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Rauchmelderpflicht: Wer muss die Rauchmelder austauschen?

Spätestens ab 2024 darf es in Deutschland keinen privaten Wohnraum mehr ohne Rauchmelder geben. Dann nämlich endet die Nachrüstfrist im letzten Bundesland Sachsen. Die Rauchmelderpflicht gilt somit flächendeckend, ist aber in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Erfahrt in diesem Ratgeber unter anderem, wo im Haus Brandmelder Pflicht sind und wer für Montage, Wartung und Austausch der Rauchmelder zuständig ist – Vermieter oder Mieter.

Hinweis: Wir verwenden in diesem Ratgeber wie im allgemeinen Sprachgebrauch die Begriffe Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder und Feuermelder synonym. Welche kleinen, aber feinen Unterschiede es zwischen den Systemen gibt, erfahrt ihr in unserem FAQ Rauchmelder.

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Warum ist die Rauchmelderpflicht wichtig?

Jedes Jahr fallen in Deutschland mehrere hundert Menschen einem Brand zum Opfer. Die häufigste Todesursache ist eine Rauchvergiftung. Wer zwei bis drei Minuten Brandrauch einatmet, vergiftet seine Lunge – jede Hilfe kommt dann meist zu spät. Besonders gefährlich ist es, wenn das Feuer nachts ausbricht und Bewohner im Schlaf überrascht.

Rauchmelder, auch Brandmelder oder Feuermelder genannt, sollen vor einer solchen lebensbedrohlichen Situation schützen. Die technischen Geräte schlagen Alarm, sobald sich Brandrauch im Raum ausbreitet. Die Rauchmelderpflicht zieht Eigentümer in die Verantwortung, Privatwohnräume mit Brandmeldern auszustatten – und so Leben zu retten.

Rauchmelder sind Pflicht. Aber was darf der Vermieter nicht? Lest hier: Hausordnung: Diese 13 Vorschriften vom Vermieter sind unzulässig

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht – Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich gilt: Die Installation und der Austausch eines Rauchmelders sind Sache des Eigentümers oder Vermieters. Diese Pflicht darf nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Die Kosten hingegen lassen sich unter Umständen als Modernisierungsmaßnahme umlegen.

Auch interessant für Vermieter: Grundsteuer auf Mieter umlegen: Voraussetzungen und Berechnung

Dagegen obliegt die vorgeschriebene jährliche Wartung der Rauchmelder beziehungsweise die Instandhaltung gemäß DIN 14676 in den meisten Bundesländern den Mietern. Es sei denn, die Eigentümer übernehmen diese Verpflichtung selbst. Ein Blick in den Mietvertrag schafft hier meistens Klarheit.

Achtung: Die Rechtslage rund um die Wartung von Rauchmeldern ist kompliziert. Denn auch wenn eine Landesbauordnung die Mieter in die Pflicht nimmt, laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen sich Vermieter um eine vorschriftsmäßige Ausstattung des Wohnraums kümmern. Dazu gehört auch die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder. Im konkreten Fall solltet ihr mit dem Eigentümer oder Mieter über das Vorgehen sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen und Ärger zu vermeiden.

Lest in diesem Ratgeber, was alles zur Rauchmelderwartung gehört und wie man Rauchmelder richtig anbringt.

Für welche Räume gilt die Rauchmelderpflicht?

Wo im Haus Brandmelder Pflicht sind, steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Für alle Bundesländer gilt: Rauchwarnmelder müssen in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen, angebracht sein. In Berlin und Brandenburg sind Feuermelder zusätzlich in allen Aufenthaltsräumen, zum Beispiel im Wohn- und Arbeitszimmer, notwendig.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich freiwillig nachrüsten. Für Küche und Bad sind spezielle Wärme- oder Hitzemelder (*Anzeige) empfehlenswert. Sie reagieren nicht auf Qualm, der leicht beim Duschen oder Kochen entsteht und schnell einen Fehlalarm auslöst, sondern auf starke Hitze. Im Wohnzimmer mit Kamin oder Ofen können CO-Melder eine sinnvolle Lösung sein. Erfahrt hier mehr: Kohlenmonoxid-Melder: 7 Top-Modelle im Vergleich

Wie viele Rauchmelder sind Pflicht?

Die vorgeschriebene Anzahl der Rauchmelder variiert von Bundesland zu Bundesland. In Berlin und Brandenburg muss in jedem Flur und Aufenthaltsraum ein Rauchmelder vorhanden sein, mit Ausnahme von Küche und Bad. Dahingegen reicht es in vielen anderen Bundesländern, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Treppenhäuser beziehungsweise Flure mit Brandmeldern auszustatten.

Zu beachten ist außerdem die Reichweite des Feuermelders. Ein Rauchwarnmelder deckt in der Regel 60 Quadratmeter ab. Dafür muss er möglichst mittig im offenen Raum platziert sein. Ist das Zimmer durch Paravents, Schränke oder andere Raumtrenner geteilt, gehört in jeden Abschnitt ein Warngerät.

Lest auch: Rauchmelder: 7 Fakten von skurril bis wissenswert

Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht werden?

Der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland mit der Norm DIN 14676 geregelt. Demnach müssen Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme ausgetauscht werden. Je nach eingesetzter Technik kann ein Austausch beziehungsweise eine Instandsetzung bereits nach acht oder sogar fünf Jahren notwendig sein.

Ob eure Rauchmelder betroffen sind, könnt ihr schnell herausfinden, indem ihr auf das Typenschild am Gerät schaut. Darauf ist das genaue Austauschdatum vermerkt.

Erfahrt hier, woran ihr erkennt, ob eure Rauchmelder noch einwandfrei funktionieren.

Was ist der beste Rauchmelder?

Ihr braucht für euren Neubau Brandmelder oder müsst das alte Gerät demnächst austauschen? Die Stiftung Warentest hat 17 Rauchmelder getestet. Bis auf ein Modell waren alle untersuchten Geräte gut oder befriedigend. Wir stellen euch die Ergebnisse vor: Rauchmelder im Test: Die meisten sind laut Stiftung Warentest gut

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Lest auch: Feuerlöscher in Haus oder Wohnung: Wann lohnt sich ein Löschgerät?

Welche Strafen drohen, wenn ich der Rauchmelderpflicht nicht nachkomme?

Das Strafmaß bei Nichtbeachtung der Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauordnung festgeschrieben – und nicht ohne. Wenn ein Haus oder eine Wohnung brennt und es keinen Rauchwarnmelder gibt, zahlt ihr als Vermieter in Niedersachsen zum Beispiel bis zu 50.000 Euro. Kommen Personen bei einem Feuer zu Schaden, wird der Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung ermittelt. Hier drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Ein weiterer Grund, der Sorgfaltspflicht nachzukommen: Versicherungen müssen im Schadenfall nicht zahlen, wenn Rauchwarnmelder nicht ordnungsgemäß installiert waren.

Rauchmelderpflicht in den Bundesländern

Rauchwarnmelder in Privathaushalten sind deutschlandweit Pflicht. Allerdings gelten nicht in jedem Bundesland dieselben Regeln. Bis wann und in welchen Räumen Rauchmelder eingebaut sein müssen, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgehalten. Ebenso ist vorgeschrieben, wer sich um die Wartung zu kümmern hat.

Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Fristen und Pflichten, welche für Rauchmelder in den verschiedenen Bundesländern gelten:

Bundesland Einbaupflicht bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten seit: Nachrüstpflicht bei Bestandsbauten seit/ab: Wo müssen Rauchmelder angebracht werden? Wer ist für die Rauchmelderwartung zuständig?
Baden-Württemberg 2013 2015 • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen • In allen Fluren Mieter*
Bayern 2013 2018 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren • Bei Einfamilienhäuser im offenen Treppenraum auf jedem Stockwerk Mieter*
Berlin 2017 2021 • In allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen) • In allen Fluren Mieter*
Brandenburg 2017 2021 • In allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen) • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Bremen 2010 2016 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Mieter*
Hamburg 2006 2011 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Hessen 2005 2015 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen • Bei Einfamilienhäuser im offenen Treppenraum auf jedem Stockwerk Mieter*
Mecklenburg-Vorpommern 2006 2010 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Niedersachsen 2012 2016 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren • Bei Einfamilienhäuser im offenen Treppenraum auf jedem Stockwerk Mieter*
Nordrhein-Westfalen 2013 2017 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Mieter*
Rheinland-Pfalz 2003 2012 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Saarland 2004 2017 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Sachsen 2016 Ende 2023 • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen • In allen Fluren Mieter*
Sachsen-Anhalt 2009 2016 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Schleswig-Holstein 2005 2011 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Mieter*
Thüringen 2008 2019 • In Schlafräumen und Kinderzimmern • In allen Fluren Vermieter/Eigentümer
Hinweis: *Laut Landesbauordnungen – gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Vermieter dafür sorgen, dass Wohnungen vorschriftsmäßig ausgestattet sind. Wer im konkreten Fall zuständig ist, steht in der Regel im Mietvertrag.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Baden-Württem­berg?

In Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 7 Landes­bau­ordnung Baden-Württemberg) gilt die Rauchmelderpflicht für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten seit Juli 2013. Die Nachrüstpflicht endete zum 31. Dezember 2014. Seitdem müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Treppenhäusern, die innerhalb von Wohnungen als Fluchtwege dienen, Rauchmelder montiert sein.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

In Bayern (Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung) gilt die Rauchmelderpflicht für Neu-, Um- und Bestandsbauten seit dem 1. Januar 2013. Die Nachrüstung musste bis Ende 2017 erfolgen. Die Pflicht gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Fluchtwege dienen.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Berlin?

In Berlin (§ 48 Abs. 4 Neue Berliner Landes­bau­ordnung) besteht die Rauchmelderpflicht für Neubauten und Umbauten seit Januar 2017. Die Nachrüstfrist für Bestandsbauten endete
zum 31. Dezember 2020. Alle Rettungswege in Wohnungen sowie Aufenthaltsräume mit Ausnahme von Küche und Bad müssen jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Ab wann gilt die Brandmelderpflicht in Brandenburg?

Alle Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten müssen in Brandenburg (§ 48 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung) seit Juli 2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten endete die Nachrüstpflicht im Dezember 2020. Ebenso wie in Berlin gilt die Einbaupflicht für sämtliche Aufenthaltsräume außer Küche und Bad sowie für Flure, die als Rettungswege dienen.

Ab wann gilt die Brandmelderpflicht in Bremen?

In Bremen (§ 48 Abs. 4 Bremische Landes­bau­ordnung) sind Rauchmelder in Neubauten und Umbauten seit 2010 Pflicht. Bestandsbauten mussten zum 31. Dezember 2015 entsprechend ausgestattet werden. Die Einbaupflicht gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen.

Ab wann gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Hamburg?

Die Rauchmelder­pflicht in Hamburg (§ 45 Abs. 6 Hamburgische Bauordnung) gilt für Neubauten und genehmigungs­pflichtige Umbauten seit 2006. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endete zum 31. Dezember 2010. Mindestens ein Rauchmelder muss in Schlaf- und Kinder­zimmern sowie in Fluren vorhanden sein, die als Rettungs­wege dienen.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Hessen?

Die Bauordnung in Hessen ( § 13 Abs. 5 Hessische Bauordnung) sieht vor, dass Rauchmelder in allen Schlafräumen und Kinderzimmern vorhanden sind sowie in Fluren, über die Rettungs­wege von Aufenthalts­räumen führen. Für Neubauten und Umbauten besteht die Brandmelderpflicht in Hessen seit 2005. Eigentümer von Bestandsbauten hatten bis zum 31. Dezember 2014 Zeit zum Nachrüsten.

Ab wann gilt die Feuermelderpflicht in Meck­lenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern (§ 48 Abs. 4 Meck­lenburg-Vorpommersche Landes­bau­ordnung) gilt die Rauchmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Neubauten und genehmigungs­pflichtige Umbauten müssen seit 2006 und Bestandsbauten seit 2010 mit Brandmeldern ausgestattet sein.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Nieder­sachsen?

Niedersachsen (§ 44 Abs. 5 Nieder­sächsische Bauordnung) hat die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten 2012 eingeführt. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endete zum 31. Dezember 2015. Brandmelder müssen in Niedersachsen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert sein, die als Fluchtwege von Aufenthaltsräumen dienen.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Nord­rhein-West­falen?

Neu- und genehmigungspflichtige Umbauten müssen in Nordrhein-Westfalen (§ 49 Abs. 7 Landes­bau­ordnung Nord­rhein-West­falen) seit 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein, Bestandsbauten seit 2017. Die Brandmelderpflicht gilt für Schlafräume, Kinderzimmer und für Flure, die als Rettungswege dienen.

Ab wann gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Rhein­land-Pfalz?

Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8 Landes­bau­ordnung Rhein­land-Pfalz) hat die Rauchmelderpflicht als erstes Bundesland bereits 2003 für Neu- und Umbauten eingeführt. Bestandsgebäude mussten bis zum 11. Juli 2012 nachgerüstet werden. Jedes Schlaf- und Kinderzimmer muss mit mindestens einem Brandmelder ausgestattet sein. Gleiches gilt für Flure, die als Fluchtwege dienen.

Ab wann gilt die Brandmelderpflicht in Saar­land?

In Saarland (§ 46 Abs. 4 Landes­bau­ordnung Saar­land) gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2004, für bestehende Gebäude seit 2017. Eigentümer müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Feuermelder ausstatten.

Ab wann gilt die Feuermelderpflicht in Sachsen?

Sachsen (§ 47 Abs. 4 Sächsische Bauordnung) hat die Rauchmelderpflicht für Neu- und bauaufsichtlich relevante Umbauten 2016 eingeführt. Sämtliche Bestandsgebäude müssen bis zum 31. Dezember 2023 nachgerüstet sein. In Sachsen sind Aufenthalts­räume, in denen bestimmungs­gemäß Personen schlafen, und Flure, die als Rettungswege dienen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt (§ 47 Abs. 4 Bauordnung Sachsen-Anhalt) müssen Rauchmelder in Neu- und genehmigungspflichtigen Umbauten seit 2009 eingebaut sein. Die Nachrüstung von Bestandsbauten musste bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. In jedem Schlafraum und Kinderzimmer sowie in Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein Brandmelder vorhanden sein.

Ab wann gilt die Brandmelderpflicht in Schleswig-Holstein?

Die Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein (§ 49 Abs. 4 Landes­bau­ordnung Schleswig-Holstein) besteht für Neu- und Umbauten seit 2005. Die Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude endete zum 31. Dezember 2010. Seither müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit Brandmeldern ausgestattet sein.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht in Thüringen?

Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten müssen in Thüringen (§ 48 Abs. 4 Landes­bauordnung Thüringen) seit 2008 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Eigentümer von Bestandsbauten hatten bis zum 31. Dezember 2018 mit dem Nachrüsten Zeit. Die Brandmelderpflicht gilt für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Gut zu wissen: Auto, Wohnung, Garage: 7 Feuerlöscher-Modelle für alle Fälle

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