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Notaranderkonto-Kosten: Wie hoch sind sie und ist es sinnvoll?


Einen Immobilienkauf über ein Notaranderkonto abzuwickeln, bietet viel Sicherheit, kostet aber Zeit und Geld. Doch ob ihr das machen könnt, entscheidet ihr nicht selbst. Wie hoch sind die Notaranderkonto-Kosten und ist es sinnvoll?

  1. Was ist ein Notaranderkonto?
  2. Notaranderkonto: Wie verläuft die Auszahlung?
  3. Wie hoch sind die Notaranderkonto-Kosten?
  4. Wer trägt die Kosten für ein Notaranderkonto?
  5. Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?
  6. Ist ein Notaranderkonto sicher?
  7. Vorteile und Nachteile eines Notaranderkontos

Wird der Hauskauf über ein Notaranderkonto abgewickelt, bringt das zwar viel Sicherheit, kostet aber auch Zeit und Geld. Wie der Geldtransfer darüber abläuft, wie hoch die Notaranderkontokosten sind und wer letztlich darüber entscheidet, ob so ein Konto überhaupt nötig ist, das erfahrt ihr hier.

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das als Girokonto geführt wird. Es dient dem sicheren Geldtransfer bei einem Immobilienkauf. Dieses Treuhandkonto wird weder vom Käufer noch vom Verkäufer geführt, sondern von einer dritten Person verwaltet.

Diese Berufsgruppen sind dazu berechtigt, ein Treuhandkonto zu führen:

  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenz- und Zwangsverwalter
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten. Notaranderkonten sind in den meisten Fällen offene Treuhandkonten. Das bedeutet: Bei ihrer Eröffnung ist klar, dass es sich um ein solches handelt.

Notaranderkonto: Wie verläuft die Auszahlung?

Läuft der Geldtransfer bei einem Immobilienkauf über ein Notaranderkonto, dann kann das viel Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess dauert in der Regel länger als bei einer Direktzahlung. Dabei ist der Ablauf wie folgt:

  1. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag.
  2. Er schafft alle Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises.
  3. Der Notar fordert den Käufer schriftlich auf, den Kaufpreis des Hauses auf das Notaranderkonto zu überweisen.
  4. Der Käufer überweist das Geld.
  5. Der Verkäufer übergibt das Haus an den Käufer.
  6. Daraufhin veranlasst der Notar den Eigentumsübergang im Grundbuch.
  7. Die Löschung von vorherigen Belastungen wird beantragt.
  8. Anschließend erhält der Verkäufer sein Geld.

Doch Vorsicht: Nicht nur die Immobilie, sondern auch die Notaranderkonto-Kosten müssen bezahlt werden.

Wie hoch sind die Notaranderkonto-Kosten?

Die Kosten für ein Treuhandkonto beim Notar wurden zuletzt 2013 geändert. Die alte Regelungen kursieren weiterhin im Netz, sie sind jedoch längst überholt. Die Kostenberechnung nach drei Hebesätzen ist falsch. Die richtigen Kosten für ein Notaranderkonto sind in § 34 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und Tabelle B geregelt. Sie hängen vom Wert der Immobilie ab – den könnt ihr übrigens mit der kostenlosen Wohnglück-Immobilienbewertung schnell und einfach herausfinden.

Ein paar Beispiele:

  • Bei einem Immobilienwert von 200.000 Euro fallen 435 Euro an Notargebühren für das Notaranderkonto an.
  • Bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro sind es 935 Euro.
  • Und wenn eine Immobilie im Wert von 750.000 Euro den Besitzer wechselt, müsst ihr mit 1.335 Euro Kosten für das Notaranderkonto rechnen.

Wollt ihr euch die Mühe sparen, die ellenlange Kostentabelle zu durchforsten, nutzt einfach unseren Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Diese Kosten werden vom Notar dafür erhoben, dass er das Geld verwaltet. Zusätzlich zu dieser Verwaltungsgebühr fallen auch noch die Kontoführungsgebühren für das Girokonto an.

Wer trägt die Kosten für ein Notaranderkonto?

Welche Partei die Notaranderkonto-Kosten zahlt, ist nicht einheitlich geregelt. Das muss vor der Eröffnung individuell festgelegt werden. In der Praxis zahlt jedoch häufig der Käufer. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, sich die Kosten zu teilen.

Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?

Ob ein Notaranderkonto bei einem Hauskauf sinnvoll ist oder nicht, entscheidet allein der Notar. Das bedeutet im Klartext: Es ist egal, was Käufer und Verkäufer wollen.

Der Notar kann diese Entscheidung allerdings nicht nach Gutdünken fällen. Er muss im Einzelfall entscheiden, ob ein sogenanntes "berechtigtes Sicherungsinteresse" vorliegt. Das nämlich ist die Voraussetzung dafür, dass man ein Notaranderkonto überhaupt eröffnen darf. Geregelt ist das in § 57 des Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Ein sogenanntes "berechtigtes Sicherungsinteresse" besteht, wenn

  • der Kaufpreis durch mehrere Darlehen finanziert wird,
  • eine Zwangsversteigerung vorliegt (die Gläubiger werden zuerst bezahlt),
  • die Immobilie schon vor dem Eintrag ins Grundbuch übergeben werden soll.

Letzteres wird durch ein Notaranderkonto vereinfacht, weil der Kaufpreis bereits als Treuhandvermögen hinterlegt ist.

Ist ein Notaranderkonto sicher?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Notaranderkonto ist ziemlich sicher. Der Notar darf das Geld nicht für einen anderen Zweck verwenden, als vorher im Antrag auf Verwahrung festgelegt wurde. Hält er sich nicht daran, muss er hohe Strafen befürchten.

Vorteile und Nachteile eines Notaranderkontos

Ein notarielles Treuhandkonto hat ebenso viele positive wie negative Aspekte. Auch wenn ihr das Notaranderkonto weder eröffnet noch verwaltet, solltet ihr wissen, was auf euch zukommt.

Das sind die Vorteile eines Notaranderkontos

  • Sicherheit für den Käufer: Der Verkäufer bekommt das Geld erst, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen und damit Besitzer der Immobilie ist.
  • Sicherheit für den Verkäufer: Die Immobilie wechselt erst den Besitzer, wenn das Geld hinterlegt ist.
  • Bei Nichtzahlung des Kaufpreises ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einfacher möglich und lässt sich durch den Notar schnell durchführen.
  • Ein Notaranderkonto ermöglicht eine sichere vorzeitige Übergabe der Immobilie.
  • Die Zahlungen der einzelnen Institute können besser gesammelt und koordiniert werden.

Das sind die Nachteile eines Notaranderkontos

  • Es kostet mehr Geld als eine Direktzahlung.
  • Der Zahlungstransfer kann unter Umständen lange dauern.
  • Notare könnten theoretisch das Konto plündern. Dann allerdings müssen sie mit gravierenden strafrechtlichen und berufsständischen Konsequenzen rechnen. So etwas kommt nur sehr selten vor.
  • Man kann ein Notaranderkonto nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnen.

Das Notaranderkonto kostet also vor allem Zeit und Geld. Das Gute ist jedoch: Es kommt in der Praxis eher selten zum Einsatz. Gängiger ist ein Hauskauf per Direktzahlung.

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