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Grunderwerbsteuer 2023: Was tut sich?


Die Grunderwerbsteuer nervt viele Immobilienkäufer. Für die Bundesländer ist sie hingegen eine wichtige Einnahmequelle. Seit 2006 darf jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz bestimmen. Wir liefern eine Übersicht zum Stand 2023 und beantworten alle Fragen.

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss einmalig Grunderwerbsteuer zahlen. Und zwar unterschiedlich viel – je nachdem, in welchem Bundesland sich das Objekt befindet. 

Wir zeigen euch, wie hoch die aktuellen Grunderwerbsteuersätze 2023 sind und beantworten die wichtigsten Fragen, zum Beispiel zur Abgabefrist und wie ihr die Grunderwerbsteuer absetzen könnt. 

Unsere Empfehlung: Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer müsst ihr mit einkalkulieren, wenn es um euren Immobilienkredit geht.

Achtung: Die Grunderwerbsteuer ist nicht mit der Grundsteuer zu verwechseln, welche jährlich auf Immobilien und Grundstücke fällig ist.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2023?

Grundlage der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Sie ist eine Ländersteuer, das heißt, dass sie von den einzelnen Bundesländern erhoben wird und dass sich der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. 

Folgende Tabelle zeigt die Grunderwerbsteuersätze 2023 in den Bundesländern. Außerdem zeigen wir beispielhaft wie hoch die Grunderwerbsteuer bei Anschaffungskosten von 300.000 Euro jeweils ausfällt. 

Gut zu wissen: Lest hier, was alles an Kaufnebenkosten anfällt, wenn ihr eine Immobilie erwerbt.

Die Grunderwerbsteuer weist in Deutschland große Unterschiede auf. Die zu zahlende Steuer beim Immobilienkauf ist nicht gerade gering.
BundeslandGrunderwerbsteuersatz 2023Steuersatz bei Anschaffungskosten von 300.000 Euro
Baden-Württemberg5,0%15.000 Euro
Bayern3,5%10.500 Euro
Berlin6,0%18.000 Euro
Brandenburg6,5%19.500 Euro
Bremen5,0%15.000 Euro
Hamburg5,5%16.500 Euro
Hessen6,0%18.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern6,0%18.000 Euro
Niedersachsen5,0%15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen6,5%19.500 Euro
Rheinland-Pfalz5,0%15.000 Euro
Saarland6,5%19.500 Euro
Sachsen5,5%16.500 Euro
Sachsen-Anhalt5,0%15.000 Euro
Schleswig-Holstein6,5%19.500 Euro
Thüringen6,5%19.500 Euro

Zum 1. Januar 2023 wurde die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Hamburg und Sachsen angehoben. In Hamburg von 4,5 auf 5,5 Prozent und in Sachsen von 3,5 auf 5,5 Prozent. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bundesländern findet ihr weiter unten.

Der Satz lag vor 2006 bundesweit bei 3,5 Prozent. Seitdem dürfen die Länder ihn selbst festlegen. Davor lag die Steuerkompetenz beim Bund. Mittlerweile weist der Grunderwerbsteuersatz große Unterschiede auf. Der Steuersatz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern. In den übrigen Bundesländern reicht er von 5,0 Prozent bis zu 6,5 Prozent.

Die Länder können die Einnahmen aus der Steuer an die Kommunen weiterreichen. Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer noch 5,3 Milliarden Euro. Bis 2021 stiegen sie jährlich auf 18,3 Milliarden Euro an. Der Rückgang bei den Immobilienkäufen hat auch geringeren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer geführt. 2022 lagen sie bei 17,1 Milliarden Euro.

Grunderwerbsteuer abschaffen - was tut sich?

Diesen Vorschlag hört man immer wieder: Man sollte für Ersterwerber und/oder Selbstnutzer die Grunderwerbsteuer abschaffen. 

Zuletzt hat sich Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) im Mai 2023 klar positioniert: "Wenn es nach mir geht, sollte die Grunderwerbsteuer für selbst genutzten Wohnraum in den Ländern auf null gesenkt werden."

Die Bundesregierung tut sich freilich leicht mit einer solchen Forderung. Denn die Zeche zahlen ja andere, nämlich die Länder. 2022 kassierten die Bundesländer über 17 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer. Sie sehen gar nicht ein, weshalb sie auf einen Großteil dieser Einnahmen verzichten sollten.

Zumindest ist die schon seit Jahren geführte Debatte mit dem Vorstoß wieder etwas in Fahrt gekommen. Potenzielle Hausbauer sollten lieber nicht darauf setzen, dass ihnen die Grunderwerbsteuer in naher Zukunft erspart bleibt.

Der Nachfolger des Baukindergelds mit dem offiziellen Namen Wohneigentum für Familien (WEF) ist ein schwacher Trost für Bauwillige.

Aktuelle News und Entwicklungen bei der Grunderwerbsteuer

Die Wohneigentumsquote in Deutschland ist im internationalen Vergleich eher schwach. Dass die Grunderwerbsteuer ein Grund dafür ist, ist allgemein bekannt. Deshalb gibt es Bestrebungen, die Steuer zu reformieren oder Freibeträge einzuführen.

Wir geben euch im Folgenden einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, Studien und Nachrichten.

Der Finanzchef des Saarlandes, Jakob von Weizsäcker, äußerte den Wunsch nach substanziellen Ideen zur Stärkung des Wohnungsmarktes als lediglich die Reduzierung von Landessteuern. Er argumentierte, wohlhabende Regionen sollten nicht durch reduzierte Grunderwerbsteuern einen Vorsprung erlangen. Ähnliche Bedenken über potenzielle Einnahmeverluste bei einer Senkung der Grunderwerbsteuer hegt auch Bremen. Ein Vertreter des Finanzsenats betonte, dass dies den finanziellen Spielraum des Landes beeinträchtigen würde. Die nationale Regierung hat kürzlich Schritte zur Unterstützung des Wohnungsmarktes vorgestellt, einschließlich eines Vorschlags zur flexiblen Anpassung der Grunderwerbsteuer. 

In Thüringen wird die rot-rot-grüne Regierung gegen die mit Unterstützung der AfD durchgeführte Reduzierung der Grunderwerbssteuer vor dem Verfassungsgerichtshof vorgehen. Laut der Staatskanzlei bestehen rechtliche Zweifel hinsichtlich der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundeslandes.

Christian Linder würde die Grunderwerbsteuer für selbst genutzten Wohnraum am liebsten "auf null" setzen, seine Parteifreunde in Mecklenburg-Vorpommern haben zumindest eine Senkung gefordert. Die FDP, im MV-Landtag in der Opposition, hat einen Antrag vorgelegt, die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern von jetzt 6 auf zunächst 5 Prozent und perspektivisch auf 3,5 Prozent zu senken.

Die Grunderwerbsteuer war 2019 von fünf auf sechs Prozent erhöht worden.

Bei der Klausurtagung am 14. und 15. Juni 2022 im Land Sachsen wurde beschlossen, die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2023 erstmalig anzuheben. Sie liegt derzeit bei 3,5 Prozent. Neben Bayern hat das Land damit den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz bundesweit. Ab 2023 soll dieser auf 5,5 Prozent angehoben werden und erhöht sich somit um 57 Prozent.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Nebenkosten beim Kauf einer eigenen Immobilie senken. Der FDP-Politiker hat erste Eckpunkte einer Reform der Grunderwerbsteuer im Kreis von Finanzpolitikern der Koalition vorgestellt. Demnach sollen die Bundesländer künftig mehr Gestaltungsspielraum für die Grunderwerbsteuer erhalten.

Das genaue Modell ist noch nicht klar. Der Bundesfinanzminister favorisiert aber die Möglichkeit eines ermäßigten Steuersatzes, den die einzelnen Bundesländer dann festlegen und bis auf null absenken können. Für bestimmte Käufergruppen könnte die Grunderwerbsteuer damit komplett entfallen. Möglich wäre auch ein Freibetrag, mit dem eine Kaufsumme vollständig oder zumindest zum Teil steuerfrei bleiben könnte. Denkbar sind Vergünstigungen für den privaten Erwerb der ersten Immobilie oder für Familien. Auch für soziale und genossenschaftliche Vorhaben könnte künftig weniger Grundsteuer fällig werden.

In Hamburg soll die Grunderwerbsteuer ab Januar 2023 von derzeit 4,5 auf 5,5 Prozent steigen. Mit der Anpassung reagiert der rot-grüne Senat auf die Corona-bedingt angespannte Haushaltslage. Zugleich seien aber deutliche Ermäßigungen geplant, beispielsweise für junge Familien, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie erwerben wollten. Junge Familien heißt dabei: bis 45 Jahre alt und mindestens ein Kind. Für sie ist eine Ermäßigung der Grundsteuer 
auf 3,5 Prozent geplant.

Voraussetzung ist aber, dass die Regierung in Berlin wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die Voraussetzungen für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder ermöglicht. Gleiches gilt für die Grunderwerbsteuer bei Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken, die ebenfalls gesenkt werden soll. Die Bürgerschaft muss den Plänen noch zustimmen.

Ab dem 1. Januar 2022 sollen Immobilienkäufer beim Ersterwerb einen Teil der anfallenden Grunderwerbsteuer zurückerhalten. Junge Familien, Paare und Einzelpersonen, die 2022 zum ersten Mal ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, sollen eine gestaffelte Förderung der NRW.Bank erhalten. Insgesamt soll für diese Zielgruppe so eine indirekte Senkung der Grunderwerbsteuer von über 1,5 Prozentpunkten erreicht werden. Allerdings ist das Vorhaben auf das Jahr 2022 beschränkt. Danach will das Bundesland einen Freibetrag einführen, sofern die Bundesregierung bis dahin die gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht hat.

Bei den Parteien der neuen Bundesregierung finden sich sowohl im Wahlprogramm der Grünen als auch bei der FDP Bestrebungen, die Grunderwerbsteuer zu reformieren. Die Grünen wollen variable Grunderwerbsteuersätze einführen. Dies solle eine potenzielle Erhöhung für Wohnungsunternehmen und Senkung der Steuer für Selbstnutzer beinhalten.

Die FDP fordert in ihrem Wahlprogramm einen grundsätzlichen Freibetrag von 500.000 Euro pro Person, unabhängig von der Selbstnutzung oder einem Ersterwerb.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht, dass die Bundesländer mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten sollen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Als eine Möglichkeit nennt der Koalitionsvertrag die Einführung eines Freibetrages. Zur Gegenfinanzierung will die Ampel die Möglichkeit für Konzerne, mittels sogenannter Share Deals Grunderwerbsteuer zu sparen, beenden.

Beim Immobilienkauf müssen die Deutschen allein für die Grunderwerbsteuer im Schnitt vier Jahre lang sparen. Diejenigen, die in Berlin leben, sind dabei am schlechtesten dran – hier sind es bis zu elf Jahre. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Im Durchschnitt der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte müssten Paare für den Kauf eines Einfamilienhauses 5,5 Monatseinkommen zur Seite legen, um die Steuer aufzubringen. Für Singles sind es im Fall einer Eigentumswohnung 4,6 Monatseinkommen. Bei einer durchschnittlichen Sparrate von 10,8 Prozent des Nettoeinkommens (so hoch lag die Sparrate laut Statistischem Bundesamt mit Stand 2019) entspräche das eben vier Jahren und drei Monaten Spardauer für Paare und drei Jahren und neun Monaten für Singles.

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung beschäftigt sich mit der Frage, wie andere Länder ihren Bürgern effektiver zu Wohneigentum verhelfen. Ein Punkt, der dabei immer wieder genannt wird, ist die Grunderwerbsteuer. So sind in Großbritannien, Belgien oder Frankreich die Sätze zwar insgesamt etwas höher. Dafür gibt es aber eine wesentlich stärkere Differenzierung.

Gerade Haushalte in Großbritannien, die kleine und günstige Wohnungen kaufen, werden besonders stark entlastet. Möglich wird das, weil auf der Insel ein Freibetrag sowie ein Stufentarif gelten. Die Studie führt deshalb das britische Modell als eines von mehreren möglichen Reformvorschlägen für die deutsche Grunderwerbsteuer an.

2020 haben die Länder mit der Grunderwerbsteuer so viel Geld wie noch nie ein-
genommen: 16,06 Milliarden Euro waren es insgesamt. Das war ein Zuwachs 
von 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Eine Studie des Ifo-Instituts in München zeigt, dass die Grunderwerbsteuer vor allem zu Lasten der Immobilien-Verkäufer geht. Die Grunderwerbsteuer führe nämlich nicht dazu, dass Immobilienpreise steigen. Im Gegenteil, sie sinken, heißt es in der Studie. Zwar müssten die Käufer die Kosten für die Steuer berappen. Sie würden jedoch gleichzeitig auch von den geringeren Preisen profitieren. Die Steuer verringere die Zahlungsbereitschaft der Käufer, heißt es weiter.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Laut Paragraph 13, Nummer 2 GrEStG sind zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber gemeinsame Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird dann festgelegt, wer die Steuern zu entrichten hat. In der Regel ist das der Käufer.

Der Notar schickt den Kaufvertrag anschließend ans zuständige Finanzamt. Das wiederum stellt dann den Grunderwerbsteuerbescheid für die im Vertrag festgeschriebene Partei aus. Sobald die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Ab wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn ihr ein Grundstück oder einen Anteil an einem Grundstück erwerbt. Die Steuer wird immer dann fällig, wenn ihr eine inländische Immobilie erwerbt, sie also kauft und sich der Rechtsträger ändert. In der Regel ist der Vorgang, bei dem Grunderwerbsteuer fällig wird, der notariell beglaubigte Abschluss eines Kaufvertrags.

Die Entstehung der Steuer ist dabei allein vom Abschluss des Vertrages abhängig, nicht davon, ob der Kaufpreis schon gezahlt worden ist. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt kann auch eine längere Zahlungsfrist setzen.

Lest hier, worauf ihr beim Hauskauf unbedingt achten solltet – mit praktischer Checkliste.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen? 

Die Grunderwerbsteuer ist anders als die Grundsteuer eine einmalige Steuer. Die Abgabefrist für die Grunderwerbsteuer ist unmittelbar nach dem Kauf der Immobilie oder des Grundstücks. Sobald Verkäufer und Käufer den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet haben, informiert der Notar das zuständige Finanzamt darüber.

Etwa sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung schickt das Finanzamt dem Steuerzahler eine Rechnung über die Grunderwerbsteuer. Der Betrag ist innerhalb eines Monats auf das angegebene Konto zu zahlen.

Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer berechnen?

Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie. Steht auf dem Grundstück ein Haus, welches erworben wird, dann zählt der Gesamtpreis als Grundlage. Handelt es sich um ein noch unbebautes Grundstück, welches bebaut werden soll, dann ist für die Höhe der Steuer nur der Kaufpreis des Grundstückes erheblich.

Allerdings gilt das nur dann, wenn die Verträge mit dem Bauunternehmen und dem Grundstücksverkäufer rechtlich voneinander getrennt sind. Sind sie es nicht, dann besteuert der Staat auch die Baukosten einer Immobilie.

Die Verkäufe von Grundstücken sind von der Umsatzsteuer befreit, so wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Beispiel: Grunderwerbsteuer nach Anschaffungskosten

Kauft ihr ein unbebautes Grundstück für 250.000 Euro in Baden-Württemberg, so fällt eine Grunderwerbsteuer von 12.500 Euro an. Für ein gebrauchtes Haus mit einem Kaufpreis von 600.000 Euro fallen 30.000 Euro an. Für gleichwertige Objekte in Schleswig-Holstein müsst ihr 16.250 Euro beziehungsweise 39.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.

Wann muss die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt werden?

Die Freigrenze für die Grunderwerbsteuer liegt bei 2.500 Euro. Für Grundstücke, die nicht mehr wert sind, muss keine Steuer gezahlt werden. Allerdings handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das heißt, bei einem Kaufpreis für 2.501 Euro muss auf den gesamten Betrag die Steuer entrichtet werden.

Befreit von der Grunderwerbsteuer ist auch der Verkauf an Verwandte ersten Grades. Verkaufen also Eltern ihren Kindern (auch Stief- oder Adoptivkindern) eine Immobilie, müssen diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Als Verwandte ersten Grades gelten außerdem Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Großeltern und Enkel. Auch deren jeweilige Ehe- oder Lebenspartner gehören dazu.

Nicht dazu zählen hingegen Geschwister. Erwirbt also ein Geschwister ein Grundstück von einem anderen Geschwister, muss Grunderwerbsteuer entrichtet werden.

Auch wenn der Verkauf im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung mit einem früherem Ehe- oder Lebenspartner stattfindet, muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Was gilt für die Grunderwerbsteuer bei geschäftlichen Immobilienkäufen?

Unternehmen können die Grunderwerbsteuer mit sogenannten "Share Deals" umgehen. Die Unternehmen kaufen dabei nicht die Immobilie, sondern Anteile an dem Unternehmen, welches die Immobilie besitzt. 

Seit dem 1. Juli 2021 – im Zuge der Grunderwerbsteuerreform – dürfen nur noch 90 Prozent 
der Anteile gekauft werden, um grunderwerbsteuerbefreit zu sein. Bis dahin waren es noch 
94,9 Prozent. Nach einer zehnjährigen Frist (bis 2021 fünf Jahre) kann die Beteiligung auf 
100 Prozent erhöht werden. 

Zudem gilt, dass Anteilsübertragungen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften von der Grunderwerbsteuer verschont werden, wenn die Transaktionen über eine anerkannte Börse laufen.

Kann ich die Grunderwerbsteuer absetzen?

Wer die Immobilie, die er erwirbt, privat nutzen will, der kann weder den Erwerb noch weitere Anschaffungskosten oder Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Anders sieht der Fall aus, wenn die Immobilie vermietet oder betrieblich genutzt werden soll. Dabei werden dann in beiden Fällen die Grunderwerbsteuer und der Kaufpreis zusammen über die Jahre abgeschrieben.

Auch wenn ihr selbst in der erworbenen Immobilie wohnen und den Rest vermieten wollt, könnt ihr die Steuer anteilig absetzen. Wer einen Teil der Immobilie als Büro nutzt, kann dafür die Grunderwerbsteuer anteilig absetzen. Für angestellte Arbeitnehmer gibt es hier allerdings gewisse Voraussetzungen, zum Beispiel, dass am Arbeitsplatz kein Büro zur Verfügung stehen darf. Selbstständige können den Raum allerdings ohne Einschränkung absetzen.

Tipp: Ihr könnt beim Hauskauf auch einen Teil der Grunderwerbsteuer sparen, indem ihr bestimmte Gegenstände separat erwerbt. Dazu gehören zum Beispiel eine Einbauküche, Möbel, Markisen oder eine Sauna. Diese Objekte gehören nicht zum Grund, also fällt hier auch keine Grunderwerbsteuer an. Ihr solltet für diese Gegenstände einen separaten Kaufvertrag abschließen.

Gibt es Grunderwerbsteuer bei Schenkung oder Erbschaft?

Wer ein Grundstück erwirbt, weil er es geschenkt oder vererbt bekommt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Trotzdem können Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen. Im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes werden nur diese Steuern erhoben, damit eine Doppelbelastung vermieden werden kann.

Auch wenn keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfällt, zum Beispiel wegen der persönlichen Freibeträge, wird im Fall einer Erbschaft oder Schenkung keine Grunderwerbsteuer fällig.

Grunderwerbsteuer: Was gilt bei Erbpacht?

Wer ein Erbpachtgrundstück pachtet, muss ebenfalls Grunderwerbsteuer bezahlen – auch wenn hier kein Grundstück gekauft wird. Der Grund: Meistens laufen Erbpachtverträge über mehrere Jahrzehnte. Und so hat der Pächter umfassende Entscheidungsrechte am Grundstück, die denen eines Käufers kaum nachstehen.

Allerdings ist die Berechnung der Höhe der Steuer bei Erbpachtgrundstücken etwas komplizierter. Der zu zahlende Betrag fällt dabei deutlich geringer aus. Der Steuerbetrag ergibt sich aus mehreren Faktoren: dem Steuersatz des Bundeslandes, dem Vervielfältiger aus dem Bewertungsgesetz und dem Erbbauzins.

Es gilt die Formel:

  • Monatlicher Erbbauzins x 12 = Jahreswert
  • Jahreswert x Vervielfältiger = Bemessungsgrundlage
  • Bemessungsgrundlage x Grunderwerbsteuersatz = Grunderwerbsteuer

Oft können Pächter Erbpachtgrundstücke nach einer gewissen Zeit kaufen. Auch für diesen Fall gibt es eine gesonderte Berechnung. Dabei wird der Jahreswert der Erbpachtzinsen mit dem Vervielfältiger multipliziert, der für die noch verbleibenden Jahre des Erbpachtvertrages steht.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Vertrag läuft über 50 Jahre. Nach zehn Jahren kann der Pächter das Grundstück kaufen. Dann wird der Jahreswert mit dem Vervielfältiger für 40 multipliziert. Dieser Betrag wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird dann der Steuersatz des Bundeslandes angewendet. Daraus ergibt sich die fällige Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer in den Bundesländern

Für die Länder ist die Steuer die wichtigste Einnahmequelle, weshalb sie immer wieder an der Steuerschraube drehen.

Wir geben euch im Folgenden einen Überblick über alle Bundesländer und nennen die Bürgerservice-Seiten, wenn ihr mehr erfahren wollt.

In Baden-Württemberg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand 2011 statt, von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent. 

Weitere Informationen und zuständige Stellen findet ihr auf der Service-Website des Landes Baden-Württemberg.

In Bayern

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 3,5 Prozent.
  • In Bayern wurde der Grunderwerbsteuersatz nicht erhöht, seit die Steuerkompetenz vom Bund an die Länder übergegangen ist. 

Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Finanzamts Bayern.

In Berlin

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2007 wurde die Steuer in Berlin erstmals auf 4,5 Prozent angehoben, zum April 2012 auf 5,0 Prozent. Seit dem 1. Januar 2014 beträgt der Steuersatz in Berlin 6,0 Prozent. 

Weitere Informationen gibt es auf der Service-Website des Landes Berlin.

In Brandenburg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Juli 2015 statt, von 5,0 Prozent auf 6,5 Prozent. Bereits 
    zum 1. Januar 2011 hatte Brandenburg den Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Mehr Informationen und Zuständigkeiten findet ihr auf der Website des Finanzamts Brandenburg.

In Bremen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 statt, von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent. 
    Zum 1. Januar 2011 erhöhte Bremen den Steuersatz erstmalig von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent.

Auf der Website des Finanzamts Bremen findet ihr weitere Informationen.

In Hamburg

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2009 erhöhte Hamburg den Steuersatz von 3,5 auf 4,5 Prozent, 
    zum 1. Januar 2023 von 4,5 auf 5,5 Prozent. 

Die Idee, Familien von der Grunderwerbsteuer zu entlasten, wurde leider nicht weiterverfolgt.

Weitere Informationen und Zuständigkeiten findet ihr bei der Hamburger Finanzbehörde.

In Hessen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. August 2014 statt. Der Satz wurde von 5,0 Prozent 
    auf 6,0 Prozent erhöht. Schon zum 1. Januar 2013 hatte Hessen den Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent angehoben.

Im Landtagswahlkampf 2023 kündigte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) an, die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Immobilienkauf nicht mehr erheben zu wollen. Bis zur Umsetzung will die hessische CDU für eine Übergangszeit ein "Hessengeld" einzuführen: einen Zuschuss von 10.000 Euro pro Käufer plus 5.000 Euro für jedes Kind.

Ansprechpartner findet ihr beim hessischen Verwaltungsportal.

In Mecklenburg-Vorpommern

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0 Prozent.
  • Zuletzt wurde der Steuersatz zum 1. Juli 2019 von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent angehoben. Zuvor erhöhte Mecklenburg-Vorpommern den Satz zum 1. Juli 2012 von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent.

Die Landtags-FDP fordert eine Senkung auf zunächst 5 Prozent und perspektivisch auf 3,5 Prozent.

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern.

In Niedersachsen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent statt. 
    Zum 1. Januar 2011 wurde der Steuersatz bereits von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht.

Antworten auf weitere Fragen findet ihr beim Land Niedersachsen.

In Nordrhein-Westfalen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Zum ersten Januar 2015 wurde dort der Steuersatz von 5,0 Prozent auf 6,5 Prozent erhöht. Bereits zum 1. Oktober 2011 wurde er von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Das Land möchte aber schon seit einigen Jahren einen Freibetrag für die Steuer durchsetzen. Der müsste jedoch für alle Bundesländer gelten.

Neuigkeiten zur Grunderwerbsteuer in NRW findet ihr hier.

In Rheinland-Pfalz

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Der Steuersatz wurde bisher einmal erhöht. Seit dem 1. März 2012 werden statt 3,5 Prozent nun 5,0 Prozent fällig.

Weitere Informationen und Ansprechpartner gibt es auf der Website des Landes.

Im Saarland

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Das Saarland hat den Steuersatz bisher vier Mal erhöht – so häufig wie kein anderes Bundesland. Der aktuelle Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2015. Zuvor betrug er seit 
    dem 1. Januar 2013 5,5 Prozent. Erhöhungen gab es auch zum 1. Januar 2012 
    auf 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 4,0 Prozent.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen und der Wissenschaft Saarland.

In Sachsen

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 5,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2023 hat Sachsen die Grunderwerbsteuer erstmalig angehoben, 
    von 3,5 auf 5,5 Prozent. 

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen findet ihr hier.

In Sachsen-Anhalt

  • liegt die Steuer auf Grunderwerb aktuell bei 5,0 Prozent.
  • Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2014 statt. Der Steuersatz wurde von 4,5 Prozent 
    auf 5,0 Prozent erhöht. Zuvor war er zum 1. Januar 2012 von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent angehoben worden.

Nähere Informationen findet ihr auf der Website des Landes Sachsen-Anhalt.

In Schleswig-Holstein

  • liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Dieser Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2014. Zuvor wurde er zum 1. Januar 2012 
    von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent erhöht.

Zuständigkeiten findet ihr auf der Website des Landes.

In Thüringen

  • liegt der Grunderwerbsteuersatz aktuell bei 6,5 Prozent.
  • Zuletzt wurde der Steuersatz zum 1. Januar 2017 von 5,0 Prozent auf 6,5 Prozent angehoben. Zuvor gab es zum 7. April 2011 eine Erhöhung von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent.

Näheres zu Zuständigkeiten für euer Grundstück findet ihr auf der Bürger-Website des Landes Thüringen.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

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