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BAFA Förderung: Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude


Du willst dein Haus energetisch sanieren? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hilft dir an der Stelle mit Förderungen weiter. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du einen Antrag stellst, und beleuchten die unterschiedlichen Fördermaßnahmen im Detail. 

  1. BAFA: Was du zum BAFA und den Förderprogrammen wissen musst
  2. BAFA-Förderung beantragen: So geht die Antragstellung
  3. Bundesförderung: Welche Maßnahmen werden durch die BAFA gefördert?
  4. Diese Optionen für Förderungen gibt es noch
  5. Fazit: Lohnt sich die BAFA-Förderung?
  6. Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland herrscht Sanierungspflicht. Neu erworbene Häuser müssen innerhalb von zwei Jahren – wenn nötig – energetisch saniert werden. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung vom Bund.
  • Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung sind verschiedene Fördermaßnahmen für energetische Sanierung. 
  • Auskunft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Zuschüsse findest du beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Das kannst du tun

  • Als frischer Eigentümer einer Immobilie solltest du dir schnell einen Überblick über den energetischen Zustand des Hauses machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Haus geerbt, gekauft oder geschenkt bekommen hast.
  • Greift für dich die Sanierungspflicht, solltest du dich beim BAFA und der KfW nach Förderungen und Zuschüssen umschauen.
  • Bei der Beantragung der Förderung musst du bereits ein Vertrag mit dem Lieferanten oder Dienstleister haben. Darauf muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum stehen. 
  • In den meisten Fällen benötigst du außerdem einen Energieeffizienz-Experten.

Deutschland setzt auf Erneuerbare Energien. Daher herrscht Sanierungspflicht. Wer ein Haus kauft, geschenkt bekommt oder erbt, muss dieses innerhalb von zwei Jahren energetisch sanieren. Das legt die Bundesregierung fest. Betroffen sind alle Häuser, die nicht den aktuellen Energiestandards und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen – und damit keine Effizienzhäuser sind. Wer sich nicht darum kümmert, muss im schlimmsten Fall mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Aber erstmal keine Panik – es gibt verschiedene Förderprogramme, die dich bei der energetischen Sanierung unterstützen.

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BAFA: Was du zum BAFA und den Förderprogrammen wissen musst

BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dieser Name lässt erst einmal nicht auf Förderpotenzial schließen. Dennoch fördert das BAFA Immobilienbesitzer bei der energetischen Sanierung eines Hauses. Die Förderungen gehören zum Klimapaket der Bundesregierung. Das Bundesamt selbst lebt laut Website nach dem Motto: "Think globally, act locally". Die tägliche Arbeit ist auf ein nachhaltiges Handeln ausgerichtet.

Um das im Bereich Sanieren umzusetzen, gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG unterstützt folgende Sanierungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

  • Austausch alter Heizungsanlagen und Einbau von neuen
  • Verbesserung bestehender Heizungsanlagen (Heizungsoptimierung)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Ausbau der Anlagentechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung

Der Fokus liegt auf Wohngebäuden (BEG WG), Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit Wohngebäuden und den Einzelmaßnahmen.

BEG: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Personen, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden wahrnehmen wollen. Dazu gehören mitunter private Eigentümer von Immobilien, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Auch Stadtstaaten können einen Antrag stellen.

Mit dem Zuschussguide von Wohnglück.de findest du die richtige Bauförderung für dein Projekt.

BAFA-Förderung beantragen: So geht die Antragstellung

Die Antragstellung für eine BAFA-Förderung umfasst mehrere Steps. Die erklären wir dir gleich. Zuerst werfen wir einen Blick auf die Grundlagen und Voraussetzungen.

Grundlagen der Antragstellung und Voraussetzungen

Das BAFA ist digital. Du kannst deinen Antrag im BAFA-Portal stellen. Das geht über den Button "Neuer Antrag". Auf dem Portal kannst du deine Aktivitäten und Vorgänge übersichtlich einsehen und sowohl

  • Anträge stellen, 
  • den Status davon überprüfen als auch
  • Stornierungen durchführen.

Wie genau du dich registrierst, erfährst du auf der BAFA-Website.

Ganz wichtig: Vor der Antragstellung musst du einen Vertrag mit dem Lieferanten oder Dienstleister abschließen, der deine Sanierungsmaßnahme umsetzen soll. Achte dabei darauf, dass im Vertrag eine "auflösende oder aufschiebende Bedingung" steht – falls das BAFA die Förderung ablehnt. Damit kannst du im Fall der Fälle den Vertrag aufheben oder die Umsetzung verschieben. 

So läuft der Antrag zur BAFA-Förderung ab

Der Antrag läuft in sechs Schritten ab. Diese werden auch auf der Website des BAFA erläutert. 

Schritt 1: Angebote einholen

Vor der Antragstellung musst du dich bei einem (oder am besten mehreren) Fachunternehmen erkundigen und dir Angebote einholen. Entscheide dich dann für die auf dich am besten abgestimmte Option. Bei einigen Fördermaßnahmen musst du zusätzlich einen Energieeffizienz-Experten zur Unterstützung heranziehen. Das ist auch bei der KfW verpflichtend. Denke an den oben erwähnten Zusatz mit der Vertragsauflösung oder -verzögerung, falls es zu einer Absage durch das BAFA kommt.

Schritt 2: Technische Projektbeschreibung beauftragen

Keine Sorge – um die technische Projektbeschreibung (TPB) musst du dich nicht selbst kümmern. Das geschieht entweder durch das Fachunternehmen oder die Energieberatung. Die stellen dir im Anschluss auch die TPB-ID zur Verfügung. Diese ID benötigst du für den Antrag. Gut zu wissen: Du kannst an dieser Stelle auch einen individuellen Sanierungsfahrplan anfordern.

Wohnglück.de kann dich sowohl beim Sanierungsfahrplan als auch bei der Berechnung der Sanierungskosten unterstützen. Der Sanierungsfahrplan wird sogar durch das BAFA gefördert – und der Sanierungsrechner ermittelt alle sinnvollen und förderfähigen Maßnahmen sowie deren möglichen Preise.

Wichtig: Die technische Projektbeschreibung (TPB) und der technische Projektnachweis (TPN) sind nur maximal zwei Monate gültig. In diesem Zeitraum musst du die ID verwenden. 

Schritt 3: Antrag stellen

Sind die ersten beiden Schritte geschafft, geht es weiter zum offiziellen Antrag. Den kannst du – wie oben erläutert – digital einreichen. Du findest das Online-Antragsformular in deinem BAFA-Benutzerkonto unter dem Button "Neuer Antrag".

Schritt 4: Maßnahme umsetzen

Handelt es sich bei deinem Projekt um eine förderfähige Maßnahme, bekommst du in der Regel einen positiven Bescheid. Darin steht auch die Höhe der Zuwendung. Fängst du mit der Maßnahme schon an, bevor du den Zuwendungsbescheid vorliegen hast, gehst du ein Risiko ein. Schließlich musst du bei einer Absage dann selbst dafür aufkommen. 

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

Jetzt ist es fast geschafft. Die Maßnahme für Erneuerbare Energien ist umgesetzt und dein Haus hat beispielsweise eine neue Anlagentechnik oder eine bessere Heizung erhalten. Jetzt kommt es auf den Verwendungsnachweis beziehungsweise den im Schritt 2 erwähnten technischen Projektnachweis an. Der bestätigt dir, "dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden", so das BAFA. Du bekommst ihn vom Fachunternehmen oder der Energieberatung und kannst ihn im BAFA-Portal einreichen.

Schritt 6: Abschließende Prüfung und Auszahlung

Zum Schluss: Hat das BAFA alle nötigen Unterlagen vorliegen, kommt es zu einer abschließenden Prüfung. Passen alle Dokumente, gibt es in letzter Instanz den Festsetzungsbescheid. Danach folgt die Auszahlung des gewährten Zuschusses.

Bundesförderung: Welche Maßnahmen werden durch die BAFA gefördert?

Kommen wir nun zu den eigentlichen Maßnahmen und Förderungen. Insgesamt fördert das BAFA:

  • Gebäudehülle bis zu 20 Prozent (15 Prozent Grundförderung + 5 Prozent iSFP)
  • Anlagentechnik bis zu 20 Prozent (15 Prozent Grundförderung + 5 Prozent iSFP)
  • Heizungsoptimierung bis zu 50 Prozent

Außerdem ist eine zusätzliche Förderung von bis zu 50 Prozent bei der Fachplanung und Baubegleitung möglich.

Im Detail sehen die Förderungen folgendermaßen aus:

Förderung: Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle

Beim BAFA werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Welche das sind und was die Förderung beinhaltet, erfährst du in der Tabelle: 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

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Anwendung

Die Förderung hat folgende Anwendungsbereiche: 

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Optimierung oder Erneuerung der Vorhangfassaden
  • Optimierung oder Einbau von Fenstern
  • Optimierung oder Einbau von Außentüren
  • Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen
Förderumfang
  • Grundfördersatz: 15 %
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit
Voraussetzungen
  • Bauantrag der Fördermaßnahme muss mindestens 5 Jahre zurückliegen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

Quelle: BAFA (Stand: Oktober 2024).

Wenn du die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführst, kann sich die Förderung durch den iSFP-Bonus auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Zusätzlich gibt es 5 Prozent, wenn die Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten iSFP umgesetzt wird. 

Im Detail gehören zur Gebäudehülle:

  • Außenwände
  • Dachflächen
  • Decken und Wände
  • Fenster und Türen
  • sommerlicher Wärmeschutz

Quelle: BAFA-Infoblatt (Stand: 2024).

Förderung: Anlagentechnik (außer Heizung)

Weiter geht es zur Anlagentechnik. Hier sieht die Förderung so aus:

Maßnahmen an der Anlagetechnik

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Anwendung

Die Förderung hat folgende Anwendungsbereiche: 

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (inklusive Kälte- und Wärmerückgewinnung)
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und zur Verbesserung der Netzstabilität bei technischen Anlagen 
Förderumfang
  • Grundfördersatz: 15 %
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit
Voraussetzungen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

Quelle: BAFA (Stand: Oktober 2024).

Gut zu wissen: Hier gelten die gleichen Zusatzmöglichkeiten wie bei der Gebäudehülle hinsichtlich iSFP- und Förderbonus. Du kannst bis zu 60.000 Euro förderbare Kosten plus den 5 Prozent Bonus erreichen.

Im Detail gehören zur Anlagentechnik:

Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Einbau der raumlufttechnischen Anlage
  • Wand- und Durchbrucharbeiten
  • Luftdurchlässe und Luftleitungen
  • Außenluft- und Fortluftelemente
  • Elektroanschlüsse
  • Verkleidungen
  • Maler- und Putzarbeiten (falls notwendig)
  • Bauliche Maßnahmen am Raum für die Lüftungszentrale
  • Schalldämmung
  • Einbau eines Erdwärmetauschers
  • Einbau von Solar-Luftkollektoren
  • Errichtung eines schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik (einschließlich Hygienewartung)
  • Luftdichtheitsmessung

Nur bei Wohngebäuden

  • Abluftsysteme
  • Anlagen mit Wärmeüberträger
  • Kompaktgeräte mit (und ohne) Luft- oder Luft-Wärmeübertrager
  • Wärmepumpe mit Abluft

Digitale Systeme 

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
  • Systemtechnik (unter anderem Datenauslese)
  • Schalttechnik für Tür- und Antriebssysteme
  • Elektroarbeiten (Verkabelung)
  • Energiemanagementsystem

Quelle: BAFA-Infoblatt (Stand: 2024).

Förderung: Anlagen zur Wärmeerzeugung 

Bei den Anlagen zur Wärmeerzeugung gibt es ein wenig mehr zu beachten:

Maßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung

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Anwendung

Die Förderung hat folgende Anwendungsbereiche: 

  • Förderung der Errichtung, des Umbaus oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes (wenn die Wärmeversorgung nach Abschluss der Maßnahmen zu mindestens 65 % aus BEG-Vorgaben oder aus unvermeidbarer Abwärme erfolgt)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Förderumfang
  • Grundfördersatz: 30 %
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Voraussetzungen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

Quelle: BAFA (Stand: Oktober 2024).

Im Detail gehören zu den Anlagen zur Wärmegewinnung:

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • wasserstofffähige Heizungen
  • Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Außerdem förderfähig sind: 

  • Heiztechnik bei Heizungsdefekt (provisorisch)
  • Energiemanagementsysteme
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Erneuerbare-Energien-Ertrags
  • Wärmespeicher und Warmwasserbereitung
  • Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
  • Heiz-, Technik- und Speicherraum
  • Abgassysteme und Schornsteine
  • Demontagearbeiten

Quelle: BAFA-Infoblatt (Stand: 2024)

Förderung: Heizungsoptimierung

Es gibt außerdem noch eine Förderung, wenn du deine Heizung optimierst. Sie umfasst Folgendes:

Maßnahmen für Heizungsoptimierung

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Anwendung

Die Förderung hat folgende Anwendungsbereiche: 

  • Förderung des Aufbaus oder der Erweiterung eines Gebäudenetzes (wenn die Wärmeversorgung nach Abschluss der Maßnahmen zu mindestens 65 % aus BEG-Vorgaben oder aus unvermeidbarer Abwärme erfolgt)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung
  • Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Förderumfang
  • Grundfördersatz: 15 %
  • für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 %
  • bei Anlageneffizienz: begrenzt auf höchstens fünf Wohneinheiten
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit
Voraussetzungen
  • Heizungsanlage ist älter als zwei Jahre
  • Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre
  • bei Feuerungsanlagen (älter als zwei Jahre) für feste Biomasse: Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) – ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
  • bei wassergeführten Heizungssystemen: hydraulischer Abgleich
  • bei luftheizenden Systemen: Fachunternehmererklärung zu Luftvolumenströmen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

Quelle: BAFA (Stand: Oktober 2024).

Auch bei der Heizungsoptimierung gibt es die gleichen Möglichkeiten wie bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik (siehe iSFP und Förderbonus). 

Im Detail gehören zur Heizungsoptimierung

Verbesserung der Anlageneffizienz

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen
  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen

Quelle: BAFA-Infoblatt (Stand: 2024)

Förderung: Fachplanung und Baubegleitung

Neben den eigentlichen Maßnahmen fördert das BAFA auch die Fachplanung und Baubegleitung:

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

BestandteilDetail
Anwendung

Die Förderung kann nur im Zusammenhang mit diesen Einzelmaßnahmen erfolgen: 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 
  • Heizungsoptimierung
Förderumfang
  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Ausgaben

Förderfähige Ausgaben sind gedeckelt

  • auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • bei drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 20.000 Euro insgesamt)
Voraussetzung
  • Zusammenhang zu einer Einzelmaßnahme
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)

Quelle: BAFA (Stand: Oktober 2024)

Weitere BAFA-Förderungen 

Es gibt noch andere Unterstützung. Dazu gehören die Förderung für die Energieberatung und Umfeldmaßnahmen. Außerdem gibt es einen Zuschuss für E-Lastenfahrräder.

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Das BAFA fördert die Unterstützung einer Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten bei der energetischen Sanierung folgendermaßen:

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern)
  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 850 Euro ab drei Wohneinheiten)
  • zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 250 Euro einmalig pro WEG

Bundesförderung für Umfeldmaßnahmen

Das BAFA fördert auch sogenannte Umfeldmaßnahmen – also Kosten, die mit den förderfähigen Maßnahmen einhergehen. Dazu gehören: 

  • Baustelleneinrichtung (zum Beispiel Schilder, Absperrungen und Sicherungen)
  • Gerüst, Schutzvorrichtungen und Bauaufzüge
  • Baustoff- und bautechnische Untersuchungen
  • Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
  • Entsorgung von Komponenten (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
  • im Zusammenhang mit der Maßnahme stehende Wiederherstellungsarbeiten

Bundesförderung für E-Lastenfahrräder

Das BAFA bietet auch einen Zuschuss für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads an. 25 Prozent der Ausgaben sind förderfähig (maximal 3.500 Euro pro Fahrrad). Allerdings gilt der Zuschuss nicht für Privatpersonen. Profitieren können: 

  • Unternehmen aller Art (darunter auch Freiberufler)
  • Genossenschaften 
  • Körperschaften (zum Beispiel Hochschulen)

Bundesförderung: Was ist ein Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit 358 und 359 der KfW soll die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zur Energieeffizienz unterstützen. Er dient als zinsgünstiger Kredit zur Zwischenfinanzierung von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist eine positive Zuschusszusage durch die BAFA oder KfW. Nur wenn die vorliegt, kannst du den Ergänzungskredit beantragen. 

Zwischen dem Ergänzungskredit 358 und 359 gibt es einen kleinen Unterschied:

  • Ergänzungskredit – Plus (358): Wer die Immobilie privat selbst bewohnt, kann diesen Kredit nutzen. Möchtest du einen zusätzlichen Zinsvorteil, darf das Haushaltseinkommen 90.000 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten.
  • Ergänzungskredit (359): Dieser Kredit ist unabhängig vom Haushaltseinkommen. Daher gibt es auch keinen Zinsvorteil. Er richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften und freiberuflich Tätige.

Erfahre hier mehr zum Ergänzungskredit

Diese Optionen für Förderungen gibt es noch

Neben der BAFA gibt es noch andere Anlaufstellen für Fördergelder. Mit der Jung kauft Alt-Förderung setzt sich die KfW beispielsweise dafür ein, dass junge Familien beim Kauf älterer Bestandsimmobilien unterstützt werden. Staatliche Hilfe gibt es auch durch Förderungen für Hausbau und Hauskauf. Du willst in Solarenergie investieren? Die Photovoltaik-Förderung hilft dir durch direkte Zuschüsse und steuerliche Anreize.

Mehr zu Fördermitteln findest du hier:

Fazit: Lohnt sich die BAFA-Förderung?

Diese Frage lässt sich ganz klar mit "Ja" beantworten. Warum? Als Hausbesitzer profitierst du in verschiedenen Lebensbereichen von Erneuerbaren Energien und einer energetischen Sanierung. Zum einen schonst du – mit wenig Aufwand – durch die Förderungen deinen Geldbeutel, zum anderen trägst du einen wichtigen Teil zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Wer energetisch saniert, reduziert den CO2-Ausstoß, steigert den Wert der Immobilie und spart langfristig Betriebskosten. Eine gute Dämmung sorgt zum Beispiel dafür, dass du nicht mehr so stark heizen musst und schafft ein angenehmes Raumklima.

Außerdem bleibt durch eine BAFA-Förderung nicht alles an dir hängen. Du bekommst bei der Planung und Umsetzung Unterstützung von einem Energieeffizienz-Experten. Dadurch kannst du sicher sein, dass deine Maßnahmen richtig umgesetzt werden und auch wirklich etwas bringen. 

Zuletzt handelt es sich bei den Förderungen durch das Bundesamt (anders als bei der KfW) nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse. Du nimmst keine zusätzlichen Schulden auf und musst entsprechend auch keine extra Zinsen tilgen.

Alles in allem lohnt sich der Blick auf das BAFA für jeden, der in eine nachhaltige Zukunft investieren und von den Vorteilen einer energetischen Sanierung profitieren möchte. Die Kombi aus finanzieller Unterstützung und fachlicher Expertise macht die Förderungen zu einer empfehlenswerten Option.

Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung

Bevor du den Antrag stellst, solltest du das BAFA-Merkblatt zur Antragstellung aufmerksam durchlesen. Dort lassen sich viele Fragen im Vorfeld beantworten. Mitunter ist wichtig, dass 

  • du mit der Umsetzung deines Projekts nicht vor Antragstellung beginnst
  • (aber schon einen Leistungsvertrag hast),
  • darauf achtest, die Mindestforderungen einzuhalten, 
  • nur mit Fachunternehmen arbeitest und
  • alle Unterlagen und Nachweise aufbewahrst.

Einen individuellen und digitalen Sanierungsfahrplan kannst du direkt bei Wohnglück.de beantragen. Der wird mit einer Kostenübernahme von 80 Prozent vom Staat sogar großzügig gefördert. Das hat für dich nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern du brauchst auch nicht auf einen Energieberater warten. In wenigen Schritten kannst du dir selbst einen Überblick über den energetischen Zustand deines Hauses verschaffen. Einen alternativen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) findest du auch auf der Website der KfW.

Wie lange es dauert, bis dein BAFA-Antrag genehmigt wird, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf die Art der Förderung und die Menge an Anträgen an, die bei der BAFA eingehen. Aus diesem Grund solltest du ruhig etwas Zeit einplanen. Rechne am besten mit zwei bis drei Monaten, bis alles abgeklärt ist. Einzelmaßnahmen gehen gegebenenfalls schneller. Um speziell für deinen Antrag einen Zeitrahmen zu erfahren, frag am besten bei der BAFA nach.

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt ganz darauf an, welche Förderung du benötigst und welche Zusätze existieren. Bei der Heizungsoptimierung sind beispielsweise bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten plus 5 Prozent Zusatzförderung möglich.

Bei der BAFA musst du spezifisch werden. Unspezifische Maßnahmen oder ästhetische Renovierungen werden nicht gefördert. Es muss außerdem eine gewisse Energieeffizienz-Steigerung vorhanden sein. Die Förderung entfällt auch, wenn du keine Nachweise eines Fachunternehmens erbringen kannst oder schon vor der Antragsstellung mit der Umsetzung begonnen hast. 

Ja, du kannst mehrere Einzelmaßnahmen von der BAFA fördern lassen. Pro Maßnahme ist allerdings nur ein Antrag möglich. Eine doppelte Antragsstellung geht nicht. Außerdem muss jede Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Option: Du kannst Kombinationen mehrerer Einzelmaßnahmen in einem Förderantrag zusammenfassen.

Eine BAFA-Förderung können nicht nur Privatpersonen (also Eigentümer von Immobilien) beantragen, sondern auch Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Gleiches gilt für Investoren

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings kannst du für ein und dieselbe Maßnahme nicht zwei Fördermittel beantragen – weder bei der KfW noch bei der BAFA. Eine Ausnahme gibt es für Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.

Die BAFA schreibt in ihrem Merkblatt zur Antragstellung: "Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung (ist) ausgeschlossen. Für ein Gebäude können jedoch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen (...) gestellt werden". Wichtig ist, dass du die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben einhältst.

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