Ihr möchtet ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung bauen oder kaufen und sucht dafür Fördermittel? Ähnlich wie bei der Förderung der energieeffizienten Sanierung erhaltet ihr auch beim Neubau oder Kauf Fördergelder vom Staat.
Welche das sind, wie hoch sie ausfallen und welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, um die Förderung zu erhalten, das erfahrt ihr hier.
Wenn es um den Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung geht, dann stehen euch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Programme zur Verfügung: das Wohneigentumsprogramm (Programm 124) und das Förderprogramm Energieeffzient bauen (Programm 153). Beide stellen wir euch ausführlich vor.
Übersicht: Die KfW-Programme 124 und 153 im Vergleich
Wohneigentum bauen oder kaufen oder gleich energieeffizient bauen? Hier die Übersicht der Konditionen:
- KfW-Kredit 124 (Wohneigentumsprogramm)
- KfW-Kredit 153 (Energieeffizient Bauen)
- Was wird gefördert?
- Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung
- Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses
- Maximale Darlehenssumme
- 100.000 Euro
- 120.000 Euro
- Laufzeit des Darlehens
- 4 bis 25 Jahre
- 4 bis 30 Jahre
- Effektiver Jahreszins
- ab 0,75 Prozent
- ab -0,49 Prozent
- Zinsbindung
- 5 oder 10 Jahre
- 10 Jahre
- Tilgungsfreie Zeit
- 1 bis 3 Jahre
- 1 bis 5 Jahre
- Besonderheit
- Tilgungszuschuss bis max. 30.000 Euro
Vergleich der KfW-Förderprogramme 124 (Wohneigentumsprogramm) und 153 (Energieeffizient bauen). Stand: 1. März 2020
Neu bauen oder kaufen: Wohneigentumsprogramm (Kredit 124)
Ihr wollt ein Haus oder eine Wohnung kaufen und selbst bewohnen? Wenn ihr dafür Fördermittel sucht, die ihr unabhängig von der Energieeffizienz beantragen könnt, dann steht euch dafür das Wohneigentumsprogramm zur Verfügung.
Was und wer wird gefördert?
Mit dem Programm Kredit 124 unterstützt die KfW den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Form eines Darlehens. Die Mittel dafür wurden Ende 2019 verdoppelt, das heißt: War der maximale Kreditbetrag bis dahin auf 50.000 Euro begrenzt, stehen euch jetzt maximal 100.000 Euro zur Verfügung.
Das gilt für alle Privatpersonen, unabhängig vom Alter. Dabei sind folgende Kosten förderfähig:
Beim Neubau
- die Kosten des Baugrundstücks (Das Grundstück dürft ihr höchstens sechs Monate vor dem Termin erwerben, an dem der Antragseingang bei der KfW eingeht.)
- die Baukosten (Materialkosten und Arbeitskosten)
- die Baunebenkosten (zum Beispiel für den Architekten, einen Energieberater oder Bauberater sowie die Notargebühren, eventuell anfallende Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer)
- die Kosten für Außenanlagen
Beim Hauskauf oder Kauf einer Eigentumswohnung
- der Kaufpreis
- die Kosten für eine Instandsetzung, den Umbau und die Modernisierung
- die Nebenkosten wie die Notargebühren oder eventuelle Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Das sind die Konditionen
Für den KfW-Kredit 124 aus dem Wohneigentumsprogramm gelten folgende Kreditbedingungen:
- Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro
- Effektiver Jahreszins: ab 0,75 Prozent (Stand: 1. März 2020)
- Laufzeit: 4 bis 25 Jahre
- Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
- Tilgungsfreie Zeit: 1 bis 3 Jahre
Achtung: Um das Darlehen im Rahmen des Wohneigentumsprogramms zu erhalten, müsst ihr keinen Energieberater hinzuziehen. Dafür gibt es aber auch – anders als bei der Förderung Energieffizient bauen – keinen Tilgungszuschuss.
- Hier findet ihr das umfassende Merkblatt der KfW zum Wohneigentumsprogramm.
Energieeffizient bauen: KfW-Effizienzhaus neu bauen oder kaufen (Kredit 153)
Im Gegensatz zum Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) ist die beim Programm Energieeffizient bauen die Kreditvergabe an energetische Standards beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gebunden. Neben attraktiven Kreditzinsen gibt es in diesem Fall auch einen Tilgungszuschuss.
Was und wer wird gefördert?
Gefördert werden bei diesem Programm Bauherren und Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie. Bedingung: Die Immobilie erreicht den KfW-Effizienzhaus-Standard 55, 40 oder 40 Plus. Dabei geht es darum, dass in Sachen Dämmung und Heizung ganz bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Wenn ihr mehr dazu wissen wollt, findet ihr hier noch detailliertere Infos:
Übrigens: Den Kredit aus diesem Programm erhaltet ihr auch, wenn ihr eine Wohnung an ein bestehendes Gebäude anbaut oder ein bisher unbeheiztes Gebäude (zum Beispiel ein Dachgeschoss) ausbaut und dabei eine neue Wohnung entsteht.
Das sind die Konditionen
Für den KfW-Kredit 153 Energieeffizient bauen gelten folgende Kreditbedingungen:
- Maximaler Kreditbetrag: 120.000 Euro (bisher: 100.000)
- Effektiver Jahreszins: ab -0,49 Prozent (Stand: 1. März 2020)
- Laufzeit: 4 bis 30 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Tilgungsfreie Zeit: 1 bis 5 Jahre
Die Besonderheit bei diesem Förderprogramm sind die Tilgungszuschüsse. Das bedeutet: Abhängig von der erreichten Energieeffizienz erhaltet ihr seit Ende Januar 2020 bis zu 30.000 Euro (davor: 15.000 Euro) an Zuschüssen, die ihr nicht zurückzahlen müsst. Entsprechend verringert sich eure Kreditschuld.
Hier die Übersicht der derzeit geltenden Tilgungszuschüsse (Stand: 1. März 2020):
- KfW-Effizienzhaus-Standard
- Tilgungszuschuss
- Maximaler Tilgungszuschuss
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
- 25 Prozent von maximal 120.000 Euro
- 30.000 Euro
- KfW-Effizienzhaus 40
- 20 Prozent von maximal 120.000 Euro
- 24.000 Euro
- KfW-Effizienzhaus 55
- 15 Prozent von maximal 120.000 Euro
- 18.000 Euro
Höhe der Tilgunszuschüsse bei KfW-Effizienzhäusern im Rahmen des Kreditprogramms 153
Eins noch: Bei diesem Programm müsst ihr einen Energieberater zwingend mit einschalten. Er berät euch bei der Antragstellung und bescheinigt nach dem Bau oder Kauf der Immobilie auch den erreichten Effizienzstandard gegenüber der KfW.
- Hier findet ihr das umfassende Merkblatt der KfW zum Programm Energieeffizient Bauen.
Wie beantrage ich die KfW-Förderkredite?
Wie bei allen KfW-Krediten beantragt ihr den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank, eine Sparkasse, eine Versicherung, eine Bausparkasse oder auch ein Vermittler von Baufinanzierungen sein. Ihr könnt diesen Finanzierungspartner über die KfW-Webseite suchen oder euch direkt an ihn wenden. Den eigentlichen Kreditvertrag schließt ihr dann mit dem Finanzierungspartner ab.
Noch ein letzter Tipp. Obwohl viele Förderprogramme erhöht und auch vereinfacht wurden, lässt die Übersichtlichkeit der Fördermöglichkeiten noch zu wünschen übrig. Viele Programme lassen sich nämlich auch miteinander kombinieren. So könnt ihr unter Umständen für ein und dieselbe Maßnahme Gelder aus verschiedenen Töpfen beantragen.
Um die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen, empfehlen wir euch eine ausführliche Beratung. Das geht zum Beispiel über die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Oder ihr sucht euch einen Energieberater über die Deutsche Energie-Agentur (dena).