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Stimmt es, dass Unkrautvernichtungsmittel im Garten verboten sind?

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Antonia Eigel


Unkraut rupfen zählt zu den unbeliebtesten Tätigkeiten in Garten und Hofeinfahrt. Mit Unkrautvernichtungsmitteln soll die lästige Arbeit vereinfacht werden. Doch sind solche Unkrautvernichter überhaupt erlaubt?

  1. Wann sind Unkrautvernichtungsmittel im Garten erlaubt?
  2. Unkrautvernichter auf Pflastersteinen, Gehwegen oder Garageneinfahrten sind verboten
  3. Sind Essig und Salz gegen Unkraut erlaubt?
  4. Alternativen zu chemischen Unkrautvernichtungsmitteln

Draußen wird's warm, die Blumen und Pflanzen im Garten fangen an zu sprießen und mit ihnen leider auch eine ganze Menge Unkraut, das sich mit Vorliebe auch gerne zwischen Pflastersteinen in der Einfahrt breit macht.

Wer keine Lust auf anstrengendes Unkraut jäten hat, findet im Netz oder Baumarkt zahlreiche Unkrautvernichtungsmittel, mit denen man das ungeliebte Grün schnell loswerden kann. Doch ist der Einsatz von Unkrautvernichtern im Garten oder der Garageneinfahrt nicht sogar verboten?

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Wann sind Unkrautvernichtungsmittel im Garten erlaubt?

Es kommt drauf an: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß § 12 des Pflanzenschutzgesetzes nur auf Flächen erlaubt, die:

  • landwirtschaftlich
  • forstwirtschaftlich
  • sowie gärtnerisch

genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel auch Haus- oder Kleingärten. Im Garten sind Unkrautvernichter, sogenannte Herbizide, zwar nicht empfehlenswert, aber grundsätzlich erlaubt. Doch es gibt ein paar Regeln, an die ihr euch halten solltet:

  • Pflanzenschutzmittel, auch solche für den Haus- und Kleingartenbereich, unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Vor dem Verkauf solltet ihr euch ausführlich über den Umgang mit solchen Unkrautvernichtern informieren.
  • Das Pflanzenschutzmittel muss zugelassen sein und darf nicht an Gewässern eingesetzt werden.
  • Zwar braucht es für Pflanzenschutzmittel in der privaten Anwendung keinen Sachkundenachweis. Sie müssen jedoch den Aufdruck "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" tragen.

Verkäufer von Pflanzenschutzmittel sind per Gesetz zur Beratung verpflichtet und müssen einen solchen Sachkundenachweis führen. Das gilt sowohl für Online-Händler als auch Privatverkäufer.

Unkrautvernichter auf Pflastersteinen, Gehwegen oder Garageneinfahrten sind verboten

Doch Vorsicht: Wollt ihr mit dem giftigen Pflanzenschutzmittel auch die gepflasterte Hofeinfahrt von Unkraut befreien, kann das mit einem hohen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Denn auf befestigten und sonstigen Freilandflächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach § 12 des Pflanzenschutzgesetzes verboten.

Gemeint sind damit unter anderem auch Grundstücks- oder Garageneinfahrten sowie gepflasterte oder anderweitig befestigte Plätze oder Parkplätze. Das Pflanzenschutzmittel kann auf solchen versiegelten Flächen nicht in den Boden versickern, sondern gelangt über die Kanalisation in Wasserwerke und somit auch ins Grund- und Trinkwasser.

Info: Ein nach wie vor beliebtes Pflanzenschutzmittel für den Privatgebrauch ist Glyphosat, auch unter dem Handelsnamen "Roundup" bekannt. Zwar wurde das Unkrautgift bereits 2018 aus den Baumarktregalen verbannt, online sind die Mittel auch für den Privatgebrauch aber immer noch erhältlich. Wir raten euch dennoch dringend vom Kauf solcher Unkrautvernichtungsmittel ab!

Sind Essig und Salz gegen Unkraut erlaubt?

Sucht man nach Alternativen zu chemischen Unkrautvernichtern, liest man häufig von Hausmitteln wie einem Essig-Salz-Gemisch, von Streusalz oder auch Natron, die gegen das unliebsame Grün in Hof und Garten helfen sollen.

Nach Angaben verschiedener Landwirtschaftskammern sind solche Substanzen zur Unkrautvernichtung jedoch verboten, da sie gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen. Demnach muss jedes Herbizid für jeden Anwendungsbereich zugelassen sein. Für selbstgemischte Unkrautvernichter träfe das nicht zu.

Das OLG Oldenburg entschied in einem Gerichtsverfahren (Az.: 2 Ss OWi 70/17) jedoch, dass es sich bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch nicht um ein Pflanzenschutzmittel handelt, sondern um Lebensmittel. Nach objektiven Gesichtspunkten sind sie also nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt und somit auch nicht verboten.

Dennoch: Ob das Einbringen von Essig und Salz ins Grundwasser nach anderen Gesetzen strafbar oder ordnungswidrig sein kann, wurde in diesem Fall nicht diskutiert. Wir raten euch deshalb auch von dieser Methode dringend ab.

Alternativen zu chemischen Unkrautvernichtungsmitteln

Wer umweltschonend das Unkraut im Garten oder der Garageneinfahrt loswerden will, der wird um die schweißtreibende Arbeit, das Unkraut zu rupfen, nicht herumkommen. Doch es gibt ein paar klassische Hilfsmittel und Methoden, derer ihr euch bedienen könnt:

  • Mechanische Entfernung: mit Hacke, Fugenkratzer, Wurzel- oder Fugenbürste, Hockdruckreiniger, regelmäßiges Kehren, kleines Küchenmesser
  • Thermische Entfernung: Abflammen mit dem Gasbrenner (auf allen Oberflächen möglich, außer auf solchen aus Kunststoff oder Bitumen)
Unkraut auf Pflastersteinen abflammen
Mit einem Abflammgerät könnt ihr Unkraut in Hof und Garten schonend entfernen.

Weitere Tipps erhaltet ihr in unserem Expertentipp Wie kann ich verhindern, dass Unkraut zwischen Pflastersteinen wächst? Wie ihr Unkraut zukünftig vorbeugen könnt, erfahrt ihr in Unkraut entfernen: Schonende Tipps für einen gesunden Garten.

Außerdem: Gegen ein bisschen Unkraut im Garten ist auch nichts einzuwenden. Besonders, wenn ihr einen naturnahen Garten haben wollt, in dem Tiere Igel, Schmetterlinge oder Wildbienen ein Zuhause finden können.

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