Seit 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Obwohl es privaten Bauherren deutlich mehr Rechte und Transparenz verschafft, ist es kaum bekannt. Mit einer übersichtlichen Broschüre wollen das Justizministerium und der Verband Privater Bauherren das nun ändern.
Schon seit mehr als zwei Jahren, seit dem 1. Januar 2018, ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen worden sind. Allerdings ist das neue Recht bei vielen privaten Bauherren bislang kaum bekannt – obwohl es ihnen mehr Rechte und Transparenz verschafft.
Um es bekannter zu machen, hat der Verband Privater Bauherren (VPB) mit der Förderung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) jetzt eine Broschüre herausgegeben. Die soll die Besonderheiten des neuen Baurechts auch für Laien verständlich machen.
Mit dem neuen Baurecht will der Gesetzgeber vor allem private Bauherren schützen, die ihr Eigenheim von einem Generalunternehmen oder Fertighausanbieter bauen lassen. Laut VPB entscheiden sich heute mehr als 90 Prozent aller privaten Bauherren für den sogenannten Schlüsselfertigbau. Sie "kaufen oder bauen also ein Stück Haus".
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Neues Bauvertragsrecht führt den Verbraucherbauvertrag ein
Das neue Baurecht ist in dem neu geschaffenen Vertragstypus Verbraucherbauvertrag festgelegt. Der gilt nicht nur für alle, die ihre Häuser von einem Generalunternehmer neu bauen lassen. Sondern auch für Hausbesitzer, die einen umfangreichen Umbau, wie eine Kernsanierung von einem Generalunternehmen durchführen lassen.
Diese Regelungen sind neu im Verbraucherbauvertrag:
Bei kleineren Um- oder Anbauten gilt das neue Bauvertragsrecht nicht. Auch für Verträge, die mit einem Bauträger abgeschlossen werden, bei denen der Verbraucher Grundstück und Bau der Immobilie als Paket erwirbt, ist die Anwendung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Verträge, die der Bauherr mit mehreren Subunternehmern schließt.
Allerdings hat die Große Koalition vor, auch den Bauträgervertrag zu reformieren. Die Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs ist für Frühjahr 2020 geplant. Der VPB rät Bauherren vor dem Abschluss eines Vertrags mit einem Bauträger daher, sich über die aktuellen Gesetze zu informieren.
Außerdem empfiehlt der VPB allen privaten Bauherren, sich nicht nur auf die Lektüre der Broschüre zu beschränken. Im Einzelfall sollten Verbraucher darüber hinaus juristische Beratung in Anspruch nehmen.