Mann dämmt von außen die Fassade eines Hauses.

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Erneute Reform der Gebäudeförderung: Mittel werden gekürzt


Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen Hausbesitzer ihre Sanierungspläne verwirklichen können. Dafür wurden jetzt zwar die Mittel insgesamt erhöht. Bei den einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fördersummen allerdings gekürzt.

  1. Kurzfristige Umstellung der Förderung
  2. Geringere Fördersätze für Sanierungen
  3. Keine Förderung mehr für Gasheizungen, iSFP-Bonus entfällt
  4. Änderungen beim Neubau
  5. Fazit: Was bringt die Reform der Gebäudeförderung?

Wer sein Haus sanieren und dabei auf erneuerbare Energien zurückgreifen möchte, erhält dafür Fördermittel des Bundes. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurden die Förderbedingungen jetzt erneut überarbeitet. Künftig wird es zwar insgesamt mehr Mittel geben, die Fördersätze im Einzelnen werden allerdings reduziert.

Kurzfristige Umstellung der Förderung

Bei der Sanierung eines Hauses gibt es die Möglichkeit, entweder über eine Komplettsanierung oder durch Durchführung von Einzelmaßnahmen (zum Beispiel durch den Fenstertausch oder die Erneuerung der Heizung) Fördermittel für den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erhalten. Auch bei der Neubau-Förderung wird Energieeffizienz unterstützt.

Kurzfristig hat die Bundesregierung diese Fördermaßnahmen jetzt sowohl zeitlich als auch inhaltlich auf den Kopf gestellt. Bereits seit dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung. Ab dem 15. August 2022 wird die Förderung der Einzelmaßnahmen bei der Sanierung angepasst.

Geringere Fördersätze für Sanierungen

Generell werden alle Fördersätze um fünf bis zehn Prozent heruntergesetzt. So gibt es für die Komplettsanierung (auch systemische Sanierung) künftig nur noch einen Zuschuss in Höhe von maximal 67.500 Euro (statt bisher 75.000 Euro).

Auch die Förderung für Einzelmaßnahmen verringert sich. Sie liegt zwischen 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und erreicht höchstens 40 Prozent beim Einbau einer Wärmepumpe. Bezogen auf die maximale förderfähigen Kosten sind das jetzt absolut zwischen 12.000 und 24.000 Euro.

Geändert wird auch der Weg der Antragsstellung: Die KfW fördert künftig nur noch Komplettsanierungen und keine Einzelmaßnahmen mehr. Diese beantragt man beim BAFA.

Keine Förderung mehr für Gasheizungen, iSFP-Bonus entfällt

Die Reform sieht unter anderem auch eine "Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus" vor. Soll heißen: Hybridheizungen, die zum Beispiel ein Gas-Brennwertgerät mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe verbinden, erhalten ab dem 15. August 2022 keine Förderung mehr. Ein Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent soll dafür den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Heizungen ankurbeln.

Auch beim individuellen Sanierungsfahrplan gibt es eine entscheidende Änderung. Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöhte sich bisher der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Dieser iSFP-Bonus entfällt.

Änderungen beim Neubau

"Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet" heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

"Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter." Allerdings stellt die Bundesregierung jetzt schon die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite um. Und: Die Tilgungszuschüsse im Neubau sinken auf fünf Prozent.

Fazit: Was bringt die Reform der Gebäudeförderung?

Ein Fokus auf die energetische Sanierung legen mit dem Ziel, "dass möglichst viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren" – das ist der Anspruch der Bundesregierung. Gleichzeitig wollen die Verantwortlichen verhindern, dass, wie Anfang des Jahres geschehen, plötzlich die Fördermittel ausgehen.

Mit der Reform sollen laut Bundeswirtschaftsministerium jährlich Bewilligungen in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich sein, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Milliarden Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben.

Fachleute kritisieren allerdings zwei wichtige Punkte. Zum einen die Kurzfristigkeit der Änderungen, zum Beispiel bei so zentralen Punkten wie der kompletten Streichung der Förderung von Gasheizungen. Das schüre die Unsicherheit und lasse viele sanierungswillige Bauherren zögern, bereits geplante Maßnahmen auch umzusetzen. Zum anderen fragen sich viele, woher die Fachkräfte kommen sollen, die solche recht aufwändigen Sanierungsmaßnahmen auch umsetzen.

Quellen: Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten, Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor

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