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Grundsteuer berechnen: Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

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Katharina Schneider


Die Grundsteuer muss jeder, der ein Grundstück besitzt, jährlich zahlen. Aber: Weil es so viele unterschiedliche Faktoren für sie gibt, zahlt so gut wie jeder Grundstückseigentümer einen anderen Betrag. Wir zeigen euch, wie ihr eure Grundsteuer berechnen könnt und was ab 2025 gilt.

  1. Was ist die Grundsteuer?
  2. Wer erhebt die Grundsteuer wann?
  3. Wie hoch ist die Grundsteuerbelastung pro Kopf?
  4. Neue Grundsteuer berechnen: Was ändert sich in den Bundesländern?
  5. Wie berechnet man die Grundsteuer?
  6. Wie ist die Grundsteuer gesetzlich geregelt?
  7. Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
  8. FAQs Grundsteuer berechnen

Wer ein Grundstück besitzt, der muss dafür in Deutschland Grundsteuer bezahlen. Wie viel das ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Und nicht nur die Eigentümer zahlen, auch die Mieter müssen in der Regel über die Nebenkosten Grundsteuer entrichten. Wir erklären, was ihr darüber wissen müsst und zeigen euch zudem, wie ihr die Grundsteuer berechnen könnt. Da ab dem Jahr 2025 bundesweit eine neue Grundsteuer gelten wird, mussten Eigentümer bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Nur Bayern hatte die Frist bis 30. April 2023 verlängert.

Was passiert, wenn ihr die Grundsteuer-Frist verpasst habt und wie ihr jetzt am besten vorgeht, erfahrt ihr hier.

Und in einem weiteren Ratgeber beantworten wir die häufigsten Fragen zur Grundsteuererklärung für Eigentümer. 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern in Deutschland. Ursprünglich war sie ein Grundzins, der von Kirchen oder Grundherren eingetrieben wurde. Heute ist sie eine Steuer auf das Eigentum, muss aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung gezahlt werden.

1951 erließ der Bund das Grundsteuergesetz. Die heute gültige Fassung ist von 1973. Demnach ist sie eine Realsteuer. Das heißt, dass sie nur an ein Objekt – den Grundbesitz – geknüpft ist und nicht an persönliche Verhältnisse eines Steuerschuldners.

In Deutschland werden verschiedene Arten der Grundsteuer unterschieden:

  • Grundsteuer A: Das A steht für "agrar". Die Grundsteuer A gilt also für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und betrifft Privatpersonen daher nicht.
  • Grundsteuer B: Das B steht für "baulich". Sie wird auf Grund und Boden, der bebaut werden kann oder bereits bebaut ist, erhoben. Sie gilt sowohl für Grundstücke wie auch für Mietwohnungen oder Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke. Wir verwenden in diesem Artikel den Begriff Grundsteuer synonym für diesen Steuertypus, da er die meisten Menschen betrifft.
  • Grundsteuer C: In den Jahren 1961 und 1962 gab es in Deutschland zusätzlich noch die Grundsteuer C. Diese sogenannte Baulandsteuer sollte der Bodenspekulation entgegenwirken. Sie wurde nur auf baureife Grundstücke erhoben und progressiv erhöht, wenn das Grundstück nicht bebaut wurde. Die Steuer war in den 1960er-Jahren umstritten, obwohl sie der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß erklärte. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die sogenannte "Baulandsteuer" wieder eingeführt. Kommunen haben ab 2025 also die Möglichkeit, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen.
  • Kirchengrundsteuer: In einigen Gemeinden müssen Kirchenmitglieder zusätzlich eine Kirchengrundsteuer auf agrar- oder forstwirtschaftliche Grundstücke zahlen. Das Kirchensteuergesetz von 1954 gibt ihnen das Recht, diese Grundsteuer nach dem Maßstab der Grundsteuerermessungsbeträge zu erheben.

Wer erhebt die Grundsteuer wann?

Die Grundsteuer erhebt die Gemeinde jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Sie gilt für das gesamte Jahr. In der Regel zahlen Eigentümer den Jahresbetrag in vier Tranchen, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November.

Wenn der Eigentümer das will, dann kann er die Grundsteuer auch für das ganze Jahr einmal zum 1. Juli bezahlen, muss dies aber bis zum 30. September des Vorjahres beantragen. Bei sehr geringen Grundsteuerbeträgen zieht das Finanzamt die Grundsteuer nur zwei Mal jährlich ein.

Wie hoch ist die Grundsteuerbelastung pro Kopf?

Die Grundsteuer berechnen und erheben die Gemeinden. Sie bekommen auch die Einnahmen daraus. Im Jahr 2021 erzielten sie insgesamt 14,57 Milliarden Euro mit der Grundsteuer B. 
Im Jahr 2005 lagen die Einnahmen noch bei 10,25 Milliarden Euro.

Der Grund für die Steigerung: Die Gemeinden können den Hebesatz, der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird, selbst festlegen. Und viele Gemeinden haben den Hebesatz in den vergangenen Jahren erhöht. In diesem Artikel erklären wir mehr: Grundsteuer-Hebesatz: Die wichtigsten Infos einfach erklärt

Im Schnitt lag die Steuerbelastung pro Kopf durch die Grundsteuer laut einer Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) 2021 bei 175 Euro im Jahr. Das sind drei Euro mehr als im Jahr 2020.

Die höchste Belastung hatten die Bremer mit 310 Euro pro Jahr, gefolgt von Hamburg (267 Euro), Berlin (227 Euro) und Nordrhein-Westfalen (216 Euro).

Am geringsten ist die Belastung in den neuen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie bei 117 Euro, in Thüringen bei 114 Euro, in Sachsen-Anhalt bei 113 Euro und in Brandenburg bei 110 Euro pro Kopf.

Neue Grundsteuer berechnen: Was ändert sich in den Bundesländern?

Mit der Grundsteuerreform wird die Höhe der Grundsteuer bis 2025 neu ermittelt. Die Berechnung der Grundsteuer ist grundsätzlich Ländersache. Die meisten Bundesländer wenden das vom Bundesfinanzministerium entwickelte "Bundesmodell" an. Es erfordert eine komplette Neubewertung der Immobilien und Grundstücke. Hierbei wird die Grundsteuer anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Mietniveaustufe festgesetzt. Dem Bundesmodell haben sich die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen. Saarland und Sachsen weichen nur minimal davon ab. 

In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen und Hamburg hingegen gelten vereinfachte Ländermodelle. So ist in Baden-Württemberg künftig der Bodenwert maßgeblich, unabhängig von Bebauung und Lage. In Bayern hat der Bodenrichtwert keinen Einfluss, dafür ist die Fläche der zentrale Faktor. Hamburg, Niedersachsen und Hessen beziehen zusätzlich den Lagefaktor mit ein.

Grafik, die zeigt welches Bundesland welches Grundsteuermodell hat

Mehr dazu in "Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?".

Wie berechnet man die Grundsteuer?

Für die Berechnung der Grundsteuer sind grundsätzlich drei Faktoren ausschlaggebend:

  • der Wert des Grundbesitzes (Einheitswert beziehungsweise ab 2025 Grundsteuerwert)
  • die Grundsteuermesszahl
  • der Hebesatz der Gemeinde

Die Formel für die Grundsteuer lautet:

Grundsteuer = Wert des Grundstücks x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Bis 2025 werden die Grundbesitzwerte in ganz Deutschland anhand der Grundsteuererklärungen neu ermittelt. 

Neue Grundsteuer berechnen mit dem Grundsteuerwert

Zunächst ist, um die Grundsteuer zu berechnen, der Wert des Grundstücks maßgeblich. Der soll in der Theorie dem tatsächlichen Marktwert des Grundstücks so nahe wie möglich kommen. In der Praxis weichen die Werte allerdings oft erheblich voneinander ab – allein schon, weil die Einheitswerte auf Werteverhältnissen von 1935 beziehungsweise 1964 beruhen.

Künftig, also ab 2025, sind folgende Faktoren für die Berechnung der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell wesentlich:

  • der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
  • die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die unter anderem von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt
  • die Grundstücksfläche
  • die Grundstücksart
  • das Alter des Gebäudes

Um den Grundsteuerwert festzustellen, müssen alle Eigentümer bestimmte Werte sammeln und eine Grundsteuererklärung abgeben. Danach müssen die Bewertungen alle sieben Jahre neu vorgenommen werden. Bis dahin gelten nach wie vor Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer.

Grundsteuermesszahl als Faktor zur Grundsteuerberechnung

Der nächste Wert, den ihr braucht, um die Grundsteuer zu berechnen, ist die Grundsteuermesszahl. Sie wird als Anteil vom Grundsteuerwert angegeben und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. Sie wird vom Bund festgelegt, in Promille angegeben und beträgt derzeit zwischen 2,5 und 10 Promille.

Die Steuermesszahl wird ab 2025 allerdings kräftig abgesenkt, und zwar auf etwa ein Zehntel des bisherigen Werts. Sie beträgt künftig:

  • 0,31 Promille für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
  • 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

Außerdem werden der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen gefördert. Deshalb erhalten Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, sowie Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung, einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 Prozent, der sich steuermindernd auswirkt.

Die Grundsteuermesszahl teilt euch das Finanzamt mit. Multipliziert mit dem Einheitswert (vor 2025) beziehungsweise Grundsteuerwert (ab 2025), erhaltet ihr den Grundsteuermessbetrag.

Beispiel: Ihr habt eine Eigentumswohnung, deren Wert auf 100.000 Euro festgelegt ist. Für diese Art der Wohnung gilt bisher die Grundsteuermesszahl von 3,5 Promille.

100.000 Euro x 3,5 Promille = 350 Euro

Der Grundsteuermessbetrag beträgt also 350 Euro.

Ab 2025 sieht die Rechnung folgendermaßen aus, wenn das Grundstück gleich bewertet wird:

100.000 Euro x 0,31 Promille = 31 Euro

Der Grundsteuermessbetrag liegt ab 2025 also nur noch bei 31 Euro.

Details könnt ihr hier nachlesen: Grundsteuermessbetrag für die Grundsteuer ermitteln

Grundsteuer berechnen mit dem Hebesatz

Um die zu zahlende Grundsteuer zu berechnen, müsst ihr dann noch den Grundsteuermessbetrag mit dem Grundsteuer-Hebesatz multiplizieren. Den legt jede Gemeinde selber fest. Das machen die Gemeindevertretungen jeweils für ein Haushaltsjahr. 
Sie können den Grundsteuer-Hebesatz also jährlich verändern. Er reicht aktuell von null 
bis zu 1.050 Prozent, soll ab 2025 aber sinken, damit das Grundsteueraufkommen neutral bleibt.

Im Mittel lag der Grundsteuer-Hebesatz 2021 in Deutschland bei 386 Prozent. Das ergab eine Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young.

Beispiel: Ist die Eigentumswohnung aus unserem Rechenbeispiel in Nordrhein-Westfalen, 
dann fällt derzeit ein Hebesatz von 551 Prozent an. Der Grundsteuermessbetrag muss also 
mit 551 Prozent multipliziert werden.

350 Euro x 551 Prozent = 1.928,50 Euro

Es wird also jährlich eine Grundsteuer von 1.928,50 Euro fällig.

Ab 2025 sieht die Rechnung bei gleichem Hebesatz so aus:

31 Euro x 551 Prozent = 170,81 Euro

Der Grundsteuer beträgt ab 2025 für das gleiche Objekt nur noch 170,81 Euro.

Für alle Besitzer eines Einfamilienhauses: "Grundsteuer fürs Einfamilienhaus: So viel müsst ihr in eurem Bundesland zahlen".

Wie ist die Grundsteuer gesetzlich geregelt?

Grundlage für das Berechnen der Grundsteuer ist bisher das Grundsteuergesetz 
vom 7. August 1973 – ein Bundesgesetz. Die Hebesätze allerdings werden von den Gemeinden festgelegt, denen auch die Einnahmen zukommen. Deren Gestaltungsrecht umfasst allerdings nur die Höhe des Hebesatzes. Aktuell ist die Grundsteuer für alle Bundesländer gleich geregelt.

Die Änderungen durch die Grundsteuerreform, welche ab 2025 in Kraft tritt, hat der Bundesgesetzgeber in einem aus drei Gesetzen bestehenden Gesetzespaket festgeschrieben:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts: Dieses Gesetz enthält unter anderem die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, also mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür sollen die Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung: Mit diesem Gesetz wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, ab 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen.
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Artikel 72, 105 und 125b): Hiermit wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz festgeschrieben. Gleichzeitig wurde den Ländern das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben fünf Länder Gebrauch gemacht (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Das Saarland und Sachsen wenden grundsätzlich das Bundesmodell an, haben allerdings vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Die Grundsteuer zahlt grundsätzlich der Grundstücksinhaber – sie ist schließlich eine Steuer auf Eigentum. Aber: Es gibt zahlreiche Ausnahmen.

Die Grundsteuer ist umlagefähig

Gemäß Paragraph 2 Betriebskostenverordnung handelt es sich bei der Grundsteuer um eine umlagefähige Nebenkostenart. Das heißt, Vermieter können sie komplett auf ihre Mieter abwälzen. Allerdings müssen sie das vorher im Mietvertrag vereinbart haben. Die Grundsteuer für ein Mehrfamilienhaus wird anteilig der jeweiligen Wohnfläche in der Regel auf alle Mieter umgelegt.

An diesem Modell gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik. Der Berliner Senat hat deshalb vorgeschlagen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter nicht mehr zuzulassen. Eine Mehrheit in Deutschland findet dieser Vorschlag nicht.

Lest dazu auch: Grundsteuer auf Mieter umlegen: Voraussetzungen und Berechnung

Die Grundsteuer ist steuerlich absetzbar

Vermieter können die Grundsteuer auch steuerlich geltend machen. Sie ist – auch wenn sie auf die Mieter umgelegt wird – in der Anlage V der Steuererklärung aufzuführen und kann die zu versteuernden Einkünfte mindern. Die Ausgaben durch die Grundsteuer können so als Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings gilt die Absetzbarkeit nur, wenn das Gebäude vermietet ist. Wird eine Immobilie teilweise vermietet, muss die Grundsteuer anteilig berechnet und abgesetzt werden.

Auch bei Leerstand ist es möglich, die Grundsteuer abzusetzen. Eigentümer müssen lediglich eine Einkunftserzielungsabsicht nachweisen.

Grundsteuererlass ist möglich

Die Grundsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Zum Beispiel, wenn ein Objekt dem Denkmalschutz unterliegt und die Kosten höher sind als die Erträge. Der Eigentümer muss den Erlass bis zum 31. März des Vorjahres beantragen.

Auch wenn ein Vermieter Mietausfälle hat, die ohne sein Verschulden entstanden sind, kann ein Grundsteuererlass gewährt werden. Zu den Gründen zählen Leerstand, strukturelle Nichtvermietbarkeit oder allgemeiner Mietpreisverfall. Auch ein Wohnungsbrand oder ein Wasserschaden und daraus resultierende Nichtvermietbarkeit können dazu führen, dass dem Besitzer zumindest teilweise die Grundsteuer erlassen wird.

Grundsteuer und Erbpacht

Auch Erbbauberechtigte müssen Grundsteuer zahlen – obwohl ihnen das Grundstück nicht gehört. Es ist nämlich nicht von Belang, wer der juristische Grundstückseigentümer ist, sondern wer der wirtschaftliche Eigentümer ist. Für Erbpachtgrundstücke gelten die gleichen Regelungen bei der Besteuerung wie beim klassischen Grundbesitz.

Grundsteuer und Immobilienverkauf

Grundsätzlich ändert sich an der Grundsteuer nichts, wenn eine Immobilie verkauft wird. Sogar die Steuernummer bleibt die gleiche, da die Besteuerung direkt das Objekt betrifft. In manchen Fällen kommt es aber zu einer Änderung bei der Grundsteuer, wenn der Besitzer einer Immobilie wechselt. Zum Beispiel, wenn die Immobilie geteilt wird. Dann erhalten alle Grundstücksteile eine eigene Steuernummer. Auch wenn Eigentümer einen Anbau errichten, kommt es zu einer Grundsteueränderung. Dann berechnet das Finanzamt den Einheitswert neu.

FAQs Grundsteuer berechnen

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer berechnet sich anhand von drei Faktoren: Wert des Grundbesitzes x Grundsteuermesszahl x Gemeinde-Hebesatz. Für den Wert des Grundbesitzes werden aktuell Einheitswerte herangezogen. Bis 2025 erfolgt anhand der Grundsteuererklärungen eine Neubewertung von Eigentum. Dafür können die Bundesländer das Bundesmodell anwenden oder ihr eigenes Verfahren. 

Ändert sich die Grundsteuer durch einen Anbau?

Bauliche Maßnahmen wie ein Anbau können zu einer Änderung der Grundsteuer führen. Gleiches gilt, wenn ihr ein Gebäude abreißt oder das Grundstück teilt. Der Wert des Grundbesitzes wird angepasst, was sich auf die Grundsteuerlast niederschlägt. Ein Anbau führt in der Regel zu einer höheren Grundsteuer. Ändert sich darüber hinaus die Nutzungsform, wird auch eine neue Grundsteuermesszahl festgelegt. 

Wie kann ich die Grundsteuer für Teileigentum berechnen?

Die Berechnung der Grundsteuer für Teileigentum funktioniert grundsätzlich nicht anders als bei Wohnungseigentum. Allerdings ändert sich die Steuermesszahl: Während diese bei der neuen Grundsteuer für Wohnungseigentum 0,31 Promille beträgt, sind es für Teileigentum 
künftig 0,34 Promille. 

Wie hoch ist die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus?

Wie hoch die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. 
Die Höhe hängt vor allem vom Berechnungsmodell des Bundeslandes ab und vom Hebesatz 
der Gemeinde. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus 
zwischen 300 und 800 Euro.

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