KfW Ergänzungskredit 358, 359: Wann ist die Zwischenfinanzierung sinnvoll?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ergänzungskredit 358, 359 dient der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zur Energieeffizienz. 
  • Du kannst eine Zwischenfinanzierung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen.
  • Notwendige Voraussetzung ist die positive Zuschusszusage von BAFA und/oder KfW.
  • Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von maximal 90.000 Euro profitieren von zusätzlichen Zinsvorteilen.

Achtung: Den KfW Ergänzungskredit 167 für die Umstellung deiner Heizung auf erneuerbare Energien kannst du nicht mehr beantragen.

Das kannst du tun

  1. Prüfe, ob deine Zuschusszusage von BAFA und/oder KfW weniger als 12 Monate zurückliegt und organisiere die erforderlichen Unterlagen für den Ergänzungskredit.
  2. Stelle den Antrag für die Zwischenfinanzierung bei einer Bank oder einem Finanzvermittler.
  3. Warte die positive Kreditzusage ab und nutze den Darlehensbetrag in Teilen oder ganz für deine Sanierungsmaßnahmen.
  4. Reiche nach erfolgreicher Umsetzung deine Nachweise ein und erhalte deinen BAFA- oder KfW-Zuschuss, mit dem du einen Teil des Ergänzungskredits tilgen kannst.

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Ergänzungskredit KfW 358, 359 im Überblick

  • Förderung: Investitionen in Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz deiner Immobilie 
  • Voraussetzung: Zuschusszusage von BAFA oder KfW (nicht älter als 12 Monate)
  • Zinsen: ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins
  • Darlehensart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Kredithöhe: bis zu 120.000 Euro 
  • Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
  • Sondertilgungen: ab 5.000 Euro jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Bitte beachte: Die Zinskonditionen der KfW sind teilweise sehr dynamisch, weshalb wir hier keine konkreten Angaben machen. Informiere dich für aktuelle Konditionen direkt bei der KfW. 

Was ist der KfW Ergänzungskredit 358, 359?

Der KfW Ergänzungskredit 358, 359 ist ein zinsgünstiger Kredit, der zur Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen dient. Du kannst ihn ergänzend zu einer Zuschussförderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 

Der Ergänzungskredit dient in der Regel als Zwischenfinanzierung. Denn Fördermittel werden üblicherweise erst nach Vorlage der erforderlichen Nachweise am Ende der Bauarbeiten ausgezahlt. Sprich, wenn die neue Heizung schon montiert oder die Dämmung bereits angebracht ist.

Angenommen, du hast eine Zusage für eine Heizungsförderung, dann kannst du den KfW Ergänzungskredit nutzen, um die Heizung zu kaufen. Sobald du die notwendigen Unterlagen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen vorgelegt hast, wird die Förderung ausgezahlt und mit der Summe kannst du direkt einen Teil des aufgenommenen Kredits tilgen. 

Erhältst du zum Beispiel 9.000 Euro Zuschuss für den Heizungseinbau, kannst du diesen Betrag bis zur Zuschussauszahlung über den Ergänzungskredit zwischenfinanzieren. Nach Erhalt der Fördermittel musst du die 9.000 Euro dann innerhalb von drei Monaten zurückzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Ergänzungskredit 358 und 359?

Beim KfW Ergänzungskredit gibt es Unterschiede zwischen den Programmen 358 und 359. Der KfW 358, auch Ergänzungskredit – Plus genannt, bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil. 

Ergänzungskredit – Plus (358) 

Private Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können den Ergänzungskredit – Plus (358) nutzen, wenn sie eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA haben. Das jährliche Haushaltseinkommen muss unter 90.000 Euro brutto liegen, um den zusätzlichen Zinsvorteil zu erhalten.

Ergänzungskredit (359) 

Der Ergänzungskredit (359) ist unabhängig vom Haushaltseinkommen und bietet daher keinen Zinsvorteil. Er richtet sich an verschiedene Investoren, darunter Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Freiberufler. 

Welche Einzelmaßnahmen werden mit dem Kredit gefördert?

Der KfW Ergänzungskredit 358 und 359 ist speziell darauf ausgelegt, energetische Sanierungsvorhaben zu finanzieren. Wenn du bereits einen Zuschussbescheid vom BAFA oder der KfW für Einzelmaßnahmen erhalten hast, kannst du diese Umbauten mithilfe des Ergänzungskredits umsetzen. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen werden durch den KfW Ergänzungskredit 358, 359 nicht gefördert.

Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem:

  • Heizungstausch
  • Heizungsoptimierung
  • Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür)
  • Einbau von Anlagentechnik (Lüftung oder Smart Home)
  • Installation von Solarthermie-Anlagen
  • Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen

Diese Einzelmaßnahmen tragen dazu bei, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Wohngebäuden zu reduzieren, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist. Es ist wichtig, dass die geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW oder des BAFA entsprechen, um die Förderung und einen Ergänzungskredit zu erhalten.

Tipp: Nutze unseren Sanierungsrechner, um alle sinnvollen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten, Förderungen und finanziellen Vorteile für deine Immobilie zu ermitteln.

Voraussetzungen für die Zwischenfinanzierung der KfW

Grundvoraussetzung für einen KfW Ergänzungskredit ist eine Zuschusszusage von der KfW oder ein Zuwendungs­bescheid des BAFA nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Die Bewilligung darf nicht älter als 12 Monate sein. Darüber hinaus müssen für die Programme 358 und 359 weitere spezifische Kriterien erfüllt sein.

Du kannst den Ergänzungskredit – Plus (358) beantragen, wenn du:

  • Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit bist. 
  • das Wohngebäude oder die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzt.
  • ein jährliches Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro hast.

Den Ergänzungskredit (359) kannst du unabhängig von deinem Einkommen beantragen, wenn du eine Zuschusszusage der KfW oder einen Bescheid vom BAFA vorweisen kannst. Antragsberechtigt für den Ergänzungskredit (359) sind: 

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände)
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohnungsbaugenossenschaften und Kontraktoren

Vorteile und Nachteile des Ergänzungskredits

Der KfW Ergänzungskredit bietet eine gute Möglichkeit, förderfähige Sanierungsmaßnahmen zwischenzufinanzieren. Das Darlehen hat aber auch Minuspunkte. Die Vor- und Nachteile im Überblick:

Vorteile

  • Zinsgünstige Finanzierung für Sanierungsmaßnahmen: Der Ergänzungskredit bietet besonders niedrige Zinssätze, um eine Heizungsanlage oder die Umsetzung anderer energetischer Sanierungen kostengünstig finanzieren zu können.
  • Sondertilgung jederzeit möglich: Du kannst jederzeit Sondertilgungen leisten, um den Kredit schneller abzubezahlen, ohne zusätzliche Gebühren.
  • Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro: Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro profitieren von besonders günstigen Zinssätzen.
  • Antragstellung innerhalb von einem Jahr nach Zuschusszusage möglich: Du hast bis zu 12 Monate nach Erhalt der Zuschusszusage Zeit, den Kreditantrag zu stellen, was dir Flexibilität bei der Planung deiner Sanierungsmaßnahmen gibt.

Nachteile

  • Zuschusszusage von BAFA oder KfW erforderlich: Ein wesentlicher Nachteil ist, dass der Kredit nur beantragt werden kann, wenn bereits eine Zuschusszusage vom BAFA oder von der KfW vorliegt.
  • Keine Aufstockung des Kreditbetrags möglich: Der Kreditbetrag kann nachträglich nicht aufgestockt werden, was bei unvorhergesehenen Kosten zu Finanzierungslücken führen kann.

Ergänzungskredit 358, 359 bei der KfW beantragen – so geht's

1. Finanzierungspartner finden und Fristen einhalten

Beantragen kannst du den KfW Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner deiner Wahl, zum Beispiel bei deiner Hausbank. Das muss vor dem Start der Bauarbeiten vor Ort geschehen und innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zusage über die Zuschussförderung.

Für die Förderung von Heizungstechnik durch die KfW gibt es eine Ausnahme: Wenn dein Vorhaben zwischen dem 29. Dezember 2023 (Veröffentlichungsdatum der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger) und dem 31. August 2024 beginnt, kannst du den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. In diesem Fall dürfen die Bauarbeiten auch bereits abgeschlossen sein, wenn du den Antrag stellst.

2. Unterlagen einreichen

Um den Ergänzungskredit zu beantragen, brauchst du: 

  • die Zuschusszusage der KfW und/oder
  • den Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung.

Beim Ergänzungskredit – Plus (358) musst du zusätzlich folgende Nachweise einreichen:

  • Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszüge,
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung,
  • Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung (für 2024 aus den Jahren 2021 und 2022).

3. Ergänzungskredit abrufen

Dein Finanzierungspartner übernimmt die Antragstellung bei der KfW für dich. Nach positiver Kreditzusage kannst du das Darlehen in Teilen oder ganz abrufen und für die Umsetzung deiner Sanierungsarbeiten nutzen.

4. Zuschussbestätigung einreichen

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Erhalt der Fördersumme musst du bei deinem Finanzierungspartner die folgenden Unterlagen einreichen:

  • die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder
  • den Festsetzungsbescheid des BAFA für die Förderung.

5. Teilrückzahlung des Kredits

Sollte der Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert worden sein, musst du eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen. Dies erfolgt über deinen Finanzierungspartner und muss unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach der Zuschussauszahlung, geschehen.

Fazit: Wann lohnt sich der Ergänzungskredit 358, 359?

Wenn du eine energetische Sanierung planst und bereits eine Förderung von der KfW oder dem BAFA zugesichert bekommen hast, könnte ein Ergänzungskredit für dich in Frage kommen. Das Darlehen über bis zu 120.000 Euro dient als Zwischenfinanzierung, bis du die Fördermittel nach Abschluss der Sanierung erhältst. Viele Eigentümer finanzieren über den zinsgünstigen Kredit beispielsweise eine neue Heizungsanlage oder setzen andere, kostenintensive Sanierungsprojekte um. Besonders für Haushalte mit weniger als 90.000 Euro Jahreseinkommen lohnt sich der Ergänzungskredit 358, 359, da sie von extra Zinsvorteilen profitieren.

Ergänzungskredit: Häufig gestellte Fragen

Alle Personen und Organisationen, die einen positiven Bescheid über eine Zuschussförderung vom BAFA oder von der KfW erhalten haben, können einen Ergänzungskredit beantragen. Zu den berechtigten Antragstellern zählen zum Beispiel Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. 

Das KfW-Programm 358, 359 Ergänzungskredit lässt sich mit dem Zuschuss der BEG Einzelmaßnahmen des BAFA und der Heizungsförderung der KfW kombinieren.

Für den Ergänzungskredit KfW 358, 359 sind folgende Unterlagen erforderlich: die Zuschusszusage der KfW bzw. der Bewilligungsbescheid des BAFA sowie beim Programm 358 Eigentumsnachweise (Grundbuchauszüge), Nachweis der Selbstnutzung (Meldebestätigung) und Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Optimierung oder Austausch der Heizungsanlage, Installation von Solarthermie-Anlagen, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen.

Für den KfW Ergänzungskredit 358, 359 sind in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich, da er im Rahmen der bestehenden Förderprogramme vergeben wird. Die genauen Sicherheiten hängen jedoch von den Anforderungen des jeweiligen Finanzierungspartners ab.

Ein Ergänzungskredit ist spezifisch für energetische Sanierungen konzipiert, bietet zinsgünstige Konditionen und ist an eine vorherige Zuschusszusage durch KfW und/oder BAFA gebunden. Ein herkömmlicher Ratenkredit ist allgemeiner, hat meist höhere Zinsen und keine spezifischen Verwendungszwecke.

Um den Ergänzungskredit zu beantragen, musst du eine positive Zuschusszusage vom BAFA und/oder der KfW haben (nicht älter als 12 Monate) und die Bauarbeiten dürfen noch nicht begonnen haben. Für den Ergänzungskredit 358 gilt außerdem, dass du die Immobilie selbst nutzen musst und dein Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.

Ein Ergänzungskredit wird benötigt, wenn du energetische Sanierungen planst und eine Finanzierungslücke zwischen der Zuschusszusage und der tatsächlichen Auszahlung der Fördermittel überbrücken musst.

Ein Ergänzungskredit kann sinnvoll sein, wenn du von den zinsgünstigen Konditionen für energetische Sanierungen profitieren möchtest, insbesondere wenn bereits eine Zuschusszusage vorliegt und du eine Zwischenfinanzierung benötigst.

Die Zinsen für den KfW Ergänzungskredit 358, 359 sind besonders niedrig und variieren je nach Marktbedingungen und individueller Bonität. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro erhalten zusätzliche Zinsvorteile.

Die Vergabe erfolgt über einen Finanzierungspartner deiner Wahl. Du stellst den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten und innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschusszusage durch KfW und/oder BAFA. Nach Abschluss der Arbeiten reichst du die notwendigen Unterlagen ein, und nach Zuschussauszahlung erfolgt gegebenenfalls eine vorzeitige Teilrückzahlung des Kredits.

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