Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen will, muss einmalig Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und ist unterscheidet sich je nach Standort. Daher muss ein Immobilienkäufer beim gleichen Kaufpreis in Sachsen-Anhalt mehr Grunderwerbsteuern zahlen als zum Beispiel in Bayern.

Wir zeigen dir, wie hoch die aktuellen Grunderwerbsteuersätze 2024 sind und beantworten die wichtigsten Fragen, zum Beispiel zur Abgabefrist und wie du die Grunderwerbsteuer absetzen kannst. 

Unsere Empfehlung: Wenn es um deine Baufinanzierung geht, solltest du Kaufnebenkosten, wie die Grunderwerbsteuer, unbedingt mit einkalkulieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und dem Steuersatz des Bundeslandes, in dem du Eigentum erwirbst.
  • Mit 3,5 Prozent hat Bayern derzeit den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz.
  • Um den Kontakt zum zuständigen Finanzamt kümmert sich dein Notar nach der Beurkundung.
  • Die Grunderwerbsteuer bitte nicht mit der Grundsteuer verwechseln. Die Grunderwerbsteuer wird einmalig entrichtet, die Grundsteuer fällt jedes Jahr an.
  • Rufe nach einer Abschaffung der Grunderwerbsteuer scheitern an den Interessen der Bundesländer, die die Steuer erheben.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn du eine inländische Immobilie, ein Grundstück oder einen Anteil an einem Grundstück erwirbst. Das zuständige Finanzamt verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid, nachdem dein Notar den Kauf beurkundet und die Behörde informiert hat.

Die Entstehung der Steuer ist dabei allein vom Abschluss des Vertrages abhängig, nicht davon, ob der Kaufpreis schon gezahlt worden ist. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt kann auch eine längere Zahlungsfrist setzen.

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer: Was sind die Unterschiede?

Bitte verwechsele die Grunderwerbsteuer nicht mit der Grundsteuer. Während du die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Kauf einer Immobilie zahlst, wird die Grundsteuer jährlich auf den Besitz von Immobilien und Grundstücken fällig. 2023 sorgte eine bundesweite Grundsteuerreform für viel Unmut und Papierkram bei der Grundsteuerberechnung in deutschen Haushalten und Betrieben.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2024?

Gut zu wissen: Lest hier, was alles an Kaufnebenkosten anfällt, wenn ihr eine Immobilie erwerbt.

Die Grunderwerbsteuer weist in Deutschland große Unterschiede auf. Die zu zahlende Steuer beim Immobilienkauf ist nicht gerade gering.
BundeslandGrunderwerbsteuersatz 2023Steuersatz bei Anschaffungskosten von 300.000 Euro
Baden-Württemberg5,0%15.000 Euro
Bayern3,5%10.500 Euro
Berlin6,0%18.000 Euro
Brandenburg6,5%19.500 Euro
Bremen5,0%15.000 Euro
Hamburg5,5%16.500 Euro
Hessen6,0%18.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern6,0%18.000 Euro
Niedersachsen5,0%15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen6,5%19.500 Euro
Rheinland-Pfalz5,0%15.000 Euro
Saarland6,5%19.500 Euro
Sachsen5,5%16.500 Euro
Sachsen-Anhalt5,0%15.000 Euro
Schleswig-Holstein6,5%19.500 Euro
Thüringen5,0%19.500 Euro

Im Vergleich zu 2023 hat sich der Grunderwerbsteuersatz 2024 nur in Thüringen verändert. Zum 1. Januar 2024 wurde er von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt. Alle anderen Bundesländer blieben bei den Vorjahressätzen. Am günstigsten kommen Immobilienkäufer in Bayern davon. Während sie weiterhin nur 3,5 Prozent an das Finanzamt überweisen müssen, zahlen Käufer in Brandenburg oder in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent.

Beispiel: Bei Anschaffungskosten von 400.000 liegt die Grunderwerbsteuer

  • in Bayern (3,5 Prozent) bei 14.000 Euro,
  • in Bremen (5,0 Prozent) bei 20.000 Euro,
  • in Sachen (5,5 Prozent) bei 22.000 Euro,
  • in Hessen (6,0 Prozent) bei 24.000 Euro,
  • und im Saarland (6,5 Prozent) bei 26.000 Euro.

Die Länder können die Einnahmen aus der Steuer an die Kommunen weiterreichen. Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer 5,3 Milliarden Euro. Bis 2021 stiegen sie jährlich auf 18,3 Milliarden Euro an. Der Rückgang bei den Immobilienkäufen hat auch zu geringeren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer geführt. 2022 lagen sie bei 17,1 Milliarden Euro. 2023 zeichnet sich ein dramatischer Rückgang ab. Im 1. Halbjahr 2023 waren die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, laut Statistischem Bundesamt um 33,5 Prozent geringer als im 1. Halbjahr 2022.

Steuer auf Grunderwerb abschaffen – ist das realistisch?

Diesen Vorschlag hört man immer wieder: Man sollte für Ersterwerber und/oder Selbstnutzer die Grunderwerbsteuer abschaffen. Laut einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln  müssen die Deutschen beim Immobilienkauf allein für die Grunderwerbsteuer im Schnitt vier Jahre lang sparen.

Im Mai 2023 hat sich Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) klar positioniert: "Wenn es nach mir geht, sollte die Grunderwerbsteuer für selbst genutzten Wohnraum in den Ländern auf null gesenkt werden."

Die Bundesregierung tut sich leicht mit einer solchen Forderung. Für die Bundesländer ist die Grunderwerbsteuer aber besonders wichtig. 2022 kassierten die Bundesländer über 17 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer. Auf diese Einnahmen wollen sie nicht verzichten. Potenzielle Immobilienkäufer sollten folglich lieber nicht darauf setzen, dass ihnen die Grunderwerbsteuer in naher Zukunft erspart bleibt.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Laut Paragraf 13, 2 GrEStG sind zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber gemeinsame Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird dann festgelegt, wer die Steuern zu entrichten hat. In der Regel ist das der Käufer.

Der Notar schickt den Kaufvertrag anschließend ans zuständige Finanzamt. Das wiederum stellt dann den Grunderwerbsteuerbescheid für die im Vertrag festgeschriebene Partei aus. Sobald die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Erfahre worauf du beim Immobiliebkauf unbedingt achten solltest mit unserer praktischen Hauskauf-Checkliste.

Grunderwerbsteuer berechnen

Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie. Kaufst du ein Haus mit Grundstück, zählt der Gesamtpreis als Grundlage. Handelt es sich um ein noch unbebautes Grundstück, dann ist für die Höhe der Steuer nur der Kaufpreis des Grundstückes ausschlaggebend.

Achtung: Das gilt das nur dann, wenn die Verträge mit dem Bauunternehmen und dem Grundstücksverkäufer rechtlich voneinander getrennt sind. Sind sie es nicht, dann besteuert der Staat auch die Baukosten einer Immobilie.

Die Verkäufe von Grundstücken sind von der Umsatzsteuer befreit, so wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Beispiel: Grunderwerbsteuer nach Anschaffungskosten

Kaufst du ein unbebautes Grundstück für 250.000 Euro in Baden-Württemberg, so fällt eine Grunderwerbsteuer von 12.500 Euro an. Für ein gebrauchtes Haus mit einem Kaufpreis von 600.000 Euro fallen 30.000 Euro an. Für gleichwertige Objekte in Schleswig-Holstein musst du 16.250 Euro beziehungsweise 39.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.

Wann wird keine Grunderwerbsteuer fällig?

Die Freigrenze für die Grunderwerbsteuer liegt bei 2.500 Euro. Für Grundstücke, die nicht mehr wert sind, musst du keine Steuern zahlen. Achtung: es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das heißt, bei einem Kaufpreis für 2.501 Euro muss auf den gesamten Betrag die Steuer entrichtet werden.

Befreit von der Grunderwerbsteuer ist auch der Verkauf an Verwandte ersten Grades. Verkaufen also Eltern ihren Kindern (auch Stief- oder Adoptivkindern) eine Immobilie, müssen diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Als Verwandte ersten Grades gelten außerdem Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Großeltern und Enkel. Auch deren jeweilige Ehe- oder Lebenspartner gehören dazu.

Nicht dazu zählen hingegen Geschwister. Erwirbt also ein Geschwister ein Grundstück von einem anderen Geschwister, muss Grunderwerbsteuer entrichtet werden.

Auch wenn der Verkauf im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung mit einem früheren Ehe- oder Lebenspartner stattfindet, muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Gibt es Grunderwerbsteuer bei Schenkung oder Erbschaft?

Wer ein Grundstück erwirbt, weil er es geschenkt oder vererbt bekommt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Trotzdem können Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen. Im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes werden nur diese Steuern erhoben, damit eine doppelte Besteuerung vermieden werden kann.

Auch wenn keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfällt, zum Beispiel wegen der persönlichen Freibeträge, wird im Fall einer Erbschaft oder Schenkung dennoch keine Grunderwerbsteuer fällig.

Grunderwerbsteuer bei geschäftlichen Immobilienkäufen

Unternehmen können die Grunderwerbsteuer mit sogenannten "Share Deals" umgehen. Die Unternehmen kaufen dabei nicht die Immobilie, sondern Anteile an dem Unternehmen, welches die Immobilie besitzt.

Seit dem 1. Juli 2021 – im Zuge der Grunderwerbsteuerreform – dürfen nur noch 90 Prozent der Anteile gekauft werden, um grunderwerbsteuerbefreit zu sein. Bis dahin waren es noch 94,9 Prozent. Nach einer zehnjährigen Frist (bis 2021 fünf Jahre) kann die Beteiligung auf 100 Prozent erhöht werden.

Zudem werden Anteilsübertragungen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften von der Grunderwerbsteuer verschont, wenn die Transaktionen über eine anerkannte Börse laufen.

Kann ich die Grunderwerbsteuer absetzen?

Wenn du eine Immobilie kaufst, die du privat nutzen willst, kannst du weder den Erwerb noch weitere Anschaffungskosten oder Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Anders sieht der Fall aus, wenn du die Immobilie vermieten oder betrieblich nutzen willst. Dann ist es möglich, Grunderwerbsteuer, Kaufpreis, Notarkosten und Grundbuchgebühren über die Jahre als Werbungskosten abzuschreiben.

Auch wenn du selbst in der erworbenen Immobilie wohnst und den Rest vermieten willst, kannst du die Steuer anteilig absetzen. Dasselbe gilt, wenn du einen Teil als Büro nutzt. Für angestellte Arbeitnehmer gibt es hier gewisse Voraussetzungen, zum Beispiel, dass am Arbeitsplatz kein Büro zur Verfügung stehen darf. Selbstständige können den Raum ohne Einschränkung absetzen.

Tipp: Du kannst beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung auch einen Teil der Grunderwerbsteuer sparen, indem du bestimmte Gegenstände separat kaufst. Zum Beispiel eine Einbauküche, Möbel, Markisen oder eine Sauna. Diese Objekte gehören nicht zum Grund, also fällt hier auch keine Grunderwerbsteuer an. Achte darauf, dass du für diese Gegenstände einen separaten Kaufvertrag abschließt.

Grunderwerbsteuer bei Erbpacht

Wer ein Erbpachtgrundstück pachtet, muss ebenfalls Grunderwerbsteuer bezahlen – auch wenn hier kein Grundstück gekauft wird. Der Grund: Meistens laufen Erbpachtverträge über mehrere Jahrzehnte. Und so hat der Pächter umfassende Entscheidungsrechte am Grundstück, die denen eines Käufers kaum nachstehen.

Allerdings ist die Berechnung der Höhe der Steuer bei Erbpachtgrundstücken etwas komplizierter. Der zu zahlende Betrag fällt dabei deutlich geringer aus. Der Steuerbetrag ergibt sich aus mehreren Faktoren: dem Steuersatz des Bundeslandes, dem Vervielfältiger aus dem Bewertungsgesetz und dem Erbbauzins.

Es gilt die Formel:

  • Monatlicher Erbbauzins x 12 = Jahreswert
  • Jahreswert x Vervielfältiger = Bemessungsgrundlage
  • Bemessungsgrundlage x Grunderwerbsteuersatz = Grunderwerbsteuer

Oft können Pächter Erbpachtgrundstücke nach einer gewissen Zeit kaufen. Auch für diesen Fall gibt es eine gesonderte Berechnung. Dabei wird der Jahreswert der Erbpachtzinsen mit dem Vervielfältiger multipliziert, der für die noch verbleibenden Jahre des Erbpachtvertrages steht.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Vertrag läuft über 50 Jahre. Nach zehn Jahren kann der Pächter das Grundstück kaufen. Dann wird der Jahreswert mit dem Vervielfältiger für 40 multipliziert. Dieser Betrag wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird dann der Steuersatz des Bundeslandes angewendet. Daraus ergibt sich die fällige Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer in den Bundesländern

Für die Länder ist die Steuer die wichtigste Einnahmequelle, weshalb sie immer wieder an der Steuerschraube drehen.

Wir geben dir im Folgenden einen Überblick über alle Bundesländer und nennen die Bürgerservice-Seiten, wenn du mehr erfahren willst.

In Baden-Württemberg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand 2011 statt, von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent. 

Weitere Informationen und zuständige Stellen findest du auf der Service-Website des Landes Baden-Württemberg.

In Bayern

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 3,5 Prozent.
  • In Bayern wurde der Grunderwerbsteuersatz nicht erhöht, seit die Steuerkompetenz vom Bund an die Länder übergegangen ist. 

Weitere Informationen findest du auf der Website des Finanzamts Bayern.

In Berlin

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2007 wurde die Steuer in Berlin erstmals auf 4,5 Prozent angehoben, zum April 2012 auf 5,0 Prozent. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Steuersatz in Berlin 6,0 Prozent. 

Weitere Informationen gibt es auf der Service-Website des Landes Berlin.

In Brandenburg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Juli 2015 statt, von 5,0 Prozent auf 6,5 Prozent. Bereits zum 1. Januar 2011 hatte Brandenburg den Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Mehr Informationen und Zuständigkeiten findest du auf der Website des Finanzamts Brandenburg.

In Bremen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 statt, von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent. 
    Zum 1. Januar 2011 erhöhte Bremen den Steuersatz erstmalig von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent.

Auf der Website des Finanzamts Bremen findest du weitere Informationen.

In Hamburg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2009 erhöhte Hamburg den Steuersatz von 3,5 auf 4,5 Prozent, zum 1. Januar 2023 von 4,5 auf 5,5 Prozent. 

Die Idee, Familien von der Grunderwerbsteuer zu entlasten, wurde leider nicht weiterverfolgt.

Weitere Informationen und Zuständigkeiten findest du bei der Hamburger Finanzbehörde.

In Hessen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. August 2014 statt. Der Satz wurde von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent erhöht. Schon zum 1. Januar 2013 hatte Hessen den Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent angehoben.

Im Landtagswahlkampf 2023 kündigte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) an, die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Immobilienkauf nicht mehr erheben zu wollen. Bis zur Umsetzung will die hessische CDU für eine Übergangszeit ein "Hessengeld" einzuführen: einen Zuschuss von 10.000 Euro pro Käufer plus 5.000 Euro für jedes Kind.

Ansprechpartner findest du beim hessischen Verwaltungsportal.

In Mecklenburg-Vorpommern

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Zuletzt wurde der Steuersatz zum 1. Juli 2019 von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent angehoben. Zuvor erhöhte Mecklenburg-Vorpommern den Satz zum 1. Juli 2012 von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent.

Die Landtags-FDP fordert eine Senkung auf zunächst 5 Prozent und perspektivisch auf 3,5 Prozent.

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern.

In Niedersachsen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent statt. 
    Zum 1. Januar 2011 wurde der Steuersatz bereits von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht.

Antworten auf weitere Fragen findest du beim Land Niedersachsen.

In Nordrhein-Westfalen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Zum ersten Januar 2015 wurde dort der Steuersatz von 5,0 Prozent auf 6,5 Prozent erhöht. Bereits zum 1. Oktober 2011 wurde er von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Das Land möchte aber schon seit einigen Jahren einen Freibetrag für die Steuer durchsetzen. Der müsste jedoch für alle Bundesländer gelten.

Neuigkeiten zur Grunderwerbsteuer in NRW findest du hier.

In Rheinland-Pfalz

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Der Steuersatz wurde bisher einmal erhöht. Seit dem 1. März 2012 werden statt 3,5 Prozent nun 5,0 Prozent fällig.

Weitere Informationen und Ansprechpartner gibt es auf der Website des Landes.

Im Saarland

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Das Saarland hat den Steuersatz bisher viermal erhöht – so häufig wie kein anderes Bundesland. Der aktuelle Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2015. Zuvor betrug er seit dem 1. Januar 2013 5,5 Prozent. Erhöhungen gab es auch zum 1. Januar 2012 auf 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 4,0 Prozent.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen und der Wissenschaft Saarland.

In Sachsen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2023 hat Sachsen die Grunderwerbsteuer erstmalig angehoben, von 3,5 auf 5,5 Prozent. 

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen findest du hier.

In Sachsen-Anhalt

  • liegt die Steuer auf Grunderwerb aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 statt. Der Steuersatz wurde von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht. Zuvor war er zum 1. Januar 2012 von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent angehoben worden.

Nähere Informationen findest du auf der Website des Landes Sachsen-Anhalt.

In Schleswig-Holstein

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Dieser Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2014. Zuvor wurde er zum 1. Januar 2012 von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Zuständigkeiten findest du auf der Website des Landes.

In Thüringen

  • liegt der Grunderwerbsteuersatz aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Zuletzt wurde der Steuersatz zum 1. Januar 2024 von 6,5 Prozent auf 5,0 Prozent gesenkt. Zuvor gab es zum 1. Januar 2017 eine Erhöhung von 5,0 auf 6,5 Prozent. Thüringen ist damit das einzige Bundesland, das seinen Grunderwerbsteuersatz zum Beginn des Jahres 2024 verändert hat.

Näheres zu Zuständigkeiten für dein Grundstück findest du auf der Bürger-Website des Landes Thüringen.

Grunderwerbsteuer: Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland und der Kommune, in der du eine Immobilie oder ein Grundstück kaufst. In einigen Ländern gibt es zentrale Grunderwerbsteuerstellen, die häufig in größeren Städten angesiedelt sind. In der Regel musst du das zuständige Finanzamt aber nicht selbst ermitteln, da der den Kaufvertrag beurkundende Notar das Finanzamt informiert. 

Bayern ist seit 2006 (seitdem dürfen die Länder den Satz selbst festlegen) als einziges Bundesland bei einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent geblieben. Dieser ist in Deutschland derzeit der niedrigste.

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig.

Derzeit mehren sich zwar eher die Rufe nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer, um den Wohnungsbau anzukurbeln und Eigentum wieder interessanter zu machen, aber wie sich die 16 Bundesländer in Sachen Grunderwerbsteuer in den kommenden Jahren entscheiden, ist ein Blick in die politische Glaskugel.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

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