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Grundsteuer und Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein: Das müsst ihr beachten

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Immobilien- und Grundstückseigentümer bundesweit nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Mit den Angaben wird die Grundsteuer neu festgesetzt. 

Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein.

Ihr habt die Frist verpasst und fragt euch "was nun"? Dann schaut in unseren Ratgeber "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Neue Grundsteuer: Wie macht das Schleswig-Holstein?

Bislang erfolgte die Ermittlung der Grundsteuer anhand von Einheitswerten, die inzwischen aber als veraltet gelten. 2018 forderte das Bundesverfassungsgericht deshalb eine Reform. Ab 2025 gilt die "neue" Grundsteuer. Sie wird mithilfe der Grundsteuererklärung festgesetzt, die jeder Immobilien- und Grundstückseigentümer abgeben muss.

Jedes Bundesland darf sein eigenes Ermittlungsverfahren anwenden. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich für das Bundesmodell entschieden. Die Berechnung der Grundsteuer Schleswig-Holstein erfolgt damit wertbasiert. Das heißt: Der Wert des Grundstücks oder der Immobilie entscheidet darüber, wie viel Steuern ihr jährlich abführen müsst.

Maßgebend sind also die Miet- und Bodenpreise, anhand derer das Finanzamt einen typisierten Verkehrswert ermittelt. Wenn ihr ein Haus in einer begehrten Gegend Schleswig-Holsteins besitzt, müsst ihr ab 2025 mehr zahlen als für eine gleichwertige Immobilie in einer weniger guten Lage. Steuerliche Entlastungen wird es unter bestimmten Voraussetzungen für Immobilien des sozialen Wohnungsbaus sowie für gemeinnützige Gebäude von Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften geben.

Wie die übrigen Bundesländer vorgehen, lest ihr hier: Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?

Wie wird die Grundsteuer in Schleswig-Holstein künftig berechnet?

Um die neue Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) zu berechnen, wendet Schleswig-Holstein das wertbasierte Bundesmodell an. Dafür nutzt das Finanzamt folgende Werte:

  • Grundsteuerwert
  • Grundsteuermessbetrag
  • Hebesatz

Der Grundsteuerwert ist in erster Linie vom Bodenrichtwert und von der statistischen Nettokaltmiete abhängig. Weitere Einflussfaktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Ihr wollt wissen, was eure Immobilie in Schleswig-Holstein aktuell wert ist? Nutzt dafür die kostenlose Immobilienbewertung.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Diese richtet sich nach der Nutzungsart und wird euch vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Sie beträgt derzeit zwischen 2,5 und zehn Promille. Mit der Reform gelten ab 2025 reduzierte Werte: 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.

Außerdem entscheidet der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer in Schleswig-Holstein. Dieser Wert wird von jeder Kommune selbst bestimmt kann zwischen 0 und 1.050 Prozent liegen.

Beispielrechnung: Grundsteuer in Schleswig-Holstein

Ihr lebt in einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert beträgt 400 Euro und eure Gemeinde hat einen Hebesatz von 421 Prozent.

Beispielrechnung Grundsteuer Bundesmodell
RechenschrittBeispielwert
Grundsteuerwert310.100 Euro
x Steuermesszahl0,31 Promille
= Steuermessbetrag96,13
x Hebesatz421 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer404,71 Euro pro Jahr

Als Eigentümer des Einfamilienhauses ergibt sich somit eine neue Grundsteuer von gut 400 Euro pro Jahr. Wenn ihr die Berechnung genauer nachvollziehen wollt, lest hier weiter: Grundsteuer berechnen – so geht's

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein?

Die neue Grundsteuer in Schleswig-Holstein müsst ihr erst ab 2025 zahlen. Die Ermittlung erfolgt aber bereits ab diesem Jahr. Alle Eigentümer von Grund und Boden (Grundsteuer B) sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) müssen eine Grundsteuererklärung einreichen. Eure Unterlagen musstet ihr bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Diese Frist ist nun abgelaufen. Noch ist nicht klar, ob es in Schleswig-Holstein – wie etwa bereits in Bayern geschehen – eine Fristverlängerung geben wird.

Wenn ihr die Frist verpasst habt, hilft euch unser Artikel "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?" weiter.

Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Schleswig-Holstein einreichen?

Die Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein müsst ihr grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dafür könnt ihr das Online-Portal ELSTER nutzen. Nur im Ausnahmefall ist eine Abgabe in Papierform möglich.

Mehr Wissenswertes erfahrt ihr in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst

Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein machen?

Im ersten Schritt müsst ihr als Immobilien- und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein eine Reihe allgemeiner Angaben machen. Die meisten dieser Daten findet ihr auf bisherigen Bescheiden vom Finanzamt, im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Kataster Schleswig-Holstein.

  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Darüber hinaus braucht das Finanzamt in Schleswig-Holstein folgende grundstücksbezogene Daten von euch:

  • Grundstücksfläche
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnlage
  • Art der Nutzung
  • Anzahl und Flächen der Garagen und Tiefgaragen
  • Bodenrichtwert

Grundstücksdaten und Bodenrichtwerte könnt ihr bequem über das Grundsteuerportal Schleswig-Holstein abrufen.

Zusatz-Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen. Es gibt nämlich ein paar Tricks.

FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von Gemeinden und Städten erhoben wird. Jeder Eigentümer von Haus und Grund, egal, ob privat, gewerblich oder forst- und landwirtschaftlich, ist dazu verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen fließen beispielsweise in die Infrastruktur, aber auch in Schwimmbäder, Krankenhäuser sowie Kitas und Schulen.

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten von 1935 (neue Bundesländer) und 1965 (alte Bundesländer). Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, müssen alle Eigentümer zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 fällig ist. Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung von Eigentum über eine Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Wie hoch die typische Grundsteuer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Auch als Mieter ist man in der Regel von der Grundsteuer betroffen. Vermieter haben nämlich das Recht, die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umzulegen und als Nebenkosten abzurechnen. Die Höhe hängt vor allem von der Wohnfläche ab. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Grundsteuererklärung müssen Mieter hingegen nicht erstellen. Das obliegt dem Eigentümer.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Die Grundsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.

Die Grundsteuer müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums und daraus ergibt sich eine neue Steuerschuld. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Ihr habt weitere Immobilien oder Grundstücke in anderen Bundesländern? Nutzt auch unsere übrigen Leitfäden:

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