Windrad im Hintergrund, davor Photovoltaik-Anlage

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Energiewende: Das bedeuten die Planungen der Regierung für Eigentümer & Verbraucher

Das Bundeskabinett hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um erneuerbare Energien auszubauen und ihren Anteil bei der Strom- und Wärmeerzeugung schnell zu erhöhen. 

Nun sind Anpassungen unter anderem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich. Die Änderungen werden deshalb erst im Laufe des Jahres in Kraft treten, doch die Konturen sind klar. Wir stellen euch die wichtigsten Pläne vor.

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Welche Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien sind geplant?

Kern des sogenannten "Osterpaketes" ist die EEG-Novelle. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien einen Anteil von 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs abdecken – nahezu doppelt so viel wie heute. Im Koalitionsvertrag war dieses Ziel erst für 2035 vorschrieben. Jetzt werden Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und für Solarenergie deutlich erhöht. Auch den Zubau von Dach-Solaranlagen kurbelt die Bundesregierung an.

Welche Neuerungen gibt es für Eigentümer von Solaranlagen?

Vor allem in punkto Förderung von Solarstrom gibt es im sogenannten "Osterpaket" Veränderungen: Künftig wird zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchern unterschieden. Eigentümer, die ihren selbst erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen, erhalten eine deutlich höhere Förderung als diejenigen, die den Strom auch teilweise selbst verbrauchen, nämlich bis zu 13,8 Cent pro Kilowattstunde. Die Fördersätze müssen von der EU beihilferechtlich genehmigt werden und sollen rückwirkend für 2022 gelten.

Ziel der Bundesregierung ist, auf möglichst viele Dächer PV-Anlagen zu bringen, die dann Sonnenstrom ins Netz liefern und so den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Welche Neuerungen gelten für Heizungen?

Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Koalitionsvertrag war diese Quote erst ab 2025 vorgesehen. Für bestehende Heizungen soll es kein Verbot geben. Ein Austauschprogramm soll jedoch den Abschied vom Gas erleichtern. Als Heizsystem der Zukunft für Neu- und Altbauten sieht die Bundesregierung die Wärmepumpe.

Müssen Eigentümer, die mit fossilen Brennstoffen heizen, mit weiteren Kosten rechnen?

Die Entwicklung der Rohstoffpreise ist kaum vorhersehbar. Auf jeden Fall kommt für private Haus- und Wohnungsvermieter ein weiterer Kostenpunkt hinzu, wenn sie nicht mit erneuerbaren Energien heizen: Die Klimaabgabe bei den Heizkosten, also der CO2-Preis, soll ab 2023 zwischen Eigentümern und Mietern aufgeteilt werden.

Der jeweilige prozentuale Anteil soll sich nach den CO2-Emissionen des Gebäudes richten: Je schlechter der energetische Standard, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Als Grundlage soll die Heizkostenabrechnung dienen.

Wie werden Verbraucher angesichts der drastischen Steigerungen der Heiz- und Stromkosten entlastet?

Die Bundesregierung hat sowohl Heizkostenzuschüsse als auch die Abschaffung der EEG-Umlage und damit eine Reduzierung der Stromkosten beschlossen.

Jeder Arbeitnehmer erhält einmalig einen pauschalen Heizkostenzuschuss in Höhe von 300 Euro. Er wird mit dem Gehalt ausgezahlt, ist also einkommensteuerpflichtig. Familien bekommen außerdem einmalig 100 Euro pro Kind von der Familienkasse. Für Empfänger von Sozialleistungen gibt es zusätzlich zu den im Februar beschlossenen 100 Euro noch einmal dieselbe Summe.

Bereits ab 1. Juli 2022 müssen Verbraucher keine EEG-Umlage mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Familien können damit rund 300 Euro im Jahr sparen, so die Schätzung der Bundesregierung.

Wie will die Bundesregierung erneuerbare Energien im Neubau voranbringen?

Ab 1. Januar 2023 soll nicht mehr EH-70, sondern EH-55 als gesetzlicher Standard für den Wohnungsneubau gelten. Damit werden die energetischen Anforderungen deutlich hochgeschraubt.

Außerdem hat die Bundesregierung die Neubauförderung neu ausgerichtet. Ab 20. April 2022 können Bauherren bei der KfW wieder Fördermittel für Neubauten mit Effizienzhaus-40-Standard in drei Varianten beantragen: EH 40 EE, EH 40 NH und EH 40 plus. Die Fördersätze wurden allerdings halbiert und einige Konditionen verändert. Mehr dazu lest ihr in unserem Artikel "Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder".

Welche Konsequenzen haben die Pläne für Haus- und Wohnungseigentümer?

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist heute sowohl für Volleinspeiser als auch für Eigenverbraucher mehr denn je eine Überlegung wert. Für erstere kann die neue Förderung der Wirtschaftlichkeitsimpuls sein. Außerdem ist es eine Frage der Zeit, wann die Solarpflicht nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern bundesweit eingeführt wird.

Bei der Wärmeversorgung weist alles auf ein Ende der Gasheizungen hin. Auch angesichts der hohen Gaspreise sind Eigentümer gut beraten, auf ein System mit erneuerbaren Energien umzusteigen, beispielsweise auf eine Wärmepumpe oder auf Solarthermie. Hier findet ihr eine Übersicht über alle Alternativen zur Gasheizung – mit Vorteilen, Nachteilen und Kosten.

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