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Wer zahlt die Maklerprovision? Alles Wichtige zu Maklergebühren und Maklercourtage

In Deutschland gilt beim Hausverkauf die geteilte Maklerprovision: Verkäufer und Käufer zahlen die Maklergebühr zu gleichen Teilen. Bei der Vermittlung von Mietobjekten gilt hingegen das Bestellerprinzip. Alle wichtigen Infos zum Thema Maklercourtage findest du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Ende 2020 gilt bei Immobilienkäufen und -verkäufen: Private Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen zahlen höchstens 50 Prozent der Maklerprovision.
  • Die Höhe der Maklerprovision bei Immobilienverkäufen variiert je nach Bundesland und Region, liegt aber in der Regel zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises.
  • Bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, übernimmt die Kosten.
  • Mieter zahlen maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer an Maklerkosten, für Vermieter ist die Höhe der Provision verhandelbar. 

Das kannst du tun

  • Informiere dich über die aktuelle Regelung zur Provisionsteilung und die Höhe der Maklerkosten in deiner Region. 
  • Als Käufer und Verkäufer kannst du über die Provisionshöhe verhandeln, um faire Bedingungen zu erreichen.
  • Ein erfahrener Immobilienmakler kann dir als Eigentümer oder Kaufinteressent dabei helfen, einen guten Verkaufspreis zu erzielen oder eine passende Immobilie zu finden. Lass dir kostenlos passende Makler aus deiner Region empfehlen.
  • Achte auf klare Vereinbarungen im Maklervertrag und stelle sicher, dass alle Details zur Provision schriftlich festgehalten sind.

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Wie hoch ist die Maklerprovision 2024?

Wie hoch die Maklercourtage sein darf, ist nicht gesetzlich festgelegt und kann zwischen den Vertragspartnern frei verhandelt werden. Ist die Höhe der Vergütung nicht festgelegt, wird der ortsübliche Richtwert angewendet. Der liegt in der Regel zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Ortsübliche Richtwerte für jedes Bundesland kannst du der Tabelle entnehmen:

 
BundeslandHöhe der Maklerprovision
Baden-Württemberg7,14 %
Bayern7,14 %
Berlin7,14 %
Brandenburg7,14 %
Bremen5,95 %
Hamburg6,25 %
Hessen5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %
Niedersachsen7,14 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %
Rheinland-Pfalz7,14 %
Saarland7,14 %
Sachsen7,14 %
Sachsen-Anhalt7,14 %
Schleswig-Holstein7,14 %
Thüringen7,14 %

Quelle: Hausgold.de

Maklercourtage 2024 berechnen: Beispielrechnung

Wie hoch die Maklercourtage ausfällt, ist letztendlich abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und von der vereinbarten Maklerprovision. Folgendes Beispiel zeigt, wie sich die Maklerprovision einfach berechnen lässt:

  • Kaufpreis: 250.000 Euro
  • Vereinbarte Maklerprovision: 6,25 % (inkl. Mehrwertsteuer)
  • Provision berechnen: 250.000 Euro / 100 x 6,25 % = 15.625 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)
  • Provisionshöhe für Käufer und Verkäufer: 15.625 Euro / 2 = 7.812,50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)

Beträgt der Kaufpreis der Immobilie 250.000 Euro und ist eine Provision von 6,25 Prozent (inkl. Mehrwertsteuer) vereinbart worden, ergibt sich eine Maklercourtage von jeweils 7.812,50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) für Käufer und Verkäufer.

Maklerkosten: Wer zahlt die Maklercourtage beim Immobilienverkauf?

Seit Ende 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision zu gleichen Teilen. So steht es im "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser". In der Praxis bedeutet das, dass Käufer und Verkäufer jeweils 50 Prozent der Provision übernehmen, vorausgesetzt, der Makler wurde von beiden Parteien beauftragt.

Sollte ein Makler für eine Partei unentgeltlich arbeiten, dann kann er auch von der anderen keine Courtage fordern. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung: Der Verkäufer kann, wenn er das möchte, die Maklerprovision komplett alleine tragen. Andersherum ist das nicht möglich.

Haben Käufer und Verkäufer unterschiedliche Makler beauftragt, kann es für den Käufer zu einer doppelten Provisionspflicht kommen. Der Vermittlungsanspruch beider Parteien sollte also frühzeitig geklärt werden, um solche Zusatzkosten zu vermeiden.

Die Aufteilung der Maklergebühren soll insgesamt sicherstellen, dass die Kosten fair verteilt werden und niemand übermäßig belastet wird. Vor allem entlastet das Gesetz private Käufer bei den immer höher werdenden Kaufnebenkosten.

Regelungen zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf im Überblick

Seit dem neuen Gesetz gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie die Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geregelt werden kann:

  1. Vertrag mit beiden Parteien (Doppelprovision): Makler schließen einen Vertrag sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer. Beide Parteien teilen sich die Provision zu gleichen Teilen, das heißt, jeweils 50 Prozent. 
  2. Vertrag mit einer Partei (anteilige Übernahme): In diesem Szenario schließt nur eine Vertragspartei, beispielsweise der Verkäufer, einen Vertrag mit dem Makler ab. Die andere Partei verpflichtet sich im Kaufvertrag, bis zu 50 Prozent der Provision zu übernehmen. Wichtig ist dabei, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, ihren Anteil zuerst bezahlt, bevor der restliche Betrag von der anderen Partei eingefordert wird.
  3. Verkäufer zahlt die volle Provision (Innenprovision): Es besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer die gesamte Maklerprovision übernimmt und die Immobilie für den Käufer provisionsfrei anbietet.

Ein wichtiger Tipp: Kläre unbedingt im Vorfeld, wie hoch die Maklerprovision ist und wie sie aufgeteilt wird. Und denke daran, dass alle Absprachen im Maklervertrag festgehalten werden sollten. So vermeidest du Überraschungen und hast alle Kosten im Blick. Seriöse Immobilienmakler findest du über die Maklervermittlung von Wohnglück.

Wann darf ein Immobilienmakler Provision verlangen?

Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, unter denen ein Makler Gebühren verlangen darf:

  • Maklervertrag: Zunächst muss ein schriftlicher Maklervertrag zwischen dir und dem Makler bestehen. Dieser Vertrag sollte klar regeln, welche Dienstleistungen der Makler erbringt und wie hoch die Provision sein wird.
  • Nachweis der Tätigkeit: Der Makler muss nachweisen können, dass er tatsächlich tätig war und dir beispielsweise ein passendes Objekt oder einen Käufer vermittelt hat. Ohne diesen Nachweis ist es schwierig, eine Provision zu rechtfertigen.
  • Zusatzkosten: Aufwendungen, die dem Makler entstehen, musst du ihm nur ersetzen, sofern etwas dazu vereinbart wurde. Das gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
  • Erfolg der Vermittlung: Eine der Grundvoraussetzungen für die Provision ist der erfolgreiche Abschluss des Geschäfts, also der Kauf- oder Mietvertrag. Die Maklerleistung besteht darin, den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herzustellen, der letztendlich zum Vertragsabschluss führt.
  • Doppelprovision: Sollte der Makler sowohl für dich als auch für die andere Partei (Käufer oder Verkäufer) tätig werden, muss er beide Parteien darüber informieren und deren Zustimmung einholen. Ansonsten kann er keine Provision von beiden Seiten verlangen.
  • Provisionshöhe: Die Höhe der Maklerprovision sollte im Vorfeld klar vereinbart sein und muss sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. In Deutschland variiert die übliche Provision je nach Bundesland und Art der Immobilie.
  • Schriftliche Vereinbarung bei Wohnraumvermietung: Speziell bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip. Hier darf der Makler nur vom Auftraggeber eine Provision verlangen. Eine schriftliche Vereinbarung ist dabei Pflicht.

Bevor du einen Makler beauftragst, lohnt es sich, diese Punkte genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen klar und transparent sind. So vermeidest du Missverständnisse und bist bestens auf den Vertragsabschluss vorbereitet.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Sobald der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben und notariell beurkundet wurde, wird die Courtage fällig. Der Makler legt für gewöhnlich ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen fest, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Rechnung sollte alle relevanten Details enthalten, wie den Prozentsatz der Provision und den errechneten Betrag basierend auf dem Kauf- oder Mietpreis.

Gut zu wissen: Ein verbindliches Kaufangebot, das sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichnet wurde, gilt bereits als eine erfolgreiche Einigung, die durch den Makler herbeigeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt ist es daher erlaubt, die Rechnung zu stellen. Auch wenn der eigentliche Kaufvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet wird, ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig. Sollte der Vertrag wider Erwarten doch nicht zustande kommen, zum Beispiel aufgrund eines Rücktrittsrechts im Kaufvertrag, wird die Maklerprovision in der Regel nicht fällig. Es ist daher wichtig, die Vertragsklauseln genau zu prüfen.

Manche Makler lassen sich aber auch darauf ein, dass du die Provision erst dann zahlen musst, sobald der Kaufpreis auf deinem Konto eingegangen ist.

Wann sind Maklergebühren unzulässig?

Maklergebühren sind in bestimmten Situationen unzulässig. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen ein Makler keine Provision verlangen darf:

  • Fehlende Maklerleistung: Wenn der Makler keine nachweisbare Leistung erbracht hat, die direkt zum Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags geführt hat, darf er keine Gebühren verlangen. Der Makler muss eine konkrete Vermittlungstätigkeit nachweisen können.
  • Verstoß gegen das Bestellerprinzip: Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Provision zahlt. Sollte der Makler versuchen, vom Mieter eine Provision zu verlangen, obwohl der Vermieter ihn beauftragt hat, ist dies unzulässig.
  • Doppelte Vertretung ohne Zustimmung: Ein Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig sein, jedoch nur, wenn beide Parteien darüber informiert sind und zugestimmt haben. Fehlt diese Zustimmung, kann der Makler keine Provision von beiden Seiten verlangen.
  • Fehlende Schriftform bei Wohnraumvermietung: Bei der Vermietung von Wohnraum muss die Provisionsvereinbarung schriftlich festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Makler keine Gebühren verlangen.
  • Unangemessene Provisionshöhe: Die Höhe der Maklerprovision muss sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Überhöhte oder unangemessene Gebühren sind unzulässig und können angefochten werden.
  • Gesetzesverstöße: Wenn der Makler gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt, zum Beispiel gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz oder gegen Wettbewerbsregeln, sind die damit verbundenen Gebühren unzulässig.
  • Nichtzustandekommen des Hauptvertrags: Sollte der Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) nicht zustande kommen, entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision. Die Gebühren sind an den erfolgreichen Vertragsabschluss geknüpft.

Es ist wichtig, diese Punkte zu kennen, um unzulässige Maklergebühren zu vermeiden. Im Zweifelsfall kannst du die Provision zurückfordern. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen oder sich bei den zuständigen Verbraucherzentralen zu informieren. So bist du bestens geschützt und weißt genau, wann du eine Maklerprovision zahlen musst und wann nicht.

Kann der Immobilienverkauf ohne Maklerprovision erfolgen?

Der Immobilienverkauf kann provisionsfrei erfolgen. Eine der einfachsten Möglichkeiten, ohne extra Maklerkosten zu verkaufen, besteht darin, keinen Makler zu beauftragen. Du übernimmst selbst alle Aufgaben, die normalerweise ein Makler erledigen würde, wie die Erstellung eines Exposés, die Vermarktung der Immobilie, die Organisation von Besichtigungsterminen und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern

Ein provisionsfreier Immobilienverkauf erfordert in der Regel mehr Eigeninitiative und ein gutes Verständnis des Immobilienmarktes. Es ist wichtig, alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools kannst du jedoch erfolgreich und ohne zusätzliche Kosten deine Immobilie verkaufen.

Lies hier mehr dazu: Haus verkaufen ohne Makler: Checkliste und typische Fehler

Für Käufer kann der Immobilienkauf provisionsfrei sein, wenn der Verkäufer die Maklerprovision vollständig übernimmt. Diesen Fall nennt man Innenprovision.

Wie ist die Maklerprovision bei Vermietung geregelt?

Im Mietrecht gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. In der Regel ist das der Vermieter. Vor Einführung des Bestellerprinzips musste häufig der zukünftige Mieter vollständig für die Maklerprovision aufkommen.

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Maklercourtage bei Vermietung:

  • Schriftliche Vereinbarung: Die Provisionsvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Ein Makler darf nur dann eine Provision verlangen, wenn er mit dem Auftraggeber – meist dem Vermieter – einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Mündliche Vereinbarungen sind hierbei nicht ausreichend.
  • Höhe der Provision: Die Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum darf für Mieter maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Für Vermieter, die den Makler beauftragen, ist die Höhe der Provision dagegen frei verhandelbar und orientiert sich an den örtlichen Richtwerten. 
  • Provisionsfreiheit für Mieter: Der Mieter muss keine Maklerprovision zahlen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Makler die Wohnung lediglich auf seiner Website anbietet und der Mieter sich daraufhin meldet.

Diese Regelungen sollen Transparenz schaffen und sicherstellen, dass die Kosten für die Vermittlung von Wohnraum fair verteilt werden. Als Mieter bist du dadurch in einer stärkeren Position und musst nur dann eine Provision zahlen, wenn du selbst einen Makler beauftragst. Als Vermieter hingegen solltest du dir im Klaren darüber sein, dass die Beauftragung eines Maklers mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Fazit: Wissen, wann du Maklerprovision zahlen musst

Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien die Maklerprovision im Regelfall zu gleichen Teilen. Dies sorgt für eine gerechte Verteilung der Kosten. Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip, wonach derjenige, der den Makler beauftragt, die Provision zahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.

Ein Maklervertrag ist in jedem Fall unerlässlich und sollte klar festlegen, welche Leistungen der Makler erbringt und wie hoch die Provision ist. Ohne einen solchen Vertrag kann die Provision nicht rechtmäßig eingefordert werden. Wenn die Provisionshöhe nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, gilt der ortsübliche Richtwert, der je nach Region variieren kann, aber typischerweise zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises liegt. Die Provision wird üblicherweise fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben ist und der Makler seine Vermittlungsleistung erbracht hat. Wichtig zu beachten ist, dass der Makler nur einen Provisionsanspruch hat, wenn er tatsächlich zur erfolgreichen Vermittlung beigetragen hat.

Um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft, ist es wichtig, einen seriösen Makler zu beauftragen. Ein erfahrener Makler kann nicht nur einen guten Verkaufspreis erzielen, sondern auch alle rechtlichen und organisatorischen Details professionell abwickeln. Dienste wie die Maklervermittlung von Wohnglück können dabei helfen, qualifizierte Makler aus deiner Region zu finden. 

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Maklerprovision, Maklergebühr und Maklercourtage sind Synonyme und bezeichnen die Vergütung, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. 

Ein Immobilienmakler darf eine Provision verlangen, wenn ein schriftlicher oder mündlicher Maklervertrag vorliegt, der Makler seine Leistung nachweist und der Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Zudem müssen alle Absprachen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das Gesetz zur Provisionsteilung gilt nur für Kaufverträge von Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser). Mehrfamilienhäuser oder Baugrundstücke sind davon nicht betroffen. Außerdem gilt es nur für natürliche Personen, also für Verbraucher. Ob die ihre Immobilie allerdings selbst nutzen oder vermieten, ist irrelevant. Auch ob die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs vermietet ist, spielt keine Rolle. Wer eine Immobilie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erwirbt, der muss sich nicht an die geteilte Maklercourtage halten. Dann kann die Verteilung der Maklergebühr weiterhin frei verhandelt werden.

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, die Maklerprovision zahlt. Es gilt seit Juni 2015 für die Vermietung von Wohnraum und soll Mieter vor hohen Vermittlungskosten schützen.

Seit der Einführung des Bestellerprinzips bei Vermietungen zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter, nicht der Mieter.

Ja, ein Makler darf auch weniger Provision verlangen, als es regional üblich ist. Die Höhe der Provision kann frei verhandelt werden und muss im Maklervertrag festgehalten sein.

Die Maklerprovision wird fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtskräftig unterschrieben ist und der Makler nachweisen kann, dass seine Maklertätigkeit zum Vertragsabschluss geführt hat.

Der Makler hat keinen Anspruch auf eine Provision, wenn kein Maklervertrag vorliegt, der Kauf- oder Mietvertrag nicht zustande kommt oder der Makler seine Leistung nicht nachweisen kann.

Die Maklerprovision kann zurückgefordert werden, wenn der Makler gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vertragsvereinbarungen verstoßen hat. Dies muss rechtlich geprüft und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

In der Maklerprovision sind Leistungen wie die Wertermittlung der Immobilie, Erstellung des Exposés, Vermarktung, Durchführung von Besichtigungen und Verhandlungen sowie Unterstützung bei Vertragsabschlüssen enthalten.

Ja, die Maklerprovision ist verhandelbar. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sowie Vermieter können die Höhe der Provision mit dem Makler aushandeln und sollten dies im Maklervertrag festhalten. 

Maklerkosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, z. B. wenn sie im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung oder im Rahmen von Werbungskosten bei der Einkommenssteuer stehen.

Die Kaufnebenkosten bei Immobilien werden durch steigende Immobilienpreise immer höher. So hoch, dass sich viele Menschen den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses kaum noch leisten können. Denn die Kaufnebenkosten streckt die Bank in der Regel nicht per Kredit vor. Das neue Gesetz soll die Käufer bundesweit einheitlich entlasten.

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