Wohnen | Ratgeber
Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?
Streit am Gartenzaun gibt es häufig unter Nachbarn. Aber ein Streit um den Gartenzaun? Auch das kommt vor. Vor allem dann, wenn es um die Kosten dafür geht. Wer den Zaun zwischen Nachbarn bezahlen muss, darüber herrscht oft Uneinigkeit. Manche sind der Meinung, jeder müsse jeweils die Kosten für den rechten Zaun seines Grundstücks tragen. Doch das stimmt so nur in drei Bundesländern. Was wo gilt zur sogenannten Einfriedungspflicht und wann ihr den Zaun bezahlen müsst, das erklären wir hier.
Bevor ihr einen Streit vom Zaun brecht, lest hier, was der Nachbar grundsätzlich darf und was nicht.
Einfriedungspflicht: Muss mein Grundstück eingezäunt sein?
Um sein Grundstück vor unbefugtem Betreten zu schützen, hat jeder Eigentümer grundsätzlich gemäß § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht, sein Grundstück zur Einfriedung einzuzäunen.
Die Pflicht zu einer Grundstücksbegrenzung besteht hingegen nicht überall. Gilt in eurem Bundesland die sogenannte Einfriedungspflicht, heißt das im Klartext: Auf Verlangen eures Nachbarn müsst ihr einen Zaun, eine Hecke oder eine andere Abtrennung auf die Grundstücksgrenze setzen – ob ihr wollt oder nicht. Ob in eurer Region eine Einfriedungspflicht besteht, könnt ihr im jeweiligen Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes einsehen. Darin ist auch geregelt, wer die Kosten für den Zaun zu tragen hat.
Zaun zum Nachbarn: Wie ist die Rechtslage?
Fast jedes Bundesland regelt die Einfriedungspflicht in seinem Bau- und Nachbarrecht. Wo die Pflicht zur Grundstücksbegrenzung gilt und wo nicht:
- Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
- Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
- Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Wer muss den Zaun zum Nachbarn bezahlen?
Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss:
- Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
- Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt.
Gut zu wissen: Für den Zaun an der Rückseite des Grundstücks seid ihr gemeinsam mit demjenigen verantwortlich, dessen Eigentum dahinter liegt.
Überblick: Wer zahlt den Zaun zwischen zwei Grundstücken?
Bundesland | Regelung zur Einfriedung | Wer zahlt den Zaun? |
---|---|---|
Baden- Württemberg | keine Einfriedungspflicht (im Ortskern), gemeinsame Einfriedung (im Außenbezirk) | Grundstückseigentümer (im Ortskern), Nachbarn teilen sich die Kosten (im Außenbezirk) |
Bayern | keine Einfriedungspflicht | Grundstückseigentümer |
Berlin | Rechtseinfriedungspflicht | Eigentümer zahlt den rechten Zaun seines Grundstücks |
Brandenburg | Rechtseinfriedungspflicht | Eigentümer zahlt den rechten Zaun seines Grundstücks |
Bremen | keine Einfriedungspflicht | Grundstückseigentümer |
Hamburg | keine Einfriedungspflicht | Grundstückseigentümer |
Hessen | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Mecklenburg- Vorpommern | keine Einfriedungspflicht | Grundstückseigentümer |
Niedersachsen | Rechtseinfriedungspflicht | Eigentümer zahlt den rechten Zaun seines Grundstücks |
Nordrhein- Westfalen | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Rheinland-Pfalz | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Saarland | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Sachsen | keine Einfriedungspflicht | Grundstückseigentümer |
Sachsen- Anhalt | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Schleswig- Holstein | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Thüringen | gemeinsame Einfriedung | Nachbarn teilen sich die Kosten |
Welche Art Zaun zum Nachbarn muss ich zahlen?
Teilt ihr euch die Kosten für die Begrenzung mit eurem Nachbarn, ist das nicht unbedingt konfliktfrei. Immerhin kostet ein Zaun auf der Grundstücksgrenze je nach Material unterschiedlich viel und es könnte darüber Streit unter Nachbarn entstehen. Der eine will vielleicht einen einfachen Kunststoffzaun, der andere einen verschnörkelten, schmiedeeisernen Zaun. Grundsätzlich werden die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung zugrunde gelegt. Es geht also darum, welche Art von Zäunen in der Nachbarschaft vorherrscht.
Manchmal gibt es keine ortsübliche Einfriedung. Oder Nachbarn können sich nicht über die Art des Zaunes einigen. Dann sehen die meisten Nachbarschaftsgesetze einen etwa 1,20 Meter hohen Maschendrahtzaun vor. Falls ihr dazu Fragen habt, wendet euch am besten an das für euch zuständige Bauamt.
Zaun zwischen zwei Grundstücken erneuern – wer zahlt?
Auch die Kosten für den Unterhalt der Grundstücksbegrenzung, also zum Beispiel für Reparaturen am Zaun, wenn dieser kaputt ist, müsst ihr entweder zu gleichen Teilen bezahlen – oder, bei einer Rechtseinfriedung, sogar allein.
Bei Elementarschäden, zum Beispiel durch Unwetter wie Sturm oder Starkregen, der den Erdboden aufgeweicht und den Zaun zum Kippen gebracht hat, lohnt sich ein Blick in die Gebäudeversicherung, falls eine abgeschlossen wurde. Viele Versicherungen schließen auch den Schutz von Zäunen auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers mit ein. Häufig ist diese Klausel aber an die Bedingung geknüpft, dass der Gartenzaun nicht nur der Privatsphäre, sondern in erster Linie der Einfriedung des Grundstücks dient.
Nicht nur die Kosten für den Zaun zwischen zwei Grundstücken sorgen unter Nachbarn für Streit. Oft stellt sich auch die Frage, wie hoch der Nachbar seine Hecke wachsen lassen darf oder ob man überhängende Zweige seines Nachbarn abschneiden darf. Und auch, wer einen Sichtschutz errichten will, sollte sich informieren, wie er Ärger mit Nachbarn und Behörden vermeidet.
Tipp: Grunddienstbarkeiten, also Regelungen, die im Grundbuch eingetragen sind, können viele Konflikte mit dem Nachbarn verhindern.