Förderzusage der KfW oder des BAFA erhalten
- Ergänzungskredit bei deiner Hausbank beantragen
- Die Bank prüft deine Unterlagen und reicht den Antrag bei der KfW ein
- Nach der Bewilligung wird der Kredit ausgezahlt
Der Ergänzungskredit zur Zwischenfinanzierung eignet sich übrigens nicht nur für den Einbau einer Wärmepumpe. Er kann auch mit Förderungen für andere energetische Einzelmaßnahmen kombiniert werden, etwa für eine Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmung.
Mehr dazu erfährst du hier: KfW Ergänzungskredit 358, 359: Smarte Zwischenfinanzierung?
Regionale Förderungen für Wärmepumpen
Neben der bundesweiten KfW-Förderung bieten viele Bundesländer, Städte und Kommunen eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Einbau einer Wärmepumpe an. Solche Förderprogramme gibt es beispielsweise in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Häufig lassen sich diese mit der staatlichen Heizungsförderung kombinieren, sodass sich dein Eigenanteil weiter reduziert.
Da sich die Programme regelmäßig ändern und viele Kommunen eigene Förderungen anbieten, solltest du dich vor dem Antrag über die aktuell verfügbaren Zuschüsse informieren.
Steuerbonus für Wärmepumpen 2026
Alternativ zur KfW-Förderung kannst du den Einbau einer Wärmepumpe bis Ende 2029 auch steuerlich geltend machen (nach § 35c EStG). Dafür kannst du 20 Prozent der förderfähigen Kosten von deiner Einkommensteuer absetzen – allerdings nur statt der KfW-Förderung. Der Steuerbonus ist eine Alternative zur KfW-Förderung und somit nicht mit ihr kombinierbar.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Die steuerliche Förderung kannst du nutzen, wenn:
- du die Immobilie selbst bewohnst,
- das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und
- die Wärmepumpe von einem Fachunternehmen eingebaut wird.
Höhe des Steuerbonus
- Bis zu 200.000 Euro förderfähige Kosten je Wohngebäude.
- Davon sind 20 Prozent steuerlich absetzbar – maximal also 40.000 Euro.
- Der Steuerbonus wird über drei Jahre verteilt (7 %, 7 % und 6 %).
Lohnt sich der Steuerbonus?
In den meisten Fällen ist die KfW-Förderung finanziell attraktiver, da der Zuschuss direkt ausgezahlt wird und häufig höher ausfällt. Die steuerliche Förderung kann sich vor allem dann lohnen, wenn du keinen Anspruch auf die KfW-Förderung hast oder sehr hohe Investitionskosten steuerlich geltend machen möchtest.
Fazit: Förderung gekürzt – lohnt sich noch eine Wärmepumpe?
Auch wenn die staatliche Förderung ab sofort geringer ausfällt, bleibt die Wärmepumpe in vielen Fällen die wirtschaftlichste Heizlösung – vor allem in gut gedämmten Gebäuden. Im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen punktet die Wärmepumpe trotz höherer Anschaffungskosten häufig mit niedrigeren Betriebskosten, einer besseren Klimabilanz und einer höheren Zukunftssicherheit. Zudem sind fossile Heizungen von steigenden CO2-Kosten betroffen und werden nicht mehr staatlich gefördert. Pelletheizungen oder Fernwärme können je nach Gebäude und Region ebenfalls interessante Alternativen sein, eine pauschale Empfehlung gibt es jedoch nicht.
Wichtig ist: Die maximal förderfähigen Kosten sinken ab dem 1. Februar 2027 schrittweise. Dadurch verringert sich auch der maximale Zuschuss kontinuierlich. Du solltest deinen Förderantrag möglichst zeitnah stellen, um von maximal hohen Fördersätzen profitieren zu können.
Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Ich habe vor dem 21. Juli 2026 einen Antrag gestellt – was jetzt?
Hast du deinen Förderantrag bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereicht, gelten für dich grundsätzlich noch die bisherigen Förderbedingungen. Bereits bewilligte Anträge bleiben unverändert gültig. Auch Anträge, die sich noch in der Prüfung befinden, werden nach den alten Regeln bearbeitet, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und alle Fördervoraussetzungen erfüllt wurden.
Wie kann ich mir noch die alten Förderkonditionen sichern?
Die bisherigen Förderbedingungen gelten nur für Anträge, die spätestens bis zum 20. Juli 2026 eingereicht wurden. Voraussetzung ist eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA). Wer diese Frist verpasst, erhält die Förderung nach den neuen Regelungen.
Was ändert sich bei der Wärmepumpenförderung wirklich?
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, viele weitere Förderbausteine ändern sich jedoch. Der Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 Euro und wird ab Februar 2027 schrittweise weiter reduziert. Der Einkommensbonus wird stärker nach Einkommen gestaffelt, Familien profitieren von höheren Einkommensgrenzen. Gleichzeitig entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Ab 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen geplant.
Welche Wärmepumpen sind noch förderfähig?
Gefördert werden weiterhin elektrisch betriebene Luft-Wasser-, Luft-Luft-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen. Voraussetzung ist, dass das Modell die technischen Anforderungen erfüllt und auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen steht. Gasbetriebene Wärmepumpen sind nicht förderfähig.
Wer kann Fördermittel für Wärmepumpen beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von bestehenden Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Fördermittel beantragen. Voraussetzung ist, dass du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gelten besondere Regelungen.
Wie erhalte ich 70 Prozent Förderung für eine Wärmepumpe?
Die maximale Förderung von 70 Prozent erhältst du, wenn sich Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren lassen. Auch wenn die einzelnen Förderbausteine rechnerisch darüber liegen können, ist die Gesamtförderung gesetzlich auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Kann ich die KfW-Förderung für Wärmepumpen mit regionalen Programmen kombinieren?
Ja. Die KfW-Förderung lässt sich häufig mit Zuschüssen oder Krediten von Bundesländern, Städten oder Kommunen kombinieren. Insgesamt dürfen öffentliche Fördermittel in der Regel jedoch 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Zusätzlich kannst du den KfW-Ergänzungskredit mit der Zuschussförderung kombinieren.
Wann wird mir der Wärmepumpenzuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird ausgezahlt, nachdem die Wärmepumpe eingebaut wurde und alle erforderlichen Nachweise bei der KfW eingereicht sind. In vielen Fällen erfolgt die Prüfung direkt. Ist eine weitere Prüfung notwendig, erhältst du meist innerhalb eines Monats nach Einreichung der Unterlagen eine Rückmeldung. Über den Bearbeitungsstand informiert die KfW per E-Mail und im Kundenportal.
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau noch?
Grundsätzlich ja. Im Einzelfall hängt das vor allem vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Besonders nach einer energetischen Sanierung oder in Häusern mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeitet sie effizient und verursacht langfristig geringere Heizkosten als fossile Heizsysteme.
Was ändert sich bei der Wärmepumpenförderung ab 2027?
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeits-Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert. Außerdem soll im ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen eingeführt werden.
Lohnt sich das Warten auf eine neue Wärmepumpenförderung?
In den meisten Fällen nein. Die geplanten Änderungen führen insgesamt zu niedrigeren Förderhöchstbeträgen und einem schrittweisen Abbau einzelner Boni. Wer den Einbau einer Wärmepumpe ohnehin plant, sollte deshalb nicht zu lange warten. Ein früher Förderantrag kann einen deutlich höheren Zuschuss sichern.
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