Fröstelt ihr in eurer Wohnung, obwohl ihr die Heizung voll aufgedreht habt? Und fühlen sich die Heizkörper auch gar nicht richtig heiß an? Dann kann es sein, dass euer Vermieter an den Temperaturreglern der Zentralheizung gespielt hat. Darf er die Temperatur einfach so runterregeln oder muss er eine Mindesttemperatur in eurer Wohnung gewährleisten?

Die Antwort ist: Euer Vermieter muss für die Mietwohnung eine Mindesttemperatur gewährleisten. Wie hoch diese Mindesttemperatur sein muss und welche Mietvertragsklauseln ungültig sind, erfahrt ihr hier. 

Außerdem verraten wir euch noch ein paar Tipps, was ihr selbst tun könnt, wenn es in der Wohnung mal nicht richtig warm wird. Und wir klären die Frage nach der Mindesttemperatur in der Wohnung angesichts der steigenden Energiepreise.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Mindesttemperatur in Wohnungen?

Grundsätzlich gilt: In der kalten Jahreszeit sind Vermieter laut Deutschem Mieterbund verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass in den Mietwohnungen eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann. 

Vermieter müssen diese Temperaturen aber nicht zu jeder Zeit garantieren. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens ist nach einer Nachtabsenkung eine Raumtemperatur von 18 Grad ausreichend.

Doch was sagt das Gesetz? Tatsächlich gibt es keine vorgeschriebene gesetzliche Raumtemperatur für Mietwohnungen. Es gibt jedoch unterschiedliche Gerichtsurteile, die Aufschluss geben. 

Kann die Wohnung tagsüber nicht auf mindestens 20 Grad und nachts nicht auf mindestens 18 Grad beheizt werden, sehen die Gerichte dies in der Regel als Mietmangel an. Eine Mietminderung ist in diesem Fall begründet. Auch ein defekter Heizkörper, der nicht in einem angemessenen Zeitraum vom Vermieter repariert wird, stellt einen Mangel dar.

Wann beginnt und endet die Heizperiode?

Die Heizperiode beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April. Innerhalb dieser Heizperiode müssen Mieter in der Lage sein, ihre Wohnung zu heizen. Achtet jedoch auch auf den Mietvertrag: Da sich das Klima beziehungsweise die Durchschnittstemperatur innerhalb Deutschlands unterscheidet, können im Mietvertrag leicht abweichende Heizperioden angegeben werden.

Außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage einschalten, wenn es so kalt ist, dass die Innentemperatur dauerhaft unter 18 Grad Celsius sinkt.

Welche Mindesttemperatur muss eine Wohnung haben?

Diese Mindesttemperaturen sollten in eurer Mietwohnung im Winter tagsüber erreicht werden können: 

RaumMindesttemperatur
Schlafzimmer18 °C
Wohnzimmer20 °C
Küche20 °C
Badezimmer22 °C

Diese Mindesttemperaturen gelten zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens müssen diese Mindesttemperaturen dagegen nicht erreicht werden. Nachts sind 18 Grad ausreichend.

Welche Temperatur nachts im Schlafzimmer optimal ist, lest ihr hier.

Sind Mietvertragsklauseln mit Temperaturen unter 20 Grad unwirksam?

Im Mietvertrag findet ihr in der Regel eine Klausel, in der das Thema "Zentralheizung" abgehandelt wird. Steht dort geschrieben, dass eine Temperatur von 18 Grad zwischen 8 und 21 Uhr ausreichen soll, so ist die Klausel laut Mieterbund unwirksam.

Kann in der Wohnung die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad nicht eingehalten werden, liegt möglicherweise ein Wohnungsmangel vor. Darunter fallen zum Beispiel undichte Fenster oder eine defekte Heizung. Der Vermieter ist nach § 536 BGB dazu verpflichtet, Mängel solcher Art zu beheben.

Tut er das nicht, könnt ihr sogar die Miete mindern. Um wie viel ihr mindern könnt, hängt davon ab, welche Räume wie lange zu kühl sind. Solltet ihr gar nicht heizen können, könnt ihr die Mietzahlung sogar komplett einstellen.

Der Mieterverein Köln rät dazu, die Temperaturen in einer Tabelle zu dokumentieren, am besten in Gegenwart eines Zeugen. Weitere Informationen und Tipps erhaltet ihr in diesem Video:

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Kein Warmwasser: Ist eine Mietminderung erlaubt?

Egal ob im Winter oder im Sommer, auch bei der Warmwasserversorgung muss der Vermieter für eine Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius sorgen. Wird diese nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor, den der Vermieter beheben muss. 

Tut er das nicht, seid ihr zu einer Mietminderung berechtigt – und zwar so lange, bis der Mangel behoben wurde. Um wie viel die Miete gekürzt werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Lasst euch am besten vom Mieterverein oder rechtlich beraten. Kürzt ihr die Miete zu stark, kann das eine Kündigung des Mietvertrags seitens des Vermieters begründen.

Sind 18 Grad in der Wohnung zu kalt?

Anders als Vermieter sind Mieter nicht dazu verpflichtet, die Wohnung auf eine bestimmte Temperatur zu beheizen. Entsprechende Klauseln, die Wohnung konstant auf einer Temperatur von 20 Grad zu halten, sind unwirksam. Es gibt keine Heizpflicht und keine gesetzliche Raumtemperatur, die Mieter einhalten müssen. 

Fühlt ihr euch bei einer Raumtemperatur von 18 Grad wohl und möchtet Heizkosten sparen – nur zu! Lest hier die besten Tipps zum Heizkosten sparen.

Aber Achtung: Für Mieter gilt die Sorgfaltspflicht. Ihr müsst so lüften und heizen, dass die Wohnung nicht beschädigt wird. Ist die Wohnung zu warm und zu feucht, begünstigt das beispielsweise das Wachstum von Schimmel. Die wichtigsten Regeln zum Lüften, lest ihr hier.

FAQs zum Thema Mindesttemperatur in der Wohnung

In der Nacht darf der Vermieter die Heizung ausschalten – vorausgesetzt, die Raumtemperatur in der Mietwohnung fällt nicht unter 18 Grad. Eine starke Auskühlung der Wohnung ist übrigens nicht nur im Interesse der Bewohner: Fällt die Temperatur im Innenbereich auf unter 16 Grad, steigt das Risiko für Schimmelbildung. Das Halten einer Mindesttemperatur von 18 bis 20 Grad senkt also auch das Risiko für Schimmel.

Lest hier die wichtigsten Heizregeln, die Geld sparen und das Schimmelrisiko senken.

Es gibt keine Mindesttemperatur für die Mietwohnung im Sommer, es sei denn, die Temperaturen fallen so stark, dass die Innentemperatur dauerhaft unter 18 Grad sinkt. Im Sommer führen häufiger zu warme Temperaturen zu Mieterstreitigkeiten.

Doch es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Maximaltemperatur. Die Wohlbefindlichkeitsschwelle liegt bei 26 Grad Celsius. Wird es in der Wohnung trotz geschlossener Jalousien deutlich wärmer, könnte das eine Mietminderung begründen. 

Bevor ihr bei der nächsten Hitzewelle aber kurzerhand die Miete kürzt, holt euch zuvor fachlichen Rat ein. Gerichte entscheiden im Streitfall unterschiedlich. 

Das Amtsgericht Hamburg entschied im Mai 2006, dass Innentemperaturen von 30 Grad am Tag und 25 Grad Celsius in der Nacht in einer Neubauwohnung nicht hingenommen werden müssen. Aufgrund dieses Mangels durfte die Miete um 20 Prozent gekürzt werden (Az. 46 C 108/04).

Das Ergebnis eines Streitfalls vor dem Amtsgericht Leipzig im September 2004 sah anders aus: Das Gericht entschied, dass Mieter in einer Dachgeschosswohnung mit höheren sommerlichen Temperaturen von bis zu 30 Grad Celsius rechnen müssen (164 C 6049/04).

Nicht immer aber liegt die Schuld beim Vermieter, wenn es in eurer Wohnung nicht richtig warm wird. Drei Gründe und was ihr selbst tun könnt, damit es in den eigenen vier Wänden wieder muckelig warm wird:

Es ist generell sinnvoll, einmal sorgfältig zu prüfen, wie ihr beim Heizen Energie einsparen könnt – dieser Artikel liefert hilfreiche Tipps dazu.

Im Juni 2022 forderten die Bundesnetzagentur und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), die Mindesttemperatur in Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius abzusenken, sofern der russische Gaskonzern Gazprom seine Lieferungen an Gasmengen in Herbst und Winter zu stark drossele.

Zwischen dem 1. September 2022 und 15. April 2023 galt: Eine Absenkung der Mindesttemperatur in Wohnungen fällt nun unter die "kurzfristigen" Maßnahmen der Bundesregierung zum Energiesparen. 

Demnach konnten zumindest Mieter die Raumtemperaturen in ihren eigenen vier Wänden freiwillig absenken. Und zwar auch dann, "wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt, als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre", so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung über beschlossene Energiesparmaßnahmen.

Das Kuriose: Der Beschluss der Bundesregierung bezog sich Mietvertragsklauseln, die sowieso unwirksam sind. Das teilte Jutta Hartmann des Deutschen Mieterbunds in einem Interview mit. Für Mieter besteht keine Heizpflicht, auch wenn der Mietvertrag eine solche Mindesttemperatur vorgeben sollte. Allerdings gilt für Mieter die Sorgfaltspflicht – und dazu zählt ein gutes Heiz- und Lüftverhalten.

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