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Flurkarte: Das steht in einer Liegenschaftskarte, so lest ihr sie

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Sandra Hermes


Flurkarte, Katasterkarte, Liegenschaftskarte. Gemeint ist immer dasselbe: Eine offizielle Darstellung aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Wir erklären, was genau zu sehen ist, wann man die amtliche Karte braucht und was sie kostet.

  1. Was ist eine Flurkarte?
  2. Was zeigt eine Flurkarte?
  3. Was ist ein Flurstück?
  4. Wann braucht man eine Flurkarte?
  5. Wo könnt ihr eine Flurkarte beantragen?
  6. Was kostet ein Auszug aus einer Flurkarte?
  7. Wer darf einen Antrag stellen?
  8. Was passiert, wenn die Flurkarte nicht mehr aktuell ist?
  9. Was ist der Unterschied zu einem amtlichen Lageplan?

Wo verläuft die Grenze zum Nachbargrundstück? Taucht der Anbau in der offiziellen Karte auf und besteht das Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken? Wenn ihr ein Haus kaufen wollt, solltet ihr schon früh einen Blick auf die Flurkarte werfen.

Solange man noch keinen amtlichen Auszug vorlegen muss, geht das auch ganz einfach online über die Geo-Informationsportale der Länder. Aber eins nach dem anderen. Hier kommen unsere Antworten zu euren Fragen rund um das Thema Flurkarte.

Was ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte (auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte) ist die maßstabsgetreue, amtliche Darstellung der Lage aller Grundstücke und Gebäude des Bundesgebiets. Die analog geführte Flurkarte, deren Kartierung bis zum Beginn des 19. Jahrhundert zurückreicht, wurde in den vergangenen Jahrzehnten von digitalen Versionen abgelöst.

Zunächst bildete die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des bundesdeutschen Liegenschaftskatasters. Seit 2009 begannen die Bundesländer das ALK und das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zusammenzuführen.

Was zeigt eine Flurkarte?

Eine Flurkarte, beziehungsweise ALK und ALKIS als deren digitale Fortführung, zeigt für den gewünschten Ausschnitt die Lage aller Flurstücke, Gebäude und Straßen. So könnt ihr als potentieller Käufer eines Hauses sehen, wo sich eigentlich die konkreten Grundstückgrenzen befinden, wo die Nachbargrundstücke beginnen und wo öffentliche Flächen verzeichnet sind.

Jedes Flurstück ist mit einer Linie umrandet. Befinden sich auf dem Flurstück Gebäude, werden sie in der Regel mit einer anderen Farbe dargestellt und mit ihrer Hausnummer versehen. Jedes Flurstück ist außerdem mit einer eindeutigen Nummer beschriftet, die sich entsprechend im Grundbuch wiederfindet.

Neben öffentlichen Gebäuden und Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen sind auf Flurkarten auch geotopografische Elemente dargestellt. Zum Beispiel Gewässer, Grünanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen und ihre Nutzung. In einigen Regionen werden auch offizielle Vermessungspunkte eingezeichnet oder Abgrenzungen werden konkreter dargestellt. So wird zum Beispiel deutlich, ob es sich um eine Mauer, eine Hecke oder einen Zaun handelt.

Im Rahmen der Flurkarte wird in der Regel die ausstellende Behörde, der Kartenmaßstab und die genaue Gebietsbezeichnung, beziehungsweise Flurnummer genannt.

Der Maßstab eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte ist variabel. In städtischen Regionen wird die Karte in der Regel in 1:500 oder 1:1000 dargestellt, während bei der Darstellung ländlicher Regionen 1:50.000 oder 1:100.000 üblich sind.

Was ist ein Flurstück?

Ein Flurstück (historisch: Parzelle) ist die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters. Das amtliche Vermessungswesen legt ein Flurstück geometrisch fest und bezeichnet es eindeutig mit einer Flurstücknummer. Dabei nutzt es Zahlen oder auch eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Oft deckt sich das Flurstück mit einem Grundstück. Das muss aber nicht sein. Euer Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Das passiert etwa dann, wenn zwei Flurstücke in der Vergangenheit zu einem Grundstück zusammengelegt wurden. In der Flurkarte werden sie weiterhin einzeln eingezeichnet.

Wann braucht man eine Flurkarte?

Die Flurkarte, beziehungsweise der betreffende Auszug, beweist die Existenz, die Größe und Lage eines Grundstücks. Als amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs ist sie Voraussetzung für Immobiliengeschäfte und eine wichtige Referenz für das Bauwesen.

Wollt ihr ein Haus oder ein Grundstück kaufen, oder auf einem vorhandenen Grundstück ein Haus bauen, benötigt ihr den entsprechenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster zur Vorlage beim Bauamt, beim Notar, eurem Architekten oder eurer Bank.

Darüber hinaus verrät der Blick auf die Flurkarte viel über den Wert des Grundstücks. Ist das Grundstück mit einer Zufahrtsstraße verbunden? Grenzt es direkt an Nachbargrundstücke oder liegt ein Weg dazwischen? Besteht das Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken? Sind die Gebäude in der Nachbarschaft Wohnhäuser oder werden sie gewerblich genutzt?

Außerdem ist die Flurkarte die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer.

Wo könnt ihr eine Flurkarte beantragen?

Eine Flurkarte könnt ihr bei eurem zuständigen Liegenschaftskatasteramt beantragen. Das geht heute am besten per Mail oder über ein Online-Formular. Auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bieten diesen Service in einigen Bundesländern an. Macht euch vorher schlau, welchen Kartenausschnitt und welcher Maßstab gewünscht ist. Je nach Verwendungszweck der Flurkarte kann es da Unterschiede geben.

Während offizielle Auszüge kostenpflichtig sind, können viele Geobasisdaten auch ganz einfach kostenlos online abgerufen werden. Neben Kartenanbietern wie GoogleMaps bietet heute jedes Bundesland ein eigenes Geodatenportal an.

Als erste Orientierung reicht die Darstellung einem Kaufinteressenten erstmal aus. Wird das Immobiliengeschäft dann konkreter, ist aber ein offizieller Auszug aus dem Liegenschaftskataster notwendig.

Was kostet ein Auszug aus einer Flurkarte?

Die Kosten und Bearbeitungszeiten für einen Flurkartenauszug variieren nach Form (zum Beispiel nach Maßstab oder DIN-Größe), Inhalt und ausstellender Behörde. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 15 und 60 Euro. Erkundigt euch vorher, ob ihr den Auszug in beglaubigter Form vorlegen müsst.

Wer darf einen Antrag stellen?

Als Eigentümer könnt ihr einen amtlichen Auszug problemlos beantragen. Seid ihr Kaufinteressenten oder Nachbarn, müsst ihr euer berechtigtes Interesse nachweisen. Zum Beispiel durch eine Vollmacht des Eigentümers. Das gilt insbesondere dann, wenn auf dem Flurkartenauszug ein Hinweis auf den Eigentümer erscheint. Denn diese Informationen unterliegen einem besonderen Datenschutz.

Was passiert, wenn die Flurkarte nicht mehr aktuell ist?

Werden die Grenzen eines Flurstücks oder Gebäudes verändert, müssen die neuen Gegebenheiten vermessen und dem Liegenschaftskatasteramt gemeldet werden. Dazu sind nur offizielle Vermessungsstellen berechtigt.

Die Kosten werden in einer Gebührenordnung geregelt und in der Regel muss sie der Eigentümer tragen. Notwendig ist eine Einmessung zum Beispiel bei der Zusammenlegung oder Teilung von Flurstücken sowie beim Neubau, Anbau oder Abriss von Gebäuden.

Was ist der Unterschied zu einem amtlichen Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan wird von einem Vermessungsingenieur ganz individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück angefertigt. Er ist viel detaillierter als die Flurkarte. Zu einem amtlichen Lageplan gehören Eigentümer- und Grundbuchangaben, Angaben zur vorhandenen Bebauung (inklusive First- und Traufhöhen), Geländehöhen, markante Bäume, Lage von Wegen und Zufahrten sowie die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans. Wollt ihr einen Bauantrag stellen, braucht ihr sowohl eine Flurkarte als auch einen amtlichen Lageplan.

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