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Wohnen | Checkliste

Adressänderung Umzug: Mit dieser Checkliste vergesst ihr nichts


Nach dem Umzug habt ihr nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch eine neue Anschrift. Wem müsst ihr die Adressänderung mitteilen und was ist bei der Ummeldung zu beachten? Mit unserer Checkliste zum korrekten Ummelden entgeht euch nichts.

  1. Adressänderung Umzug: Checkliste
  2. Vorlage für die Adressänderung nach dem Umzug
  3. 1. Richtig ummelden beim Einwohnermeldeamt
  4. 2. Adressänderung Umzug: beim Finanzamt melden
  5. 3. Kfz ummelden nach dem Umzug
  6. 4. Adresse nach dem Umzug bei der Hundesteuer ändern
  7. 5. Versorgungsbetriebe kündigen oder Adressänderung mitteilen
  8. 6. Telefon und Internet bei Umzug ummelden

Ein Umzug verlangt viel Organisation. Dazu gehört neben Kisten packen, Renovieren und Einrichten auch ein wenig Papierkram: Vergesst nicht, euch nach dem Einzug in ein neues Zuhause auch umzumelden.

Nicht nur das Einwohnermeldeamt muss über eure Adressänderung informiert werden. Auch viele weitere Stellen wie Arbeitgeber, Finanzamt, Banken und Versorgungsbetriebe sollten auf dem neuesten Stand sein.

Manche Änderungsmeldungen sind sogar verpflichtend und innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen. Wie ihr euch richtig ummelden könnt, erfahrt ihr in dieser Checkliste – mit erforderlichen Unterlagen und Kosten.

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Adressänderung Umzug: Checkliste

Nach dem Umzug müsst ihr viele Institutionen oder Behörden über eure neue Adresse informieren. Zu den wichtigsten zählen:

  1. Einwohnermeldeamt
  2. Finanzamt
  3. Kfz-Zulassungsstelle
  4. Hundesteuer (falls ihr Hunde habt, bei verschiedenen Ämtern möglich)
  5. Gas-, Wasser- und Stromanbieter oder Fernwärme
  6. Telefon- und Internetanbieter

Welche Fristen ihr bei diesen Institutionen einhalten müsst, welche Unterlagen erforderlich sind und ob Kosten für die Ummeldung entstehen, erfahrt ihr weiter unten.

Daneben gibt es weitere Stellen, bei denen ihr eure neue Adresse – meist formlos per Mail oder Post möglich – mitteilen solltet:

  • Banken
  • Krankenkasse
  • Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und sonstige Zusatzversicherungen)
  • Bausparkasse
  • Agentur für Arbeit (besonders wichtig, wenn ihr gerade Arbeitslosendgeld bezieht, siehe PDF-Merkblatt)
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (über rundfunkbeitrag.de)
  • Mobilfunkanbieter
  • Berater (zum Beispiel Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt)
  • Verlage (bei bestehenden Zeitungs-Abos)
  • Theater- oder Konzert-Abos
  • Kundenkarten (zum Beispiel Payback)
  • ÖPNV und Bahn (Monatskarten, BahnCard)
  • Online-Shops wie eBay, Amazon, Möbel- und Versandhäuser oder sonstige Online-Dienste
  • Domainverwalter (wenn ihr eine Website habt)
  • Soziale Netzwerke
  • Vereins- und Clubmitgliedschaften (Sportverein oder Fitness-Studio, Mieterverein, Spendenorganisation, Partei, Kirchengemeinde, Gewerkschaften, sonstige Hobbies)
  • Autowerkstatt
  • Arbeitgeber
  • Ärzte
  • Kindergarten, Kindergeldstelle
  • Schule oder Hochschule
  • Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) und Bundesverwaltungsamt (BVA) für BAföG-Rückzahlungen

Tipp: Bei vielen der aufgelisteten Institutionen seid ihr vielleicht auch online registriert oder habt sogar eine App. Dort könnt ihr euch meistens einfach einloggen und eure Adresse ganz bequem in den Einstellungen verwalten.

Ihr müsst also noch nicht einmal eine Mail schreiben. Legt euch für die Zukunft auch gleich eine Liste an, auf der ihr alle Behörden und Institutionen auflistet, bei denen ihr euch gerade umgemeldet habt. So habt ihr beim nächsten Umzug gleich einen guten Überblick.

Ein Umzug bedeutet jede Menge Organisation und kann durchaus an die Nieren gehen. Lest hier 20 Tipps, wie ihr Umzugsstress vermeiden könnt.

Vorlage für die Adressänderung nach dem Umzug

Im Netz findet ihr zahlreiche Dokumentvorlagen für eure Adressänderung, zum Beispiel als PDF-Download auf brief-wechsel.de. Alternativ könnt ihr euch aber auch diese Zeilen in ein Word-Dokument kopieren und eure Daten einfüllen:

Name:

Kundennummer (falls vorhanden):

Name und Adresse des Vertragspartners oder des Unternehmens

Datum:

Adressänderung wegen Umzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen meine neue Wohnanschrift mit. Die Änderung ist gültig ab dem xx.xx.xx. Bitte senden Sie mir jeglichen Schriftverkehr ab diesem Zeitpunkt an meine neue Adresse.

Die neue Anschrift lautet:

(HIER NEUE ADRESSE EINFÜGEN)

Mit freundlichen Grüßen,

(UNTERSCHRIFT)

Max Mustermann

1. Richtig ummelden beim Einwohnermeldeamt

In Deutschland seid ihr verpflichtet, euren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Wer diese Frist deutlich überschreitet, muss mit einer Forderung von bis zu 500 Euro Ordnungsgeld rechnen.

In den meisten Ämtern kann man bereits vier Wochen im Voraus einen Termin online beantragen. Am besten tragt ihr euch dafür eine Erinnerung in den Kalender ein. Dann geht im Umzugschaos nichts unter.

Für die Ummeldung benötigt ihr euren Personalausweis und eine sogenannte "Wohnungsgeberbescheinigung". Diese wird euch vom Vermieter oder der Verwaltungsgesellschaft eurer Wohnung ausgestellt. Lasst sie euch am besten direkt zusammen mit dem Mietvertrag aushändigen.

Wer neu in eine Stadt zieht und hier seinen Hauptwohnsitz anmeldet, muss gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen. Zum Beispiel ein Anmeldeformular sowie die Ehe- oder Sterbeurkunde. Informiert euch am besten vor dem Behördengang über die erforderlichen Unterlagen.

Für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes gelten die gleichen Bestimmungen. Einige Gemeinden fordern eine Zweitwohnsitzsteuer. Die orientiert sich prozentual an der Nettokaltmiete. Voraussetzungen, Fristen und Formulare gibt es ebenfalls bei eurem Amt – online oder direkt vor Ort.

  • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Wohnungsgeberbescheinigung, gegebenenfalls weitere Dokumente bei erstmaliger Anmeldung
  • Kosten: bis zu 20 Euro, eventuell Zusatzkosten bei neuem Personalausweis

2. Adressänderung Umzug: beim Finanzamt melden

Das Finanzamt erhält keine automatische Meldung über eure Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Was ist zu tun? Informiert das bislang für euch zuständige Finanzamt schriftlich (per Mail, Post oder Fax) und unter Angabe eurer Steuernummer über die Adressänderung. Das neue Finanzamt müsst ihr nicht extra in Kenntnis setzen. Hier gebt ihr einfach eure nächste Steuererklärung ab.

Ihr zieht innerhalb einer Gemeinde um? Dann genügt es sogar, die neue Adresse in der nächsten Steuererklärung anzugeben.

  • Frist: keine, spätestens mit der nächsten Steuererklärung
  • Erforderliche Unterlagen: keine
  • Kosten: keine

Steuerliche Ummeldung bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Auch Selbstständige teilen ihrem alten Finanzamt den Umzug mit. Die bisherige Steuernummer bleibt solange gültig, bis euch das neue Finanzamt eine Steuernummer zuteilt. Bis dahin reicht ihr eure Umsatzsteuer-Voranmeldung wie gewohnt ein.

Ansicht Einkommensteuererklärung an das Finanzamt
Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde reicht es, die neue Adresse beim Finanzamt in der nächsten Steuererklärung zu melden.

3. Kfz ummelden nach dem Umzug

Wer ein Fahrzeug besitzt, muss auch das richtig ummelden. Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde reicht es in der Regel, eure Kfz-Haftpflichtversicherung über den neuen Wohnsitz zu informieren.

Außerdem müsst ihr die Änderung bei der Kfz-Zulassungsstelle in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen lassen. In manchen Bezirken kann die Ummeldung sogar direkt im Einwohnermeldeamt erfolgen. Informiert euch am besten vorab bei eurer zuständigen Behörde.

Zieht ihr in eine andere Stadt, benötigt ihr für die Ummeldung in jedem Fall zusätzlich eine Versicherungsbescheinigung eurer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist seit 2015 nicht mehr notwendig. Fahrzeughalter dürfen bei einem bundesweiten Umzug ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

  • Frist: keine, sollte aber grundsätzlich unverzüglich erfolgen
  • Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (sofern diese bereits erforderlich war), SEPA-Kombimandat, gegebenenfalls Versicherungsbescheinigung
  • Kosten: 20 bis 50 Euro

4. Adresse nach dem Umzug bei der Hundesteuer ändern

Ihr teilt euer Zuhause mit einem Hund? Auch der muss umgemeldet werden. Schließlich seid ihr verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Die korrekte Anschrift ist daher wichtig.

Bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde genügt für die Ummeldung eine formlose Mitteilung bei der zuständigen Behörde. Welche das ist, hängt vom Wohnort ab. 

In der Regel sind Ordnungsamt, Verbraucherschutzamt, Finanzamt oder Einwohnermeldeamt der richtige Ansprechpartner. Hier könnt ihr häufig sogar zusammen mit eurer eigenen Ummeldung den Vierbeiner melden. Informiert euch über die Webseite der Gemeinde über das individuelle Vorgehen.

Zieht ihr in eine neue Stadt, müsst ihr den Hund innerhalb von zwei Wochen am bisherigen Wohnort ab- und im neuen Ort anmelden. Dies kann telefonisch, schriftlich oder über ein Online-Serviceportal erfolgen. Beachtet, dass sich bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinweg der künftige Steuerbetrag ändern kann.

  • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
  • Erforderliche Unterlagen: keine
  • Kosten: bis zu 30 Euro
Schlafender Labrador Golden Retriever Hund in Wohnzimmer auf grünem Kissen mit grauer Decke
Ihr habt einen Hund? Auch der muss umgemeldet werden.

5. Versorgungsbetriebe kündigen oder Adressänderung mitteilen

Informiert eure Versorgungsbetriebe für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme rechtzeitig über euren Umzug. Lest dafür kurz vor Auszug die aktuellen Zählerstände ab. Bleibt ihr weiterhin Kunde, genügt meist die Mitteilung der neuen Adresse und des Umzugstermins. Wer den Anbieter wechseln will, sollte seine Verträge rechtzeitig kündigen und sich um die Anmeldung am neuen Wohnort kümmern.

  • Frist: möglichst zeitgleich zum Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: keine beziehungsweise aktuelle Zählerstände
  • Kosten: möglich bei Tarif- oder Anbieterwechsel

Ihr wollt Energie und Geld sparen? Hier sind die besten Tipps, wenn ihr Strom-, Wasser- oder Gaskosten senken wollt.

6. Telefon und Internet bei Umzug ummelden

Damit ihr in der neuen Wohnung direkt erreichbar seid, denkt rechtzeitig ans Ummelden eures Telefon- und Internetanschlusses. Sofern ihr beim selben Anbieter bleibt, genügt in der Regel ein Anruf oder eine schriftliche Mitteilung über den Umzug. 

In den meisten Fällen ist ein Installationstermin mit einem Servicemitarbeiter vor Ort notwendig. Vereinbart diesen am besten schon, sobald euer Umzugstermin feststeht. Beachtet im Falle eines Anbieterwechsels die Kündigungsfrist.

  • Frist: möglichst vor dem Umzug
  • Erforderliche Unterlagen: je nach Anliegen
  • Kosten: bis zu 70 Euro
Ummelden von Telefon und Internet nicht vergessen!

Unser abschließender Tipp: Um sicherzustellen, dass Briefe oder Päckchen euch am neuen Wohnsitz garantiert erreichen, könnt ihr bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf 28,90 beziehungsweise 31,90 Euro für sechs Monate oder 37,90 für zwölf Monate.

Damit der Umzug reibungslos klappt, haben wir hier noch jede Menge praktische Tipps für euch:

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