Paar steht vor älterem Haus

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Geerbtes Haus verkaufen: Steuern und Fristen beachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein geerbtes Haus ist nicht immer ein Grund zur Freude. Erben sollten sich vor der Erbschaftsannahme im Vorfeld darüber informieren, ob Schulden vorliegen. Denn bei einem sogenannten überschuldeten Erbe bleibt nichts übrig – oder es kommt sogar zum Minus.
  • Nach einem angenommenen Erbe wird manchmal Erbschaftssteuer fällig. Die geht an das Finanzamt und variiert je nach Verwandtschaftsgrad in ihren Freibeträgen und Steuersätzen.
  • Bei Erbengemeinschaften müssen sich alle einig sein, was mit dem Haus geschieht. Ein Mehrheitsbeschluss ist nicht möglich. Kommt es zu keiner Einigung, ist der letzte Ausweg die Teilversteigerung. Die ist allerdings nicht zu empfehlen.

Das kannst du tun

  • Kommt es bei dir zu einem überschuldeten Erbe, solltest du die Erbschaft ausschlagen. Das hat jedoch Konsequenzen: Es gilt ganz oder gar nicht. Du darfst also nicht mal Kleinigkeiten als Erinnerungsstücke behalten.
  • Hast du das Erbe angenommen und möchtest die Immobilie verkaufen, musst du auf die Spekulationsfrist achten. Innerhalb bestimmter Zeiträume (drei beziehungsweise zehn Jahre) fällt die Spekulationssteuer an.
  • Bei einem Hausverkauf gibt es neben Steuern noch andere Kosten, die anfallen – beispielsweise für das Wertgutachten, eventuelle Modernisierungen oder die Maklergebühr.

Ein geerbtes Haus zu verkaufen, ist keine Kleinigkeit. In den meisten Fällen ist man als Erbe emotional belastet und muss dennoch eine ganze Reihe von Entscheidungen treffen. Wie ist das mit der Erbschaftssteuer? Musst du zusätzlich mit einer Spekulationssteuer rechnen und was passiert, wenn du das Haus nicht allein geerbt hast und dich mit der Erbengemeinschaft nicht über einen Verkauf einigen kannst? Wir fangen mal ganz von vorne an:

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Geerbtes Haus verkaufen: Lohnt sich das?

Bevor du den Verkauf der geerbten Immobilie vorbereitest, ist es sinnvoll, zu klären, ob sich dieser überhaupt lohnt. Denn ein Haus zu erben, hört sich manchmal besser an, als es sich dann schlussendlich herausstellt. Du kannst auch ein Haus geerbt haben, das in erster Linie der Bank gehört – also noch mit einem nicht abbezahlten Darlehen belastet ist.

Je nachdem, zu welchen Konditionen der Erblasser die Immobilie finanziert hat und ob es weitere Schulden gibt, können die gesamten Verbindlichkeiten den Wert des Hauses überschreiten. Das nennt sich dann überschuldetes Erbe. Unterm Strich bliebe nach dem Verkauf deines Erbes entweder gar nichts übrig – oder sogar ein Minus für dich.

Option: Erbe ausschlagen

Um diese Situation zu vermeiden, musst du dir schnell Klarheit verschaffen und im schlimmsten Fall das Erbe ausschlagen. Denn auch das ist natürlich möglich. Ein Erbe kann man aber nur ganz oder gar nicht antreten. Du kannst dir also nicht sprichwörtliche die Rosinen rauspicken und den Rest ablehnen. Entweder du übernimmst den Nachlass – oder nicht. Dazwischen gibt es leider nichts, so der Gesetzgeber. Im §1944 Bundesgesetzbuch ist eine Ausschlagungsfrist von sechs Wochen festgelegt.

Du siehst: Ein Erbe auszuschlagen, ist keine leichte Entscheidung. Schließlich gehen damit auch möglicherweise Erinnerungsstücke verloren. Die nachfolgenden Anlaufstellen und To-dos helfen dir bei der Entscheidung weiter.

Grundbuch checken

Beantrage einen Grundbuchauszug und überprüfe die Höhe der Grundschuld oder Hypothek. So kannst du die Rechtslage klären und dir einen Überblick über die Schulden verschaffen.

Der Weg zur Bank

Sobald du über den Schuldwert Bescheid weißt, sollte dich dein Weg zur finanzierenden Bank führen. Dort kannst du über die Umstände sprechen und um den aktuellen Stand bitten. Außerdem geht es darum, noch weitere Verbindlichkeiten zu prüfen.

Immobilienwert ermitteln

Damit du abwägen kannst, ob sich die Übernahme der Schulden lohnt, solltest du den Wert der Immobilie ermitteln. Dazu reicht zunächst eine Online-Wertermittlung (zum Beispiel mit der Immobilienbewertung von Wohnglück.de). Entscheidest du dich für einen Verkauf, kannst du immer noch einen Sachverständigen hinzuziehen.

Zurück zum Grundbuch: der Grundbucheintrag 

Möchtest du das Haus übernehmen, ist ganz wichtig: Als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Das ist innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Erbschaft gebührenfrei. Dazu benötigst du als Nachweis

  • einen Erbschein,
  • einen Erbvertrag oder
  • ein notarielles Testament.

Das solltest du vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie beachten

Wir gehen davon aus: Du hast dein Erbe angetreten. Nun stehen weitere Entscheidungen an. Denn der Verkauf deines neuen Eigentums ist ja nicht die einzige Option. Frag dich, ob du die Immobilie alternativ selbst nutzen oder vermieten willst.

Wenn es sich um dein Elternhaus handelt, spielen sicher auch deine Gefühle und deine Lebenssituation eine große Rolle. Vielleicht hast du selbst noch kein Eigentum und kannst dir eine Eigennutzung gut vorstellen – sofern die Größe zu dir passt, du notwendige Modernisierungen stemmen und die eventuell noch fälligen Darlehensraten finanzieren kannst.

Andere Erben leben bereits in den eigenen vier Wänden und würden niemals ihren Lebensmittelpunkt aufgeben. Oder der Einzug kommt nicht infrage, weil sie die Miterben nicht aus vorhandenem Vermögen auszahlen können. Wichtig ist, dass du die Möglichkeiten in Ruhe durchspielst und dich nicht hetzt.

Auch Vermietung kann eine Option sein. Etwa wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht zu einem Verkauf entschließen kann oder weil die zehnjährige Spekulationsfrist (sogenannte Zehnjahresfrist) noch nicht abgelaufen ist. Darüber erfährst du weiter unten mehr.

Der größte Nachteil im Vergleich zum Verkauf: Es können neben Verwaltungskosten regelmäßig Kosten für die Instandhaltung anfallen. Vermieten ist zeitaufwendig und – je nach Mieter – auch nervenaufreibend. In unserem "Verkaufen oder vermieten"-Artikel beschäftigen wir uns damit genauer. 

Der Verkauf einer geerbten Immobilie

Für den Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Wohnung sprechen eine Reihe von Gründen. Dazu gehören:

  • Du kannst eventuelle Miterben bei der Erbengemeinschaft einfach auszahlen.
  • Du vermeidest Probleme und Rechtsstreitigkeiten mit künftigen Mietern.
  • Du erzielst sofort einen Gewinn.
  • Du hast mehr Geld für dich und deine Träume. Mit dem Kapital kannst du zum Beispiel reisen, einen Lebenstraum verwirklichen oder es in deine eigenen vier Wände investieren.
  • Der Verkauf kann steuerfrei sein (abhängig von Fristen und Freibeträgen).
  • Du sparst Zeit, in der du dich sonst um die Vermietung kümmern müsstest.

Wenn du dich für den Verkauf der geerbten Immobilie entschieden hast und als Besitzer im Grundbuch eingetragen bist, ist es sinnvoll, das Haus für die Vermarktung vorzubereiten. Handelt es sich um einen Familienbesitz, wird das nicht einfach. Denn nun heißt es, Unterlagen und Erinnerungsstücke sichten und sich von vertrauten Möbelstücken trennen. Hast du die Dinge, die dir am Herzen liegen, geordnet, ist es oft sinnvoll, ein Entrümpelungsunternehmen mit dem Ausräumen zu beauftragen. So sparst du Zeit, Kraft und Nerven.

Alle To-dos beim Hausverkauf im Überblick findest du in unserer Checkliste für den Hausverkauf.

Wichtig: Stelle beim Aufräumen die wichtigsten Dokumente für den Verkauf zusammen. Hebe alles auf, was mit dem Bau, dem Kauf und der Finanzierung des Hauses zusammenhängt.

Geerbtes Haus: Verkehrswert schätzen

Um einen guten Preis zu erzielen, musst du nun den Verkehrswert deiner Immobilie schätzen lassen. Ob du dazu einen vereidigten Sachverständigen benötigst oder es ausreicht, wenn ein Makler ein fundiertes Kurzgutachten erstellt, hängt von der Ausgangslage ab. Wenn du zum Beispiel Probleme mit einer Erbengemeinschaft erwartest, ist unter Umständen ein gerichtsfestes Vollgutachten notwendig.

Im Zuge der Wertermittlung musst du dich auch entscheiden, ob du das Haus privat ohne Makler verkaufen willst oder ob du dich an einen Makler wendest. Auch hier geht es nicht selten um die Argumente Zeit und Nerven. Wenn du selbst gerade keinen Kopf dafür hast, ist es oft besser, wenn ein Immobilienmakler die Wertermittlung in die Hand nimmt und auch den Verkauf für dich abwickelt.

Weiterer Vorteil: Immobilienexperten haben ein gutes Gefühl dafür, wie hoch sie den Preis ansetzen können, ohne die Immobilie zu "verbrennen". Diese Gefahr besteht, wenn ein privater Verkäufer zu hoch pokert und das Haus zu lange auf dem Markt bleibt.

Du willst den Verkehrswert deines Hauses wissen? Unsere Immobilienbewertung hilft dir weiter. 

Bist du schon einen Schritt weiter und möchtest dein Haus verkaufen, kannst du deine Immobilie mit unserem Service kostenlos inserieren

Diese Faktoren beeinflussen den Verkaufspreis deiner geerbten Immobilie:

  • Lage: Je besser die Lage, desto beliebter auch das Haus. In einer Gegend, in der viele Menschen wohnen möchten, sind Immobilien gleich mehr wert.
  • Größe des Hauses und des Grundstücks: Ein typisches Einfamilienhaus hat meist um die 150 Quadratmeter. Das kommt in der Regel gut an. Wenn noch ein großer Garten dabei ist, umso besser. 
  • Alter: Je jünger das Haus, desto besser ist der Zustand. Das lässt den Wert steigen.
  • Zustand der Bausubstanz: Wenn das Haus renoviert oder saniert werden muss, kann sich der Wert beträchtlich verändern. 
  • Bauweise: Verrückt oder unlogisch gebaute Häuser sind vielleicht für besonders Kreative interessant, vermutlich jedoch nicht für die breite Masse. 
  • Ausstattung: Das Haus hat eine neue Küche und ein renoviertes Bad? Sehr gut. Damit ist es direkt mehr wert.
  • Verkehrsanbindung: Lage und Verkehrsanbindung spielen für Käufer meist eine wichtige Rolle. Ein Haus in der Einöde ist beispielsweise vermutlich weniger beliebt.
  • Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und Ärzten: Gleiches wie bei der Verkehrsanbindung und Lage. Je näher, desto besser.
  • Nachfrage in der Region: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Eine hohe Nachfrage treibt den Immobilienwert nach oben.

Geerbtes Haus verkaufen: Gibt es Fristen?

Sobald du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, kannst du deinen Besitz natürlich veräußern. Allerdings gibt es in Deutschland eine Spekulationsfrist. Sie beträgt zehn Jahre ab Kaufdatum. Hat der Erblasser seine Immobilie also zum Beispiel vor acht Jahren gekauft und du würdest sie direkt veräußern, müsstest du die Spekulationssteuer entrichten.

Das gilt allerdings nur für vermietete Objekte. Hat der Erblasser – oder ihr als Familienangehörige – das Haus selbst (mietfrei) bewohnt, beträgt die Spekulationsfrist nur drei Jahre. Insofern gibt es gute und schlechte Zeitpunkte, ein geerbtes Haus zu verkaufen.

Erbschein, Erbvertrag oder Testament: Diese Dokumente brauchst du für einen Verkauf

Für den Verkauf einer geerbten Immobilie musst du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dazu ist ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament notwendig. Ein handgeschriebenes Testament reicht nicht aus. In diesem Fall müsstest du einen Erbschein beantragen.

Tipp: Stelle den Antrag nur, wenn es unvermeidlich ist und du dir sicher bist, das Erbe auch anzutreten. Denn zum einen werden für den Erbschein Gebühren fällig, die sich nach der Höhe des Erbes richten, und zum anderen macht dich schon der Antrag auf einen Erbschein zum Erbnehmer.

Steuern beim Hausverkauf: Das musst du wissen

Bei dem Verkauf einer geerbten Immobilie möchte natürlich auch der Staat mitverdienen. Dies geschieht zum einen über die Erbschaftssteuer und zum anderen über die Spekulationssteuer.

Spekulationssteuer: Wann sie fällig ist

Bei einem vermieteten Objekt musst du die Spekulationssteuer nur dann entrichten, wenn der Kauf weniger als zehn Jahre zurückliegt (sogenannte Zehnjahresfrist). Sie hat nichts mit dem Termin zu tun, an dem du dein Erbe antrittst, sondern mit dem notariellen Kaufdatum des Erblassers.

Handelt es sich um ein privat genutztes Objekt, ist die Frist deutlich kürzer. Hat der Erblasser das Haus oder die Wohnung in den vergangenen drei Kalenderjahren selbst bewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei (sogenannte Dreijahresfrist). Das gilt auch dann, wenn du oder deine Kinder das Objekt des Erblassers selbst in dieser Zeit mietfrei bewohnt habt.

Während die Zehnjahresfrist exakt zehn Jahre beträgt, geht es bei der Dreijahresfrist um angebrochene Kalenderjahre. Im Extremfall musst du also nur 14 Monate im betreffenden Haus gewohnt haben, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen. Also zum Beispiel von Dezember 2023 bis Januar 2025. Damit wären drei Kalenderjahre abgedeckt. Allerdings muss dein Lebensmittelpunkt in dieser Zeit auch nachweislich dort gelegen haben. Du musst also offiziell dort gemeldet sein.

Beispielrechnung Spekulationssteuer

Wir gehen davon aus, du hast von deiner Mutter ein Haus im Wert von 500.000 Euro geerbt und die Spekulationsfrist ist noch nicht abgelaufen. Es wird also eine Spekulationssteuer fällig.

Allerdings nicht auf den gesamten Betrag sondern nur auf die Wertsteigerung seit dem Kauf. Hat deine Mutter das Haus damals für 350.000 Euro gekauft, beträgt der Gewinn 150.000 Euro. Davon kannst du die Kosten für Makler, Notar und Grundbucheintrag abziehen, wobei der Notar in der Regel vom Käufer gezahlt wird. In unserem Beispiel gehen wir von fünf Prozent des Verkaufspreises für den Makler aus, also 25.000 Euro.

Die Differenz wird mit deinem persönlichen Steuersatz multipliziert, denn einen allgemeingültigen Spekulationssteuersatz gibt es nicht. Hier gehen wir beispielhaft von 40 Prozent aus.

Die Rechnung sieht dann folgendermaßen aus:

500.000 Euro - 350.000 Euro - 25.000 Euro = 125.000 Euro (zu versteuernde Summe)
125.000 Euro x 0,4 Steuersatz = 50.000 Euro

Der Staat profitiert also mit 50.000 Euro vom Verkauf deines geerbten Hauses.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist unabhängig vom Verkauf der Immobilie. Diese musst du auch entrichten, wenn du das geerbte Haus behältst. Auf ein geerbtes Haus musst du allerdings nur dann Steuern zahlen, wenn sein Verkehrswert deinen Freibetrag überschreitet. Dieser liegt

  • bei Enkeln bei 200.000 Euro,
  • bei Kindern bei 400.000 Euro und
  • bei Ehepartnern bei 500.000 Euro.

Sollten die Enkel keine lebenden Eltern mehr haben und nur noch die Großeltern, erhöht sich deren Freibetrag wie bei Kindern ebenfalls auf 400.000 Euro. 

"Entferntere Verwandte" oder nichtverwandte Personen haben ebenfalls Freibeträge. Diese liegen 

  • für Eltern und Großeltern bei 100.000 Euro,
  • für Urenkel bei 100.000 Euro,
  • für Stiefeltern bei 20.000 Euro
  • für Geschwister und Cousinen sowie Cousins bei 20.000 Euro und
  • für alle anderen (Nicht-)Verwandten ebenfalls bei 20.000 Euro

Die Steuer wird aber nur auf den überschrittenen Teilbetrag fällig.

Welcher Steuersatz angelegt wird, richtet sich dann nach der Höhe des Betrags und ebenfalls nach der Enge des Verwandtschaftsverhältnisses. Kinder und Partner zahlen einen geringeren Steuersatz als entferntere Verwandte. Die höchsten Sätze müssen Erben entrichten, die gar nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Mehr dazu weiter unten.

Beispielrechnung Erbschaftssteuer

Du erbst von deinem Vater ein Haus, das einen Verkehrswert von 500.000 Euro hat. Als Kind kannst du den Freibetrag von 400.000 Euro abziehen. Auf den restlichen Teilbetrag von 100.000 Euro wird die Erbschaftssteuer fällig. Bis zu einem Betrag von 300.000 Euro oberhalb des Freibetrags zahlen Kinder und Partner elf Prozent. 

Die Rechnung sieht also folgendermaßen aus:

500.000 Euro - 400.000 Euro = 100.000 Euro (zu versteuernde Summe)
100.000 Euro x 0,11 (Steuersatz) = 11.000 Euro

Du müsstest 11.000 Euro Erbschaftssteuer an das Finanzamt überweisen. Ob du das Haus verkaufst oder nicht, ist dabei unerheblich.

Steuerklassen bei Erbschaftssteuer im Überblick

Folgende Verwandtschaftsverhältnisse führen zu diesen Steuerklassen: 

Steuerklasse I: enge Verwandte

  • Ehepartnerin und Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften 
  • Kinder
  • Stiefkinder
  • Enkelkinder
  • Großeltern
  • Eltern

Steuerklasse II: Nähere Verwandte

  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ex-Ehepartner

Steuerklasse III: Alle anderen (Nicht-)Verwandten

  • Tanten und Onkel
  • Cousinen und Cousins
  • Entfernte Angehörige
  • Nicht-Verwandte (beispielsweise Freunde)

Quelle: VZ (Stand: September 2024). 

Wie du bereits weißt, variieren die Steuersätze je nach Steuerklasse. Wie hoch die Steuern ausfallen, zeigt dir die nachfolgende Tabelle:

Steuersätze bei Erbschaftssteuer

Zu versteuernder BetragSteuersatz Steuerklasse ISteuersatz Steuerklasse IISteuersatz Steuerklasse III
bis 75.000 Euro7 Prozent15 Prozent30 Prozent
bis 300.000 Euro11 Prozent20 Prozent30 Prozent
bis 600.000 Euro15 Prozent25 Prozent30 Prozent
bis 6 Millionen Euro19 Prozent30 Prozent30 Prozent
bis 13 Millionen Euro23 Prozent35 Prozent50 Prozent
bis 26 Millionen Euro27 Prozent40 Prozent50 Prozent
ab 26 Millionen Euro30 Prozent43 Prozent50 Prozent

Quelle: Bundesfinanzministerium (Stand: September 2024).

Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei?

Folgende Optionen ermöglichen, dass die Immobilie steuerfrei verkauft werden kann.

Option 1: Du überschreitest deinen persönlichen Freibetrag nicht und wirst so nicht steuerpflichtig.

Option 2: Der Erblasser hat das Haus selbst bewohnt und du ziehst nachfolgend für mindestens zehn Jahre darin ein. Dadurch kannst du dir sogar die Erbschaftssteuer sparen, wenn das Erbe deinen Freibetrag überschreitet.

Option 3: Laut Immobilienmakler Kampmeyer gibt es noch eine dritte Option. Kinder und Ehe- beziehungsweise Lebenspartner haben ein Recht auf den sogenannten Versorgungsfreibetrag. Durch dessen Kombination mit dem Freibetrag der Erbschaftssteuer, kannst du gegebenenfalls den steuerfreien Anteil erhöhen.

Es gelten folgende Versorgungsfreibeträge: 

  • Ehe- und Lebenspartner: 256.000 Euro
  • Kinder (bis 5 Jahre): 52.000 Euro
  • Kinder (bis 10 Jahre): 41.000 Euro
  • Kinder (bis 15 Jahren) 30.700 Euro
  • Kinder (bis 20 Jahre): 20.500 Euro
  • Kinder (bis 27 Jahre): 10.300 Euro

Quelle: Kampmeyer (Stand: Januar 2024).

Hausverkauf als Erbengemeinschaft: Das musst du beachten

Erbt eine Erbengemeinschaft ein Haus, müssen sich alle Miterben über sein Schicksal einig sein. Verkauft oder vermietet werden kann die Immobilie nur, wenn alle zustimmen. Will einer der Erben die Immobilie selbst nutzen, muss er die anderen auf Grundlage eines Wertgutachtens auszahlen.

Entscheidest du dich gemeinsam mit den anderen für den Verkauf der Immobilie, wird aus dem Erlös der entsprechende Erbteil allen Miterben ausgezahlt. Ebenso bei der Vermietung. Alle Erben erhalten ihre Anteile.

Könnt ihr euch nicht einigen, bleibt als letzter Ausweg nur eine Teilungsversteigerung. Da in solchen Fällen der Verkaufserlös meistens unter dem Verkehrswert liegt und außerdem Gerichts- und Sachverständigenkosten hinzukommen, ist das wenig empfehlenswert.

Tipp: Bevor das Ganze in einem unschönen Gerichtsverfahren endet und den Familienfrieden gefährdet, sollte die Erbengemeinschaft eine neutrale Vermittlungsperson bestimmen, die sich in der Materie gut auskennt und gemeinsam mit den Betroffenen zu einer sinnvollen Einigung kommt.

Lies dazu: "Haus verkaufen oder warten: Lohnt sich jetzt ein Hausverkauf?"

Was gilt bei geschenkten Immobilien?

Bei geschenkten Immobilien kommt es auf den Wert der Immobilie an. Überschreitet dieser die obigen Freibeträge, kommt es zur Schenkungssteuer. Die Schenkungssteuer unterscheidet sich im Grunde kaum von der Erbschaftssteuer. Sowohl die Freibeträge als auch die Steuersätze sind gleich. Der einzige Unterschied: Du kannst eine Schenkung mehrfach steuerfrei erhalten. Ein Erbe (logischerweise) nur einmal. 

Zur Veranschaulichung: Nehmen wir an, deine Mutter hat drei Immobilien. Eine hat sie selbst verkauft, zwei möchte sie dir schenken. Die eine ist 250.000 Euro und die andere 400.000 Euro wert. Da du ihr Kind bist, hast du einen Freibetrag von 400.000 Euro. Würde dir deine Mutter nun beide Immobilien gleichzeitig schenken, müsstest du auf die 250.000 Euro 11 Prozent Steuern zahlen. Das lässt sich jedoch umgehen – und zwar mit der Zehnjahresfrist. 

Denn: Alle zehn Jahre sind Schenkungen bis zum Freibetrag steuerfrei

Das bedeutet, deine Mutter sollte dir jetzt eine der Immobilien schenken und die nächste in zehn Jahren.

Möchtest du die geschenkte Immobilie anschließend verkaufen, gelten dieselben Regeln wie bei der Erbschaft. Allerdings solltest du das Rückforderungsrecht beachten. Mehr dazu und zum Ablauf einer Schenkung erfährst du in unserem Artikel "Immobilie schenken: Was du über Ablauf und Freibträge wissen musst".

Geerbtes Haus verkaufen: Kosten im Überblick

Neben einer möglichen Steuerlast fallen – je nach Situation – noch weitere Kosten beim Verkauf einer geerbten Immobilie an:

  • Kosten für eine Haushaltsauflösung
  • Reparatur- und Modernisierungskosten (um einen besseren Preis zu erzielen)
  • Kosten für ein professionelles Wertgutachten
  • Maklergebühren oder Kosten für eine private Vermarktung (beispielsweise Anzeigen und Exposé-Erstellung)
  • Amtliche Gebühren für Grundbuchauszüge und Informationen aus Baubehörden
  • Bei noch belasteten Immobilien: Kosten für die Ablösung eines Darlehens und die Löschung von Grundpfandrechten aus dem Grundbuch

Fazit: Wann lohnt sich der Verkauf aus steuerlicher Sicht?

Ein Verkauf lohnt sich immer dann, wenn am Ende ein Plus für dich rauskommt. Dieses Plus hängt primär von den Freibeträgen und der Spekulationsfrist ab. Aber insgesamt auch vom Wert der Immobilie. Benötigst du zum Beispiel aktuell dringend Geld, bringt dir der Verkauf eine finanzielle Entlastung – auch wenn du unterm Strich ein paar Steuern mehr zahlst. Hast du es hingegen nicht sonderlich eilig und möchtest das Haus beispielsweise sogar selbst ein paar Jahre bewohnen, solltest du die Spekulationsfrist abwarten.

Wie immer gilt: Es kommt auf deine individuelle Situation an.

Du solltest neben steuerlichen Aspekten aber auch deinen Seelenfrieden beachten. Das Erbe an sich ist höchstwahrscheinlich schon emotional belastend genug. Schließlich hast du einen geliebten Menschen verloren. Musst du dich nun mit Ämtern, Steuern, Maklern und möglicherweise sogar noch Schulden beschäftigen, spielen Steuern eine untergeordnete Rolle. Suche nach der für dich am besten geeigneten Lösung – finanziell und mental. Nur eins ist wichtig: Wenn die Gefahr eines überschuldeten Erbes besteht, solltest du schnell handeln. Schließlich hast du nur sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema geerbtes Haus verkaufen

Ja. In der Regel benötigst du einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen. Ausnahme: Du bist im Grundbuch als Erbe eingetragen oder es gibt ein notarielles Testament. Der Erbschein dient als Nachweis gegenüber dem Käufer und dem Grundbuchamt.

Nein. Du brauchst nicht zwangsläufig einen Makler und kannst dich auch selbst um den Verkauf kümmern. Professionelle Unterstützung kann aber hilfreich sein – vor allem, wenn man durch den Erbfall emotional mitgenommen ist. Makler kennen sich außerdem auf dem Markt aus und können dir sowohl bei Verkaufspreis als auch der Verkaufsabwicklung weiterhelfen.

Grundsätzlich spricht erst einmal dafür, dass du an Geld kommst – in der Regel sogar an stattliche Summen. Noch dazu bringt dir die Immobilie nichts, wenn du sie nicht selbst nutzt. Dann können unnötige Instandhaltungskosten anfallen. Eine Vermietung wäre zwar eine Option, ist allerdings auch mit Arbeit und Stress verbunden. 

Um die Steuerlast zu minimieren, solltest du die Spekulationssteuer umgehen. Das funktioniert, indem du die Spekulationsfrist von zehn Jahren nach Kauf abwartest, oder durch die Eigennutzung der Immobilie für drei Jahre. Rechne dir allerdings aus, was sich für dich mehr lohnt: der Verkauf mit Spekulationssteuer oder die Instandhaltung über die verbleibenden Jahre.

Ja. Mit einer Vermietung kannst du dir ebenfalls Steuern sparen. Ausgaben wie

  • Reparaturen,
  • Zinsen auf Immobilienkredite und
  • Abschreibungen

lassen sich gegebenenfalls steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dadurch reduziert sich deine Einkommenssteuerlast.

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