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Grundsteuer und Grundsteuererklärung Brandenburg: Das müsst ihr beachten


Die Grundsteuer wird neu berechnet. Immobilien- und Grundstückseigentümer mussten bis Ende Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung abgeben. Wir erklären, was ihr beachten müsst, wenn ihr ein Haus oder eine Wohnung in Brandenburg habt.

  1. Neue Grundsteuer: Wie macht das Brandenburg?
  2. Wie wird die Grundsteuer in Brandenburg künftig berechnet?
  3. Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Brandenburg?
  4. Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Brandenburg abgeben?
  5. Welche Daten muss ich in der Grundsteuererklärung Brandenburg 2023 angeben?
  6. FAQs Grundsteuererklärung erstellen

2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb waren alle Grundstückseigentümer nach einer Fristverlängerung bundesweit dazu aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Ziel ist es, die Grundsteuer neu festzusetzen. Dafür kann jedes Bundesland seine eigene Berechnungsmethode anwenden. Andernfalls gilt das Bundesmodell, so etwa in Brandenburg. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuer in Brandenburg.

Ihr habt die Frist verpasst? Dann haben wir die wichtigsten Infos für euch in unserem Ratgeber "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?"

Neue Grundsteuer: Wie macht das Brandenburg?

Bislang wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Ein Verfahren, das inzwischen als veraltet gilt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform gefordert: Ab 2025 gilt nun also die "neue" Grundsteuer. Sie wird anhand der Grundsteuererklärung 2023 festgesetzt.

Zur Berechnung hat sich die Landesregierung von Brandenburg für das wertbasierte Bundesmodell entschieden. Für Immobilien- und Grundstückseigentümer bedeutet das: Die Höhe der jährlich abzuführenden Grundsteuer orientiert sich am Wert des Objekts oder der Fläche.

Dafür ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Wenn ihr ein Haus in einer gefragten Lage Brandenburgs habt, müsst ihr künftig mehr zahlen als für eine gleichwertige Immobilie in einer weniger begehrten Gegend. Steuerliche Entlastungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Immobilien des sozialen Wohnungsbaus sowie für gemeinnützige Gebäude von Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften.

Wie wird die Grundsteuer in Brandenburg künftig berechnet?

Wenn ihr Grundstücks- und Wohnungs- oder Hauseigentümer seid, ist die sogenannte Grund-
steuer B (Grundstücke des Grundvermögens) relevant. Um die neue Grundsteuer zu berechnen, wendet Brandenburg das Bundesmodell an. Dafür braucht das Finanzamt folgende Werte:

  • Grundsteuerwert
  • Steuermesszahl
  • Hebesatz

Der Grundsteuerwert richtet sich in erster Linie nach dem Bodenrichtwert und nach der statistischen Nettokaltmiete. Weitere Faktoren, die einfließen, sind die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.

Ihr wollt wissen, was eure Immobilie in Brandenburg aktuell wert ist? Findet es ganz einfach mit der kostenlosen Immobilienbewertung heraus.

Für die Steuermesszahl oder Grundsteuermesszahl ist die Grundstücksart relevant. Der Wert wird vom Bund vorgegeben und beträgt aktuell noch zwischen 2,5 und zehn Promille. Die Messzahl wird mit der Reform ab 2025 aber kräftig reduziert. Dann gelten 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke.

Zuletzt entscheidet der individuelle Hebesatz der Gemeinde mit darüber, wie hoch die Grundsteuer in Brandenburg ist. Dieser Wert kann zwischen 0 und 1.050 Prozent liegen, je nachdem, wo euer Haus oder Grundstück liegt.

Grundsteuer Brandenburg – Beispiel

Ihr fragt euch, wie die Grundsteuer in Brandenburg berechnet wird? Wir zeigen es euch
anhand eines Beispiels: Dafür gehen wir von einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von
120 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 400 Euro aus. Der Gemeinde unterstellen wir einen Hebesatz von 421 Prozent.

Beispielrechnung Grundsteuer Bundesmodell
RechenschrittBeispielwert
Grundsteuerwert310.100 Euro
x Steuermesszahl0,31 Promille
= Steuermessbetrag96,13
x Hebesatz421 Prozent
= zu zahlende Grundsteuer404,71 Euro pro Jahr

Für den Eigentümer des Einfamilienhauses ergibt sich somit eine jährliche Grundsteuer von gut
400 Euro. Wenn ihr die Berechnung genauer nachvollziehen wollt, lest hier weiter: Grundsteuer berechnen – so geht's. Auch das könnte für euch interessant sein: Grundsteuer fürs Einfamilienhaus: So viel müsst ihr zahlen

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung Brandenburg?

Die neue Grundsteuer in Brandenburg gilt erst ab 2025. Trotzdem müsst ihr schon jetzt aktiv werden. Denn die Ermittlung erfolgt bereits ab diesem Jahr. Alle Eigentümer von Grund und Boden, aber auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind dazu aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen mussten nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.

Wenn ihr die Frist verpasst habt, hilft euch unser Artikel "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?" weiter.

Wie kann ich die Grundsteuererklärung in Brandenburg abgeben?

Die Grundsteuererklärung ist bundesweit digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dafür könnt ihr das Online-Portal ELSTER nutzen. Nur im Ausnahmefall könnt ihr die Unterlagen auch in Papierform abgeben.

Erfahrt alles Wissenswerte in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst.

Welche Daten muss ich in der Grundsteuererklärung Brandenburg 2023 angeben?

Zunächst müsst ihr als Immobilien- und Grundstückseigentümer in Brandenburg einige allgemeine Angaben machen. Die meisten dieser Daten findet ihr auf bisherigen Bescheiden vom Finanzamt, im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Kataster Brandenburg.

  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Darüber hinaus werden folgende grundstücksbezogenen Daten abgefragt:

  • Grundstücksfläche
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnlage
  • Art der Nutzung
  • Anzahl und Flächen der Garagen und Tiefgaragen
  • Bodenrichtwert

Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen. Es gibt nämlich ein paar Tricks.

Erfahrt hier außerdem im Detail, wo ihr welche Daten für eure Festsetzungserklärung herbekommt: Grundsteuererklärung: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen

FAQs Grundsteuererklärung erstellen

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Grundsätzlich soll die Grundsteuererklärung ausschließlich online erstellt und übermittelt werden. Es gibt aber Ausnahmefälle: Wer weder einen Computer noch einen Internetzugang hat, kann beim Finanzamt einen Härteantrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung stellen. Wird dieser bewilligt, könnt ihr die Grundsteuererklärung auch in Papierform einreichen.

Eine praktische Alternative: Wer kein eigenes ELSTER-Konto hat, kann die meldepflichtigen Daten auch über den Zugang eines Angehörigen ans Finanzamt übermitteln lassen.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Ihr könnt eine bereits übermittelte Grundsteuererklärung korrigieren, indem ihr sie innerhalb der Frist erneut sendet. Das Steuer-Portal Elster stellt hierfür entsprechende Funktionen bereit.

Wenn ihr feststellt, dass im Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert falsche Angaben sind, könnt ihr nachträglich Einspruch erheben und die Fehler ebenfalls korrigieren lassen.

Ihr habt weitere Immobilien in anderen Bundesländern? Nutzt auch unsere übrigen Leitfäden:

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