Mann mit Laptop und Smartphone am Schreibtisch mit Balkonkraftwerk im Hintergrund auf dem Balkon

Modernisieren | Ratgeber

Balkonkraftwerk Förderung: Zuschüsse für deine Mini-PV-Anlage


Der Trend geht zum Balkonkraftwerk. Dank guter Rentabilität und attraktiver Zuschüsse kann sich eine Mini-PV-Anlage lohnen. Informiere dich hier, was genau dahintersteckt, was insbesondere Mieter beachten müssen und welche aktuellen Balkonkraftwerk-Förderungen es gibt.

  1. Balkonkraftwerk: Was ist das?
  2. Vorteile und Nachteile von Balkonkraftwerken
  3. Balkonkraftwerke & Mietrecht: Das müssen Mieter wissen
  4. Staatliche Balkonkraftwerk-Förderung 
  5. Balkonkraftwerk-Förderungen nach Bundesland
  6. Zuschüsse für Balkonkraftwerke durch Städte und Landkreise
  7. Förderprogramme beantragen – so geht's
  8. Fazit: Mit Förderantrag zur Mini-PV-Anlage – lohnt sich das?
  9. Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk-Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Balkonkraftwerk kannst du im Schnitt etwa zehn Prozent deines Strombedarfs selbst decken – und so rund 150 bis teilweise über 300 Euro im Jahr sparen.
  • Beim Kauf einer Steckersolaranlage musst du keine Mehrwertsteuer zahlen.
  • Einige Bundesländer sowie zahlreiche Städte und Gemeinden bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Balkon-Solaranlage.
  • Durch ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke kannst du einen Zuschuss von bis zu 500 Euro einstreichen.

So gehst du vor

  • Informiere dich über die spezifischen Förderprogramme in deinem Bundesland oder deiner Stadt bzw. dem Landkreis.
  • Überprüfe, ob du den Antrag vor oder nach dem Kauf bzw. der Installation des Balkonkraftwerks stellen musst. 
  • Reiche alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt ein.
  • Beachte die Fristen und Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms.
  • Finde mit dem Sanierungsrechner von Wohnglück.de heraus, welche weiteren Maßnahmen dein Zuhause energieeffizienter machen und wo Sparpotanzial liegt.

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Balkonkraftwerk: Was ist das?

Ein Balkonkraftwerk – auch als Mini-PV-Anlage, Steckersolargerät oder Balkon-Solaranlage bezeichnet – ist eine kleine Photovoltaikanlage, die du direkt an deinen Haushalt anschließen kannst. Ziel ist es, einen Teil deines Strombedarfs selbst zu decken – direkt dort, wo du ihn verbrauchst.

Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einer Anschlussleitung für die Steckdose. Typisch ist eine Leistung von bis zu 800 Watt Einspeiseleistung. Du kannst die Module am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Garagendach montieren.

Der selbst erzeugte Strom fließt zuerst in deine Wohnung. Geräte wie Kühlschrank, WLAN-Router oder Fernseher nutzen ihn automatisch. Nur überschüssiger Strom geht ins öffentliche Netz – meist ohne Vergütung. 

Du willst wissen, wie ein Balkonkraftwerk in dein gesamtes Energiekonzept passt? Mit dem Sanierungsrechner von Wohnglück.de siehst du, welche weiteren Maßnahmen dein Haus noch effizienter machen – und wie viel du damit zusätzlich sparen kannst.

Vorteile und Nachteile von Balkonkraftwerken

Ein Balkonkraftwerk bietet viele Pluspunkte – hat aber auch ein paar Einschränkungen. Die folgende Tabelle zeigt dir übersichtlich, was für und gegen eine Mini-PV-Anlage spricht.

Vor- und Nachteile von Balkonkraftwerken
VorteileNachteile
Sofort Strom sparen: Der selbst erzeugte Strom fließt direkt in dein Hausnetz und senkt ab dem ersten Tag deine Stromkosten.Begrenzte Leistung: Mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung deckst du nur einen Teil deines Bedarfs.
Einfache Installation: Plug-and-Play, meist in 1–2 Stunden ohne Elektriker montiert.Abhängig von Sonne: Ertrag schwankt je nach Wetter, Ausrichtung und Jahreszeit.
Ideal für Mieter: Keine baulichen Eingriffe nötig, beim Umzug einfach mitnehmen.Genehmigung nötig: In Mietwohnungen oder bei Eigentümergemeinschaften in der Regel Zustimmung erforderlich.
Schnelle Amortisation: Häufig nach max. fünf Jahren bezahlt gemacht, danach fast kostenloser Strom.Anschaffungskosten: Einmalig meist 300 bis 1.000 Euro.
Klimaschutz: Spart je nach Anlage bis zu 500 kg CO₂ pro Jahr.Keine Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom wird meist ohne Vergütung ins Netz abgegeben.
Rechtlich vereinfacht: Seit Solarpaket I (2024) deutlich leichter anzumelden und zu betreiben.Qualitätsunterschiede: Billiganlagen können schnell Probleme machen.

Ein Balkonkraftwerk lohnt sich für viele Haushalte – besonders für Mieter und Eigentümer ohne eigenes Dach. Die Technik ist einfach, flexibel und spart schnell Geld. Wichtig ist nur, auf Qualität zu achten und rechtliche Fragen vorab zu klären.

Wenn du tiefer einsteigen willst, findest du alle Details zu Vorteilen, Nachteilen und Kosten im Ratgeber: Balkonkraftwerk: Lohnt sich eine Solaranlage für den Balkon?

Ein Balkonkraftwerk ist für viele Mieter der einfachste Weg, eigenen Solarstrom zu nutzen. Doch gerade in Mietwohnungen stellt sich schnell die Frage: Darf ich das überhaupt? Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist heute deutlich mieterfreundlicher als noch vor ein paar Jahren. Seit 2024 gibt es klare gesetzliche Regeln, die dir den Aufbau eines Balkonkraftwerks erleichtern – auch ohne Eigentümer zu sein.

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Grundsätzlich ja. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften dürfen ein Balkonkraftwerk nicht mehr pauschal verbieten. Allgemeine Verbote im Mietvertrag sind unwirksam. Seit dem sogenannten Solarpaket I im Jahr 2024 wurde das Mietrecht angepasst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554 BGB) ist jetzt geregelt, dass Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation von Steckersolargeräten haben – also auch von Balkonkraftwerken.

Das heißt: Dein Vermieter muss dein Balkonkraftwerk dulden, solange ihm die Maßnahme zumutbar ist. Er darf aber Vorgaben machen, damit das Gebäude geschützt bleibt. Dazu gehören zum Beispiel Regeln zur sicheren Befestigung, zum Brandschutz oder zur Optik der Fassade.

Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?

Auch wenn du ein Recht auf Zustimmung hast, brauchst du vor der Montage trotzdem eine Genehmigung. Du solltest dein Balkonkraftwerk immer vorher schriftlich beim Vermieter beantragen. So hast du einen Nachweis, falls es später zu Streit kommt.

Im Antrag solltest du erklären:

  • wo du die Anlage anbringen willst.
  • wie sie befestigt wird.
  • dass du sie beim Auszug wieder entfernst.

Der Vermieter darf bestimmte Bedingungen stellen, etwa zur Art der Montage oder zur Absicherung gegen Schäden. In manchen Fällen kann er auch eine Sicherheitsleistung verlangen, falls beim Rückbau Schäden entstehen.

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Ein Vermieter darf dein Balkonkraftwerk nur aus triftigem Grund ablehnen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gefahr für die Statik von Balkon oder Gebäude
  • ungeeignete oder unsichere Elektroinstallation
  • fehlender Brandschutz oder Absturzsicherung
  • Denkmalschutz
  • erhebliche Nachteile für andere, etwa starke Verschattung oder Blendung

Die Ablehnung muss immer begründet sein. Ein pauschales Nein ohne Erklärung ist rechtlich nicht zulässig.

Anmeldung: Wer muss das Balkonkraftwerk melden?

Seit 2024 ist die Anmeldung einfacher geworden. Du musst dein Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Es reicht, wenn du es im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einträgst. Das gilt für Anlagen bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt Einspeiseleistung.

Verantwortlich ist immer die Person, die die Anlage installiert – also meist du als Mieter. Die Bundesnetzagentur informiert danach automatisch den Netzbetreiber. Dieser prüft nur noch, ob dein Stromzähler getauscht werden muss.

Ohne Anmeldung kann es teuer werden. Es drohen Bußgelder, Nachzahlungen pro erzeugter Kilowattstunde und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Versicherung: Wie ist dein Balkonkraftwerk abgesichert?

In den meisten Fällen reicht deine Hausratversicherung aus. Sie deckt oft Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitz ab. Du solltest aber unbedingt in deine Police schauen oder nachfragen, ob dein Balkonkraftwerk ausdrücklich mitversichert ist – vor allem bei Außenmontage.

Eine eigene Photovoltaikversicherung brauchst du als Mieter in der Regel nicht, solange dein Balkonkraftwerk als Teil des Hausrats gilt.

Kurz gesagt für dich als Mieter: Du darfst grundsätzlich ein Balkonkraftwerk installieren und hast sogar einen Anspruch auf Zustimmung. Du musst aber vorher eine Genehmigung einholen, die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen und für eine sichere Montage sorgen. Nur wenn echte Risiken oder unzumutbare Nachteile entstehen, darf dein Vermieter ablehnen. Mit guter Vorbereitung stehen die Chancen sehr gut, dass dein Balkonkraftwerk auch in der Mietwohnung erlaubt wird.

Staatliche Balkonkraftwerk-Förderung 

Der Staat unterstützt die Installation von Balkonkraftwerken indirekt durch eine Mehrwertsteuerbefreiung. Bereits seit 2023 musst du beim Kauf einer Stecker-PV-Anlage keine Mehrwertsteuer zahlen.

Zusätzlich ist 2024 das Solarpaket I in Kraft getreten, das die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfacht: Die Mini-PV-Anlagen müssen jetzt nur noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Zudem wurde die maximal zulässige Einspeiseleistung für Balkonkraftwerke von 600 Watt auf 800 Watt erhöht, was deine Energieausbeute steigert.

Plus: Übergangsweise sind ältere, rückwärts drehende Stromzähler, die sogenannten Ferraris-Zähler, geduldet. Trotzdem solltest du bei der Anmeldung des Kraftwerks bei der Bundesnetzagentur direkt einen Stromzähler mit Rücklaufsperre beantragen.

Ein Balkonkraftwerk ist ein guter erster Schritt Richtung Energiewende. Der Sanierungsrechner von Wohnglück.de zeigt dir, wie du darauf aufbauen kannst – von Dämmung bis Heizung – und welches Sparpotenzial in deinem Zuhause steckt.

Balkonkraftwerk-Förderungen nach Bundesland

Auf Ebene der Länder gibt es ein paar wenige Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Wir stellen dir nachfolgend eine aktuelle Auswahl vor, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Wichtig ist darauf zu achten, wann du den Antrag stellen musst. Während du den Zuschuss manchmal noch vor dem Kauf des Geräts einreichen sollst, fordern andere Programme eine Kopie der Rechnung. 

Zuschuss für Balkonkraftwerke in Berlin läuft aus

Für Balkonkraftwerke gibt es in Berlin künftig keinen eigenen Zuschuss mehr. Der Grund: Laut Senat seien bereits über 19.000 Steckersolargeräte gefördert worden und die Anlagen seien inzwischen so günstig, dass der Förderaufwand nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen steht. Außerdem lasse sich der gewünschte Ausbau der Solarenergie mit kleinen Balkonanlagen allein nicht ausreichend vorantreiben.

Stattdessen konzentriert sich Berlin künftig auf größere Photovoltaikprojekte, die deutlich mehr Strom liefern – etwa auf Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie auf großen Dächern von Gewerbe und Industrie. Das Förderprogramm SolarPLUS wird dafür weitergeführt und seit Januar 2026 in zwei Bereiche aufgeteilt: einen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser und einen für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Industrie.

Bereits eingereichte Anträge bleiben gültig: Alle Förderanträge, die bis einschließlich 31. Oktober 2025 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet.

Förderung von Mini-PV-Anlagen in Hamburg

In Hamburg startete im Oktober 2025 das Förderprogramm "Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen". Damit unterstützen die Umweltbehörde (BUKEA) und der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. gemeinsam die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Ziel ist es, auch Menschen mit wenig Einkommen die Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen und gleichzeitig die Stromkosten zu senken. Die Caritas begleitet das Programm mit Beratung, Unterstützung bei der Antragstellung und Hilfe im Kontakt mit Vermieterinnen und Vermietern.

  • Höhe der Förderung: bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten
  • Was wird gefördert: Steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke) mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung (zwei Module)
  • Zeitpunkt der Antragstellung: vor dem Kauf der Anlage
  • Antragberechtigt: Haushalte in Hamburg mit geringem Einkommen, zum Beispiel bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder bei Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags
  • Antrag über: Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

Voraussetzungen:

  • Geeigneter Balkon oder Terrasse, möglichst mit Südausrichtung und Außensteckdose
  • Zustimmung des Vermieters zur Montage
  • TÜV-geprüfte Module nach Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)
  • Maximal zwei Solarmodule mit zusammen höchstens 800 Watt
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Eigenständige Installation durch den Haushalt (mit Beratung und Unterstützung durch die Caritas möglich)

Balkon-Solar-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert Mieter bei der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage mit bis zu 500 Euro. Alle Fördermittel für Eigentümer, die ein Balkonkraftwerk installieren wollen, sind ausgeschöpft. 

  • Höhe der Förderung: maximal 500 Euro
  • Was wird gefördert: Anschaffung und Installation des Balkonkraftwerks
  • Zeitpunkt der Antragstellung: nach dem Kauf und der Installation
  • Antragberechtigt: Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Antrag über: Landesförderinstitut

Voraussetzung:

  • Steckerfertige PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022

Förderung für Balkon-Solaranlagen in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank fördert Balkonkraftwerke pauschal mit 300 Euro. Antragberechtigt sind ausschließlich Mieter. 

  • Höhe der Förderung: maximal 300 Euro
  • Was wird gefördert: Anschaffung und Installation einer Stecker-Solaranlage
  • Zeitpunkt der Antragstellung: nach erfolgreicher Montage
  • Antragberechtigt: Mieter mit Erstwohnsitz in Sachsen
  • Antrag über: Sächsische Aufbaubank

Voraussetzung:

  • Steckerfertige PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 22.06.2023
  • Solarmodule müssen mindestens 300 Watt-Peak (Wp) erzeugen
  • Wechselrichter-Leistung maximal 800 Watt

Informiere dich hier über die Fördermöglichkeiten für große PV-Anlagen.

Zuschüsse für Balkonkraftwerke durch Städte und Landkreise

Auch viele Kommunen fördern den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Nachfolgend findest du eine Liste mit Förderprogrammen der Städte und Gemeinden. Hinweis: Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität. Die Förderlandschaft für Balkonkraftwerke ändert sich laufend.

Unser Tipp: Informiere dich vor dem Kauf deiner Mini-Solaranlage immer direkt bei deiner Stadt oder deinem Landkreis, ob aktuell Zuschüsse für Balkonkraftwerke vergeben werden.

Übersicht über Zuschüsse für Balkonkraftwerke durch Städte und Landkreise
Stadt / RegionFörderung für BalkonkraftwerkeDetails & Förderantrag
Böblingen
  • 50 % der Kosten, max. 200 Euro
  • Mit Bonuspass bis zu 600 Euro
Stadt Böblingen
Bonn
  • Eigentümer: 100 Euro/kWp, max. 30 % der Anschaffungskosten
  • Mieter: 200 Euro/kWp, max. 60 % der Kosten
  • Mit Bonn-Ausweis: bis 90 % Kostenübernahme
Stadt Bonn
Coesfeld
  • Pauschal 100 Euro
  • Mit geringem Einkommen: 90 % Kostenübernahme, max. 540 Euro
  • Neuvergabe ab März 2026
Stadt Coesfeld
Düsseldorf
  • 50 % Kostenübernahme, max. 600 Euro
  • Haushalte mit geringem Einkommen: kostenlose Installation (mit Energieberatung)
Stadt Düsseldorf
Fellbach
  • Pauschal 100 Euro nach Kauf
Stadt Fellbach
Filderstadt
  • Pauschal 150 Euro pro Haushalt
Stadt Filderbach
Freiburg
  • Pauschal 150 Euro je Haushalt
  • Mit Freiburg-Pass: bis 300 Euro
  • Nur für Mieter
Stadt Freiburg
Gelsenkirchen
  • 100 Euro bis 400 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
  • 200 Euro bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
Stadt Gelsenkirchen
Göttingen
  • Pauschal 150 Euro je Haushalt
  • Mit Sozialpass: 200 Euro zusätzlich
Stadt Göttingen
Hamburg
  • Bis zu 90 % Zuschuss
  • Nur für Haushalte mit geringem Einkommen 
Stadt Hamburg
Hiddenhausen
  • Pauschal 100 Euro je Haushalt 
  • Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher: Pauschal 300 Euro je Anlage
Stadt Hiddenhausen
Kassel
  • Pauschal 150 Euro je Haushalt
  • Haushalte mit niedrigem Einkommen: bis 500 Euro
Stadt Kassel
Köln
  • Pauschal 150 Euro je Haushalt (mind. 600 Watt Wechselrichter)
  • Mit Köln-Pass: 200 Euro 
Stadt Köln 
Landau
  • Bis zum 30.04.2026 befristet
  • 200 Euro je Haushalt
  • Bis 200 Euro Invest: 100 % Kostenübernahme
  • Ab 800 Euro Invest: 25 % Kostenübernahme
Stadt Landau
Landkreis Düren
  • Pauschal 100 Euro pro Haushalt (Mind. 300 Watt Wechselrichter)
Kreis Düren
Moosburg
  • Pauschal 100 Euro je Anlage mit Speicher
Stadt Moosburg
München
  • 0,40 Euro pro Wp je Wohneinheit, max. 320 Euro
  • Mit München-Pass: 0,50 Euro pro Wp
Stadt München
Neuburg a. d. Donau
  • Pauschal 70 Euro je Anlage
Stadt Neuburg 
Olsberg
  • Einmalig 200 Euro je Anlage
Stadt Olsberg
Rhein-Erft-Kreis
  • Pauschal 200 Euro je Anlage
Kreis Rhein-Erft
Stuttgart
  • Pauschal 200 Euro
  • Mit Bonuscard+Kultur: 300 Euro
Stadt Stuttgart
Trier
  • Pauschal 200 Euro je Haushalt
  • Förderprogramm endet zum 31. März 2026
Stadt Trier
Ulm
  • 50 % Kostenübernahme, bis zu 100 Euro je Wohneinheit
Stadt Ulm
Walldorf
  • 300 Euro pro Wohneinheit
  • bis max. 50 % der anrechenbaren Kosten
Stadt Walldorf

Förderprogramme beantragen – so geht's

Wenn du dir ein Balkonkraftwerk mit Förderung sichern willst, solltest du ein paar wichtige Schritte beachten. Viele Anträge scheitern nicht am fehlenden Anspruch, sondern an Formfehlern oder falschem Timing. Mit diesen Tipps bist du auf der sicheren Seite.

1. Förderung vor dem Kauf prüfen

In den meisten Städten und Gemeinden gilt: Du musst den Förderantrag stellen, bevor du dein Balkonkraftwerk kaufst oder bestellst.
Kaufst du zu früh, verfällt oft der Anspruch auf den Zuschuss.

Förderprogramme ändern sich häufig. Verlässliche Infos bekommst du in erster Linie bei deiner Stadt oder deinem Landkreis und lokalen Energieagenturen.

2. Richtlinien genau lesen

Jede Förderung hat eigene Bedingungen, zum Beispiel:

  • maximale Leistung (oft 600 oder 800 Watt)
  • förderfähige Kosten
  • technische Vorgaben für Module und Wechselrichter
  • Fristen für Kauf, Installation und Nachweis

Lies die Förderrichtlinie deshalb immer vollständig durch, bevor du deinen Antrag stellst.

3. Zustimmung vom Vermieter einholen

Wohnst du zur Miete, brauchst du in der Regel eine Genehmigung für die Montage. Ohne Zustimmung kann dein Antrag abgelehnt werden oder du riskierst später Ärger beim Rückbau.

4. Anlage korrekt anmelden

Fast immer notwendig:

  • Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Teilweise zusätzliche Info an den Netzbetreiber

Nach der Anmeldung prüft der Netzbetreiber, ob dein Stromzähler getauscht werden muss.

5. Nachweise aufbewahren

Für die Auszahlung brauchst du meist:

  • Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Foto der installierten Anlage
  • Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister

Reiche alles fristgerecht ein, sonst verfällt die Förderung.

Gut zu merken: Erst Förderung checken und Genehmigung einholen, dann Antrag stellen – und erst danach kaufen. So sicherst du dir den Zuschuss ohne Stress.

Fazit: Mit Förderantrag zur Mini-PV-Anlage – lohnt sich das?

Wenn eine PV-Anlage auf dem Dach keine Option ist, du aber trotzdem umweltfreundlichen Strom erzeugen und dabei noch Geld sparen möchtest, kann ein Balkonkraftwerk eine lohnenswerte Anschaffung für dich sein. Sie rentiert sich meist nach weniger als fünf Jahren und bedeutet eine jährliche Ersparnis von teilweise über 300 Euro im Jahr.

Besonders als Mieter hast du einen klaren Vorteil: Balkonkraftwerke sind mobil und flexibel. Ziehst du um, nimmst du dein Kraftwerk einfach mit. So bleibt deine Investition in erneuerbare Energie bestehen, egal wohin es dich verschlägt.

Der Staat unterstützt den Kauf steckerfertiger Solaranlagen durch eine Mehrwertsteuerbefreiung und vereinfachte Regelungen für die Anmeldung und den Betrieb. Zusätzlich gibt es auf Ebene der Länder und Kommunen zahlreiche Förderprogramme, die eine finanzielle Entlastung bedeuten, oft sogar ausschließlich für Mieter: Bis zu 500 Euro Zuschuss kannst du beim Kauf eines Stecker-Solargeräts einstreichen. In manchen Gemeinden bekommen Geringverdiener sogar bis zu 100 Prozent erstattet.

Kurz gesagt, ein Balkonkraftwerk lohnt sich für fast jeden, der einen geeigneten Platz hat und nachhaltiger leben möchte. Es ist eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, grünen Strom zu nutzen und gleichzeitig die Stromkosten zu senken. Wie du dein Zuhause noch optimieren kannst, lässt sich leicht mit dem Wohnglück.de-Sanierungsrechner herausfinden. 

Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk-Förderung

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckerfertige Solaranlage für Balkon, Terrasse oder Garten. Sie besteht aus Solarmodulen und einem Wechselrichter und wird einfach in eine Steckdose gesteckt. Der erzeugte Strom fließt direkt in dein Hausnetz und senkt deine Stromkosten.

Lohnt sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks?

Oft ja. Ein Balkonkraftwerk senkt deine Stromkosten, macht dich unabhängiger vom Strompreis und spart CO₂. Je nach Sonne, Ausrichtung und Strompreis amortisiert sich die Anlage häufig nach ein bis fünf Jahren.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk kostet meist zwischen 300 und 1.000 Euro. Einfache Sets mit einem Modul sind günstiger, größere Sets mit zwei Modulen, Wechselrichter und Halterung teurer. Mit einer Förderung sinken die Kosten oft deutlich.

Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Ja. Du musst dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. In vielen Fällen wird der Netzbetreiber automatisch informiert. Ohne Anmeldung drohen Bußgelder und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Gibt es eine bundesweite Balkonkraftwerk-Förderung von BAFA oder KfW?

Nein. Aktuell gibt es keine spezielle bundesweite Förderung von BAFA oder KfW für Balkonkraftwerke. Zuschüsse kommen vor allem von Städten, Landkreisen oder einzelnen Bundesländern.

Welche Bundesländer fördern Balkonkraftwerke?

Einige Bundesländer wie Hamburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben eigene Programme oder unterstützen kommunale Förderungen. Häufiger kommen die Zuschüsse aber direkt von Städten und Landkreisen. Ob dein Bundesland fördert, erfährst du auf den offiziellen Landesportalen oder hier auf Wohnglück.de.

In welchen Städten, Landkreisen und Gemeinden gibt es eine Förderung?

Viele Städte und Kreise fördern Balkonkraftwerke, zum Beispiel Bonn, Köln, München, Stuttgart oder der Rhein-Erft-Kreis. Auch kleinere Gemeinden zahlen Zuschüsse. Die Programme ändern sich oft – prüfe daher immer die Website deiner Kommune.

Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk?

Die Höhe variiert je nach Programm. Meist liegt sie zwischen 100 und 500 Euro oder bei 30 bis 80 Prozent der Anschaffungskosten. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten oft höhere Zuschüsse.

Wo beantrage ich die Förderung für ein Balkonkraftwerk?

Den Antrag stellst du bei deiner Stadt, Gemeinde, deinem Landkreis oder einem Landesförderprogramm. Zuständig sind meist Umwelt-, Klima- oder Energieämter. Die Infos findest du auf den Websites der Kommunen.

Wie beantrage ich die Förderung für ein Balkonkraftwerk?

Meist online: Antrag ausfüllen, Unterlagen hochladen und auf Bewilligung warten. Oft gilt: erst Antrag stellen, dann kaufen. Nach Installation reichst du Rechnung, Zahlungsnachweis und Anmeldebestätigung ein, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Wann sollte ich die Förderung beantragen?

In vielen Programmen musst du den Antrag vor dem Kauf stellen. Kaufst du vorher, verfällt oft der Anspruch. Einige Programme erlauben auch eine Antragstellung nach dem Kauf – prüfe immer die jeweilige Richtlinie.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Die Bearbeitung dauert meist vier bis zwölf Wochen, je nach Stadt und Auslastung. In stark nachgefragten Programmen kann es auch länger dauern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Typisch sind: Antrag vor dem Kauf, Zustimmung des Vermieters, begrenzte Leistung (oft 600 oder 800 Watt), sichere Installation, Anmeldung im Marktstammdatenregister und bestimmte technische Vorgaben für Module und Wechselrichter.

Muss ich als Mieter oder Eigentümer Besonderes beachten?

Als Mieter brauchst du meist die Zustimmung des Vermieters. Eigentümer müssen oft nachweisen, dass sie selbst im Objekt wohnen. Manche Programme fördern nur Mieter, andere nur Eigentümer oder beide.

Was muss ich bei Förderanträgen beachten?

Reiche alle Unterlagen vollständig ein, halte Fristen ein und beachte die technischen Vorgaben. Fehler beim Timing oder fehlende Nachweise sind die häufigsten Gründe für abgelehnte Anträge.

Kann ich die Förderung auch für eine große PV-Anlage nutzen?

Nein. Förderprogramme für Balkonkraftwerke gelten nur für kleine, steckerfertige Anlagen. Für große Photovoltaikanlagen gibt es separate Programme, zum Beispiel von KfW oder Ländern.

 

Illustration eines Laptops und Smartphones, die in Form eines pinken Briefumschlags Post erhalten

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