Formular für die Grundsteuererklärung

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Grundsteuererklärung Berlin: Das müsst ihr beachten

Die Grundsteuer wurde reformiert. Im Zuge dessen mussten alle Grundstückseigentümer bundesweit nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. 

Nach Ablauf der Frist fehlten allerdings noch eine große Anzahl an Grundsteuererklärungen. In diesem Ratgeber halten wir euch auf dem Laufenden, wie es in Berlin in Sachen Grundsteuer gehandhabt wird.

Ihr habt die Frist verpasst? Dann klickt lest hier weiter: "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Grundsätzlich gilt: Jedes Bundesland kann die neue Grundsteuer nach seinem eigenen Modell berechnen. Ansonsten gilt das Bundesmodell. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung Berlin.

Wenn ihr wissen wollt, wie die übrigen Länder vorgehen, bekommt ihr hier einen guten Überblick: Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?

Grundsteuerreform: Wie macht das Berlin?

Bislang wurden für die Berechnung der Grundsteuer Einheitswerte herangezogen. Weil dieses Verfahren inzwischen als veraltet gilt, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform gefordert. Ab 2025 gilt deshalb die "neue" Grundsteuer. Die Landesregierung von Berlin hat sich dafür entschieden, dem wertbasierten Bundesmodell zu folgen. Das Finanzamt ermittelt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert.

Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich in Berlin somit am Wert der Immobilie oder des Grundstücks. Für ein Haus in einer begehrten Lage muss der Grundsteuerzahler entsprechend mehr zahlen als für ein gleichwertiges Objekt in einer weniger gefragten Gegend. Begünstigt werden unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien des sozialen Wohnungsbaus und gemeinnützige Gebäude von Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften.

Wie hoch ist die neue Grundsteuer in Berlin?

Die Ermittlung der Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) nach dem Bundesmodell erfolgt in drei Schritten. Relevant dafür sind folgende Werte:

  • Grundsteuerwert
  • Grundsteuermessbetrag
  • Hebesatz

Entscheidend für den Grundsteuerwert sind der Bodenrichtwert und die statistische Nettokaltmiete. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Findet hier kostenlos heraus, wie viel eure Immobilie tatsächlich wert ist.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert, multipliziert mit der Steuermesszahl oder Grundsteuermesszahl. Diese wiederum richtet sich nach der Nutzungsart. Der Wert wird vom Bund vorgegeben und beträgt derzeit zwischen 2,5 und zehn Promille. Er wird mit der Reform ab 2025 aber kräftig abgesenkt auf 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.

Zuletzt entscheidet der Hebesatz der Gemeinde mit über die Höhe der Grundsteuer. Dieser liegt zwischen 0 und 1.050 Prozent.

Das könnte euch auch interessieren: Grundsteuer fürs Einfamilienhaus: So viel müsst ihr zahlen

Grundsteuer in Berlin – Beispiel

Für unser Rechenbeispiel gehen wir von einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 400 Euro aus. Wir unterstellen der Gemeinde einen Hebesatz von 421 Prozent.

Grundsteuer berechnen für ein Einfamilienhaus in Berlin

Beispielrechnung Grundsteuer Bundesmodell
RechenschrittBeispielwert
Grundsteuerwert310.100 Euro
x Steuermesszahl0,31 Promille
= Steuermessbetrag96,13
x Hebesatz421 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer404,71 Euro pro Jahr

Für den Eigentümer des Einfamilienhauses ergibt sich somit eine jährliche Grundsteuer von gut 400 Euro. Wenn ihr im Detail wissen wollt, wie die Grundsteuer berechnet wird, lest hier weiter: Grundsteuer berechnen – so geht's

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Berlin?

Die neue Grundsteuer gilt in Berlin ab 2025. Die Festsetzung erfolgt aber schon ab diesem Jahr. Deshalb müssen alle Eigentümer von Grund und Boden, aber auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Feststellungserklärung musste bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingehen. 

Wer bis dahin nicht gehandelt hatte, muss im schlimmsten Fall mit saftigen Strafen rechnen. Erfahrt mehr dazu in unserem Ratgeber "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?".

Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Berlin abgeben?

Die Grundsteuererklärung Berlin ist grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nutzt dafür das Online-Portal ELSTER.

Alles Wissenswerte zum Thema findet ihr hier: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst. 

Welche Angaben muss ich in der Grundsteuererklärung Berlin machen?

Grundstückseigentümer müssen für ihre Grundsteuererklärung zunächst eine Reihe von allgemeinen Angaben machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Diese Daten findet ihr auf bisherigen Bescheiden vom Finanzamt, im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Kataster Berlin.

Weitere grundstücksbezogene Angaben, die mit der Grundsteuererklärung abgefragt werden, sind:

  • Grundstücksfläche
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnlage
  • Art der Nutzung
  • Anzahl und Flächen der Garagen und Tiefgaragen
  • Bodenrichtwert

Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen.

Erfahrt hier im Detail, welche Daten ihr braucht und wo ihr sie herbekommt: Grundsteuererklärung: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen

FAQs Grundsteuer und Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von Gemeinden und Städten erhoben wird. Jeder Eigentümer von Haus und Grund, egal, ob privat, gewerblich oder forst- und landwirtschaftlich, ist dazu verpflichtet, jährlich Grundsteuer an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen fließen beispielsweise in die Infrastruktur, aber auch in Schwimmbäder, Krankenhäuser sowie Kitas und Schulen.

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten von 1935 (neue Bundesländer) und 1965 (alte Bundesländer). Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, müssen alle Eigentümer zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 fällig ist. Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung von Eigentum über eine Feststellungserklärung erfolgen.

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Wie hoch die typische Grundsteuer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Auch als Mieter ist man in der Regel von der Grundsteuer betroffen. Vermieter haben nämlich das Recht, die Grundsteuer anteilig auf ihre Mieter umzulegen und als Nebenkosten abzurechnen. Die Höhe hängt vor allem von der Wohnfläche ab. Voraussetzung ist, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Grundsteuererklärung müssen Mieter hingegen nicht erstellen. Das obliegt dem Eigentümer.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Die Grundsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.

Die Grundsteuer müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums und daraus ergibt sich eine neue Steuerschuld. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Ihr habt Eigentum außerhalb von Berlin? Leitfäden für weitere Bundesländer könnt ihr hier einsehen:

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