Ganz egal, wie gut ihr vorbereitet seid – ein Umzug ist immer stressig. Je näher der Termin rückt, desto mehr gibt es noch zu organisieren. Für die Mitteilung der neuen Anschrift an Familie und Freunde, Behörden und Vertragspartner bleibt oft keine Zeit. Damit keine wichtige Post verloren geht, kann ein Nachsendeauftrag an die neue Adresse eine große Entlastung sein. Erfahrt hier, wie ihr einen Nachsendeauftrag stellen, verlängern und stornieren könnt.

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Was ist ein Nachsendeauftrag?

Wer schon einmal umgezogen ist, kennt die Situation nur zu gut: Sobald Möbel und Hausrat im neuen Zuhause verstaut worden sind, steht meist die Wohnungs- oder Hausübergabe an den Vermieter oder die neuen Eigentümer an. Die letzte Amtshandlung ist in der Regel, euren Namen von der Klingel und dem Briefkasten zu entfernen.

Post von Freunden und Familie, Behörden und wichtigen Vertragspartnern kann dann nicht mehr an eure alte Adresse zugestellt werden und geht an den Absender zurück – es sei denn, ihr habt einen Nachsendeauftrag gestellt. Dieser – in den allermeisten Fällen kostenpflichtige – Service sorgt dafür, dass eure Post direkt an eure neue Adresse geschickt wird.

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Wie funktioniert die Nachsendung?

Wenn ihr einen Nachsendeauftrag eingerichtet habt, verpasst das Postunternehmen den Briefen ein neues Etikett mit eurer neuen Anschrift und leitet die Sendungen um. Daher kann die Zustellung ein paar Tage länger dauern. Damit die Nachsendung reibungslos klappt, müsst ihr das jeweilige Postunternehmen rechtzeitig darüber informieren – in der Regel mindestens fünf Werktage vor eurem Umzugstermin. In der Regel könnt ihr den Nachsendeauftrag mit wenigen Klicks online einrichten und zwischen einer Laufzeit von sechs und zwölf Monaten wählen. Die Nachsendung gilt in der Regel für alle, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Deutschen Post liegt die Obergrenze bei zwölf Personen.

Die Deutsche Post ist der mit Abstand größte Zusteller für Postsendungen aller Art in Deutschland. Es gibt allerdings noch eine Vielzahl kleinerer Anbieter, die sich jedoch auf einzelne Regionen beschränken. Das Portal Nachsendeauftrag-Vergleich hat eine Auflistung aller Unternehmen erstellt.

Wichtig zu wissen: Nachsendeaufträge gelten nur für die Postsendungen, die über das jeweilige Unternehmen versendet werden. Regionale Anbieter könnt ihr also nur für die Nachsendung der Post beauftragen, die auch über das jeweilige Post-Unternehmen verschickt wird. Die Deutsche Post informiert andere Dienstleister, sofern diese einen entsprechenden Vertrag mit der Deutschen Post AG abgeschlossen haben. Wenn ihr die Weitergabe eurer Adresse an andere Postunternehmen nicht möchtet, könnt ihr widersprechen. Das kann jedoch dazu führen, dass euch wichtige Briefe nicht erreichen.

Wie wird ein Nachsendeauftrag beantragt?

In der Regel könnt ihr einen Nachsendeauftrag ganz einfach online beantragen. Das funktioniert direkt beim jeweiligen Anbieter. Aber Achtung: Vorsicht bei Drittanbietern. Warum Verbraucherschützer davon abraten, erfahrt ihr weiter unten. Bei der Deutschen Post könnt ihr einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag über sechs Monate auch in einer Postfiliale abschließen – allerdings mit Aufpreis. Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten funktioniert die Einrichtung ausschließlich online.

Wann ist eine Nachsendung sinnvoll?

Wenn ihr im ganzen Umzugsstress keine Zeit hattet, allen Freunden und Bekannten, Familienmitgliedern, Behörden und Vertragspartnern eure neue Adresse mitzuteilen – oder Sorge habt, jemanden vergessen zu haben –, ist ein Nachsendeauftrag in jedem Fall sinnvoll. So habt ihr nach der Abwicklung eures ehemaligen Zuhauses genügend Zeit, alle Adressaten über eure neue Anschrift zu informieren.

Ein Umzug ist in der Regel der Hauptgrund, um einen Nachsendeauftrag einzurichten. Es gibt aber auch andere Situationen, in denen eine Umleitung der Post nützlich sein kann. Bei Sterbe- oder Betreuungsfällen zum Beispiel können sich Angehörige und Betreuer die Post zusenden lassen. Das gilt etwa dann, wenn jemand nicht mehr für sich selbst sorgen kann und in eine Pflegeeinrichtung zieht.

Ab wann gilt der Nachsendeantrag?

Damit die Umleitung lückenlos funktioniert, solltet ihr den Nachsendeauftrag rechtzeitig stellen. Die Deutsche Post empfiehlt eine Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen, mindestens aber von fünf Werktagen vor dem Auftragsbeginn, damit der Nachsendeauftrag greift. Für besonders kurzfristige Fälle gibt es auch die Möglichkeit, einen Eilauftrag zu erteilen.

Welche Postsendungen werden nachgeliefert?

Ein Nachsendeauftrag umfasst in den allermeisten Fällen folgende Sendungen:

  • Postkarten
  • Briefe aller Größen
  • Briefsendungen mit Zusatzleistungen wie „Einschreiben“, „Nachname“ oder „Prio“
  • Blindensendungen
  • Warenpost sowie Waren- und Büchersendungen
  • Dialogpost als adressierte Werbesendungen in Hüllen
  • Zeitungen oder Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen, sogenannte „Streifbandzeitungen“
  • Telegramme

Welche Postsendungen werden nicht nachgesendet?

Bevor ihr einen Nachsendeauftrag stellt, solltet ihr euch beim jeweiligen Postunternehmen darüber informieren, welche Sendungen der Service umfasst und welche nicht nachgeliefert werden. Folgende Sendungen werden in der Regel nicht an die neue Adresse umgeleitet:

  • Dialogpost ohne Umhüllung
  • Express-Sendungen
  • Pressesendungen wie Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften
  • Tageszeitungen oder Zeitschriften ohne Umhüllung
  • Sendungen, die mit der Aufschrift „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ gekennzeichnet sind

In welchen Fällen ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich?

Es gibt einige Fälle, bei denen ein Nachsendeauftrag nicht greift, weil die Post nicht umgeleitet werden kann. Verfügt der Absender, dass auf seiner Sendung der Hinweis „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“ vermerkt ist, wird die entsprechende Post nicht weitergeleitet. Einschränkungen gibt es auch für Sendungen, die ins Ausland nachgeschickt werden sollen, etwa bei Wertbriefen oder Warensendungen. Diese landen dann wieder beim Absender.

Welche Alternativen gibt es zum Nachsendeauftrag?

Wenn ihr keinen Nachsendeauftrag stellen möchtet, könnt ihr eure Post auch für einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig einlagern lassen. Diese Möglichkeit nutzen besonders Menschen, die eine lange Reise antreten, in Kur oder Reha sind oder beispielsweise ein Auslandssemester machen.

Wer sich extrem gut auf den bevorstehenden Umzug vorbereitet, kann natürlich schon im Vorhinein allen Bekannten, Behörden und Vertragspartnern die neue Anschrift und das Datum des Einzugs mitteilen. Hier findet ihr Vorlagen und hilfreiche Tipps für die Ummeldung und Übermittlung eurer neuen Adresse.

Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag – was sind die Unterschiede?

Im Gegensatz zum Nachsendeauftrag wird die Post bei einer erteilten Umzugsmitteilung nicht weitergeleitet. Stattdessen können sich beispielsweise Krankenkassen, Banken, Versicherungen, Energieversorger, Mobilfunkanbieter und Zeitschriften-Verlage selbst über eure neue Anschrift informieren. Das funktioniert beispielsweise bei der Deutschen Post über eine Umzugsdatenbank. Um an eure neue Anschrift zu kommen, müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie bereits in schriftlichem Kontakt zu euch standen. Der Service ist in der Regel kostenlos und wird oft in Verbindung mit einem Nachsendeauftrag genutzt.

Nachsendeauftrag kostenlos einrichten – gibt es das noch?

Die Zeit, als ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post kostenlos war, ist lange vorbei. Seit 2003 ist die Umleitung von Briefen und anderen Postsendungen bereits kostenpflichtig. Bei manchen regionalen Postunternehmen ist dieser Service allerdings noch immer gratis. Wie bereits beschrieben greift in diesen Fällen ein Nachsendeauftrag jedoch nur für die Sendungen, die auch von den jeweiligen Zustellern transportiert werden.

Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post berechnet für Privatkunden folgende Kosten für die Einrichtung eines Nachsendeauftrags (Stand: November 2021):

  • Laufzeit von sechs Monaten: 23,90 Euro bei Online-Einrichtung (in der Filiale 26,90 Euro)
  • Laufzeit von zwölf Monaten: 30,90 Euro (Abschluss nur online möglich)

Zudem bietet die Deutsche Post an, DHL-Pakete und Päckchen mit Aufpreis an die neue Adresse weiterzuleiten. Diesen DHL-Nachsendeantrag müsst ihr extra buchen.

Die Mindestlaufzeit beträgt also ein halbes Jahr, ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post für drei Monate ist nicht möglich. Bei anderen Postunternehmen variieren die Preise. Bei den meisten Postunternehmen ist eine Nachsendung ins Ausland in der Regel im Preis inbegriffen. Dann kommen jedoch meist zusätzliche Kosten hinzu, die durch die ausländischen Postunternehmen erhoben werden.

Geld sparen beim Umzug? Hier findet ihr die besten Tipps.

Lässt sich ein Nachsendeauftrag verlängern?

Bei der Deutschen Post ist es seit einigen Monaten nicht mehr möglich, einen Nachsendeantrag zu verlängern. Endet der Vertrag und ihr möchtet, dass eure Post noch länger an eure neue Adresse umgeleitet wird, müsst ihr einen neuen Auftrag erteilen. Auch hierbei beträgt die Bearbeitungszeit fünf Werktage.

Lässt sich ein Nachsendeauftrag kündigen?

Im Fall eines Umzugs ist eine Kündigung nicht nötig, da der Nachsendeantrag nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum automatisch endet.

Wer im Sterbe- oder Betreuungsfall eines Angehörigen einen Nachsendeantrag gestellt hat und diesen nicht mehr benötigt, muss sich an das jeweilige Postunternehmen wenden und die Vereinbarung auflösen.

Lässt sich ein Nachsendeauftrag ändern oder stornieren?

Verschiebt sich der Umzugstermin oder haben sich Fehler in den Umzugsdaten (etwa beim Namen oder der Hausnummer) eingeschlichen, ist eine Änderung in der Regel kein Problem. Dafür solltet ihr euch schnellstmöglich an den jeweiligen Vertragspartner wenden und eure Auftragsnummer zur Hand haben.

Ändert sich hingegen die komplette Anschrift, ist eine Adressänderung nicht möglich. In diesem Fall müsst ihr einen neuen Nachsendeauftrag stellen und den alten stornieren – und das unbedingt vor dem Auftragsstart, um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Läuft der Nachsendeauftrag bereits, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Dann bleibt euch nichts anderes übrig, als einen neuen Nachsendeantrag zu stellen. Dieser leitet dann die Post von der Adresse, die im ersten Auftrag als Ziel hinterlegt ist, an die neue Anschrift weiter.

Vorsicht vor Drittanbietern! Darauf müsst ihr beim Nachsendeauftrag achten

Sobald ihr das Wort „Nachsendeauftrag“ in die Suchmaschine eingebt, findet ihr eine lange Liste von Anbietern. Doch Vorsicht: Bei den meisten handelt es sich nicht um Postunternehmen selbst, sondern um Drittanbieter. Diese machen nichts anderes, als beim jeweiligen Postunternehmen in eurem Namen einen Nachsendeantrag zu stellen. Was ihr mit wenigen Klicks direkt bei der Deutschen Post oder anderen Zustellern selbst erledigen könnt, lassen sich viele Drittanbieter teuer bezahlen. Denn die Kosten sind deutlich höher, als wenn ihr euren Nachsendeantrag selbst abschließt. Deshalb warnen Verbraucherschützer davor, diese Dienste in Anspruch zu nehmen. Wenn ihr euch doch dafür entscheiden solltet, ist es ratsam, die Angebote und Leistungen genau zu vergleichen.

Zum Thema Umzugshelfer haben wir viele spannende Infos für euch zusammengestellt:

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