Der Grundsteuermessbetrag entscheidet mit über die Höhe der jährlichen Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücke. Wir zeigen, wie ihr den Steuermessbetrag berechnet und was sich mit der Grundsteuerreform ab 2025 für Steuerpflichtige ändert.
Als Grundstückseigentümer müsst ihr jährlich Grundsteuer bezahlen. Die Höhe der Steuerlast hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. Was genau dahinter steckt und wie man ihn berechnet, erfahrt ihr in diesem Ratgeber. Außerdem erklären wir, welche Auswirkungen die Grundsteuerreform auf den Steuermessbetrag hat.
Was ist der Grundsteuermessbetrag?
Der Grundsteuermessbetrag, kurz Steuermessbetrag, ist ein wesentlicher Faktor zur Ermittlung der Grundsteuer. Diese müssen alle Eigentümer von Immobilien und Grundstücken jährlich an den Staat zahlen. Die Kalkulation erfolgt anhand von Objektwerten und der Steuermesszahl. Letztere ist vom Bund vorgegeben und unter anderem von der Grundstücks- beziehungsweise Nutzungsart abhängig.
Der Grundsteuermessbetrag wird wiederum mit dem Grundsteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer.
Mit der aktuellen Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt, gehen einige Änderungen einher. Diese betreffen auch den Steuermessbetrag der Grundsteuer B (Wohn-, Miet- und Geschäftsgrundstücke), welche für euch als Privatpersonen relevant ist. Details zu den Auswirkungen der Reform erklären wir euch im nächsten Abschnitt.
Grundsteuermessbetrag: Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?
Wie bereits erklärt, setzt sich der Grundsteuermessbetrag aus Objektwerten und der Steuermesszahl zusammen. An beiden Stellschrauben wurde durch die Reform kräftig gedreht. Bislang basiert die Grundsteuer auf einheitlichen Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. Für Objekte in den alten Bundesländern gelten bis dato ihre Werte aus dem Jahr 1964. In den neuen Bundesländern zieht man Daten aus dem Jahr 1935 heran. Seither hat sich viel getan. Deshalb hat der Bund die Grundsteuer jetzt reformiert. Aus diesem Grund müsst ihr auch eure Grundsteuererklärung erstellen.
Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert
Die Einheitsbewertung ist ab 2025 Geschichte. Stattdessen werden Immobilien und Grundstücke nach anderen Kriterien bewertet. Dazu zählen der aktuelle Bodenrichtwert, die Fläche oder die Lage. Hierbei kann jedes Bundesland seine eigene Methode anwenden und entweder dem Bundesmodell oder einem individuellen Landesmodell folgen. Erfahrt hier mehr dazu: Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?
Gemäß dem Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen, löst der Grundsteuerwert ab 2025 den Einheitswert ab.
Steuermesszahlen kräftig gesenkt
Eine weitere Größe zur Kalkulation des Grundsteuermessbetrags ist die Steuermesszahl der Grundsteuer. Sie wird vom Bund festgelegt, in Promille angegeben und beträgt aktuell zwischen 2,5 und 10 Promille. Diese Grundsteuermesszahl wird ab 2025 drastisch reduziert, und zwar auf etwa ein Zehntel des bisherigen Werts.
Wie wird der Grundsteuermessbetrag berechnet?
Wenn ihr den aktuellen Grundsteuermessbetrag ermitteln wollt, benötigt ihr den Einheitswert und die Steuermesszahl. Die Formel lautet:
Grundsteuermessbetrag (bis 2025) = Einheitswert x Grundsteuermesszahl
Ab 2025 löst beim Bundesmodell der Grundsteuerwert den Einheitswert ab. Die neue Formel lautet demnach:
Grundsteuermessbetrag (ab 2025) = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl
Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde lässt sich mit Hilfe des Steuermessbetrags schließlich die zu zahlende Grundsteuer ermitteln. Wie genau ihr vorgeht, erklären wir ausführlich in diesem Ratgeber: Grundsteuer berechnen: Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Grundsteuerwert
Für den Grundsteuerwert sind verschiedene Faktoren wesentlich, wie der Bodenrichtwert und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Diese hängt unter anderem von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde ab. Auch die Grundstücks- und Wohnfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes spielen eine Rolle. Je nachdem, in welchem Bundesland euer Haus oder Grundstück ist, können andere Faktoren maßgebend sein. So haben die Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg abweichende Ländermodelle.
Der nächste Wert, den ihr braucht, um den Grundsteuermessbetrag zu berechnen, ist die Steuermesszahl. Sie ist eine feste Größe und wird vom Finanzamt automatisch zur Kalkulation herangezogen.
Die Steuermesszahl beträgt ab 2025:
0,31 Promille für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
Zudem fördern die meisten Bundesländer den sozialen Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen. Hierfür gilt ein Abschlag bei der Messzahl um 25 Prozent.
Achtung: In Sachsen gilt eine abweichende Steuermesszahl, nämlich 0,36 Promille sowohl für unbebaute Grundstücke als auch für Wohngrundstücke. Auch Saarland nutzt andere Werte: 0,34 Promille für bebaute Grundstücke zu Wohnzwecken sowie 0,64 Promille für unbebaute Grundstücke.
Die genannten Rechenschritte könnt ihr für alle Bundesländer anwenden, die dem Bundesmodell folgen. Wie der Grundsteuermessbetrag in den übrigen fünf Bundesländern ermittelt wird, könnt ihr in den Länder-Ratgebern nachlesen, die wir euch oben verlinkt haben.
Beispiel: Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus?
Ihr wollt den Messbetrag der Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus (120 Quadratmeter Wohnfläche, 400 Euro Bodenrichtwert) ermitteln, welches in Kiel liegt. Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell. Das heißt, der Bodenrichtwert ist maßgebend für den Grundsteuerwert. Dieser liegt in unserem Beispiel bei 310.100 Euro.
Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt ab 2025 0,31 Promille. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
310.100 Euro x 0,31 Promille = 96,13 Euro
Als Hebesatz der Gemeinde unterstellen wir 421 Prozent. Multipliziert mit dem Steuermessbetrag ergibt sich somit eine zu zahlende Grundsteuer für das Einfamilienhaus von 404,71 Euro.
Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die zu zahlende Grundsteuer. Sie ist als Jahressteuer ausgelegt und in Raten fällig. Diese müsst ihr im Regelfall jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zahlen. Bei geringen Steuerbeträgen fordert das Finanzamt üblicherweise ein bis maximal zwei Raten.
Den Grundsteuermessbetrag beziehungsweise multipliziert mit dem gemeindlichen Hebesatz die Grundsteuer, müsst ihr jedes Jahr zahlen. Es handelt sich dabei um eine Jahressteuer. Mit der Grundsteuerreform erfolgt zum Jahr 2025 eine Neubewertung des Eigentums. Diese soll künftig alle sieben Jahre stattfinden.
Wie viel Grundsteuer ihr zahlen müsst, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe hängt vom Objekt, dem Berechnungsmodell des Bundeslandes und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Durchschnittlich liegt die jährliche Steuerlast für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.
Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgt bundesweit eine Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Die bisherige Kalkulation der Grundsteuer basierte auf inzwischen veralteten Einheitswerten. Damit die Steuer den aktuellen Objektwerten (Stand 1. Januar 2022) entspricht, müssen alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Daraufhin ermitteln die Finanzämter die neue Grundsteuer, welche dann ab dem 1. Januar 2025 fällig ist.