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Holzheizung


Ihr wollt eine Holzheizung installieren? Dann könnt ihr für eine solche Biomasseanlage eventuell tausende von Euro an Fördergeldern kassieren. Wir geben euch einen Überblick, was zu welchen Bedingungen gefördert wird und wie hoch die Förderung für eine Holzheizung ist.

Ihr denkt darüber nach, eure alte Heizung rauszuschmeißen und euch eine neue Holzheizung anzuschaffen? Dann erklären wir euch hier, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, um in den Genuss der Förderung für eine Holzheizung zu kommen.

Wenn schon eine neue Heizungsanlage, dann wenigstens eine, die die Wärme über regenerative Energien erzeugt. Das ist jedenfalls der Ansatz des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapaketes. Deshalb ist die Heizungserneuerung ein Schwerpunkt in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).

Gefördert wird unter anderem der Einbau von Holzheizungen. Im Einfamilienhausbereich sind vor allem Pelletheizungen interessant, als Solisten oder auch in einer Hybridheizung kombiniert mit einem weiteren Wärmeerzeuger. 

Ob sich ein Austausch grundsätzlich lohnt oder ob eventuell ein anderer Heizungstyp eher für euch infrage kommt, das lest ihr in "Alte Heizung austauschen: Für wen es sich lohnt und was es kostet".

Welche Fördermittel für Holzheizungen gibt es?

Seit dem 28. Juli 2022 werden Einzelmaßnahmen wie die Heizungserneuerung nur noch in Form von nicht zurück zahlbaren Investitionszuschüssen gefördert. Die vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Im Folgenden listen wir für alle, die ihre alte Heizung gegen eine neue Holzheizung austauschen möchten, die Förderbedingungen und Förderhöhen auf.

Für welche Holzheizungen bekomme ich vom BAFA eine Förderung?

Seit 1. Januar 2023 bekommt ihr für eine Biomasseheizung nur noch dann Fördermittel, wenn ihr sie mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und / oder Raumheizungsunterstützung kombiniert. Diese müssen so ausgelegt sein, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnte. 

Darüber hinaus muss die Biomasseheizung selbst einige Voraussetzungen erfüllen. Bezuschusst wird die Anschaffung folgender Anlagen: 

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut, die automatisch beschickt sind, über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen 
  • automatisch beschickte Pelletöfen mit Wassertasche, Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung
  • automatisch beschickte Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets beziehungsweise Hackschnitzeln und Scheitholz mit Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung 
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Der Kessel muss immer mit einem Pufferspeicher errichtet werden. Für den Pellet- und Hackgutbetrieb muss er ein Volumen von mindestens 30 Litern je KW Nennwärmeleistung haben, für Stückholzverbrennung mindestens 55 Liter je KW.

Keine Zuschüsse gibt es unter anderem für luftgeführte Pelletöfen und handbeschickte Einzelöfen. Das BAFA veröffentlicht ausführliche und regelmäßig aktualisierte Listen dazu, welche Holzheizungs-Modelle von welchen Firmen förderfähig sind:

Wissenswertes rund um die Holzheizung findet ihr in diesem Ratgeber: Das müsst ihr über Pelletöfen, Kaminöfen und Hackschnitzelheizungen wissen

Beispiel eines vollautomatischen Holzkessel für Holzpellets (hier: Vitoligno 300-C von Viessmann)
Beispiel eines vollautomatischen Holzkessels für Holzpellets (hier: Vitoligno 300-C von Viessmann)

Welche technischen Mindestanforderungen gelten für die Förderung der Holzheizung?

Habt ihr euch für eine Pelletheizung oder eine andere Holzheizung entschieden, müsst ihr darauf achten, dass diese auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nur so erhaltet ihr den Förderzuschuss. Das sind die wichtigsten Bedingungen:

  • Nach der Heizungserneuerung muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden. 
  • Die Nennwärmeleistung muss mindestens fünf Kilowatt betragen. Nach oben gibt es keine Grenzen.
  • Es müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die wurden mit der jüngsten BEG-Reform ab 1. Januar 2023 deutlich verschärft: Der Feinstaubausstoß darf 2,5 mg/m³ (bislang: 15 mg/m³) nicht überschreiten.
  • Der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie muss mindestens 81 Prozent erreichen. 
  • Sowohl eine Heizlastberechnung als auch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B sind Pflicht. 

Wie hoch ist die Förderung für Holzheizungen vom BAFA?

Holzheizungen wie eine Pelletheizung, ein Scheitholzkessel oder auch Pelletöfen mit Wassertasche zählen zu den Biomasseanlagen. Das BAFA fördert den Kauf und die Installation solcher Anlagen pauschal mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten (seit 15. August 2022). Dabei dürfen diese förderfähigen Kosten maximal 60.000 Euro je Wohneinheit betragen.

Allerdings bestehen sie nicht nur aus den Kosten für Anschaffung und Einbau der Anlage. Dazu gehören auch viele Maßnahmen und sogar Umbauten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Holzheizung stehen. Hier findet ihr ein Merkblatt des BAFA, was alles zu den förderfähigen Kosten zählt.

Die Förderung verdoppelt sich, wenn die Holzheizung eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt. Dann kommt ein Austausch-Bonus in Höhe von zehn Prozent auf die 10-Prozent-Basisförderung oben drauf. 

Den Innovationsbonus, mit dem früher der Einbau von besonders emissionsarmen Holzheizungen belohnt wurde, gibt es seit 01. Januar 2023 nicht mehr.  Auch die spezielle Förderung von Holzheizungen in Hybrid-Systemen wurde zu diesem Stichtag abgeschafft. Schließlich sind Biomasseheizungen ja seither ausschließlich in Hybrid-Systemen förderfähig.

Hier noch mal die Fördermittel und Förderhöhen in der tabellarischen Übersicht:

Fördersätze für Holzheizungen / Stand: September 2023
HeizsystemBasis-FördersatzAustausch-Bonusmaximaler Fördersatz
Pelletheizung

10 Prozent 

(maximal 6.000 Euro)

+ 10 Prozent 

(maximal 6.000 Euro)

= 20 Prozent

 (maximal 12.000 Euro)

Werden Holzheizungen im Neubau gefördert?

Im Neubau gibt es keine Förderung für die Heizungserneuerung oder andere Einzelmaßnahmen. Der Staat unterstützt ausschließlich den Neubau von KfW-Effizienzhäusern, und zwar in Form von Krediten mit Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüssen. Sie werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

Wie kann ich die BAFA-Förderung für Holzheizung beantragen?

Die Fördergelder müsst ihr beim BAFA beantragen, bevor ihr mit dem Einbau der Anlage beginnt. Den Antrag selbst könnt ihr problemlos online über die BAFA-Webseite stellen. Die Fördersumme bemisst sich nach den von euch eingeschätzten Kosten. Daher solltet ihr eine möglichst detaillierte Kostenaufstellung haben. Eine Erhöhung dieser Summe ist nachträglich nicht möglich.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides könnt ihr dann ein Fachunternehmen beauftragen und mit dem Einbau der Anlage anfangen. Nach Abschluss der Arbeiten sendet ihr die erforderlichen Unterlagen an das BAFA. Die Behörde überweist nach einer Prüfung die Fördergelder.

Sowohl beim Antrag als auch bei der Umsetzung verlangt das BAFA nicht zwingend die Unterstützung durch einen Energieberater. Der kann im Zweifelsfall aber nicht nur bei Antragstellung und Umsetzung behilflich sein. 

Vor allem berät er euch bei der sinnvollen und auf einander abgestimmten Dimensionierung der Biomasseanlage und der zweiten Heizungskomponente: Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. Außerdem hat er Tipps für weitere energetische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Einbau einer Holzheizung sinnvoll sein können.

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