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Grundsteuererklärung Hamburg: Das müsst ihr zur Grundsteuer in Hamburg wissen


Ab 2025 ist bundesweit eine neue Grundsteuer fällig. In Hamburg gilt das sogenannte Wohnlagenmodell. Was das für Immobilien- und Grundstückseigentümer bedeutet und was ihr beachten müsst, wenn ihr eure Grundsteuererklärung in Hamburg einreicht.

  1. Grundsteuerreform: Wie macht das Hamburg?
  2. Wie wird die Grundsteuer in Hamburg künftig berechnet?
  3. Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Hamburg?
  4. Wie kann man die Grundsteuererklärung in Hamburg abgeben?
  5. Welche Angaben muss man in der Grundsteuererklärung Hamburg machen?
  6. FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer wurde reformiert. Im Zuge dessen mussten alle Immobilien- und Grundstückseigentümer bundesweit nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. 

Allerdings: Nach Ablauf der Frist fehlten noch ein großer Teil der Grundsteuererklärungen bundesweit. Wir halten euch auf dem Laufenden, wie es diesbezüglich in Hamburg weitergeht.

Ihr gehört zu denen, die die Frist verpasst haben? Dann haben wir die wichtigsten Infos für euch in unserem Ratgeber "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Grundsätzlich ist die Berechnung der neuen Grundsteuer Ländersache. Jedes Bundesland kann sein eigenes Modell anwenden. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung in Hamburg.

Grundsteuerreform: Wie macht das Hamburg?

Ab 2025 gilt eine "neue" Grundsteuer. Die Festsetzung erfolgt mithilfe der Grundsteuererklärung, die Finanzämter in ganz Deutschland bis Ende Januar 2023 eingefordert haben. Viele Bundesländer folgen bei der Berechnung der Grundsteuer dem Bundesmodell. Einige haben sich hingegen für ihr eigenes Verfahren entschieden, so auch Hamburg: Die hiesige Landesregierung setzt das sogenannte Wohnlagenmodell um.

Es ähnelt dem bayerischen Flächenmodell. So bilden Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen die Berechnungsgrundlage. Zusätzlich spielt in Hamburg die Lage eine Rolle. Für Immobilien in "normaler" Wohngegend gibt es eine Ermäßigung. Das heißt, ihr zahlt weniger Grundsteuer als für ein gleichwertiges Objekt in "guter" Lage. Basis für die Lageeinstufung ist das Hamburger Wohnlagenverzeichnis.

Wie wird die Grundsteuer in Hamburg künftig berechnet?

Das neue Wohnlagenmodell gilt für Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). Dazu zählt Grundbesitz, der nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) gehört. Also beispielsweise private oder gewerbliche Baugrundstücke sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Für die Berechnung der Grundsteuer B werden in Hamburg künftig vier Faktoren herangezogen:

  • Fläche des Grundstücks
  • Fläche des Gebäudes
  • Nutzung der Immobilie
  • Lage des Objekts

Anders als beim Bundesmodell werden in Hamburg wertunabhängige Äquivalenzzahlen in die Berechnung einbezogen. Sie betragen für Grundstücke 0,04 Euro pro Quadratmeter und für Gebäude 0,50 Euro pro Quadratmeter. Diese Werte werden mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Sie beträgt grundsätzlich 100 Prozent. In bestimmten Fällen gibt es allerdings Ermäßigungen, so dass sich je nach Flächennutzung, Wohnlage und Immobilienart folgende Faktoren ergeben:

  • Wohnen grundsätzlich: 70%
  • Wohnen in normaler Wohnlage: 52,5%
  • Wohnen im Denkmal: 52,5%
  • Wohnen in Sozialwohnungen: 52,5%
  • Wohnen in normaler Wohnlage und Denkmal: ca. 39,4%
  • Wohnen in normaler Wohnlage und Sozialwohnung: ca. 39,4%
  • Wohnen in Sozialwohnung und Denkmal: ca. 39,4%
  • Wohnen normale Wohnlage und Sozialwohnung und Denkmal: ca. 29,5%

Zuletzt entscheidet der Grundsteuer-Hebesatz mit über die Höhe der Grundsteuer. Die Hebesätze legt jede Kommune in Hamburg selbst fest. Bundesweit liegt der Durchschnittswert bei
380 Prozent.

Beispielrechnung: Grundsteuer in Hamburg

Für unser Beispiel gehen wir von einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von
120 Quadratmetern und einer Grundstücksfläche von 500 Quadratmetern aus. Zum Vergleich einmal in normaler und einmal in guter Wohnlage. Als Hebesatz der Gemeinde werden 400 Prozent unterstellt.

Beispielrechnung Grundsteuer Hamburg
RechenschrittGrund und BodenWohngebäude in guter WohnlageWohngebäude in normaler Wohnlage
Fläche500 Quadratmeter120 Quadratmeter120 Quadratmeter
x Äquivalenzzahl0,04 Euro pro Quadratmeter0,50 Euro pro Quadratmeter0,50 Euro pro Quadratmeter
= Äquivalenzbetrag20 Euro60 Euro60 Euro
x Grundsteuermesszahl100 Prozent70 Prozent52,5 Prozent
= Grundsteuermessbetrag20 Euro42 Euro31 Euro
x Hebesatz400 Prozent400 Prozent400 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer80 Euro168 Euro124 Euro

Der Grundsteuermessbetrag liegt in diesem Beispiel bei insgesamt 62 Euro für das Objekt in guter Wohnlage. Steht das Haus in normaler Lage, gilt eine Ermäßigung und es sind nur 51 Euro. Bei einem gemeindlichen Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich eine zu zahlende Grundsteuer von insgesamt 248 Euro pro Jahr (gute Wohnlage) beziehungsweise 206 Euro (normale Wohnlage).

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Hamburg?

Die neue Grundsteuer gilt in Hamburg ab 2025. Die Festsetzung erfolgt aber schon in diesem Jahr. Deshalb sind alle Eigentümer von Grund und Boden dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Die Unterlagen mussten bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.

Wer bis dahin nicht tätig wurde, muss mit saftigen Strafen rechnen. Mehr dazu in unserem Ratgeber: "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Wie kann man die Grundsteuererklärung in Hamburg abgeben?

Bundesweit ist es vorgesehen, dass ihr die Grundsteuererklärung digital über das Online-Portal ELSTER ans Finanzamt übermittelt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Abgabe in Papierform möglich. Erfahrt mehr dazu in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst

Welche Angaben muss man in der Grundsteuererklärung Hamburg machen?

In Hamburg müsst ihr für die Grundsteuererklärung nur wenige Angaben machen. Die meisten davon findet ihr auf bisherigen Bescheiden vom Finanzamt, im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, in den Bauunterlagen und im Kataster Hamburg.

  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Steuernummer
  • Anschrift des Objekts oder Gemarkung und Flurstück
  • Grundstücksfläche
  • Wohnfläche beziehungsweise Nutzfläche
  • Art der Immobilie und Nutzung (zum Beispiel gewerblich, privat, sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz)

Zur Wohnlage müsst ihr keine Angaben machen. Das Finanzamt ordnet eure Immobilie automatisch zu.

Warum die Hansestadt besonders lebenswert ist, erfahrt ihr in "13 Gründe, weshalb ihr in Hamburg leben solltet".

FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von Gemeinden und Städten erhoben wird. Jeder Eigentümer von Haus und Grund, egal, ob privat, gewerblich oder forst- und landwirtschaftlich, ist dazu verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen fließen beispielsweise in die Infrastruktur, aber auch in Schwimmbäder, Krankenhäuser sowie Kitas und Schulen.

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten von 1935 (neue Bundesländer) und 1965 (alte Bundesländer). Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, müssen alle Eigentümer zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 fällig ist. Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung von Eigentum über eine Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Wie hoch die typische Grundsteuer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Auch als Mieter ist man in der Regel von der Grundsteuer betroffen. Vermieter haben nämlich das Recht, die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umzulegen und als Nebenkosten abzurechnen. Die Höhe hängt vor allem von der Wohnfläche ab. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Grundsteuererklärung müssen Mieter hingegen nicht erstellen. Das obliegt dem Eigentümer.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Die Grundsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.

Die Grundsteuer müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums und daraus ergibt sich eine neue Steuerschuld. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Ihr habt ein weiteres Objekt oder Grundstück in einem anderen Bundesland? Hier findet ihr alle Leitfäden:

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