- Mehrere Eigentümer im Grundbuch: Wie geht das?
- Hausanteil verkaufen bei mehreren Eigentümern
- Hausanteil verkaufen: Das musst du beachten
- Halbes Haus verkaufen: So geht's
- Hausanteil verkaufen: 2 Eigentümer, 1 will nicht verkaufen
- Fazit: Lohnt sich der Verkauf eines Hausanteils?
- Häufig gestellte Fragen zu Hausanteil verkaufen
Das Wichtigste in Kürze
- In Besitz eines Hausanteils kommt man meist durch Erbe. Damit gehört das Haus mehreren Eigentümern. Sie bilden je nach Rechtsgrundlage eine Gesamthandsgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft.
- Gesamthandsgemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften unterscheiden sich maßgeblich in der Entscheidungsgewalt. Welche Art der Gemeinschaft vorliegt, entscheidet der Gesetzgeber.
- Bei Erbengemeinschaften liegt eine Gesamthandsgemeinschaft vor. Das bedeutet: Verkaufsentscheidungen können nicht allein, sondern nur gemeinschaftlich getroffen werden.
Das kannst du tun
- Verschaffe dir erst einmal einen Überblick über deinen Hausanteil und überstürze nichts. Kläre mit allen weiteren Eigentümern, was ihre Pläne für das Gebäude sind.
- Möchte niemand das Haus behalten, ist die Sache einfach. Ihr könnt – am besten mit Unterstützung eines Immobilienmaklers – den Verkauf einleiten und das Geld am Schluss anteilig aufteilen.
- Ist ein Miteigentümer gegen den Verkauf, kann es komplizierter werden. Die beste Lösung: Die Person kauft dir deinen Anteil ab und zahlt dich aus. Dafür muss sie allerdings über ausreichend Kapital verfügen.
Ein Haus kann mehrere Eigentümer haben. Meist handelt es sich dabei um Ehepartner oder Miterben mit bestimmten Anteilen. Möchte nun eine Person ihren Anteil verkaufen und die andere nicht, kann es problematisch werden. Schließlich gibt es unterschiedliche Interessen und rechtliche Vorgaben, die die Sache verkomplizieren. Mit der richtigen Herangehensweise und etwas Planung kannst du den Verkauf reibungsloser gestalten. In diesem Artikel erfährst du, wie du deinen Hausanteil erfolgreich verkaufst – auch wenn mehrere Parteien beteiligt sind.
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Mehrere Eigentümer im Grundbuch: Wie geht das?
Du fragst dich möglicherweise: Wie können mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein? Das ist gar nicht mal so unüblich. Allein schon bei Ehepaaren stehen oft beide als Eigentümer im Grundbuch. Neben Ehepartnern können aber auch andere gemeinsam ein Haus erben oder erwerben – zum Beispiel Freunde oder Geschäftspartner. Sie stehen dann ebenfalls als Eigentümer im Grundbuch.
Bei einer Erbengemeinschaft treten mehrere Personen gemeinschaftlich als Miteigentümer das Erbe an. Alle Miteigentümer haben einen Anteil am Erbe und müssen gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden. Ohne Einigung kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen (dazu später mehr).
Bei einer sogenannten Eigentümergemeinschaft stehen ebenfalls mehrere Personen im Grundbuch. Eine Eigentümergemeinschaft entsteht in einem Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Wohnungseigentümern. Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, gehört zum Grundbucheintrag auch eine Teilungserklärung. Sie legt die Eigentumsanteile (Bruchteile) und das Sondereigentum fest. Darüber erfährst du weiter unten im Artikel mehr.
Hausanteil verkaufen bei mehreren Eigentümern
Der Verkauf eines Hauses ist an sich schon eine komplexe Angelegenheit. Was passiert, wenn es auch noch mehrere Eigentümer gibt? Mit diesem Thema beschäftigen wir uns nachfolgend genauer.
Lässt sich ein Haus mit zwei oder mehreren Eigentümern verkaufen?
Es gibt einige Fälle, bei denen ein Haus mehrere Eigentümer hat. Alleine schon bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Einem Verkauf steht das nicht im Weg – und solange alle Parteien der gleichen Meinung sind, sollte der Hausverkauf entspannt über die Bühne gehen. Leider ist das nicht immer der Fall. Damit beschäftigen wir uns später. Erst einmal werfen wir einen Blick auf die Gründe für einen anteiligen Hausverkauf.
Haushälfte verkaufen: Gründe
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand seinen Hausanteil verkaufen möchte. Dazu gehören:
- Finanzielle Gründe: Grund Nummer 1 ist meistens Geld. Um die Immobilie in Bares umzuwandeln, bleibt nur der Verkauf. Einige möchten sich mit der Summe einen Traum erfüllen oder Schulden abbauen.
- Fehlender Nutzen: Ein Verkauf kommt infrage, wenn jemand einen Anteil an einem Haus geerbt hat, ihn jedoch nicht braucht oder nutzen kann. Zum Beispiel weil keine gute räumliche Trennung von den Miteigentümern möglich ist oder die Anteilsgröße für die Familie nicht ausreicht.
- Umzug oder Auszug: Verändert sich die Lebenssituation (beispielsweise bei einer Scheidung), kann eine Haushälfte verkauft werden, um die Lebensumstände neu zu ordnen.
- Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft: Sind sich die Miterben über die Zukunft des Hauses uneinig, ist ein gemeinsamer Hausverkauf grundsätzlich die einfachste Lösung. So kann der Erbanteil in Geld umgewandelt werden. Alternative: Die Immobilie gemeinsam vermieten. Auch das generiert Geld.
Hausanteil verkaufen: Das musst du beachten
Der Verkauf eines Hausanteils unterscheidet sich stark vom Verkauf einer gesamten Immobilie. Als Miteigentümer kannst du in der Regel nur deinen Anteil verkaufen – nicht das gesamte Gebäude beziehungsweise Grundstück. Ausnahme: Du hast die Zustimmung aller übrigen Miteigentümer. Doch nicht nur das Zwischenmenschliche spielt eine Rolle, auch rechtliche und steuerliche Vorgaben solltest du nicht außer Acht lassen.
Haus zur Hälfte verkaufen: Rechtliches
Beim Hausverkauf müssen die Eigentumsverhältnisse genau geklärt sein. Hier kommt es auf das Bruchteileigentum oder Gemeinschaftseigentum an. Bei einer Bruchteilsgemeinschaft benötigt der Verkäufer keine Zustimmung der anderen Miteigentümer. Bei der Gesamthandsgemeinschaft hingegen müssen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Der Verkauf des Anteils ist also nur möglich, wenn alle anderen zustimmen. Das ist beispielsweise bei Erbengemeinschaften der Fall.
Unterschiede der Eigentumsverhältnisse
Bruchteilsgemeinschaft | Gesamthandsgemeinschaft | |
---|---|---|
Aufteilung des Eigentums | getrennte Bruchteile | gemeinschaftliches Eigentum |
Verfügungsrahmen | jeder kann über den eigenen Anteil verfügen | nur gemeinschaftliche Verfügung |
Verwaltung | einzelne Entscheidungsgewalt | nur gemeinschaftliche Entscheidung |
Beispiele |
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Quelle: Deutsche Teilkauf (Stand: Januar 2025)
Haushälfte verkaufen: Steuerliches
Nicht nur die Eigentumsverhältnisse sind relevant, sondern auch die Steuer. Verkaufst du deinen Hausanteil, musst du dich mit der sogenannten Spekulationssteuer beschäftigen. Sie fällt an, wenn der Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb (oder Erbe) stattfindet und du das Haus nicht ausschließlich selbst genutzt hast. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Hast du die Immobilie innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt, kann die Steuerpflicht entfallen.
Der Verkauf hat außerdem möglicherweise Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Am besten informierst du dich an der Stelle bei einem Steuerberater. Die Höhe der Steuer hängt nämlich von mehreren Faktoren ab – darunter deiner Steuerklasse und dem (Verkaufs)wert der Immobilie.
Mehr Informationen findest du in unseren Artikeln: Immobilie schenken und Immobilie steuerfrei vererben.
Sonderfall Wohnungseigentum
Wohnungseigentum stellt einen Sonderfall dar. Es gelten besondere Regeln. Zu jeder Wohnung (Sondereigentum) gehört auch Gemeinschaftseigentum – also zum Beispiel das Treppenhaus, der Fahrstuhl oder das Dach. Beides ist nicht voneinander zu trennen. Für den Wohnungsverkauf brauchst du zwar keine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer im Haus, allerdings bindet sich der Käufer automatisch an die bestehende Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Sind noch Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft offen, musst du sie begleichen. Das können beispielsweise Hausgeldzahlungen oder Kosten für Instandhaltungen sein. Wohnungs- und Gemeinschaftseigentum sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Halbes Haus verkaufen: So geht's
Nun geht's ans Eingemachte. Diese vier Schritte helfen dir beim Verkauf weiter:
Schritt 1: Kläre die Eigentumsverhältnisse
Bevor du mit dem Verkaufsprozess beginnst, musst du sicherstellen, dass du tatsächlich im Besitz des Hausanteils bist und die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf erfüllst. Hier geht es um Bruchteilseigentum und Gemeinschaftseigentum. Je nach Rechtslage hast du unterschiedliche Verpflichtungen. Beim Gemeinschaftseigentum kannst du nur verkaufen, wenn die Miteigentümer zustimmen. Auskunft gibt dir ein Notar.
Wichtig: Informiere dich über bestehende Verbindlichkeiten des Hauses. Wenn noch eine Hypothek auf der Immobilie lastet oder Reparaturen nötig sind, kann das Einfluss auf den Verkaufspreis nehmen.
Außerdem benötigst du für den Verkauf einige Dokumente. Dazu gehören:
- Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug belegt die Eigentumsverhältnisse (einschließlich Bruchteileigentum und eventuell eingetragene Lasten). Das bietet Käufern Transparenz.
- Teilungserklärung (bei Bruchteilseigentum): Die Teilungserklärung regelt, wie das Eigentum und die Nutzung der Immobilie unter den Miteigentümern aufgeteilt sind.
- Einverständniserklärung der anderen Miteigentümer (bei Verkauf an Fremde): Die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer wird bei Gesamthandsgemeinschaften benötigt.
- Notariell beglaubigter Kaufvertrag: Ein Immobilienverkauf ist hierzulande nur mit einem vom Notar beglaubigten Kaufvertrag gültig.
- Aktueller Energieausweis: Damit der Käufer über den energetischen Zustand des Hauses Bescheid weiß, muss ein Energieausweis vorliegen.
- gegebenenfalls Vorkaufsverzicht: Falls ein Vorkaufsrecht zugunsten anderer Eigentümer oder der Gemeinde im Grundbuch eingetragen ist.
- gegebenenfalls Nachweise über Lasten: Dazu gehören Informationen über laufende Kosten und Verbindlichkeiten.
- gegebenenfalls Erbschein
Schritt 2: Besprich dich mit den Miteigentümern
In der Realität bist du – ganz unabhängig von rechtlichen Regularien – selten komplett unabhängig. Schließlich entstehen zwei Probleme: Ein Haus lässt sich normalerweise nicht einfach halbieren – und Käufer interessieren sich in der Regel nur für ein gesamtes Haus. Um die Kommunikation mit den Miteigentümern kommst du daher nicht herum. Besprecht ehrlich miteinander, welche Pläne ihr für die Immobilie habt und wie sich die Vorstellungen vereinen lassen. Streit führt am Ende nur zu einer Zwangsversteigerung. Davon profitiert niemand.
Schritt 3: Bestimme den Verkaufspreis
Mal angenommen: Ihr habt euch für den Immobilienverkauf entschieden. Dein Miteigentümer kauft dir beispielsweise deinen Anteil ab. Nun geht es darum, den Verkaufspreis zu bestimmen. Der muss fair, realistisch und marktfähig sein. Hol dir dafür am besten Unterstützung von einem Sachverständigen oder Makler, der den Marktwert und die Besonderheiten des Teils des Hauses, den du verkaufen möchtest, berücksichtigt. Der Wert deines Hausanteils hängt schließlich nicht nur vom Gesamtzustand des Gebäudes ab, sondern auch von der räumlichen Aufteilung.
Schritt 4: Bereite den Verkauf vor
Jetzt geht es darum, den Notarvertrag aufzusetzen. Denn der Verkauf deines Hausanteils muss in der Regel notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag und kümmert sich um die rechtlichen Details. Im Vertrag sind einige Informationen enthalten:
- Immobilienbeschreibung (mitunter Größe und Zustand)
- Lage der Immobilie (genaue Adresse)
- Grundbuchbezirk
- Kaufpreis
- Persönliche Informationen der Beteiligten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
- Aufnahme von Mängeln
- Bestandteile der Zahlungsabwicklung
- Datum der Schlüsselübergabe
- Gewährleistungsregelungen
- Sondervereinbarungen (beispielsweise Übernahme von Möbeln)
Ist der Miteigentümer der Käufer, sollte das recht schnell erledigt sein. Der Miteigentümer wird nach der Bezahlung alleiniger Eigentümer. Bei einem fremden Käufer geht der Besitz in dessen Hände über und alle Miteigentümer bekommen ihren rechtmäßigen Betrag ausgezahlt. Das kann je nach Anteilsgröße die gleiche oder eine unterschiedliche Summe sein.
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Falls du dich gegen den Verkauf entscheidest und doch Eigentümer bleiben möchtest: Mit VR ImmoFlex kannst du dir finanziellen Spielraum schaffen, auch wenn dein ganzes Geld in einer Immobilie steckt. VR ImmoFlex ist die günstige Finanzierungslösung für alle, die Eigentümer bleiben und sich kleine und große Wünsche erfüllen wollen.
Hausanteil verkaufen: 2 Eigentümer, 1 will nicht verkaufen
Nicht immer verläuft alles rosig – und gerade bei Erbangelegenheiten oder einer Scheidung gibt es oft Streit. Was kannst du also tun, wenn es zwei Eigentümer gibt, aber einer nicht verkaufen will? Dafür gibt es mehrere Optionen:
Option 1: Verkauf innerhalb der Eigentümer
Der Verkaufswillige kann dem Verkaufsunwilligen den eigenen Anteil der Immobilie verkaufen. So bleibt die Immobilie im Besitz des Eigentümers, der sie nicht verkaufen möchte – und der Verkauf kann unkompliziert ablaufen. Das funktioniert in der Realität jedoch nicht immer so gut. Schließlich muss der Verkaufsunwillige ausreichend Geld zur Verfügung haben, um den ausgehandelten Preis bezahlen zu können.
Option 2: Hausanteil an Dritte verkaufen
Ist der Verkaufsunwillige nicht liquide genug, kannst du deinen Anteil an einen Dritten verkaufen (falls das räumlich überhaupt möglich ist). Je nach Eigentumsverhältnis muss der Miteigentümer allerdings zustimmen. Bei Gesamthand kann der Verkauf ohne Einverständnis nicht stattfinden und der Käufer auch nicht ins Grundbuch eingetragen werden. In so einem Fall gibt es noch eine weitere – weniger spaßige – Möglichkeit.
Option 3: Teilungsversteigerung
Stellt sich der verkaufsunwillige Miteigentümer konsequent quer, kannst du eine Teilungsversteigerung (auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt) beantragen. Die ist im § 753 des Bundesgesetzbuches (BGB) geregelt. Dabei handelt es sich um das rechtliche Verfahren einer Zwangsversteigerung. Das Miteigentum wird damit aufgehoben und beide Eigentümer erhalten nach dem Verkauf ihren entsprechenden Anteil.
Für die Teilungsversteigerung musst du einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen und eine öffentliche Versteigerung fordern. Es kann jedoch passieren, dass die Immobilie dabei schlussendlich unter Wert verkauft wird. Laut Deutschem Erbenzentrum führt "eine Teilungsversteigerung (...) oftmals dazu, dass die Immobilie zu 50 (Prozent) oder weniger unter Wert zugeschlagen wird". Außerdem leidet höchstwahrscheinlich die zwischenmenschliche Beziehung der Eigentümer darunter.
Fazit: Lohnt sich der Verkauf eines Hausanteils?
Seien wir ehrlich: In der Theorie klappt der Verkauf eines Hausanteils. In der Praxis gestaltet sich der Plan jedoch oft als schwierig umzusetzen. Schließlich gibt es wenige Käufer, die sich für den Anteil an einer Immobilie interessieren. Besonders, wenn sich die Wohnräume nicht gut voneinander trennen lassen. Die beste Lösung ist eine einvernehmliche Entscheidung mit den anderen Miteigentümern. Am einfachsten ist es, wenn das Haus gemeinsam verkauft wird – oder wenn einer der Eigentümer den anderen auszahlt. Bei der Festlegung des richtigen Verkaufspreises kann dich ein Makler unterstützen. Alternativ könnt ihr die Immobilie auch vermieten und gemeinsam von den Mieteinnahmen profitieren.
Unser abschließender Tipp: Vermeide eine Zwangsversteigerung. Diese bringt in den meisten Fällen weder für dich noch für die anderen Miteigentümer einen Vorteil.
Häufig gestellte Fragen zu Hausanteil verkaufen
Ja, grundsätzlich kannst du einen Teil deines Anteils an einem Grundstück verkaufen. Als Teileigentümer kannst du selbst darüber bestimmen, was mit deinem Anteil passiert. Allerdings lässt sich ein Grundstück nicht immer einfach teilen – besonders wenn ein Haus darauf steht. Möchtest du deinen Anteil verkaufen, die anderen Eigentümer aber nicht, können sie dir deinen Anteil abkaufen und dich auszahlen. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, solltet ihr euch (je nach Situation) von Profis beraten lassen. Das sind zum Beispiel Notare und Immobilienmakler.
Wie es in deinem konkreten Fall ist, können wir natürlich nicht vorhersagen. Miteigentumsanteile kaufen jedoch meist die übrigen Eigentümer. Das ist das gängigste und einfachste Vorgehen. So gehört ihnen dann die gesamte Immobilie und es kommt nicht zu Konflikten. Wenn eine klare Teilung oder getrennte Nutzung möglich ist, könnten sich auch Investoren oder Privatpersonen dafür interessieren. Das ist aber eher unwahrscheinlich.
Bruchteilseigentum (§ 1009 bis § 1011 im BGB) beschreibt den Umstand, dass das "Eigentum an einer Sache mehreren nach Bruchteilen (zusteht)", so der § 1008 im Bundesgesetzbuch (BGB). Vereinfacht ausgedrückt: Eine Sache gehört mehreren Leuten zu mehreren Stücken (= Eigentümergemeinschaft). Die Stücke müssen nicht zwangsläufig die gleiche Größe haben.
Um den Wert deines Anteils herauszufinden, musst du erst einmal den Gesamtwert der Immobilie ermitteln. Der ist von mehreren Faktoren abhängig. Zur Immobilienbewertung gehören:
- Lage der Immobilie: Ob das Gebäude in der Stadt oder auf dem Land steht, macht einen großen Unterschied. In beliebten Gegenden lassen sich Häuser deutlich teurer verkaufen.
- Zustand der Immobilie: Ein saniertes Haus ist auf dem Markt verständlicherweise beliebter als ein baufälliges Gebäude. Vielleicht lohnt es sich, vor dem Verkauf noch Sanierungsarbeiten (zum Beispiel in Eigenleistung) durchzuführen.
- Größe der Immobilie: Je größer, desto teurer. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 150 Quadratmetern.
Für die Erfassung des Marktwerts vergleicht ein Gutachter dein Haus mit ähnlichen Objekten. Danach rechnet er auf deinen Anteil je nach Größe und Nutzbarkeit runter. So bekommst du eine faire und realistische Einschätzung.
Ganz gleich, um welches Gemeinschaftsmodell (Bruchteil oder Gesamthand) es sich handelt: Sobald mehrere Personen ein Haus besitzen, sind Kommunikation und Kompromissbereitschaft gefragt. Entscheidungen müsst ihr ein- oder mehrstimmig treffen. Die Aufteilung von Kosten und Pflichten erfolgt je nach Anteilsgröße. Seid ihr euch uneinig oder zerstritten, benötigt ihr einen Mediator. Der kann sich um Verhandlungen kümmern. Im Ernstfall kommt es zu einer sogenannten Teilungs- beziehungsweise Zwangsversteigerung. Davon raten wir allerdings ab. Zum einen belastet eine Zwangsversteigerung das zwischenmenschliche Verhältnis der Miteigentümer, zum anderen werden Häuser meist unter Wert verkauft.
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Die in diesem Artikel bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachkanzlei. Die Inhalte sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.