Megaphon vor einer Wand

Wohnen | Ratgeber

Lärmprotokoll: Ruhestörungen richtig dokumentieren


Lärm kann ernsthaft krank machen. Wer gegen lärmende Nachbarn, Baustellen, Vermieter oder Gewerbetreibende vorgehen will, der muss die Belästigung allerdings beweisen. Ein Lärmprotokoll ist dafür das gängige Mittel. Wir zeigen euch, wie ihr Ruhestörungen dokumentiert und auf was ihr achten solltet.

  1. Was ist Ruhestörung?
  2. Was gilt während der Ruhezeiten?
  3. Wann ist ein Lärmprotokoll sinnvoll?
  4. Wann kann ich bei Lärm die Miete mindern?
  5. Was ist ein Lärmprotokoll?
  6. Welche Punkte sollte ein Lärmprotokoll enthalten?
  7. Warum ist ein Lärmprotokoll sinnvoll?
  8. Muss ich ein Lärmprotokoll erstellen?
  9. Ruhestörung: Wie ist die beste Vorgehensweise?
  10. Muster für ein Lärmprotokoll

Laute Musik, ständiges Hundegebell oder eine lärmende Bohrmaschine: Lärm aus Nachbarwohnung oder -haus ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit. Aber was, wenn ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn und eine Aufforderung an den Vermieter, sich der problematischen Situation anzunehmen, nicht mehr hilft?

Dann ist oft eine Mietminderung oder der gerichtliche Weg die einzige Lösung. Um eure Forderungen durchzusetzen und die Lärmbelästigung zu beweisen, hilft ein Lärmprotokoll.

Was Nachbarn in diesem Fall grundsätzlich dürfen und was nicht, zeigt euch unser Artikel zum Thema "Nachbarschaftsstreit: Was dürfen die Nachbarn – und was nicht?".

Jetzt Maßnahmen checken!

Erhalte jetzt einen Überblick über energetische Maßnahmen für dein Objekt, deren Kosten & Fördermöglichkeiten.

Was ist Ruhestörung?

Ein Lärmprotokoll dient, wie der Name schon vermuten lässt, der Dokumentation einer Ruhestörung. Bei der Ruhestörung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes geregelt ist. 

Demnach handelt ordnungswidrig, "wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen".

Denn: Lärm ist ungesund. Er schwächt das Immunsystem, kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen und die Psyche stressen. Sogar wenn der Lärm Menschen nicht bewusst stört, kann er deren Gesundheit beeinträchtigen.

Mann hält sich Ohren zu
Lärm kann zu ernsthaften Krankheiten führen. Daher könnt ihr gegen Lärmbelästigung auch gerichtlich vorgehen.

Was gilt während der Ruhezeiten?

Deshalb dürfen Nachbarn nicht einfach so lärmen, wie sie wollen. Besonders während der Ruhezeiten sollten die Geräusche nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen.

Vom Deutschen Mieterbund empfohlene Ruhezeiten:

  • ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr

Teilweise schreiben Hausordnungen auch noch eine Samstagsruhe oder bestimmte Ruhezeiten mittags vor. Ein Blick in eure Hausordnung zeigt, welche Zeiten in eurem Gebäude als Ruhezeiten festgelegt sind.

Als Richtwert für diese Ruhezeiten könnt ihr 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel in der Nacht nehmen, die in der Nachbarwohnung ankommen dürfen. Liegen die Geräusche darüber, liegt wahrscheinlich eine Ruhestörung vor. 

Wie laut die Geräusche aus der Ausgangswohnung dafür sein dürfen, hängt stark von der Bauweise des Gebäudes ab. Die Werte sind daher nur Anhaltspunkte. Die Gerichte entscheiden immer im Einzelfall.

Wann ist ein Lärmprotokoll sinnvoll?

Ständige Ruhestörungen können grundsätzlich zu einer Mietminderung führen. Zumindest dann, wenn es sich bei der Belästigung um einen Mietmangel nach Paragraph 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt. Dafür muss die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den Lärm eingeschränkt sein.

Der Vermieter ist nicht nur in der Verantwortung, wenn er den Lärm selber verursacht. Auch wenn Nachbarn die Ursache für den störenden Lärm sind, ist der Vermieter in der Verantwortung. Denn er kann die lärmenden Nachbarn abmahnen. Und den Mietvertrag bei wiederholter Ruhestörung sogar kündigen.

Um eine Mietminderung aber – wenn nötig auch vor Gericht – wegen Lärmbelästigung durchsetzen zu können, müsst ihr diese beweisen. Ein Lärmprotokoll ist dafür ein gangbarer Weg.

Neben der Möglichkeit der Mietminderung ist ein Lärmprotokoll auch sinnvoll, wenn ihr im Eigenheim lebt und einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Nachbarn durchsetzen wollt. Auch Baustellenbetreiber sind verpflichtet, sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben beim Lärm zu halten.

Übrigens: Pflegt ihr Angehörige zu Hause? Auch hier ist es sinnvoll, Aufwände zu dokumentieren, um zum Beispiel richtig einschätzen zu können, ob ein Pflegegrad vorliegt. Dies geht ganz einfach mit dem Pflegetagebuch des digitalen PflegeBeraters.

Wann kann ich bei Lärm die Miete mindern?

Wer besonders geräuschempfindlich ist, den stört oft schon der geringste Lärm. Damit eine mietminderungsfähige Lärmbelästigung vorliegt, muss der Lärm aber auch objektiv eine Belästigung darstellen. Es gilt das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (BGH, Urteil vom 20.11.1992 – V ZR 82/91).

Zimmerlautstärke und Ruhezeiten sind dabei wichtige Anhaltspunkte, doch auch hierfür gibt es Ausnahmen. Welche Tätigkeiten oder Geräusche von Nachbarn hinzunehmen sind, lest ihr in unserer großen Übersicht über Ruhestörung.

Orientierungshilfen für das Ausmaß der Lärmbelästigung, auf die es maßgeblich ankommt, können auch liefern:

  • DIN 4109, die den Mindestanspruch an den Schallschutz definiert.
  • VDI-Richtlinie 2058, eine akustische Grundregel, die Haus- und Grundbesitz vor Lärm schützen soll.
  • TA Lärm, eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die bei Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen wichtig ist.

Ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, ob ihr wegen Lärm die Miete mindern könnt, ist nicht nur der Zeitpunkt, an dem die störenden Geräusche auftreten. Auch die Art der Geräusche ist entscheidend. Denn Baulärm oder Verkehrslärm werden anders beurteilt als Kindergeschrei. 

Laute Musik, Streitereien oder die lärmende Bohrmaschine werden ebenfalls anders bewertet. Gewisse Beeinträchtigungen müsst ihr nämlich hinnehmen. Auch die Häufigkeit, in der die Störungen auftreten, sind entscheidend.

Mann auf Baustelle
Baustellen verursachen oft einen erheblichen Lärm. Doch der Baustellenbetreiber muss sich an gewisse Regeln halten.

Was ist ein Lärmprotokoll?

Mit einem Lärmprotokoll könnt ihr dokumentieren, wann ihr den störenden Lärm vernehmt. Neben Datum und Uhrzeit ist dort auch die Dauer der störenden Geräusche vermerkt. Eine Mietminderung werdet ihr vor einem Gericht nur dann durchsetzen können, wenn die Lärmbelästigung auch über einen bestimmten Zeitraum anhält.

Ein Lärmprotokoll wird vor Gericht – aber auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten – als Beweismittel angesehen. Es soll zeigen, dass der Lärm wirklich eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt. Je genauer ihr die Geräusche protokolliert, desto umfangreicher wird das Bild, das sich Richter oder Vermieter machen können.

Ihr solltet das Protokoll über einen längeren Zeitraum von mindestens zwei Wochen führen. Denn eine Beeinträchtigung über diesen Zeitraum ist nötig, damit der Lärm einen erheblichen Mangel darstellt. Außerdem ist für eine Mietminderung entscheidend, dass von einer berechtigten Besorgnis von weiteren Beeinträchtigungen gesprochen werden kann, wie es in Paragraph 1004 Absatz eins BGB heißt.

Welche Punkte sollte ein Lärmprotokoll enthalten?

Damit ihr das Lärmprotokoll als Beweismittel geltend machen könnt, sollte es mehrere Aspekte beinhalten. Und: Je detaillierter es ist, desto glaubwürdiger ist es auch.

Beantworten sollte das Lärmprotokoll folgende Fragen:

  • Von welcher Art ist der Lärm?
  • Wann kommt es zur Lärmbelästigung (Datum, Uhrzeit und Dauer)?
  • Wann sind die Ruhezeiten im Haus?
  • Wie gut ist der Lärm in der eigenen Wohnung zu hören?
  • Ist es so laut, dass die eigenen Fenster geschlossen werden müssen?
  • Ist es so laut, dass in der eigenen Wohnung mit erhobener Stimme gesprochen werden muss, um verstanden zu werden?
  • Gibt es durch den Lärm Schlafprobleme?
  • Ist der Lärm störend, wenn zu Hause gearbeitet wird?
  • Wie ist der Ton des Lärms (fiepend, dumpf, hämmernd…)?
  • Ist der Lärm impulshaft und wummernd?
  • Wie oft wiederholt sich der Lärm?
  • Wird der Lärm mutwillig verursacht?
  • Ist zu erwarten, dass es in Zukunft erneut zu Störungen durch diesen Lärm kommen wird?

Je mehr Angaben in einem Lärmprotokoll enthalten sind, umso besser könnt ihr eure Situation darlegen – und umso besser kann ein Vermieter oder Richter die Situation beurteilen. Das gilt natürlich auch für den Zeitraum: Je länger der Zeitraum, in dem ihr den Lärm dokumentiert, desto glaubwürdiger ist es, dass die Beeinträchtigung auch in Zukunft da sein wird.

Wichtig ist außerdem, dass ihr Zeugen habt. Ihr könnt natürlich die reine Lautstärke mit einem Schallpegel-Messgerät messen. Doch diese Werte könnt ihr natürlich auch manipuliert haben. 

Deshalb ist die Benennung von Zeugen – am besten schon direkt im Lärmprotokoll – in der Regel zielführender. Die Zeugen können auch Mitglieder eurer Familie sein.

Wichtig ist, dass ihr für euer Lärmprotokoll Zeugen benennt. Das können auch Mitglieder eurer Familie sein.

Warum ist ein Lärmprotokoll sinnvoll?

Ein Lärmprotokoll dient dazu, die Lärmbelästigung zu beweisen. Das ist für den Vermieter bei einer Mietminderung, oder um ihn zum Handeln gegen einen renitenten und lauten Nachbarn zu bewegen, sinnvoll. 

Auch vor Gericht, wenn ihr mit Nachbarn streitet und ihr eine Unterlassung des Lärms erreichen wollt, ist ein Lärmprotokoll sehr nützlich. Das Lärmprotokoll kann überdies dem Vermieter helfen, beim lärmenden Mieter Schadensersatz für die durch Mietminderung entstandenen Mietausfälle zu verlangen.

Ihr wollt wissen, was ihr machen könnt, wenn die Wärmepumpe des Nachbarn zu laut ist? Ihr findet alle Informationen in unserem Ratgeber "Lautstärke der Wärmepumpe: Was kann ich als Nachbar tun, wenn sie zu laut ist?". Und darf ein Mähroboter nachts laufen?

Muss ich ein Lärmprotokoll erstellen?

Es ist keine Voraussetzung, ein Lärmprotokoll zu erstellen, um gegen Ruhestörung vorgehen zu können. Der Bundesgerichtshof hat außerdem 2012 entschieden, dass ein Lärmprotokoll nicht vorgelegt werden muss (BGH, Urteil vom 29.02.2012 – VIII ZR 155/11). 

Das Lärmprotokoll ist allerdings ein wichtiges Mittel, um nachweisen zu können, dass euch die störenden Geräusche in erheblichem Maße einschränken. In einem Gerichtsverfahren müsst ihr diese Beeinträchtigung nämlich genau darlegen – und das geht mit einem Lärmprotokoll auf jeden Fall besser als ohne.

Ruhestörung: Wie ist die beste Vorgehensweise?

Wer mehrmals durch Lärm belästigt wird, der sollte möglichst bald mit der Erstellung eines Lärmprotokolls beginnen, nachdem die störenden Geräusche angefangen haben aufzutreten . Wenn es sich bei den Geräuschen um eine einmalige Störung handelt – wie zum Beispiel zu laute Musik bei einer Geburtstagsparty – ist sicher keine Dokumentation geboten. 

Auch, wenn der Nachbar mehrmals laut musiziert, kann es helfen, erstmal miteinander zu reden. Häufig ist den Nachbarn gar nicht bewusst, wie laut ihre Geräusche in den anderen Wohnungen zu hören sind.

Reagiert der Nachbar nach dem Gespräch nicht, solltet ihr in jedem Fall mit der Dokumentation beginnen und – im Falle einer Mietwohnung – den Vermieter hinzuziehen. Dieser kann den Nachbarn abmahnen oder in ganz extremen Fällen von Ruhestörung sogar kündigen. Er kann aber auch zunächst das Gespräch suchen.

Wenn all das nichts hilft, dann könnt ihr die Miete mindern. Allerdings müsst ihr dem Vermieter dafür die geplante Mietminderung ankündigen und ihm eine Frist geben, den Mangel, der eine geminderte Miete berechtigt, zu beseitigen. Wie hoch der Anteil ist, um den ihr die Miete mindern könnt, könnt ihr in der Mietminderungstabelle nachlesen.

Muster für ein Lärmprotokoll

Im Internet gibt es mehrere Muster für Lärmprotokolle, die ihr euch herunterladen könnt. In diese Tabellen müsst ihr dann nur noch die bestimmten Werte eintragen. Sie erleichtern euch die Erstellung eines Lärmprotokolls auf jeden Fall sehr. Hier ein paar Beispiele:

Das wird dich auch interessieren