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Stimmt es, dass man am Balkon keinen Sichtschutz anbringen darf?

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Antonia Eigel


Besonders in Großstädten zieren Sichtschutze die Balkone von Mehrfamilienhäusern. Denn sie schaffen mehr Privatsphäre und können dazu noch schick aussehen. Doch darf man als Mieter einfach so einen Sichtschutz am Balkon anbringen?

  1. Das sagt das Mietrecht zum Sichtschutz am Balkon
  2. Wenn die Balkonverkleidung Eingriffe in die Bausubstanz erfordert

Wer in der Stadt lebt und die Vorzüge eines Balkons genießen darf, hat vielleicht schon mal darüber nachgedacht einen Sichtschutz am Balkon anzubringen oder bereits schon einen angebracht. Denn der schützt nicht nur vor neugierigen Blicken der Nachbarn und Passanten, mit ihm kann man gleichzeitig auch den Balkon verschönern

Wer Kinder oder Haustiere hat, nutzt die Balkonverkleidung vielleicht sogar, um den Balkon kindersicher oder katzensicher zu machen. Doch der Nachbar schielt schon argwöhnisch herüber, denn eigentlich darf man so einen bunten Sichtschutz doch gar nicht am Balkon anbringen – oder etwa doch?

Grundsätzlich haben Mieter das Recht, einen Sichtschutz auf ihrem Balkon zu installieren, um ihre Privatsphäre oder sich vor extremer Sonneneinstrahlung zu schützen. Wenn ihr die Balkonverkleidung jedoch dauerhaft am Balkongeländer anbringen wollt, gibt es möglicherweise einige Regeln seitens Vermieter oder Eigentümer, an die ihr euch halten solltet.

Das sagt das Mietrecht zum Sichtschutz am Balkon

Generell erlaubt ist ein "unauffälliger" Sichtschutz, wie zum Beispiel durch Pflanzen auf dem Balkon oder mit einem Rankgitter. Aber auch Planen könnt ihr am Geländer befestigen, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Sichtschutz am Balkon darf nicht höher als das Balkongeländer selbst sein.
  • Er sollte sich farblich nicht zu stark von der Hausfassade abheben. Viele Vermieter legen Wert auf eine einheitliche Fassadengestaltung, das gilt es zu berücksichtigen.

Seid ihr euch unsicher, ob eure Balkonverkleidung angemessen ist, fragt einmal beim Vermieter nach. Vorsicht gilt übrigens auch bei Balkonkästen, die ihr nach außen hängen wollt. 

Viele Vermieter verankern im Mietvertrag eine Klausel, die das Anbringen untersagt. Ob das überhaupt erlaubt ist, erfahrt ihr in "Balkonkästen bepflanzen: Diese 7 Fehler solltet ihr vermeiden".

Sichtschutz Balkon
Gegen eine Balkonverkleidung aus natürlichen Materialien und gedeckten Farben ist in der Regel nichts einzuwenden.

Wenn die Balkonverkleidung Eingriffe in die Bausubstanz erfordert

Markisen oder seitliche Balkonfächer müssen meistens fest in der Hauswand oder an der Unterseite des darüber liegenden Balkons befestigt werden. Dazu müsst ihr meistens Löcher in die Fassade bohren. 

Gleiches gilt übrigens, wenn ihr eine Hängematte auf dem Balkon aufhängen wollt. Aber darf man einfach so in die Fassade bohren? Die Frage haben sich schon viele Mieter gestellt und ganz klar ist die Sache nicht.

Mietervereine kommen jedoch zu einem relativ einstimmigen Ergebnis: Bauliche Veränderungen sind immer seitens des Vermieters genehmigungspflichtig. Beschädigt ihr als Mieter bei der Montage eines Sichtschutzes die Fassade, könnt ihr sogar schadensersatzpflichtig gemacht werden, so Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland im Interview mit der Berliner Morgenpost.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei der ihr die Montage einer Markise trotzdem genehmigt bekommen könnt. Ist euer Balkon einer extremen Sonnenstrahlung ausgesetzt und ist der Balkon zu klein für einen einfachen Sonnenschirm, dann habt ihr als Mieter den Anspruch auf eine Markise. Das geht aus einem Urteil des Münchner Amtsgericht (Az.: 411 C 4836/13) hervor.

Möchtet ihr vielleicht in eurem Garten einen Sichtschutz zum Nachbargrundstück errichten, solltet ihr euch genau darüber informieren, was erlaubt ist und was nicht.

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