Wenn der Nachbar seine Wohnung renoviert oder sich nebenan eine Großbaustelle niederlässt, können die Nerven schnell blank liegen. Vor allem der irritierende Baulärm treibt manche Menschen in den Wahnsinn. Das ist verständlich und doch müssen Baustellen manchmal sein. Bis zu einem gewissen Grad müsst ihr das aushalten. Inwiefern eine Ruhestörung zu Sanktionen führt, ist unterschiedlich geregelt.

Auf jeden Fall gilt: Wenn es euch zu laut wird, könnt ihr gewisse Maßnahmen ergreifen. Hier lest ihr mehr über Baulärm.

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Wie viel Baulärm muss ich vom Nachbarn ertragen?

Generell müssen Anwohner Baustellenlärm dulden. Mietern in der Stadt wird ein höheres Lärmniveau zugemutet als Landbewohnern. In einem dicht bebauten Gebiet müsst ihr also jederzeit damit rechnen, dass in der Nähe gebaut wird. Ihr müsst euch aber auch nicht alles gefallen lassen.

Der Blick ins Bundesimmissionsschutzgesetz sorgt für etwas Klarheit: In reinen Wohngebieten darf der Dauerschallpegel tagsüber keine 50 Dezibel überschreiten, nachts dürfen es noch 40 Dezibel sein. In Kurorten gilt sogar ein strengerer Grenzwert von 45 Dezibel. Nachts darf es hier wie da nicht lauter sein als 35 Dezibel. 

Da in bestimmten Bauphasen diese Werte nicht immer eingehalten werden können, ist kurzzeitig auch eine Toleranz von bis zu fünf zusätzlichen Dezibel erlaubt. In reinen Industriegebieten darf hingegen rund um die Uhr bei bis zu 70 Dezibel gearbeitet werden.

Überblick: Wie viel Baulärm muss man ertragen?

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden

  • Industriegebiete: 
    Tags und nachts bis 70 dB(A)
  • Gewerbegebiete: 
    Tags bis 65 dB(A)
    Nachts bis 45 dB(A)
  • Urbane Gebiete:
    Tags: 63 dB(A)
    Nachts: 45 dB(A)
  • Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete:
    Tags bis 60 dB(A)
    Nachts bis 45 dB(A)
  • Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete:
    Tags bis 55 dB(A)
    Nachts bis 45 dB(A)
  • In reinen Wohngebieten:
    Tags bis 50 dB(A)
    Nachts bis 35 dB(A)
  • In Kurgebieten:
    Tags bis 45 dB(A)
    Nachts bis 35 dB(A)

Quelle: Verwaltungsvorschriften im Internet vom Bundesamt für Justiz.

Baulärm – wie lange am Tag ist Lärm erlaubt?

Grundsätzlich gelten, ob auf dem Land oder in der Stadt, Ruhezeiten zwischen 20 und 7 Uhr. Auch sonntags muss die Ruhe eingehalten werden, der Samstag zählt hingegen als gewöhnlicher Werktag. Baulärm am Samstag müsst ihr also hinnehmen. 

Und Ruhezeiten bedeuten nicht, dass gar nicht gebaut werden darf. Die Bautätigkeit muss nachts aber leiser sein als tagsüber und Baumaschinen dürfen innerhalb der Ruhezeiten nicht betrieben werden.

Für privaten Baulärm gelten diese Ruhezeiten nicht. Hier gelten die gesetzlichen Ruhezeiten laut Landes-Immissionsschutzgesetz. Je nach Bundesland gibt es Abweichungen. In der Regel gilt die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Wie lange muss man Baulärm vom Nachbarn ertragen?

Genau definiert ist der erlaubte Lärmpegel von Baulärm lediglich bei gewerblich betriebenen Baustellen. Der Nachbar, der eine private Renovierung unternimmt, verursacht rechtlich gesehen keinen Baulärm. Es gelten jedoch die allgemeinen Bestimmungen zur Lärmbelästigung nach Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) und die gesetzlichen Ruhezeiten laut Landes-Immissionsschutzgesetz eures Bundeslandes.

Das Gesetz sieht vor, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden muss. Für privaten Baulärm gelten also diese Ruhezeiten. Anwohner einiger Gemeinden müssen außerdem eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr und eine früher beginnende Nachtruhe an Samstagen einhalten. An Sonn- und Feiertagen gilt es ebenfalls, jegliche Lärmbelästigung zu vermeiden.

Lautstärke-Messgerät auf der Baustelle
Baulärm auf Baustellen lässt sich messen. 

Privater Baulärm: Was sagt die Hausordnung?

Wohnt ihr in einem Mehrfamilienhaus, lohnt sich der Blick in die Hausordnung: Schreibt diese andere Ruhezeiten vor, müssen sich die Nachbarn daran halten. Die Frage „Wie lange darf der Handwerker Lärm machen?“ beantwortet sich also wie folgt: Sofern es die Hausordnung nicht anders festlegt, dürfen Renovierungsarbeiten zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends durchgeführt werden – auch samstags.

Welcher Lärm zur Ruhestörung zählt und alle wichtigen Infos rund um die Lärmbelästigung, lest ihr hier.

Die gute Nachricht: Oft ist die Hausordnung auf eurer Seite und legt eine längere Nachtruhe und eine Mittagsruhe fest. Die Hausordnung gilt vor dem Gesetz, wenn sie ein Teil des Mietvertrages ist. Mit ihr könnt bei eurem Vermieter also darauf pochen, dass eure Nachbarn den Baulärm innerhalb der Ruhezeiten laut Hausordnung einstellen.

Wie ihr ein Lärmprotokoll gegen die Ruhestörung anlegt und euch richtig beschwert, lest ihr hier.

Baulärm – wie lange darf insgesamt gebaut werden?

Auf dem Nachbargrundstück entsteht ein neuer Gebäudekomplex und seit sechs Monaten stört der Baulärm. Das ist ärgerlich, aber – sofern die Grenzwerte und Ruhezeiten eingehalten werden – erlaubt. Habt ihr das Gefühl, es geht zu laut zu, wendet euch an eure Kommune oder das örtliche Umweltamt.

Wie viel Lärm verträgt ein Baby?

Das Gehör von Babys und Kleinkindern ist empfindlicher als das von Erwachsenen. Sind Erwachsene über 12 Stunden pro Woche einem Lärmpegel von 90 Dezibel ausgesetzt, ist das schädlich für das Gehör. Bei Babys und Kleinkindern können bereits acht Stunden in einer Geräuschkulisse von 80 Dezibel dem empfindlichen Gehör schaden.

Besonders gefährlich ist Alltagslärm, an den wir uns bereits gewöhnt haben und ihn nicht mehr als Lärmbelästigung wahrnehmen. Ein lauter Fernseher, schreiende Geschwisterchen oder eben auch der Baulärm am Nachbarhaus, der die Grenzwerte für Baulärm deutlich überschreitet.

Doch laut gesetzlichen Grenzwerten sollte der Baulärm unter 60 Dezibel liegen – meistens zumindest. Wenn nicht, könnt ihr dagegen vorgehen. Um die restliche Lärmbelastung zu verringern, kann es helfen, das Baby in einem Zimmer unterzubringen, das nicht mit dem Fenster zur Baustelle liegt. Die Fenster solltet ihr während der Bautätigkeit geschlossen halten.

Was ihr sonst noch gegen Lärm aus der Nachbarwohnung tun könnt, lest ihr hier. Außerdem: Wie ihr euch vor Lärm von oben schützt und Geräusche in hellhörigen Wohnungen dämpft – in diesem Artikel erfahrt ihr es.

Was kann ich gegen Baulärm unternehmen?

Wenn ihr den Baulärm am Nachbarhaus für zu laut haltet, solltet ihr zunächst das tun, was wir bei jedem Nachbarschaftskonflikt empfehlen: Geht persönlich vorbei und macht den Bauherren freundlich auf die Lärmbelästigung aufmerksam. Womöglich bewirkt das schon etwas. Denn wenn sich niemand beschwert, haben die Bauarbeiter wenig Grund, ihre Arbeit auf eine mögliche Überschreitung der Grenzwerte zu überprüfen.

Zunächst ist es hilfreich, selbst ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses untermauert eure Argumentation.

Wenn sich nichts tut, könnt ihr bei einem Verdachtsfall immer noch das örtliche Umweltamt um eine professionelle Lärmmessung bitten. Bei erwiesenem Verstoß gegen die gesetzlichen Lärmschutzauflagen können Bauaufsichtsbehörden Zwangsmaßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke bestimmen. 

Diese können sogar einen Baustopp beinhalten. Doch ob das im Interesse der Anwohner ist, sei dahingestellt. Schließlich verschwindet die Baustelle dadurch nicht, sondern verzögert sich nur. Die Behörde kann auch Bußgelder verhängen. In besonders schweren Fällen könnt ihr sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen. Das sollte aber der allerletzte Ausweg sein.

Mehr zum Thema Nachbarschaftsstreit und was eure Nachbarn dürfen und was nicht – in diesem Artikel könnt ihr es nachlesen.

Ist eine Mietminderung aufgrund von Baulärm erlaubt?

Eine etwas üblichere Option für Mieter ist es, vom Vermieter eine Mietminderung zu verlangen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter für den Krach verantwortlich ist oder nicht. In keinem Fall solltet ihr aber auf eigene Faust die Miete mindern. 

Sucht zunächst eine Rechtsberatung auf und lasst schätzen, wie hoch die Mietminderung im vorliegenden Fall betragen sollte. Von fünf bis 40 Prozent ist alles möglich. Wenn die Wohnung komplett unbewohnbar sein sollte, kann die Mietminderung sogar noch höher ausfallen.

Doch nicht immer geben Gerichte den Mietern Recht. Ausnahmen liegen beispielsweise vor, wenn Bautätigkeiten zu erwarten sind. Das ist in Städten besonders häufig dann der Fall, wenn ein Bauprojekt in der Nachbarschaft bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrags angekündigt ist. In manchen Fällen reicht auch schon eine bestehende Baulücke, von der man ausgehen kann, dass sie in absehbarer Zeit geschlossen werden wird.

Apropos Nachbarschaft: "Grillen auf dem Balkon – was erlaubt und was verboten ist"

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