Luftwärmepumpen können ganz schön laut sein. Wir erklären, welche Lautstärke Wärmepumpen einhalten müssen, wie nah sie an der Grundstücksgrenze stehen dürfen und was Nachbarn und Eigentümern tun können, um die Lärmbelästigung zu senken.
Wärmepumpen sind bei Neubauten mittlerweile die beliebteste Heizungsform. Auch in Bestandsgebäuden werden sie immer häufiger eingesetzt. Was gut für die Umwelt ist und Heizkosten spart, kann aber leicht zu Nachbarschaftsstreit führen. Denn Wärmepumpen, insbesondere Luft-Wärmepumpen, verrichten ihren Dienst nicht lautlos.
Und von der Lautstärke der Wärmepumpe fühlen sich Nachbarn nicht selten gestört und um den Schlaf gebracht. Wir erklären, wie laut eine Wärmepumpe ist, wie laut sie maximal sein darf und welche Möglichkeiten Eigentümer und Nachbarn haben, um die Lärmbelästigung durch Wärmepumpen zu senken.
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Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Die Lautstärke einer Wärmepumpe ist von verschiedenen Kriterien abhängig:
Heizleistung: Eine leistungsstärkere Wärmepumpe kann unter Umständen auch lauter im Betrieb sein.
Aufstellort: Innen aufgestellte Wärmepumpen oder Split-Wärmepumpen sind nach außen hin leiser als solche, die komplett im Freien stehen.
Art der Wärmepumpe: Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen produzieren aufgrund der verbauten Ventilatoren deutlich mehr Lärm als etwa Erd- und Grundwasserwärmepumpen.
Wie hoch die Lautstärke der Wärmepumpe sein kann, ist in den Produktunterlagen der Hersteller ersichtlich. Diese geben die Werte in Dezibel (A-Bewertet) oder dB(A) an. Die Einheit steht für den Schalldruck beziehungsweise den Geräuschpegel nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A.
Letztere wirkt dabei wie ein Filter, mit dem sich von Menschen hörbare Geräusche beschreiben lassen. An der Schallquelle, also direkt neben der Luftwärmepumpe, liegen die Geräuschemissionen üblicherweise bei 50 bis 65 Dezibel. Da der Schalldruckpegel mit zunehmendem Abstand vom Gerät sinkt, beträgt er in drei Metern Entfernung meist weniger als 45 dB(A).
Allerdings erzeugt die Wärmepumpe vor allem tieffrequenten Schall, und der wird als besonders unangenehm wahrgenommen und kann auch störend sein, wenn er gar nicht so laut ist.
Wie hoch darf die Wärmepumpe-Lautstärke maximal sein?
Der Betreiber einer Luftwärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage den Anforderungen der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) einhält. Die zulässigen Geräuschemissionen dürfen in allgemeinen Wohngebieten nachts den Wert von 40 dB(A) nicht überschreiten. In Mischgebieten dagegen dürfen sie lauter sein.
Ihr fragt euch: Ist meine Wärmepumpe zu laut? Die folgende Tabelle zeigt die konkreten Anforderungen an die Wärmepumpe-Lautstärke:
Maximale Wärmepumpe-Lautstärke tagsüber und nachts abhängig vom Wohngebiet
Art des Gebiets
Wärmepumpe-Lautstärke tagsüber (6 Uhr bis 22 Uhr)
Wärmepumpe-Lautstärke nachts (22 Uhr bis 6 Uhr)
Industriegebiet
70 dB
70 dB
Gewerbegebiet
65 dB
50 dB
Urbanes Gebiet
63 dB
45 dB
Kern-, Dorf- und Mischgebiet
60 dB
45 dB
Allgemeines Wohngebiet
55 dB
40 dB
Reines Wohngebiet
50 dB
35 dB
Kurgebiet, Krankenhaus und Pflegeanstalt
45 dB
35 dB
Standort der Wärmepumpe: Was sagt das Nachbarschaftsrecht?
Wie nahe eine Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze steht, hat natürlich auch Auswirkungen darauf, wie hoch die Lärmbelästigung beim Nachbarn ist. Experten zufolge hat der Aufstellungsort keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe.
In der Praxis werden Wärmepumpen gerne an der Grundstücksgrenze aufgestellt, wo sie der Besitzer weder sieht noch hört. Doch ist das überhaupt erlaubt? Zu diesem Punkt gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheide.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 28 K 3757/14) hat 2015 entschieden, dass Luftwärmepumpen die in den Bauordnungen der Länder für Gebäude vorgesehenen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten haben.
Auch das OLG Frankfurt (Az. 25 U 162/12) entschied 2013, dass eine Wärmepumpe laut hessischer Bauordnung den Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten muss.
Das OLG Nürnberg (Az. 14 U 2612/15) vertrat 2017 ebenfalls die Auffassung, dass Luft-Wärmepumpen die baurechtlichen Abstandsflächenvorschriften einhalten müssen. Anderer Ansicht war allerdings das OLG München 2018 (Az. 3 U 3538/17).
Grundsätzlich sind aber die meisten Gerichte der Auffassung, dass auch für Wärmepumpen die Abstandsflächen aus den Bauordnungen gelten. Und zwar deshalb, weil sie Geräuschimmissionen verursachen, die dazu geeignet sind, den Nachbarfrieden zu gefährden, zu dessen Schutz die Abstandsflächenvorschriften dienen. Auf die Bestimmung des Ausmaßes der verursachten Geräuschimmissionen kommt es dabei nicht an.
Wenn die Wärmepumpe eures Nachbarn zu nahe an der Grundstücksgrenze steht, also die Mindestabstandsflächen laut Bauordnung verletzt, dann habt ihr unabhängig davon, ob sie die TA Lärm einhält oder nicht, einen Anspruch darauf, dass dieser sie dort entfernt. Allerdings müsst ihr diesen Anspruch gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen, was mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist.
Die Wärmepumpe nervt, obwohl sie weit genug entfernt steht? Ob die Wärmepumpe eures Nachbarn den erlaubten Schallwert einhält, kann nur ein Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausrüstung feststellen. Er muss ein individuelles Schallgutachten erstellen. Anschriften von qualifizierten Sachverständigen erhaltet ihr von folgenden Institutionen:
Untere Umweltschutzbehörde bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung
Die Beauftragung eines Sachverständigen kostet natürlich Geld, das ihr zuerst einmal vorstrecken müsst. Vielleicht macht es Sinn, zunächst einmal das Gespräch mit eurem Nachbarn zu suchen und ihn zu bitten, mit dem Schallrechner auf der Internetseite des Bundesverbands Wärmepumpe zu überprüfen, ob seine Wärmepumpe zu laut sein könnte. Dieser Schallrechner liefert zumindest einen Anhaltspunkt.
Weitere Informationen zu der Problematik findet ihr auf der Seite Lärm-Luftwärmepumpen, einer Plattform für Betroffene von Lärm durch Luft-Wärmepumpen.
Lautstärke der Wärmepumpe senken – (wie) geht das?
Die Wärmepumpe macht Lärm? Schuld daran ist hauptsächlich der Ventilator. Deshalb solltet ihr seinen Standort sehr sorgfältig wählen. Störungen durch Betriebsgeräusche können vermieden oder zumindest deutlich vermindert werden, wenn vom Ventilator aus keine direkte Sichtverbindung zu Fenstern von eigenen und benachbarten Wohnräumen besteht.
Nach Möglichkeit solltet ihr den Ventilator zudem nicht auf oder vor harten Flächen und Wänden aufstellen, denn dort wird der Schall reflektiert und damit die Lautstärke der Wärmepumpe verstärkt.
Ganz ungünstig ist es, wenn die Anlage zwischen zwei Mauern steht. Sie sollte möglichst drei oder vier Meter Abstand zu reflektierenden Flächen wie Fassaden oder Garagen halten.
Rasen hingegen ist schalldämpfend und somit sehr gut zur Aufstellung von Wärmepumpen geeignet. Ideal ist auch die Straßenseite.
Hier sind die Geräuschemissionen ohnehin größer und Nachbarn sind weiter entfernt. Hilfreich können auch Schwingungsdämpfer sein, die die Wärmepumpenheizung vom Baukörper entkoppeln.
Weitere Möglichkeiten, die Lärmbelästigung durch die Wärmepumpe zu vermindern:
Leiser Nachtbetrieb: Pufferspeicher und Flächenheizsysteme wie die Fußbodenheizung speichern Wärme im Gebäude. Wenn ihr solche Systeme habt, dann könnt ihr die Wärmepumpenleistung in der Nacht absenken, was auch zu einem leiseren Betrieb führt. Mit einem Warmwasserspeicher lässt sich auch die Warmwasserbereitung auf die frühen Morgenstunden verschieben, um in der Nacht einen ruhigeren Betrieb zu ermöglichen.
Schallschutzhaube: Hierbei handelt es sich um eine Einhausung, die Hersteller für Luftwärmepumpen und Außeneinheiten von Split-Wärmepumpen anbieten. Die Elemente können die Lautstärke der Wärmepumpe um bis zu zehn Dezibel reduzieren.
Hecken und Schutzwände: Hilfreich sind auch immergrüne Hecken mit dichtem Blattwerk zwischen der Wärmepumpe und dem Nachbarn. Genau wie Schallschutzwände mindern diese die Geräuschemissionen.