Mit Hund eine Wohnung zu finden, gehört zu den schwierigsten Disziplinen auf dem Mietmarkt – unmöglich ist es jedoch nicht. Diese Tipps solltet ihr bei der Suche einer Wohnung mit Hund beachten.
Zur echten Königsdisziplin wird die Wohnungssuche aber, wenn auch noch ein Hund mit einziehen soll. Denn viele Vermieter haben Vorbehalte gegen die vierbeinigen Mitbewohner. Sei es aus Sorge, dass die Wohnung Schaden nimmt, oder vor ständigem Bellen in der Wohnung.
Wir verraten euch, wie ihr als Hundebesitzer eure Chancen auf eure Traumwohnung steigern und das Projekt "Wohnung mit Hund" erfolgreich meistern könnt.
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Worauf muss ich für eine Wohnung mit Hund achten?
Die neue Wohnung mit Hund sollte auf keinen Fall zu klein sein. Eine Einzimmerwohnung kann für den Hund – je nach Größe – schnell zum vierwändigen Gefängnis werden. Zudem solltet ihr darauf achten, dass ein Lift vorhanden ist, wenn die Wohnung nicht im Erdgeschoss liegt. Auch Parks und Freiflächen sollten in der Nähe sein, damit euer vierbeiniger Freund genügend Auslauf hat und sich nicht innerhalb der Wohnung abreagieren muss.
Wie ist die rechtliche Lage für eine Wohnung mit Hund?
Grundsätzlich ist die Haltung von Hunden in der Mietwohnung nicht untersagt – aber auch nicht per se erlaubt. In den meisten Mietverträgen gibt es einen sogenannten Genehmigungsvorbehalt. Das heißt, dass der Vermieter der Hundehaltung in der Mietwohnung vorab zustimmen muss.
Der Bundesgerichtshof urteilte 2013, dass eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die dies ausschließt, unwirksam ist. Dies bedeutet aber noch nicht, dass nun jede Tierhaltung erlaubt ist. "Vielmehr kommt es darauf an, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört", merkt der Berliner Mieterverein an.
Hunde gehören zu diesem "vertragsgemäßen Gebrauch" nur, wenn sie die Nachbarn nicht durch Geruch oder Bellen beeinträchtigen. Auch zu große Hunde, mehr als zwei Tiere in einer Wohnung und häufig bellende Hunde können abgelehnt werden. Dasselbe gilt für sogenannte "Listenhunde", also Kampfhunde.
Wenn das Hundeverbot im Vertrag individuell vereinbart wurde, besteht später keine rechtliche Möglichkeit, etwas dagegen zu tun.
Soll ich den Hund einfach verschweigen?
Nein. Zwar kann der Vermieter die Hundehaltung nur begründet ablehnen. Lebt trotz eines Verbotes aber ein Hund in der Wohnung, kann dies im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietvertrages führen.
Selbst wenn es nicht soweit kommt, wäre das Verhältnis mit dem Vermieter wohl stark belastet, wenn er im Nachhinein davon erfährt. Spielt daher mit offenen Karten und fragt von Anfang an, ob Hundehaltung erlaubt ist. Lässt sich erahnen, dass der Vermieter hundefreundlich ist, ist es auch ratsam, das Tier zur Besichtigung mitzunehmen und es vorzustellen.
Ist der Vermieter erstmal skeptisch, gibt es Argumente, mit denen ihr ihn möglicherweise überzeugen könnt. Mit Pochen auf gesetzliche Regelungen kommt ihr dabei eher nicht weiter – der Vermieter nimmt dann eben einen anderen Interessenten.
Versucht, dem Vermieter vielmehr seine Vorbehalte zu nehmen. Etwa, indem ihr euren Hund zur Besichtigung mitnehmt und zeigt, dass er wohlerzogen ist. Mit dem Nachweis einer Hundehaftpflicht könnt ihr zeigen, dass etwaige Schäden in der Wohnung von der Versicherung übernommen werden.
Auch mit Hundeführerscheinen oder einer Begleithundeausbildung lassen sich Vermieter überzeugen. Bestehen auch dann noch Zweifel, haben sich Vermieter auch schon mal von einem kleinen Mietaufschlag überzeugen lassen.
Suche einer Wohnung mit Hund: Unser Fazit
Mit Hund eine Wohnung zu finden, gehört auf jeden Fall zu den schwierigsten Disziplinen auf dem Mietmarkt – unmöglich ist es jedoch nicht. Generell kommt man mit der Wahrheit am weitesten und beugt damit auch späteren Problemen mit dem Vermieter vor.
Ein skeptischer Vermieter lässt sich schon mal überzeugen – und wenn er partout keine Vierbeiner in der Wohnung haben will, ist er wohl auch nicht der richtige für euch und eure vierbeinigen Freunde, oder? Dann sucht ihr eben eine andere Wohnung mit Hund.