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CO2-Steuer: Was für Vermieter und Mieter gilt
- Was ist die CO2-Steuer?
- Warum gibt es die CO2-Steuer?
- Wie hoch ist die CO2-Steuer ab 2023?
- Wer zahlt die CO2-Steuer: Mieter oder Vermieter?
- CO2-Steuer Stufenmodell: Wie wird die CO2-Abgabe aufgeteilt?
- Für wen und ab wann gilt das CO2-Stufenmodell?
- Wie wird die CO2-Steuer für Mieter und Vermieter berechnet?
- Wie hoch ist die CO2-Abgabe ab 2023 für Mieter und Vermieter?
- Was können Vermieter tun, um die finanzielle Belastung durch die CO2-Steuer zu senken?
- Was können Mieter tun, um die Belastung durch die CO2-Abgabe zu senken?
- Ist das Stufenmodell für die CO2-Steuer fair?
War die CO2-Steuer seit ihrer Einführung Sache der Mieter, geht sie jetzt auch zu Lasten der Hauseigentümer. Vermieter müssen sich an der Klimaabgabe beteiligen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, was Vermieter und Mieter wissen müssen.
Was ist die CO2-Steuer?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Dazu gehört auch eine CO2-Steuer auf Öl und Gas. Je höher die CO2-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durch das Autofahren oder Heizen, desto höher sind demnach auch seine Abgaben. Konkret für Mieter und Vermieter bedeutet das: Wo noch mit Öl oder Erdgas geheizt wird, ist die CO2-Steuer fällig.
Warum gibt es die CO2-Steuer?
Ziel der CO2-Abgabe ist es, die aus den Emissionen resultierende Erderwärmung mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Wie das? Die finanzielle Zusatzbelastung durch die CO2-Steuer soll abschrecken und zugleich einen Anreiz schaffen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen beziehungsweise energetische Optimierungen vorzunehmen – etwa bei der Mobilität, der Stromversorgung oder beim Heizen.
So soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, ihre Gebäude zu sanieren. Mieter sollen dazu ermutigt werden, energiesparend zu leben.
Spannend in diesem Zusammenhang: Welche Heizung ist die beste für Klima und Geldbeutel?
Wie hoch ist die CO2-Steuer ab 2023?
Die CO2-Steuer betrug 2021, im Jahr ihrer Einführung, 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid. 2022 lag sie bei 30 Euro pro Tonne. Anders als ursprünglich geplant, wird sich die Abgabe aufgrund der aktuellen Energiekrise 2023 nicht erhöhen: Der CO2-Preis bleibt bei 30 Euro pro Tonne. Insgesamt sollen deutschlandweit allein im Jahr 2023 rund 1,1 Milliarden Euro zusammenkommen. Bis 2026 dürften es um die 3,9 Milliarden Euro sein.
Die Bepreisung der CO2-Steuer von 2021 bis 2026 könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:
Jahr | CO2-Preis pro Tonne Kohlendioxid |
---|---|
2021 | 25 Euro |
2022 | 30 Euro |
2023 | 30 Euro |
2024 | 35 Euro |
2025 | 45 Euro |
2026 | 55 Euro |
Für eine durchschnittliche Mietwohnung von gut 77 Quadratmetern werden bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne jährliche CO2-Abgaben von circa 69 Euro bei einer Gas- und 96 Euro bei einer Ölheizung fällig.
Wer zahlt die CO2-Steuer: Mieter oder Vermieter?
2021 und 2022 mussten die Mieter die CO2-Abgabe alleine tragen. Mit dem 1. Januar 2023 gilt: Die CO2-Steuer wird zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Die Kostenverteilung erfolgt nach einem Zehn-Stufenmodell. Die Quintessenz: Der Anteil der Vermieter an der CO2-Steuer steigt, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist.
Warum diese Änderung? Da Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis 2021 und 2022 gänzlich an ihre Mieter weitergeben konnten, hat die CO2-Steuer bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfaltet. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude abhelfen.
Gut zu wissen: Miet-Myhten: 5 häufige Irrtümer rund ums Mietrecht
CO2-Steuer Stufenmodell: Wie wird die CO2-Abgabe aufgeteilt?
Das Stufenmodell sieht vor: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter und desto weniger müssen die Mieter schultern. Der Vermieter-Anteil an der CO2-Steuer sinkt, wenn Eigentümer in klimafreundliche Heizungssysteme und in energetische Sanierungen investieren.
Das Modell umfasst insgesamt zehn Stufen, die jeweils an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft sind. Die Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter erfolgt prozentual.
Wer bei welchem Gebäude beziehungsweise bei welcher Stufe wie viel zahlen muss, zeigt diese Grafik:
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der Mieter an den Kosten. Entspricht das Gebäude mindestens dem sehr effizienten Standard EH 55, liegt der Verbrauch also unterhalb von zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, dann müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen.
Für wen und ab wann gilt das CO2-Stufenmodell?
Das Stufenmodell für die CO2-Steuer ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.
Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, gilt das Stufenmodell nicht. Hier sollen die Kosten zur Hälfte aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders.
Wie wird die CO2-Steuer für Mieter und Vermieter berechnet?
Die Höhe der CO2-Steuer hängt vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ab. Wie viel die Parteien pro Wohneinheit an CO2-Kosten zahlen müssen, wird in der Heizkostenabrechnung festgelegt. Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.
Was gilt bei der CO2-Abgabe für Mieter mit eigenem Gasvertrag?
Wenn der Gas- oder Öl-Vertrag über euch als Mieter läuft, dann müsst ihr eure Ansprüche selbst berechnen und vom Vermieter einfordern. Dafür gilt eine Frist von zwölf Monaten ab Rechnungsstellung. Die Erstattung kann der Eigentümer dann mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Es muss aber innerhalb eines Jahres bei euch eingegangen sein.
Tipp: Lest hier, wie ihr eure Nebenkostenabrechnung genau prüft und viel Geld sparen könnt.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe ab 2023 für Mieter und Vermieter?
Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2026 könnten die Kosten sogar jährlich auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl ansteigen.
Durch das Stufenmodell werden diese Kosten künftig aufgeteilt. Je schlechter ein Gebäude energetisch dasteht, desto mehr müssen die Vermieter übernehmen. Das könnte für Mieterhaushalte eine Entlastung von bis zu 100 oder sogar 200 Euro bedeuten – abhängig von der Heizart. Ist das Objekt hingegen in einem klimafreundlichen Zustand, müssen die Mieter weiter den Löwenanteil übernehmen und Vermietern bleiben lediglich um die 5 bis 10 Euro Eigenanteil.
Beispiel: Jährliche CO2-Abgabe für eine 70-Quadratmeter-Wohnung
Folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter für eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit einer Gas-Zentralheizung (Quelle: co2-online):
Stufe | Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr | CO2-Abgabe Mieter | CO2-Abgabe Vermieter | CO2-Abgabe gesamt |
---|---|---|---|---|
1 | 3.430 kWh | 25 Euro | 0 Euro | 25 Euro |
2 | 4.900 kWh | 32 Euro | 3 Euro | 35 Euro |
3 | 6.370 kWh | 37 Euro | 9 Euro | 46 Euro |
4 | 7.840 kWh | 40 Euro | 17 Euro | 57 Euro |
5 | 9.450 kWh | 40 Euro | 27 Euro | 67 Euro |
6 | 10.780 kWh | 39 Euro | 39 Euro | 78 Euro |
7 | 12.180 kWh | 35 Euro | 53 Euro | 88 Euro |
8 | 13.650 kWh | 29 Euro | 69 Euro | 98 Euro |
9 | 15.120 kWh | 22 Euro | 87 Euro | 109 Euro |
10 | 15.190 kWh | 5 Euro | 104 Euro | 109 Euro |
Was können Vermieter tun, um die finanzielle Belastung durch die CO2-Steuer zu senken?
Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, umso höher fällt die CO2-Last für den Vermieter aus. Er kann sie senken, indem er die Wohnung modernisiert und beispielsweise besser dämmt. Die Kosten dafür kann er auf die Mieter umlegen.
Diesen Punkt sehen Mietervertreter kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO2-Preises und zusätzlich noch die Modernisierung zahlen müssten.
Neben der Modernisierung der Wohnung wäre es für Vermieter auch eine Option, eine Gasheizung auf Biogas umzustellen. Allerdings ist nur nachhaltiges Biogas von der CO2-Abgabe befreit. Tipp: Lest hier, welche Alternativen zur Gasheizung es noch gibt.
Außerdem interessant für Vermieter, die Kosten senken wollen: Grundsteuer auf Mieter umlegen: Voraussetzungen und Berechnung
Was können Mieter tun, um die Belastung durch die CO2-Abgabe zu senken?
Mieter können den Mehrpreis durch die CO2-Steuer senken, indem sie Heizkosten sparen. Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeber "Die 23 besten Tipps, um Heizkosten zu sparen". Und folgende Mythen solltet ihr kennen, wenn es darum geht, Heizkosten zu senken:
- Stimmt es, dass eine kalte Nachbarwohnung meine Heizkosten erhöht?
- Stimmt es, dass Zimmertüren im Winter geschlossen bleiben sollten?
- Stimmt es, dass man beim Lüften die Heizung ausmachen soll?
Ist das Stufenmodell für die CO2-Steuer fair?
Laut eines wissenschaftlichen Gutachtens der TU-Dortmund zusammen mit Energiedienstleister ista SE ist die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern relativ ausgewogen. "Das neue Gesetz tariert die Belastung zwischen Mietern und Vermietern aus und zeigt, wie wichtig neben Sanierungen auch das Nutzerverhalten ist. Allein in den kommenden drei Jahren beläuft sich die CO2-Abgabe insgesamt auf 3,9 Milliarden Euro, davon entfallen ca. 2,1 Milliarden auf die Vermieter und knapp die andere Hälfte auf die Mieter", erklärt ista-CEO Hagen Lessing.
An der Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Vermietern und Mietern gibt es aber auch Kritik:
Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln sagte dem Handelsblatt, er halte es für "problematisch", dass nun erstmal nicht die Nutzer die Nebenkosten zahlten, da der Verbrauch sehr stark vom Verhalten abhänge.
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die Berechnungsgrundlage. Anstatt den tatsächlichen Qualitätsstand der Immobilie als Maßstab heranzuziehen, werde auf die CO2-Intensität der Verbrauchswerte abgestellt, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. "Dies führt jedoch zu einer ungerechtfertigten Belastung der Vermieter, wenn Mieter unsachgemäß heizen."
Auch der Eigentümerverband Haus & Grund lehnt die Regelung zur CO2-Aufteilung ab. Das Ergebnis sei zwar besser als eine hälftige Teilung der Kosten, sagte Präsident Kai Warnecke. Das Stufenmodell sei aber keine faire Lösung. Mieter entscheiden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen.
Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bauen und Wohnen, kritisierte, dass das Modell der Ampel an den CO2-Ausstoß des Gebäudes anknüpfe, der anhand der Menge des verbrauchten Brennstoffes berechnet werde. Dieser allerdings hänge von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich seien.
Zudem bestehe die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden seien, weil sie in der Regel mehr Energie verbrauchten und dann noch schwerer eine Wohnung fänden, so der CDU-Politiker: "Bei dem Modell der Ampel, das auf den Verbrauch abstellt, wird am Ende verschwenderisches Nutzerverhalten noch belohnt."