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Grundsteuer und Grundsteuererklärung Sachsen: Das musst du beachten

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten bundesweit alle Eigentümer von Immobilien und Grundstücken nach einer Fristverlängerung bis Ende Januar 2023 eine Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. 

Allerdings fehlten nach Ablauf der Frist noch etliche Grundsteuererklärungen. In diesem Ratgeber halten wir euch auf dem Laufenden, wie es in Sachsen in Sachen Grundsteuer weitergeht.

Grundsätzlich gilt ab 2025 eine neue Grundsteuer, die jährlich fällig ist. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung Sachsen.

Frist verpasst? Dann klickt lest hier weiter: "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Neue Grundsteuer: Wie macht das Sachsen?

2018 forderte das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Grundsteuer in Deutschland. Diese wird aktuell anhand von Einheitswerten berechnet, welche inzwischen aber als veraltet gelten. Ab 2025 gibt es die "neue" Grundsteuer. Sie soll mithilfe der Grundsteuererklärung 2023 festgesetzt werden, die alle Immobilien- und Grundstückseigentümer beim Finanzamt einreichen müssen.

Was die Sache etwas kompliziert macht: Jedes Bundesland darf sein eigenes Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer anwenden. Die Landesregierung von Sachsen hat sich für ein modifiziertes Bundesmodell entschieden.

Die Berechnung ist identisch zum Bundesmodell und erfolgt wertbasiert. Das bedeutet: Der Wert des Grundstücks oder der Immobilie entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Steuern ihr jährlich abführen müsst. Wenn ihr also ein Haus in einer begehrten Gegend Sachsens besitzt, müsst ihr ab 2025 mehr zahlen als für eine gleichwertige Immobilie in einer weniger gefragten Lage.

Eine Abweichung vom Bundesmodell gibt es lediglich bei den Steuermesszahlen, welche von der Grundstücksart abhängen. Diese fallen in Sachsen etwas höher aus als in den übrigen Ländern, die sich am Modell des Bundes orientieren.

Wie die anderen Bundesländer in Sachen Grundsteuer vorgehen, lest ihr hier: Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?

Wie wird die Grundsteuer in Sachsen künftig berechnet?

Um die neue Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) zu berechnen, wendet Sachsen das wertbasierte Bundesmodell mit leichten Modifizierungen an. Anhand dieser Werte wird die neue Grundsteuer ermittelt:

  • Grundsteuerwert
  • Steuermesszahl
  • Hebesatz

Der Grundsteuerwert wird in erster Linie von den Miet- und Bodenpreisen bestimmt, anhand derer das Finanzamt einen typisierten Verkehrswert ermittelt. Weitere Einflussgrößen sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Wenn ihr wissen wollt, was euer Eigentum in Sachsen aktuell wert ist, nutzt dafür gerne die kostenlose Immobilienbewertung.

Die Steuermesszahl richtet sich nach der Grundstücksart. Sie beträgt derzeit zwischen 2,5 und
zehn Promille. Mit der Reform gelten ab 2025 reduzierte Werte. Sachsen hat sich für eine
eigene, einheitliche Steuermesszahl entschieden: Sowohl für unbebaute Grundstücke als auch
für Wohngrundstücke gelten 0,36 Promille. Das Bundesmodell verwendet im Gegensatz
dazu 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke und 0,31 Promille für Häuser beziehungsweise Wohngrundstücke.

Zuletzt entscheidet auch in Sachsen der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer. Jede Kommune kann ihren Hebesatz selbst festsetzen. Der Wert liegt zwischen
0 und 1.050 Prozent.

Beispielrechnung: Grundsteuer in Sachsen

Wir gehen in unserem Beispiel von einem Einfamilienhaus in einer begehrten Wohnlage in Sachsen aus. Im Januar 2022 beträgt der Grundsteuerwert 310.100 Euro und die Gemeinde hat einen Hebesatz von 400 Prozent. Folgende Rechenschritte vollzieht das Finanzamt:

Beispielrechnung Grundsteuer Sachsen
RechenschrittBeispielwert
Grundsteuerwert310.100 Euro
x Steuermesszahl0,36 Promille
= Steuermessbetrag111,64 Euro
x Hebesatz400 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer446,54 Euro pro Jahr

Der Eigentümer des Einfamilienhauses muss ab 2025 somit eine Grundsteuer von knapp 450 Euro pro Jahr zahlen. Wenn ihr die Berechnung genauer nachvollziehen wollt, lest hier weiter: Grundsteuer berechnen – so geht's

Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung in Sachsen abgeben?

Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Sie wird aber bereits ab diesem Jahr festgesetzt. Dafür müsse alle Eigentümer von Grund und Boden (Grundsteuer B) sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) eine Grundsteuererklärung einreichen. Eure Unterlagen mussten nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt in Sachsen abgegeben werden.

Wer allerdings bis Ende Januar 2023 seine Grundsteuererklärung nicht eingereicht hat, muss mit hohen Strafen rechnen. Mehr dazu gibt es in unserem Ratgeber "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?".

Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Sachsen einreichen?

Grundsätzlich müsst ihr die Grundsteuererklärung in Sachsen digital beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dafür könnt ihr das Online-Portal ELSTER nutzen. Nur im Ausnahmefall ist eine Abgabe in Papierform erlaubt.

Mehr Wissenswertes erfahrt ihr in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst

Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung Sachsen machen?

Zunächst fragt das Finanzamt eine Reihe allgemeiner Angaben ab. Die meisten dieser Daten findet ihr auf bisherigen Bescheiden vom Finanzamt, im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen.

  • Aktenzeichen
  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Darüber hinaus braucht das Finanzamt in Sachsen folgende grundstücksbezogene Daten von euch:

  • Grundstücksfläche
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Alter des Gebäudes
  • Art der Nutzung
  • Anzahl und Flächen der Garagen und Tiefgaragen
  • Bodenrichtwert

Grundstücksdaten und Bodenrichtwerte könnt ihr bequem über das Grundsteuerportal Sachsen abrufen.

Zusatz-Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen. Es gibt nämlich ein paar Tricks.

FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von Gemeinden und Städten erhoben wird. Jeder Eigentümer von Haus und Grund, egal, ob privat, gewerblich oder forst- und landwirtschaftlich, ist dazu verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen fließen beispielsweise in die Infrastruktur, aber auch in Schwimmbäder, Krankenhäuser sowie Kitas und Schulen.

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten von 1935 (neue Bundesländer) und 1965 (alte Bundesländer). Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, müssen alle Eigentümer zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 fällig ist. Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung von Eigentum über eine Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Wohnglück bietet in Kooperation mit Vermieterwelt.de einen Service, der euch dabei hilft, eure Grundsteuererklärung zu erstellen.

Wie hoch die typische Grundsteuer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Auch als Mieter ist man in der Regel von der Grundsteuer betroffen. Vermieter haben nämlich das Recht, die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umzulegen und als Nebenkosten abzurechnen. Die Höhe hängt vor allem von der Wohnfläche ab. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Grundsteuererklärung müssen Mieter hingegen nicht erstellen. Das obliegt dem Eigentümer.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Die Grundsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.

Die Grundsteuer müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums und daraus ergibt sich eine neue Steuerschuld. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Ihr habt weitere Immobilien oder Grundstücke in anderen Bundesländern? Nutzt auch unsere übrigen Leitfäden:

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