Mappe auf der Grundsteuer steht mit Geldscheinen

Wohnen | Ratgeber

Grundsteuermessbetrag: Wert zur Berechnung der Grundsteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundsteuermessbetrag ist ein wichtiges Bindeglied für deine Grundsteuerberechnung und wird vom Finanzamt festgelegt.
  • Seit 2025 gilt ein neues System mit aktuellen Grundstückswerten statt alter Einheitswerte.
  • Die Formel lautet seitdem: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Die Steuermesszahl beträgt beim Bundesmodell aktuell 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.
  • Die endgültige Steuer ergibt sich erst, wenn die Gemeinde den Grundsteuer-Hebesatz auf den Messbetrag anwendet.
  • Die Bundesländer dürfen eigene Modelle nutzen. Deshalb kann die Berechnung je nach Standort unterschiedlich ablaufen.

Das kannst du tun

  • Prüfe deinen Grundsteuermessbescheid genau und vergleiche die Daten mit deinen Objektangaben.
  • Kontrolliere besonders Fläche, Baujahr, Nutzung und Bodenrichtwert.
  • Informiere dich über den Hebesatz deiner Gemeinde, denn er beeinflusst deine Grundsteuer als Eigentümer stark.
  • Lege Einspruch ein, wenn Werte im Bescheid nicht stimmen oder Daten fehlen.
  • Behalte Änderungen im Blick: Gemeinden dürfen ihre Hebesätze regelmäßig anpassen.
  • Informiere dich zusätzlich über Themen wie Grundsteuer berechnen, Bodenrichtwert verstehen und Grundsteuerbescheid prüfen.

Wie hoch fällt deine Grundsteuer aus? Das hängt von mehreren Punkten ab, zum Beispiel vom Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz deiner Kommune. Hier erfährst du, wie sich der Steuermessbetrag der Grundsteuer genau zusammensetzt, und welche Regeln seit 2025 gelten.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag ist die zentrale Berechnungsbasis für deine Grundsteuer. Ohne ihn kann deine Gemeinde nicht berechnen, wie viel Steuer du pro Jahr zahlen musst. Er ist also kein zusätzlicher Kostenpunkt, sondern ein Zwischenschritt auf dem Weg zum endgültigen Steuerbetrag. So funktioniert die Rechenkette: Grundsteuerwert → Grundsteuermessbetrag → Grundsteuer.

  • Das Finanzamt ermittelt also zuerst den Grundsteuerwert deines Grundstücks oder Gebäudes.
  • Daraus berechnet es mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl den Steuermessbetrag der Grundsteuer.
  • Anschließend nutzt deine Gemeinde diesen Wert und multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Erst dann steht fest, wie hoch deine jährliche Grundsteuer wirklich ist.

Wichtig: Wenn sich dein Steuermessbetrag ändert, heißt das noch nicht automatisch, dass deine Steuer steigt. Die Kommune kann den Hebesatz anpassen.

Warum gibt es den Grundsteuermessbetrag überhaupt?

Der Gesetzgeber nutzt den Messbetrag als verbindlichen Zwischenwert, damit die Steuerberechnung überall standardisiert funktioniert. So trennt das System klar zwei Zuständigkeiten:

  1. Das Finanzamt bewertet deinen Grundbesitz und legt den Messbetrag fest.
  2. Die Gemeinde entscheidet über den Hebesatz (nach eigener Steuerpolitik) und damit über die tatsächliche Steuerhöhe.

Das bedeutet: Zwei Immobilien mit identischem Wert (aber an unterschiedlichen Orten) können unterschiedliche Grundsteuern haben, einfach weil die Gemeinden verschiedene Hebesätze festlegen.

Wo findest du deinen Steuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag steht nicht immer auf dem finalen Steuerbescheid der Gemeinde. In der Regel findest du ihn im separaten Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Dieses Dokument bekommst du meist vor dem eigentlichen Grundsteuerbescheid.

Die typische Reihenfolge der Unterlagen ist: Grundsteuerwertbescheid Grundsteuermessbescheid Grundsteuerbescheid. Heb dir diese Schreiben gut auf. Sie gehören zusammen und erklären dir Schritt für Schritt, wie deine Steuer entsteht.

Warum wurde der Grundsteuermessbetrag 2025 reformiert?

Früher basierte die Steuerberechnung auf uralten Einheitswerten. In Westdeutschland stammten sie aus 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Diese Werte spiegelten den Immobilienmarkt längst nicht mehr realistisch wider. Deshalb führte der Gesetzgeber mit der Grundsteuerreform neue Bewertungsregeln ein und die Steuermesszahl wurde gesenkt, damit die Grundsteuer insgesamt nicht automatisch steigt.

Seit 2025 gilt: Der alte Einheitswert entfällt. Der Grundsteuerwert ersetzt ihn. Er soll den tatsächlichen Wert eines Grundstücks besser abbilden. Je höher der ermittelte Grundstückswert, desto höher fällt später auch der Messbetrag aus.

Tipp: Möchtest du den Wert deines Grundstücks ermitteln, um deine Grundsteuer abzuschätzen? Nutze die kostenlose Immobilienbewertung von Wohnglück.de.

Wie wird der Grundsteuermessbetrag berechnet?

Wenn du deinen Grundsteuermessbetrag verstehen willst, brauchst du nur wenige Größen. Das Prinzip ist klar aufgebaut und folgt immer derselben Logik, unabhängig davon, ob du ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Die Grundformel lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Hinweis: Erst danach kommt, wie bereits beschrieben, die Gemeinde ins Spiel (mit der Formel: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer).

Welche Faktoren beeinflussen den Grundsteuerwert?

Der Messbetrag für die Grundsteuer selbst entsteht zwar nur aus zwei Zahlen (Grundsteuerwert und Grundsteuermesszahl), aber hinter dem Grundsteuerwert stecken mehrere Einflussgrößen, wie:

Bodenrichtwert

Zeigt den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in deiner Lage.

Grundstücksfläche

Je größer das Grundstück, desto höher fällt meist der Wert aus.

Wohn- oder Nutzfläche

Mehr Fläche bedeutet in der Regel einen höheren Grundsteuerwert.

Gebäudeart

Einfamilienhaus, Wohnung oder Gewerbeobjekt werden unterschiedlich bewertet.

Baujahr des Gebäudes

Ältere Häuser werden statistisch anders eingestuft als Neubauten.

Mietniveau deiner Gemeinde

Regionen mit höherem Mietniveau führen oft zu höheren Bewertungsansätzen.

Welche Faktoren zählen, hängt davon ab, welches Modell dein Bundesland nutzt. Die meisten Länder folgen dem Bundesmodell, andere verwenden eigene Berechnungssysteme für die Steuer, zum Beispiel:

  • Flächenmodell (wie Bayern)
  • Bodenwertmodell (wie Baden-Württemberg)
  • Kombinationsmodelle (wie Hessen, Niedersachsen, Hamburg)

Durch diese Freiheit können die Länder die Grundsteuer stärker an regionale Immobilienmärkte und politische Ziele anpassen.

Steuermesszahl: der gesetzlich festgelegte Faktor

Die Steuermesszahl ist ein fest definierter Prozentsatz. Du kannst ihn nicht beeinflussen.

Aktuelle Messzahlen im Bundesmodell

Aktuelle Messzahlen im Bundesmodell
GrundstücksartGrundsteuermesszahl in Promille
Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)0,31 ‰
Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)0,34 ‰

Hinweis: Diese Werte stehen im Bundesgesetz und gelten automatisch, solange das Bundesland kein eigenes Grundsteuermodell eingeführt hat. Die meisten Bundesländer fördern zudem den sozialen Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen. Hierfür gilt ein Abschlag bei der Messzahl um 25 Prozent.

Der Hebesatz: hier entscheidet deine Gemeinde

Während die Steuermesszahl bundes- oder landesrechtlich vorgegeben ist, bestimmt den Hebesatz allein deine Kommune. Er ist der einzige Teil der Berechnung, den die Gemeinde aktiv steuert.

So wirkt der Hebesatz:

  • niedriger Hebesatz → niedrigere Grundsteuer
  • hoher Hebesatz → höhere Grundsteuer

Der Hebesatz wird als Prozentwert angegeben. Viele Städte und Gemeinden passen ihn regelmäßig an, etwa wenn sie mehr Einnahmen benötigen oder die Grundsteuerreform ausgleichen wollen.

Beispielrechnung: Messbetrag für ein Einfamilienhaus

Mal angenommen, du willst als Eigentümer den Steuermessbetrag und die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus (120 Quadratmeter Wohnfläche, 400 Euro Bodenrichtwert) ermitteln, welches in Kiel liegt.

Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell. Das heißt, der Bodenrichtwert ist maßgebend für den Grundsteuerwert. Dieser liegt in unserem Beispiel bei 310.100 Euro, die Messzahl in diesem Fall bei 0,31 ‰.

Rechnung: 310.100 × 0,31 ‰ = 96,13 Euro Grundsteuermessbetrag

Nehmen wir zusätzlich an, der Hebesatz deiner Gemeinde ist festgesetzt auf: 421 Prozent.

Dann ergibt sich die Grundsteuer: 96,13 × 421 % = 404,71 Euro jährlich

Bleibt der Messbetrag für die Grundsteuer jetzt dauerhaft gleich?

Nein. Der Steuermessbetrag gilt zwar mehrere Jahre, wird aber regelmäßig neu festgestellt. Geplant ist eine Neubewertung in festen Abständen (alle sieben Jahre im Bundesmodell), damit Grundstückswerte nicht wieder jahrzehntelang veralten.

Auch Änderungen an deinem Grundstück, etwa Neubau, Anbau oder Nutzungsänderungen, können sich auf den Grundsteuermesswert und die Grundsteuer auswirken.

Fazit: Steuermesszahl, Messbetrag und Hebesatz – Kleine Werte mit großer Wirkung

Der (zugegeben etwas sperrige) Begriff ‚Grundsteuermessbetrag‘ wirkt wie uninteressantes Behördenkauderwelsch, ist aber der zentrale Drehpunkt deiner Grundsteuer. Er entscheidet zwar nicht allein über die Höhe deiner Zahlung, aber ohne ihn geht es eben auch nicht. Je besser du verstehst, wie er entsteht, desto leichter erkennst du, ob behördliche Angaben stimmen und dein nächster Grundsteuerbescheid plausibel ist.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Messbetrag für die Grundsteuer

Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Der Grundsteuermessbetrag hängt immer vom individuellen Grundsteuerwert deines Grundstücks ab. Faktoren wie Lage, Fläche, Baujahr und Bodenrichtwert bestimmen diesen Wert. Zwei Einfamilienhäuser können deshalb völlig unterschiedliche Messbeträge haben, selbst wenn sie ähnlich groß sind.

Wie berechne ich die Grundsteuer mit dem Grundsteuermessbetrag?

Um deine Grundsteuer zu berechnen, brauchst du nur den Messbetrag und den Hebesatz deiner Gemeinde. Die Formel lautet:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Der Messbetrag steht im Bescheid vom Finanzamt. Den Hebesatz veröffentlicht deine Kommune. Multiplizierst du beides miteinander, erhältst du deine jährliche Steuer.

Wie hoch ist der Hebesatz ab 2025?

Es gibt keinen einheitlichen Hebesatz. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest. Deshalb unterscheiden sich die Werte stark, von Kommune zu Kommune und auch von Jahr zu Jahr. Manche Städte haben Hebesätze um 300 Prozent, andere liegen deutlich über 500 Prozent. Maßgeblich ist immer der Satz deiner eigenen Gemeinde.

Wie berechne ich die neue Grundsteuer mit dem Grundsteuermessbetrag?

Auch nach der Reform bleibt das Grundprinzip gleich. Zuerst berechnet das Finanzamt den Messbetrag:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Danach setzt die Gemeinde den Hebesatz an:

Messbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Der Unterschied zu früher liegt nur in neuen Bewertungsregeln statt alten Einheitswerten.

Was ist ein guter Grundsteuermessbetrag?

„Gut“ oder „schlecht“ sind keine geeigneten Kategorien für den Steuermessbetrag der Grundsteuer. Der Wert ist kein Qualitätsmaßstab, sondern nur ein Rechenergebnis. Entscheidend ist, ob er korrekt berechnet wurde. Vergleiche machen nur Sinn mit ähnlichen Grundstücken in derselben Region, nicht bundesweit.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag bei der Grundsteuer?

Der Messbetrag ist das Bindeglied zwischen Bewertung und Steuerhöhe. Das Finanzamt legt ihn fest, die Gemeinde nutzt ihn als Grundlage für die Steuerberechnung. Ohne Messbetrag gäbe es keine Grundsteuer für Eigentümer, er ist der zentrale Rechenwert im gesamten System.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Grundsteuermessbetrags?

Der Messbetrag hängt direkt vom Grundsteuerwert ab. Dieser wird aus mehreren Eigenschaften deiner Immobilie ermittelt, zum Beispiel:

  • Bodenrichtwert
  • Grundstücksfläche
  • Wohn- oder Nutzfläche
  • Baujahr
  • Gebäudeart
  • Mietniveau der Region

Je höher der Grundsteuerwert, desto höher fällt auch der Messbetrag aus.

Wie unterscheidet sich der Grundsteuermessbetrag zwischen Bundesländern?

Seit der Reform dürfen Bundesländer eigene Berechnungsmodelle verwenden. Einige nutzen das Bundesmodell, andere setzen auf Systeme wie Flächen- oder Bodenwertmodelle. Dadurch können Messbeträge je nach Standort unterschiedlich ausfallen, selbst bei vergleichbaren Immobilien.

Illustration eines Laptops und Smartphones, die in Form eines pinken Briefumschlags Post erhalten

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