Lässt sich der Einsatz von fossilen Heiz-Brennstoffen in Deutschland per Gesetz weiter einschränken? Oder verstoßen diese Maßnahmen eventuell gegen EU-Recht? Ein Gutachten des Umweltbundesamtes kommt zu einem eindeutigen Urteil.
Droht Öl- und Gasheizungen mittelfristig das Aus? Ein Kurzgutachten der Umweltbundesamtes untersucht die Möglichkeit, den Einsatz von fossilen Heiz-Brennstoffen in Deutschland gesetzlich weiter einzuschränken. Das Ergebnis dürfte für Diskussionen sorgen.
72 Seiten lang ist das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Gutachten unter dem eher sperrigen Titel "Nationale Beschränkungen fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen im Lichte der Ökodesign-Richtlinie". Dahinter stand die Frage, "ob und auf welche Weise es innerhalb der Rahmenbedingungen des EU-Rechts möglich ist, den Einsatz von fossilen Brennstoffen für die Beheizung von Gebäuden im deutschen Recht stärker als bislang einzuschränken und langfristig zu beenden."
Die Öko-Designrichtlinie ist eine in den EU-Staaten gültige Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung "energieverbrauchsrelevanter Produkte" festlegt. Dazu gehören auch Heizungen und Heizgeräte. Aber auch nationale Regelungen und Bestimmungen wie das Gebäudeenergiegesetz flossen in die Untersuchung mit ein. Darüber hinaus beleuchtet das Gutachten noch die (Verbots-)Regeln für fossile Brennstoffe in anderen EU-Ländern.
Nationale Beschränkungen mit EU-Recht vereinbar?
"Hinter der Untersuchung", so steht es in der jetzt veröffentlichten Fassung der Berichtes, "steht das Ziel, eine tragfähige rechtliche Beurteilungsgrundlage für Entscheidungen über die Schaffung und Ausgestaltung von konkreten Rechtsinstrumenten zum Ausstieg aus der Gebäudebeheizung mit fossilen gasförmigen und flüssigen Energieträgern zu gewinnen." Im Klartext: Gesucht werden neue nationale Regelungen zur Einschränkung von Öl- und Gasheizungen, die nicht gegen EU-Recht verstoßen.
Zur Sprache kommen in der Untersuchung dabei "ordnungsrechtliche Verwendungsbeschränkungen bis hin zu Verboten". Gleichzeitig betonen die Verfasser aber auch die Wichtigkeit von Fördermitteln, um auch auf diese Art den Einsatz fossiler Brennstoffe zu verringern.
Im Kern kommen die Verfasser zu einem eindeutigen Urteil. Ihr Fazit: Nationale Ein- und Beschränkungen zur Verminderung von fossiler Heizenergie widersprechen nicht dem EU-Recht. Ob und wie der deutsche Gesetzgeber darauf reagiert, dazu gibt es allerdings noch keine Aussagen.
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