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Notarkosten beim Hauskauf: Mit diesen Gebühren müsst ihr rechnen


Wer ein Haus kaufen oder verkaufen will, kommt um einen Besuch beim Notar nicht herum. Mit welchen Notarkosten beim Hauskauf ihr rechnen müsst und welche Aufgaben ein Notar für euch übernimmt, erfahrt ihr hier.

  1. Warum muss ich Notargebühren beim Hauskauf zahlen?
  2. Wofür werden Notarkosten beim Hauskauf fällig?
  3. Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
  4. Notarkostenrechner und Grundbuchrechner
  5. Wann werden die Notargebühren beim Hauskauf fällig?
  6. Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
  7. Wie läuft ein Notartermin beim Hauskauf ab?

Bei jedem Haus- oder Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis fürs Haus Kaufnebenkosten an, zu denen auch die Notarkosten zählen. Warum der Gang zum Notar unumgänglich ist, mit welchen Kosten ihr rechnen müsst und welche Aufgaben der Notar übernimmt, erfahrt ihr hier.

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Warum muss ich Notargebühren beim Hauskauf zahlen?

Beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen immer Notargebühren an. Denn jeder Hauskauf beziehungsweise Hausverkauf bedarf in Deutschland einer notariellen Beurkundung, um rechtskräftig zu sein. Geregelt ist das in § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Nur ein Notar ist dazu befugt, Kauf und Verkauf rechtsgültig durchzuführen. Das schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Risiken, die mit einem Immobilienkauf verbunden sein können.

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Wofür werden Notarkosten beim Hauskauf fällig?

Notargebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an. Auch andere Vorgänge beim Hauskauf beziehungsweise Hausverkauf werden vom Notar gegen Gebühr erledigt:  

Je mehr dieser Dienstleistungen der Notar erledigt, desto höher fallen die Notarkosten beim Hauskauf aus. 

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Notare sind nach § 17 Bundesnotarordnung dazu verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben, die im Gerichts- und Notarkostengsetz (GNotKG) verankert sind. Ein Notar darf von diesen Gebühren nicht abweichen. Die Notarkosten sind also nicht verhandelbar.

Als Berechnungsgrundlage für die Notarkosten oder Notargebühren dient die Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Die Notarkosten belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Mit inbegriffen sind hier auch die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch, der mit etwa 0,5 Prozent zu Buche schlägt. Je nachdem, welche Notarleistungen ihr in Anspruch nehmt, schwanken die Gebühren zwischen 1,2 Prozent und 1,9 Prozent der Kaufsumme des Hauses.

Da es sich bei den Notarkosten quasi um einen Pauschalbetrag handelt, werden zusätzliche Beratungstermine wie das Vorgespräch für gewöhnlich nicht zusätzlich berechnet. Was der Notar aber berechnen darf, ist eine Aufwands­entschädigung für seine Telefon- und Portokosten. Diese liegt meist zwischen 50 und 150 Euro.

Notarkosten beim Hauskauf: Beispiel

Beträgt der Kaufpreis 300.000 Euro, dann fallen darauf rund 3.000 Euro an Notarkosten an. Das sind Gebühren für die Beur­kundung des Kauf­vertrags und die Beur­kundung der in der Regel notwendigen Grund­schuld beziehungsweise Hypothek. Auch 19 Prozent Mehr­wert­steuer sind inklusive.

Dazu kommen die Grundbuchgebühren in Höhe von rund 1.500 Euro. Sie umfassen Gebühren für die Eintragung der Grund­schuld beziehungsweise Hypothek (hier: in Höhe von 80 Prozent des Kauf­preises), für die Umschreibung auf den neuen Eigentümer und für die Eintragung einer Auflassungs­vormerkung. Insgesamt werden also ungefähr 4.500 Euro fällig.

Notargebühren beim Hauskauf im Überblick

Notarkosten inklusive 19 Prozent Mehr­wert­steuer, Zusatzgebühren möglich, Angaben ohne Gewähr (Quelle: Stiftung Warentest)
KaufpreisNotargebührenGrundbuchgebührenNotarkosten gesamt
150.000 Euro1.620,78 Euro856 Eurocirca 2.477 Euro
200.000 Euro2.006,34 Euro1.058,50 Eurocirca 3.065 Euro
250.000 Euro2.427,60 Euro1.262,50 Eurocirca 3.690 Euro
300.000 Euro2.903,60 Euro1.512,50 Eurocirca 4.416 Euro
350.000 Euro3.141,60 Euro1.637,50 Eurocirca 4.779 Euro
400.000 Euro3.558,10 Euro1.837,50 Eurocirca 5.369 Euro

Notarkostenrechner und Grundbuchrechner

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Wann werden die Notargebühren beim Hauskauf fällig?

Die Notarkosten werden fällig, sobald der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt hat. Mit diesem Dokument wird der Immobilienkäufer darüber in Kenntnis gesetzt, wann und wie er den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. 

Das passiert in der Regel, nachdem der Notar eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch hat eintragen lassen. Die Fälligkeitsmitteilung signalisiert dem Käufer also auch, dass er den Kaufpreis nun gefahrlos zahlen kann.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten trägt normalerweise der Käufer alleine, weshalb er in den meisten Fällen auch den Notar bestimmen darf. Allerdings gibt es in Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung, wer den Notar beim Hauskauf auswählt.

Doch auch bei Verkäufern können Kosten auflaufen: Wenn die Immobilie noch keine zehn Jahre im Besitz des Verkäufers ist oder er in den letzten zwei Jahren nicht darin gewohnt hat, kann beim Verkauf eine Spekulationssteuer anfallen. Ist die Immobilie über zehn Jahre im Besitz des Voreigentümers, entfällt diese Steuer.

Handelt es sich um einen Neubau, bestimmt in der Regel die Baufirma, welchen Notar sie beauftragen möchte.

Wie läuft ein Notartermin beim Hauskauf ab?

Ein Notar ist unparteiisch und Ansprechpartner sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer der Immobilie. Er führt zunächst mit beiden Seiten ein Vorgespräch und lädt dann zu einem gemeinsamen Termin ein.

  • Vor dem Termin formuliert der Notar einen Vertragsentwurf für den Immobilienkauf. Beide Vertragspartner können dann noch Änderungswünsche äußern. Es ist auch möglich, einen Vorvertrag vor dem eigentlichen Immobilienkauf abzuschließen.
  • Alle Parteien treffen sich beim Notar zur gemeinsamen Vertragsunterzeichnung. Der Kaufvertrag wird vom Notar vorgelesen. Bei diesem Termin können noch offene Fragen geklärt werden.
  • Käufer und Verkäufer unterzeichnen den rechtssicheren Kaufvertrag gemeinsam.
  • Der Notar trägt die bereits erwähnte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ein. Sie dient dem Käufer als rechtliche Absicherung und kündigt einen Eigentümerwechsel an.
  • Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung. Der Käufer kann das Geld jetzt direkt an den Verkäufer oder auf ein Treuhänderkonto überweisen. Sogenannte Notaranderkonten dienen dem sicheren Geldtransfer bei einem Immobilienkauf und werden durch den Notar geführt. Der Käufer zahlt auf dieses Konto den Kaufbetrag ein, der Verkäufer erhält aus diesem Konto den Kaufpreis.
  • Hat der Käufer den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer überwiesen, veranlasst der Notar die Umschreibung des Grundbuchs und überweist den Kaufpreis an den Käufer.

Info: Die Grunderwerbssteuer fällt einmalig beim Hauskauf an und ist nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer, die zu den jährlichen Hausnebenkosten gehört.

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