Viele Immobilienkäufer können bald einiges an Nebenkosten sparen. Denn der Bundestag hat die Maklerkosten-Aufteilung beschlossen: Bald soll es nicht mehr möglich sein, die Kosten komplett auf den Käufer abzuwälzen.
Viele deutsche Eigenheimkäufer kommen bei den Erwerbsnebenkosten bald günstiger weg. Denn spätestens ab 2021 müssen Käufer von Eigenheimen oder Wohnungen die Maklerkosten nicht mehr alleine tragen. Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die neue Regelung gilt voraussichtlich ab Ende 2020 oder Anfang 2021.
Die bundesweite Neuregelung sieht vor, dass Immobilienverkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen müssen – zumindest dann, wenn sie den Makler beauftragt haben. Damit sollen Immobilienkäufer entlastet werden.
Das Gesetz räumt auch mit den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern auf. Bislang ist die Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen muss der Käufer die Provision des Maklers allein tragen – auch wenn der Vermittler vom Verkäufer engagiert worden ist.
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Maklerkosten muss zunächst der Verkäufer zahlen
Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, muss zunächst der Verkäufer die Courtage übernehmen. Erst wenn der seine Zahlung nachgewiesen hat, hat auch der Käufer die Rechnung zu begleichen.
Die Neuregelung gilt allerdings nur für Verbraucher. Wenn der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt, dann kann er auch weiterhin verpflichtet sein, die kompletten Maklerkosten zu tragen.
Außerdem muss mit dem Beschluss des Bundestages der Maklervertrag künftig schriftlich abgeschlossen werden, wenn er den Verkauf einer Wohnung oder eines Eigenheims zum Inhalt hat. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen dann nicht mehr aus.
Käufer können sich fünfstellige Beträge sparen
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung unter anderem mehr Transparenz schaffen und die hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf senken. Bislang beläuft sich die Provision für den Makler auf bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises.
Insgesamt können die Erwerbsnebenkosten je nach Bundesland neun bis 16 Prozent des Kaufpreises betragen. Durch die neue Regelung können sich Käufer in Berlin zum Beispiel rund 3,5 Prozent sparen. Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 400.000 Euro für eine Immobilie in der Hauptstadt sind das mehr als 14.000 Euro.
Der Aufteilung der Maklerkosten muss noch der Bundesrat zustimmen. Das wird er vermutlich in der Sitzung am 5. Juni tun. Entscheidet der Bundesrat positiv, kann das Gesetz ein halbes Jahr später in Kraft treten. Das wird also voraussichtlich im Dezember 2020 oder im Januar 2021 sein. Es findet Anwendung für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Für Mietwohnungen ändert sich mit dem neuen Maklergesetz jedoch nichts. Dort gilt nach wie vor das Bestellerprinzip. Demnach hat derjenige die Courtage zu tragen, der den Makler beauftragt.