Formular für die Grundsteuererklärung

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Grundsteuer NRW & Grundsteuerreform NRW: Das musst du beachten

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen aktuell alle Grundstückseigentümer in Deutschland bundesweit eine Grundsteuererklärung abgeben. Die ursprüngliche Frist lief bis zum 31. Oktober 2022, nach einer Fristverlängerung war am 31. Januar 2023 Deadline. Zu dem Zeitpunkt fehlte aber noch rund ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Als bislang einziges Bundesland hatte Bayern die Frist nochmal bis zum 30. April 2023 verlängert. In diesem Artikel halten wir euch auf dem Laufenden, wie es in NRW beim Thema Grundsteuer weitergeht.

Ihr habt die Frist verpasst? Lest in unserem Ratgeber, was nun zu tun ist.

Grundsätzlich gilt: Für die Berechnung der neuen Grundsteuer kann jedes Bundesland sein eigenes Modell anwenden oder das Bundesmodell heranziehen. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung NRW 2023.

Grundsteuerreform: Wie macht das Nordrhein-Westfalen?

Bislang wurden für die Berechnung der Grundsteuer Einheitswerte herangezogen. Dieses Vorgehen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Ab 2025 gilt deshalb die "neue" Grundsteuer. Dafür können die Bundesländer ihr eigenes Modell anwenden, wie es Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen handhaben.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich dafür entschieden, dem wertbasierten Bundesmodell zu folgen: Das Finanzamt ermittelt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert.

Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich in NRW am Wert einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks. Das heißt, wer ein Haus in einer begehrten Lage hat, muss dafür mehr Steuern zahlen als für ein Gebäude gleicher Größe in einer weniger gefragten Gegend. Begünstigt werden unter bestimmten Voraussetzungen Objekte des sozialen Wohnungsbaus und gemeinnützige Immobilien von Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften.

Wie wird die Grundsteuer in NRW künftig berechnet?

Für die Ermittlung der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) nach dem Bundesmodell sind drei Werte relevant

  • Grundsteuerwert
  • Grundsteuermessbetrag
  • Hebesatz

Entscheidend für den Grundsteuerwert sind der Bodenrichtwert und die statistische Nettokaltmiete. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Wenn ihr wissen wollt, wie viel eure Immobilie tatsächlich wert ist, dann lasst sie hier kostenlos bewerten.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Diese richtet sich nach der Nutzungsart und wird euch vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Die Steuermesszahl für die Grundsteuer in NRW beträgt künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke – und damit nur noch rund ein Zehntel vom aktuellen Wert.

Zuletzt entscheidet der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer. Er liegt zwischen 0 und 1.050 Prozent. Lest hier mehr zum Thema Grundsteuer-Hebesatz.

Grundsteuer in NRW – Beispiel

Für unser Rechenbeispiel gehen wir von einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 400 Euro aus. Wir unterstellen der Gemeinde einen Hebesatz von 421 Prozent.

Beispielrechnung Grundsteuer Bundesmodell
RechenschrittBeispielwert
Grundsteuerwert310.100 Euro
x Steuermesszahl0,31 Promille
= Steuermessbetrag96,13
x Hebesatz421 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer404,71 Euro pro Jahr

Es ergibt sich für den Eigentümer des Einfamilienhauses eine jährliche Grundsteuer von gut
400 Euro. Das könnte euch auch interessieren: Grundsteuer fürs Einfamilienhaus: So viel müsst ihr zahlen

Wenn ihr im Detail wissen wollt, wie die Grundsteuer berechnet wird, erfahrt ihr hier mehr: Grundsteuer berechnen – so geht's

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung NRW?

Die neue Grundsteuer gilt in Nordrhein-Westfalen ab 2025. Die Festsetzung erfolgt aber schon vorher. Deshalb sind alle Eigentümer von Grund und Boden sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Die Feststellungserklärung musste nach einer Fristverlängerung nun bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingehen.

Wenn ihr die Frist verpasst habt, hilft euch unser Artikel "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?" weiter.

Wie kann ich die Grundsteuererklärung NRW abgeben?

Die Grundsteuererklärung NRW ist grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nutzt dafür das Online-Portal ELSTER.

Wie ihr dabei vorgeht, erfahrt ihr in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst.

Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung NRW 2023 machen?

Als Grundstückseigentümer habt ihr in Nordrhein-Westfalen bis Juni 2022 ein individuelles Informationsschreiben eures Finanzamts erhalten. Darin findet ihr Informationen zu den geforderten Angaben für eure Grundsteuererklärung.

Dazu gehören unter anderem folgende Daten, die ihr zum Beispiel im Kaufvertrag und in den Bauunterlagen findet:

  • Aktenzeichen
  • Informationen zum Grundstück (Steuernummer, Lage, Eigentümer, Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Art des Grundstücks (bebaut, unbebaut)
  • Art des Gebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Anzahl und Flächen der Garagen und Tiefgaragen

Die Finanzverwaltung NRW stellt eine Checkliste für Eigentümer von Wohngrundstücken kostenlos online zur Verfügung.

Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen. Es gibt nämlich ein paar Tricks.

FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von Gemeinden und Städten erhoben wird. Jeder Eigentümer von Haus und Grund, egal, ob privat, gewerblich oder forst- und landwirtschaftlich, ist dazu verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen fließen beispielsweise in die Infrastruktur, aber auch in Schwimmbäder, Krankenhäuser sowie Kitas und Schulen.

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten von 1935 (neue Bundesländer) und 1965 (alte Bundesländer). Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, mussten alle Eigentümer zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 fällig ist. Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung von Eigentum über eine Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Wie hoch die typische Grundsteuer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Auch als Mieter ist man in der Regel von der Grundsteuer betroffen. Vermieter haben nämlich das Recht, die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umzulegen und als Nebenkosten abzurechnen. Die Höhe hängt vor allem von der Wohnfläche ab. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Grundsteuererklärung müssen Mieter hingegen nicht erstellen. Das obliegt dem Eigentümer.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Die Grundsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.

Die Grundsteuer müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums und daraus ergibt sich eine neue Steuerschuld. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Ihr habt Eigentum außerhalb von NRW? Leitfäden für weitere Bundesländer könnt ihr hier einsehen:

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