Besichtigung einer vermieteten Wohnung

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Vermietete Wohnung verkaufen: Darauf solltest du achten

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung sind Fingerspitzengefühl und langfristige Planung wichtig. Schließlich will man Stress mit dem aktuellen Mieter möglichst vermeiden und dennoch einen ordentlichen Gewinn erwirtschaften. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen, wenn du eine vermietete Wohnung verkaufen willst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist machbar, aber oft komplizierter als der Verkauf einer leerstehenden Immobilie.
  • Die wichtigsten Interessenten für eine vermietete Eigentumswohnung sind in der Regel die aktuellen Mieter oder Investoren.
  • Mieter haben per Gesetz ein Vorkaufsrecht, außer wenn die Wohnung an Familienmitglieder verkauft wird oder der Eigentümer selbst einzieht.
  • Das Mietverhältnis kann nur unter bestimmten Bedingungen aufgelöst werden. Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Option, wenn sich beide Parteien einig sind.

Das kannst du tun

  • Setze deine Mieter frühzeitig über den geplanten Verkauf in Kenntnis und beachte das Vorkaufsrecht.
  • Nutze die Maklervermittlung von Wohnglück.de für professionelle Unterstützung.
  • Inseriere deine Wohnung oder dein Haus auf der Immobilienplattform von Wohnglück.de für maximale Reichweite.
  • Sammle alle wichtigen Dokumente, wie Mietvertrag und Energieausweis, für den Verkauf.

Vermietete Wohnung verkaufen: Was spricht dafür?

Es gibt einige gute Gründe, warum der Verkauf einer vermieteten Immobilie für dich interessant sein könnte:

  • Steigende Immobilienpreise: Die Preise für Immobilien sind in den letzten Jahren in vielen Regionen gestiegen. Wenn deine Wohnung an Wert gewonnen hat, kannst du durch den Verkauf einen ordentlichen Gewinn einstreichen. Das ist besonders attraktiv, wenn du überlegst, das Geld anderweitig zu investieren oder eine andere Immobilie zu kaufen.
  • Steuerliche Vorteile nutzen: In Deutschland gibt es die sogenannte Spekulationsfrist. Hast du die Wohnung bereits länger als zehn Jahre im Besitz, kannst du sie steuerfrei verkaufen. Das kann ein großer Vorteil sein, besonders wenn der Wert der Wohnung in dieser Zeit stark gestiegen ist.
  • Vermeidung von Vermieterpflichten: Vermieter zu sein, bringt Verantwortung und manchmal auch Stress mit sich. Mietrechtliche Angelegenheiten, Reparaturen oder Mietrückstände können dir den Schlaf rauben. Wenn du darauf keine Lust mehr hast, ist der Verkauf eine Möglichkeit, dich von diesen Verpflichtungen zu befreien.
  • Liquidität schaffen: Eine vermietete Immobilie bindet Kapital. Wenn du kurzfristig Geld benötigst oder es in flexiblere Anlagen stecken möchtest, kann der Verkauf dir die nötige Liquidität verschaffen. Manchmal ändern sich auch die Lebensumstände und du brauchst das Kapital aus dem Verkauf für den Kauf eines Eigenheims, die Finanzierung eines Unternehmens oder einfach für eine größere finanzielle Sicherheit.

Vermietete Immobilie verkaufen: Was spricht dagegen?

So attraktiv der Gedanke auch sein mag, deine vermietete Immobilie zu verkaufen, es gibt auch einige Gründe, die dagegen sprechen könnten:

  • Verlust regelmäßiger Einnahmen: Eine vermietete Wohnung bringt dir Monat für Monat Mieteinnahmen ein – eine zuverlässige Einkommensquelle, die du nach dem Verkauf nicht mehr hast. Besonders wenn du die Mieteinnahmen für deinen Lebensunterhalt oder als zusätzliche Einkommensquelle im Alter nutzt, solltest du dir gut überlegen, ob du auf diese Einnahmen verzichten möchtest.
  • Steuerliche Belastungen: Wenn du die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht erreicht hast, kann der Verkauf steuerlich teuer werden. In diesem Fall wird der Gewinn aus dem Verkauf als Spekulationsgewinn betrachtet und muss versteuert werden. Das kann deine Rendite erheblich schmälern und den Verkauf weniger attraktiv machen.
  • Wertsteigerungspotenzial: Immobilien sind eine langfristige Investition. Wenn du davon ausgehst, dass der Wert deiner Immobilie in den kommenden Jahren weiter steigen wird, könnte es finanziell sinnvoller sein, die Wohnung zu behalten. Indem du die Immobilie länger im Bestand hältst, kannst du möglicherweise von einer noch größeren Wertsteigerung profitieren.
  • Hohe Transaktionskosten: Der Verkauf einer Immobilie ist mit Kosten verbunden, die du nicht ignorieren solltest. Dazu gehören Maklerprovisionen, Notargebühren und gegebenenfalls Kosten für die vorzeitige Ablösung von Hypotheken. Diese Kosten können einen beträchtlichen Teil des Verkaufserlöses ausmachen und sollten in deiner Entscheidung berücksichtigt werden.
  • Schutz der Mieter: Wenn du eine vermietete Wohnung verkaufst, kann das Auswirkungen auf deine Mieter haben. Je nach Käufer und dessen Plänen könnte das zu Unsicherheit bei deinen Mietern führen. Wenn dir ihr Wohl am Herzen liegt, könnte dies ein Grund sein, den Verkauf zu überdenken – zumindest, bis du eine Lösung gefunden hast, die auch für die Mieter fair ist.

An wen kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?

Es gibt drei Arten von Käufern, an die du deine vermietete Wohnung verkaufen kannst:

Aktueller Mieter als neuer Eigentümer

Der Bewohner deiner Mietwohnung hat häufig ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie. Wenn er den Kauf der Wohnung finanzieren will und kann, ist deine Suche bereits beendet. Möchte er jedoch nicht kaufen, kannst du die Wohnung nun anderweitig anbieten.

Verkauf an Selbstnutzer

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt gibt es viele Interessenten, die auch eine vermietete Wohnung kaufen möchten. Ihr Plan: Nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden und dem aktuellen Mieter die Kündigung vorlegen, um selbst einzuziehen. Der Eigenbedarf muss jedoch gut begründet werden. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht, besonders wenn der Mieter die Wohnung schon seit Jahrzehnten bewohnt und auch nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht freiwillig auszieht. Der Kauf bleibt aus Käufersicht also ein großes Risiko. Und auch die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen. Schließlich nimmt niemand gerne einem anderen die Wohnung weg.

Kapitalanleger als Käufer

Erwirbt dein Käufer die Wohnung als Kapitalanlage, ändert sich für den Mieter zunächst nichts. Aufgrund des Bestandsschutzes muss der Käufer den bestehenden Mietvertrag unverändert übernehmen. Bei einer geplanten Mieterhöhung muss sich der Käufer an dieselben Beschränkungen halten wie du als bisheriger Besitzer. Ist die letzte Mieterhöhung über ein Jahr her, kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden.

Auch nach einer energetischen Modernisierung ist eine Mieterhöhung rechtens. Dabei darf die Steigerung der Miete nicht mehr als acht Prozent der Modernisierungskosten betragen. Der Eigentümerwechsel selbst rechtfertigt dagegen keine Mieterhöhung.

Für einen Kapitalanleger kann es von Vorteil sein, dass die Wohnung schon vermietet ist. Versprechen der Zustand der Wohnung und die Miete eine gute Rendite (und zugleich eine Sicherheit für eine Finanzierung), ist der Mieter solvent (Nachweis über regelmäßige Mietzahlungen vorlegen) und unkompliziert, spart der neue Besitzer sich die Zeit für die Mietersuche und die Kosten für einen Makler.

Verkaufspreis einer vermieteten Wohnung 

Der erste wichtige Schritt: Lass den Verkehrswert deiner Wohnung oder deines Hauses von einem Immobiliensachverständigen bewerten, um einen realistischen Eindruck von einem möglichen Angebotspreis zu bekommen. Bei einer vermieteten Immobilie ist die Miete ein wichtiger Faktor bei der Wertermittlung (Ertragswertverfahren). 

Wenn du den Verkauf langfristig genug planst, offenbart sich hier ein Hebel, um den Verkaufspreis zu steigern: Eine rechtzeitige Mieterhöhung garantiert dem Käufer vom ersten Tag eine höhere Rendite und macht den Kauf interessanter. Informiere dich vorab, in welchem Rahmen sich eine Mieterhöhung in deinem Fall bewegen darf.

Noch besser wäre es aus Verkäufersicht, wenn du die Wohnung leer verkaufen könntest. Denn eine vermietete Wohnung ist rund 30 Prozent weniger wert, da der Käufer den Mieter quasi mit kauft und so nicht frei über sein Eigentum verfügen kann. Wenn du den Verkauf von langer Hand planst, kannst du auch versuchen, deinen Mieter über einen Aufhebungsvertrag zu einem freiwilligen Auszug zu bewegen. Zum Beispiel, indem du ihm eine Ersatzwohnung oder eine finanzielle Entschädigung anbietet.

Diese Faktoren beeinflussen den Wert deiner vermieteten Immobilie:

  • Lage
  • Art des Gebäudes (Einliegerwohnung, Mehrfamilienhaus)
  • Alter, Baustil, Zustand des Gebäudes, geplante Modernisierungen
  • Energieausweis
  • Verkehrsanbindung, Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und Ärzten
  • Nachfrage in der Region
  • Etage
  • Gegebenenfalls Fahrstuhl
  • Kellernutzung
  • Gemeinschaftliche Waschmaschinen- und Trocknernutzung
  • Nachbarschaft
  • Wohnfläche der Wohnung
  • Zustand der Wohnung (Ausstattung von Küche und Bad, Aufteilung)
  • Vermietet versus leerstehend
  • Art der Vermietung (Länge des Mietvertrags, Solvenz und Ruf des Mieters)

Um das Potenzial deiner Wohnung beim Verkauf an Investoren richtig einzuschätzen, solltest du außerdem die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Steuern (abhängig vom persönlichen Einkommen)
  • unerwartete und teure Reparaturen
  • Leerstand oder Schäden durch Mietnomaden
  • Kosten für die Vermarktung bei Neuvermietung
  • Inflation
  • demografische Entwicklung in der Region
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • mögliche Mieterhöhungen

Vermietetes Haus oder vermietete Wohnung richtig vermarkten

Mit der richtigen Vermarktungsstrategie steht und fällt der Erfolg deines Immobilienverkaufs. Was du dabei bedenken solltest:

Mit oder ohne Makler verkaufen

Stelle dir zunächst die Frage, ob du den Immobilienverkauf selbst gut erledigen kannst oder ob ein professioneller Immobilienmakler da vielleicht mehr für dich rausholen könnte. Häufig rechnet sich die Investition in einen Makler durch einen höheren erzielten Verkaufspreis

Erfahre hier alles Wichtige zur Maklerprovision und wie du Gebühren sparen kannst. 

Exposé für eine vermietete Immobilie

Je nachdem, welches Käuferklientel du ins Auge fasst, ändert sich auch die Vermarktungsstrategie für die vermietete Immobilie beziehungsweise Eigentumswohnung. Einem Selbstnutzer präsentierst du die Wohnung als sein künftiges Zuhause. Sie muss zu seinen Bedürfnissen passen. Er muss sich in der neuen Wohnung wohlfühlen und sich in die Hausgemeinschaft einfügen.

Ein Kapitalanleger sucht dagegen eine Wohnung, die vielen potenziellen Mietern gefallen könnte. In diesem Fall geht es darum, die Lage, die Ausstattung der Wohnung und die gute Vermietbarkeit herauszustellen. Auch die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist für diese Käufergruppe wichtig.

Was es bei der Erstellung eines Exposés zu beachten gibt, erklären wir dir in diesem Artikel.

Die Privatsphäre der Mieter respektieren

Achte bei der Vermarktung deiner vermieteten Wohnung unbedingt die Privatsphäre deiner Mieter. Da du für das Exposé zwangsläufig die Einrichtung mitfotografierst, brauchst du die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder. Versichere den Bewohnern, dass du Familienfotos und private Gegenstände vor dem Einstellen des Exposés in ein Immobilienportal unkenntlich machst. 

Auf Fragen vorbereitet sein

Kaufinteressenten wollen häufig wissen, wie viele Personen in der Wohnung leben und ob die Nebenkosten angemessen kalkuliert sind oder ob regelmäßig Nachzahlungen anfallen. Das Datum der letzten Mieterhöhung ist ebenfalls wichtig, da eine weitere Erhöhung nur unter Beachtung der Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze möglich ist. Grundsätzlich sind Mieter bei einem Eigentümerwechsel vor Mieterhöhungen geschützt, es sei denn, es handelt sich um Modernisierungsmaßnahmen oder Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete.

Gib den Interessenten folgende Informationen zur Miete an die Hand:

  • Höhe der monatlichen Netto-Kaltmiete
  • monatliche Nebenkostenvorauszahlung
  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassung

Kapitalanleger und damit zukünftige Vermieter schätzen grundsätzlich langjährige, zuverlässige Mieter, die pünktlich zahlen, keine Probleme verursachen und Mieterhöhungen anstandslos akzeptieren. Besonders wichtig sind hierbei:

  • Mietdauer (Beginn des Mietverhältnisses, befristet oder unbefristet)
  • Kündigungsfrist (falls diese länger als gesetzlich vorgeschrieben ist)
  • spezielle Absprachen zur Miethöhe (wie etwa eine Mietpreisgarantie für mehrere Jahre, Staffelmiete oder Indexmiete)
  • Regelungen, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen
  • besondere Klauseln wie ein Vorkaufsrecht oder die Befreiung des Mieters von der Grundsteuer

Vorkaufsrecht, Besichtigung, Kündigung, Eigenbedarf: Alle Rechte und Pflichten

Beim Wohnungsverkauf mit Mietern sieht der Gesetzgeber einige Rechte und Pflichten vor, die du kennen solltest. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst:

Vorkaufsrecht

Befindet sich deine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das erst in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, nachdem der bestehende Mietvertrag abgeschlossen wurde, hat dein Mieter ein Vorkaufsrecht. Auch in einzelnen Mietverträgen kann ein Vorkaufsrecht vereinbart sein. Darüber hinaus wäre es ohnehin nur fair, deinem Mieter als erstem ein Kaufangebot zu machen. Immerhin handelt es sich um sein Zuhause. Um sich zu entscheiden, hat es zwei Monate Zeit.

Übrigens: Das Vorkaufsrecht besteht nicht, wenn du deine vermietete Wohnung an einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen deines Haushalts verkaufst.

Besichtigungsrecht

Wenn du deine vermietete Wohnung verkaufen willst, hast du als Eigentümer ein Besichtigungsrecht. Schließlich ist es schwer vorstellbar, dass jemand eine Wohnung kauft, die er nie zuvor betreten hat. Da der Kaufinteressent dem aktuellen Bewohner quasi sein Zuhause streitig macht, ist es nachvollziehbar, dass die Begeisterung deines Mieters für diese Termine begrenzt ist. Als Eigentümer und/oder Makler ist hier Fingerspitzengefühl gefragt.

Versuche, die Zeit des Mieters nicht zu sehr zu strapazieren, lade nur ernsthafte Interessenten zur Besichtigung ein und kündige die Termine einige Tage vorher (mindestens 24 Stunden) an. Sie sollten nicht länger als 45 Minuten dauern, zu einer angemessenen Tageszeit und nur ein- bis zweimal in der Woche stattfinden. Der Termin sollte für beide Parteien passen und immer als Einzeltermin geplant werden. Massenbesichtigungen muss der Mieter nicht akzeptieren.

Den Zutritt darf der Mieter bei einer angekündigten Besichtigung nicht verweigern. Geschieht es doch, kann der Eigentümer eine einstweilige Verfügung erwirken. Fotos dürfen die Interessenten bei der Begehung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters machen. Schließlich hat er immer noch das Hausrecht.

Dauert der Verkauf länger als sechs Monate, kann der Mieter vom Eigentümer eine Strategieänderung verlangen. Denn eine Situation, in der über Monate einmal in der Woche fremde Menschen durch sein Zuhause laufen, muss er nicht akzeptieren.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie gilt der Grundsatz: "Kauf bricht nicht Miete". Als neuer Besitzer darfst du den dort lebenden Mieter nicht einfach vor die Tür setzen. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Um den Mieter zu schützen, gilt – etwa bei einem Eigenbedarf – derselbe Kündigungsschutz wie zuvor. Dieser richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.

Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen:

  • Bei weniger als fünf Jahren Mietdauer: drei Monate
  • Zwischen fünf und acht Jahren Mietdauer: sechs Monate
  • Bei einem Mietverhältnis über acht Jahre: neun Monate

Neben einem Eigenbedarf gibt es noch weitere Gründe, das Mietverhältnis legal zu kündigen. In der Praxis kommen sie aber selten vor:

  • Ausbleiben der Mietzahlung
  • Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung
  • Bedrohung des Vermieters
  • Die Fortsetzung des Mietverhältnisses steht einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie entgegen (zum Beispiel wenn eine wirtschaftliche Sanierung nur im leeren Zustand möglich ist)

Kündigung wegen Eigenbedarf

Nach dem Kauf einer vermieteten Wohnung ist der Eigenbedarf im Prinzip das einzige Mittel, um einen rechtmäßigen Auszug des Mieters zu erwirken. Dabei muss der Besitzer ein nachweisliches Interesse (§ 573 BGB) haben. Sprich: Ein Eigenbedarf kann nicht einfach behauptet werden. Zieht der Besitzer oder ein Familienangehöriger nach dem Auszug des Mieters gar nicht ein und wurde der Eigenbedarf nur angemeldet, um die Wohnung leer und mit Gewinn verkaufen zu können, drohen rechtliche Konsequenzen.

Für eine Eigenbedarfskündigung gelten die oben genannten Fristen. Je länger ein Mieter die Wohnung bewohnt, desto länger ist der Kündigungsschutz.

Zugunsten dieser Personen ist eine Eigenbedarfskündigung möglich:

  • Der Eigentümer selbst (gegebenenfalls zusammen mit einem Ehe- oder Lebenspartner)
  • Einer von mehreren Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft
  • Die Pflegekraft des Eigentümers
  • Geschwister des Eigentümers
  • Eltern, Großeltern oder Enkel des Eigentümers
  • Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder (auch die des Lebenspartners)
  • Neffen und Nichten des Eigentümers
  • Schwiegereltern (allerdings nicht mehr nach einer Scheidung)

Viele Städte und Gemeinden erschweren eine Eigenbedarfskündigung zum Schutz der Mieter zusätzlich. Sie verhängen Sperrfristen (zwischen drei und zehn Jahren), innerhalb derer eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich ist. Zum Beispiel nach der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen. Die gesetzliche Kündigungsfrist kommt dann noch obendrauf.

Übrigens: Der Käufer kann erst eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Eine Auflassungsvormerkung reicht dazu nicht aus.

Kaufvertrag: Was ist bei einer Mietwohnung zu beachten?

Beim Kaufvertrag für eine vermietete Wohnung gibt es einige wichtige Punkte, die du unbedingt im Blick haben solltest. Hier können leicht Fallstricke lauern, die du mit der richtigen Vorbereitung vermeiden kannst. Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Szenarien, die sich im Kaufvertrag widerspiegeln müssen:

Mieter zieht aus und Käufer zieht als Selbtsnutzer ein

In diesem Fall solltest du im Kaufvertrag genau festhalten, wann der Mieter auszieht und in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Wenn der Käufer plant, die Wohnung selbst zu nutzen, ist es besonders wichtig, dass keine Unklarheiten bezüglich des Übergabetermins und der Beschaffenheit der Wohnung bestehen. Eventuell vereinbarte Renovierungen oder Schönheitsreparaturen solltest du ebenfalls im Vertrag festhalten. So stellst du sicher, dass es später keine Missverständnisse gibt.

Käufer übernimmt die Wohnung als Kapitalanlage

Wenn der Käufer die Wohnung als Kapitalanlage erwirbt und das bestehende Mietverhältnis übernimmt, musst du im Kaufvertrag ebenfalls einige Punkte beachten. Wichtig ist hier vor allem, den Zustand der Wohnung genau zu dokumentieren. Das bedeutet, du solltest festhalten, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug des Mieters war und ob es seitdem wesentliche Veränderungen gegeben hat. Diese Informationen sind für den neuen Eigentümer wichtig, um mögliche zukünftige Streitigkeiten mit dem Mieter zu vermeiden.

Außerdem sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein, dass der Käufer das bestehende Mietverhältnis zu den aktuellen Konditionen übernimmt. Das schließt nicht nur die Miethöhe ein, sondern auch alle anderen Vereinbarungen, die du mit dem Mieter getroffen hast, wie zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung oder besondere Klauseln im Mietvertrag.

Welche Folgen hat der Immobilienverkauf für Käufer und Mieter?

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie bringt einige wichtige Konsequenzen für sowohl den Käufer als auch den Mieter mit sich. Es ist gut, wenn du als Verkäufer die Auswirkungen im Blick hast, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen.

Für den Käufer

Wenn der Käufer die Immobilie erwirbt, tritt er in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag unverändert übernommen wird. Alle Regelungen, die du mit dem Mieter vereinbart hast – sei es zur Miethöhe, zur Nebenkostenabrechnung oder zu anderen besonderen Vereinbarungen – bleiben bestehen und sind auch für den neuen Eigentümer bindend.

Zudem muss der Käufer sich bewusst sein, dass Mieterhöhungen nicht einfach nach dem Kauf durchgeführt werden können. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben wie die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenze, die verhindern, dass die Miete kurzfristig stark angehoben wird. Der Käufer übernimmt also nicht nur die Immobilie, sondern auch die Verantwortung, die mit dem Mietverhältnis verbunden ist.

Für den Mieter

Für den Mieter ändert sich durch den Verkauf in der Regel wenig – zumindest nicht unmittelbar. Der bestehende Mietvertrag bleibt bestehen und der Mieter genießt weiterhin seinen vollen Mieterschutz. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer den Mietvertrag nicht einfach kündigen kann, solange kein berechtigter Eigenbedarf vorliegt. Auch hier sind gesetzliche Fristen und Regelungen zu beachten, die dem Mieter einen umfangreichen Schutz bieten.

Allerdings kann der Verkauf für den Mieter eine gewisse Unsicherheit mit sich bringen, insbesondere wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. In einem solchen Fall hat der Mieter das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen, wenn sie seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist. Solche Fälle können vor Gericht landen, was sowohl für den Mieter als auch für den neuen Eigentümer eine belastende Situation sein kann.

Vermietete Wohnung verkaufen: Checkliste

Wenn du deine vermietete Wohnung verkaufen möchtest, gibt es einige Schritte, die du beachten solltest, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Der erste und wichtigste Schritt ist, deine Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren. Es ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, die Mieter rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Danach solltest du dir klar werden, an wen du die Immobilie verkaufen möchtest – an einen Kapitalanleger, der das Mietverhältnis übernimmt, oder an einen Selbstnutzer, der die Wohnung nach dem Kauf selbst beziehen möchte. Diese Entscheidung beeinflusst maßgeblich deine Vermarktungsstrategie.

Um die Wohnung effektiv zu inserieren, kannst du zum Beispiel das Immobilienportal von Wohnglück.de nutzen. Für mehr Infos und eine detaillierte Checkliste, die dir bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses hilft, schau dir unsere umfangreiche Checkliste für den Hausverkauf an.

Fazit: Lohnt sich der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung?

Ob sich der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung für dich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits kannst du von steigenden Immobilienpreisen und der Möglichkeit profitieren, dein Kapital für andere Projekte freizusetzen. Andererseits verlierst du eine regelmäßige Einkommensquelle und musst eventuelle steuerliche Belastungen berücksichtigen.

Der Verkauf kann eine sinnvolle Entscheidung sein, wenn du das Kapital anders investieren möchtest oder keine Lust mehr auf die Vermieterrolle hast. Doch bedenke auch die potenziellen Nachteile wie hohe Transaktionskosten und den Verlust zukünftiger Wertsteigerungen. Letztlich ist es eine Frage deiner persönlichen Ziele und Lebensumstände. Überlege also gut, welche Option langfristig besser für dich ist.

Vermietete Wohnung verkaufen: Häufig gestellte Fragen

Du benötigst den aktuellen Mietvertrag, Nachweise über die Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, den Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, den Energieausweis und eventuell eine Mieterselbstauskunft. Diese Dokumente geben potenziellen Käufern alle relevanten Informationen über die Immobilie und das Mietverhältnis.

Vermietete Wohnungen können tendenziell niedrigere Verkaufspreise erzielen, da sie in der Regel nur für Kapitalanleger interessant sind und nicht sofort vom Käufer selbst genutzt werden können. Allerdings hängt der Preis auch von der Mietrendite und der Lage der Immobilie ab.

Vermietete Wohnungen können an Kapitalanleger, den aktuellen Mieter oder Selbstnutzer verkauft werden. Kapitalanleger schätzen das bestehende Mietverhältnis, während Selbstnutzer oft Eigenbedarf anmelden, um die Wohnung selbst zu bewohnen.

Ja, in vielen Fällen hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn die vermietete Wohnung erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Dieses Recht erlaubt dem Mieter, die Wohnung zu den gleichen Konditionen zu erwerben, wie sie einem Dritten angeboten wird.

Besichtigungen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Mieter und zu angemessenen Zeiten erlaubt. Der Mieter muss in der Regel über den Grund der Besichtigung informiert werden und hat das Recht, diese zu begleiten.

Nein, der Verkauf der Wohnung ist kein Kündigungsgrund. Der bestehende Mietvertrag bleibt bestehen, und der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein.

Ja, der neue Eigentümer kann Eigenbedarf anmelden, muss jedoch gesetzliche Fristen und Schutzbestimmungen beachten. Der Eigenbedarf muss gut begründet sein und der Mieter hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn Härtefälle vorliegen.

Wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht abgelaufen ist, fällt auf den Verkaufsgewinn die Spekulationssteuer an. Darüber hinaus können je nach Gewinnhöhe und individuellem Steuersatz weitere Steuern anfallen, wie die Einkommensteuer.

Mit der Spekulationssteuer will der Staat verhindern, dass Wohnraum – zulasten von Mietern – zum Spekulationsobjekt wird. Daher ist gesetzlich geregelt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nur dann steuerfrei ist, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Erwerb und Verkauf gelegen haben. Erfüllst du diese Frist nicht, ist auf den Gewinn die Spekulationssteuer fällig. Die Höhe richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz, da es einen allgemeinen Spekulationssteuersatz nicht gibt.

Als Vermieter darfst du Besichtigungen nur nach vorheriger Ankündigung und zu angemessenen Zeiten durchführen. Gründe können unter anderem der Verkauf der Immobilie oder geplante Reparaturen sein. Die Besichtigung muss dem Mieter rechtzeitig angekündigt werden.

Der Mietvertrag bleibt bei einem Eigentümerwechsel unverändert bestehen. Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis, das weiterhin gültig ist.

Der Wert einer vermieteten Wohnung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Lage, Zustand der Immobilie, Miethöhe, Mietrendite und Restlaufzeit des Mietvertrags. Kapitalanleger berücksichtigen diese Aspekte bei der Bewertung der Immobilie.

Über die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft wacht in der Regel ein Verwalter. Einem Verkauf einer Wohnung muss dieser nur dann zustimmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies in der Gemeinschaftsordnung schriftlich festgelegt hat. In der Teilungserklärung kann auch festgeschrieben sein, dass die Eigentümergemeinschaft dem Verkauf einer Wohnung zustimmen muss. Die Zustimmung darf aber nur aus einem triftigen Grund verweigert werden. Zum Beispiel, wenn der Käufer die Instandhaltungsrücklage nicht zahlen kann. Die Eigentümergemeinschaft über den geplanten Verkauf zu informieren, ist ohnehin sinnvoll. Nicht selten findet sich bereits auf diesem Weg ein potenzieller Käufer. 

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