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Widerruf Bauvertrag: Diese Tücken des Widerrufsrechts solltet ihr kennen


Einen Bauvertrag könnt ihr widerrufen. Doch das Widerrufsrecht hat für Bauherren auch Tücken, die ihr kennen solltet, bevor ihr von eurem Rücktrittsrecht beim Bauvertrag Gebrauch macht.

  1. Zugang der Widerrufserklärung muss nachweisbar sein
  2. Widerruf des Bauvertrags nach Beginn der Bauarbeiten
  3. Widerruf lässt Gewährleistung für bereits erbrachte Bauleistungen entfallen
  4. Bauvertrag lieber vorher prüfen lassen als später widerrufen

Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 650l BGB für Verbraucher bei einem Bauvertrag über einen Neubau oder einen größeren Umbau (Verbraucherbauvertrag) ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt einer ordnungsgemäßen Belehrung. Innerhalb dieser Frist können beide Seiten ohne Begründung von dem geschlossenen Bauvertrag zurücktreten. Das gilt allerdings nicht für Bauverträge, die notariell beurkundet wurden. Hier die wichtigsten Infos zum Widerruf beim Bauvertrag.

Die Widerrufsbelehrung beim Bauvertrag muss vor Vertragsschluss erfolgen. Erfolgt sie erst später, dann beginnt auch die 14-Tages-Frist erst später zu laufen. Wenn euer Bauvertrag keine oder keine ordnungsgemäße Belehrung enthält, dann kann er noch ein ganzes Jahr und 14 Tage seit Abschluss des Vertrags widerrufen werden.

Klingt erstmal gut, aber das Widerrufsrecht hat für Bauherren auch Tücken. Welche, das erklären wir hier.

Lest hier alles, was ihr grundsätzlich über Bauverträge wissen müsst: Bauvertrag: Alles über Bauvertrag BGB und Bauvertrag VOB

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Zugang der Widerrufserklärung muss nachweisbar sein

Wenn ihr einen Bauvertrag widerrufen möchtet, dann müsst ihr darauf achten, dass ihr den Zugang eurer Widerrufserklärung beim Vertragspartner nachweisen könnt. Für einen rechtssicheren Nachweis könnt ihr die Widerrufserklärung per Einschreiben schicken oder per Fax mit Sendebestätigung.

Der Widerruf beim Bauvertrag selbst ist unwiderruflich und darf an keine Bedingung geknüpft sein. Eine Begründung ist nicht notwendig. Aus der formlosen Erklärung muss allerdings eindeutig hervorgehen, dass ihr an dem geschlossenen Vertrag nicht mehr festhalten wollt.

Widerruf des Bauvertrags nach Beginn der Bauarbeiten

Wenn das Bauunternehmen vor dem Widerruf schon Leistungen erbracht hat, dann müsst ihr als Auftraggeber die erhaltenen Leistungen zurückführen. Das ist bei ausgeführten Bauleistungen aber nicht praktikabel und auch volkswirtschaftlicher Unsinn. Deshalb werden Bauherren in der Regel die ausgeführte Bauleistung bezahlen, also Wertersatz leisten müssen. Auch wenn sie sie am Ende gar nicht wollten.

Widerruf lässt Gewährleistung für bereits erbrachte Bauleistungen entfallen

Wenn allerdings die Teilbauleistung unerkannt fehlerhaft ausgeführt ist, zahlen die Bauherren zu viel Wertersatz. Das ist schlecht, denn Baufehler zeigen sich oft erst nach einiger Zeit. Deshalb gibt es für Verbraucher normalerweise auch eine fünfjährige Gewährleistungsfrist ab Abnahme. Der Anspruch auf die Rückzahlung von überhöhtem Wertersatz verjährt aber häufig früher.

Bauvertrag lieber vorher prüfen lassen als später widerrufen

Das gesetzliche Widerrufsrecht sollte euch also nicht dazu verleiten, übereilt einen Verbraucherbauvertrag zu unterschreiben. Es ist nur eine Notbremse. Deshalb gilt: Sorgt dafür, dass ihr vor Vertragsunterzeichnung ein Grundstück habt und dass dessen Bebaubarkeit sowie die Finanzierung bereits geklärt ist. Wann der richtige Zeitpunkt ist, einen Bauvertrag zu unterschreiben, lest ihr in unserem Ratgeber: Wann sollte ich einen Bauvertrag unterschreiben?

Und lasst den Bauvertrag vor eurer Unterschrift unbedingt von einem Fachanwalt für Baurecht juristisch überprüfen, damit darin keine für euch nachteiligen und später teuren Klauseln enthalten sind.

Wenn die Widerrufsfrist vorbei ist, gibt es unter Umständen auch noch Möglichkeiten, aus einem Bauvertrag rauszukommen. Was ihr dabei beachten solltet, das erklären wir in unserem Ratgeber:

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