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Neue Regeln für den Energieausweis ab Mai 2021


Für bestehende Wohngebäude bestehen ab Mai 2021 neue Regeln für den Energieausweis. Er soll künftig auch Auskunft über die Höher von Treibhausgas-Emissionen geben. Relevant werden die Änderungen in diesem Jahr für alle Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden. Alle Änderungen im Überblick.

  1. Alle Neuerungen ab Mai 2021 im Überblick
  2. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist sinnvoller?
  3. Ausweis mit Energieberatung verknüpfen
  4. Welche Angaben in Immobilienanzeigen stehen müssen

Ab 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Künftig soll dann auch die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen werden. Darauf weist das vom Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird. Bei den Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümer zukünftig dazu verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen.

Energieausweise müssen alle zehn Jahre erneuert werden. Die Änderungen in diesem Jahr sind deshalb für alle 2011 ausgestellten Ausweise relevant. Eigentümer müssen den Energieausweis ihres Hauses in diesem Zug unter Umständen erneuern lassen.

Vorlegen mussten den Energiepass bislang nur Gebäudeeigentümer, die ein Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollten. Zukünftig ist der Ausweis auch explizit für Makler verpflichtend. Ein Ausweis ist nicht notwendig, wenn das Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet wird.

Alle Neuerungen ab Mai 2021 im Überblick

Ab dem 1. Mai 2021 müssen im Energieausweis auch die Treibhausgas-Emissionen aufgeführt werden. Auch für den Verbrauchsausweis gibt neue Vorgaben:

Angabe der Treibhausgas-Emissionen

"In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetezes ist dies nun erforderlich", sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf- oder verbrauch eines Gebäudes. Mit der neuen Vorschrift enthalte der Energiepass künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen sollen.

Info: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und bündelt seitdem drei bisherige Gesetze:

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energiesparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Alle wichtigen Infos zu den wesentlichen Änderungen findet ihr in unserem Ratgeber "Gebäudeenergiegesetz 2020: Was sich für Bauherren ab 1. November ändert".

Verbrauchsausweis

Bei Bedarfsausweisen schon der Fall, ab Mai dann auch für Verbrauchsausweise gültig: Eigentümer sind dazu verpflichtet, die energetische Qualität ihres Gebäudes detailliert anzugeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Im Verbraucherausweis muss dann auch das Fälligkeitsdatum für die nächste Untersuchung festgehalten werden. Die Angaben müssen von einem Aussteller vor Ort oder anhand geeigneter Fotos geprüft werden. "So soll die Qualität der Sanierungsempfehlungen verbessert werden", erklärt Militz.

Die Eigentümer sind für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich. Dennoch müssen die Experten die Informationen prüfen und dürfen diese nur dann verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.

Die Pflicht, bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf eines Wohngebäudes einen Energieausweis vorzulegen, gilt zukünftig auch für Immobilienmakler. Bisherige Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert erhalten.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist sinnvoller?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Eigentümer haben die Wahl, vielen ist allerdings unklar, welche Ausweisart sie beauftragen sollen. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.

Der Bedarfsausweis ist teilweise Pflicht für Käufer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern. In jedem Fall sei er für sie besser geeignet, denn er mache den energetischen Zustand des Gebäudes transparent und könne so auf Kostenfallen hinweisen, so Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Der Verbrauchsausweis hingegen gibt Aufschluss darüber, wie stark die Vornutzer geheizt haben und wie viel CO2 tatsächlich dabei ausgestoßen wurde. Für Nachmieter ist das Verbrauchsprofil aber nicht immer aussagekräftig, so Hettler. Anders sei das bei Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohnungen. Hier habe der Durchschnitt der Verbrauchswerte genügend Aussagekraft, weshalb sie eher eingesetzt würden.

Der Bedarfsausweis hat viele Vorteile

Laut Verbraucherzentrale sind Bedarfsausweise meist teurer als Verbrauchsausweise, sie haben jedoch auch mehr Aussagekraft, da sie viel mehr Informationen erhalten. So zeigt ein Bedarfsausweis zum Beispiel den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Steht die Energieeffizienzampel auf Grün, ist das von Vorteil für die Eigentümer, die beim der Veräußerung für ihr energieeffizientes Haus werben können. Immobilien mit grünem Label verursachen laut Zukunft Altbau rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als schlecht gedämmte Gebäude. Bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnfläche können das jährlich rund 1.500 Euro sein, die eingespart werden können. Für potentielle Kauf- oder Mietinteressenten sind solche Immobilien besonders attraktiv.

Ein rotes Label wiederum gibt Hinweise auf viele energetische Schwachstellen. Der Bedarfsausweis sollte dann der Einstieg in eine mit bis zu 80 Prozent geförderte Gebäudeenergieberatung sein, so Hettler.

Ausweis mit Energieberatung verknüpfen

Sinnvoll ist es, die Ausstellung des Passes gleich mit einer Energieberatung zu verknüpfen, um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erhalten. Die Beratung durch einen Energieberater wird außerdem mit bis zu 80 Prozent gefördert und kostet am Ende nur noch wenige hundert Euro.

Weitere Infos zu Thema findet ihr in unserem Ratgeber "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Födersummen, Konditionen, Anträge".

Welche Angaben in Immobilienanzeigen stehen müssen

In einer Immobilienanzeige gibt es diverse Pflichtangaben zu verschiedenen Kenndaten aus dem Energieausweis. Dazu zählen:

  • Baujahr des Hauses
  • Energieeffizienzklasse
  • der zur Wärmeversorgung genutzte Energieträger
  • Angabe des Endenergiebedarfs oder des Energieverbrauchs
  • Ausweisart

Die Veröffentlichungspflicht gilt für sowohl für alle Zeitungsinserate als auch für kostenpflichtige Internetseiten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Aber: Wurde der Ausweis der Immobilie erst nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, sind Angaben zum Energiebedarf oder -verbrauch der Energieträger nicht nötig. Stattdessen erfolgen Angaben zu den seitdem genutzten Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Der Energieausweis muss allen Miet- und Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung vorliegen, nicht erst bei der Vertragsverhandlung.

Lernt hier, wie ihr den Primärenergiebedarf eures Hauses richtig berechnet.

Quellen: Pressemitteilung Zukunft Altbau

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