Vermüllte Wohnung

Wohnen | Ratgeber

Mietnomade: So schütze ich mich vor Mietbetrügern


Wohnraum gegen Mietzahlung. Das ist die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Aber was, wenn der Mieter einfach nicht zahlt und trotzdem wohnen bleibt? Mietnomaden sind ein eher seltenes Phänomen. Wenn es einen Vermieter trifft, kann es aber richtig teuer werden. Mit unserer Checkliste könnt ihr euch vor Mietprellern schützen.

  1. Was sind Mietnomaden?
  2. Checkliste: Wie erkenne ich Mietnomaden?
  3. Für welche Wohnungen interessieren sich Mietnomaden?
  4. Gibt es eine Datenbank über Mietnomaden?
  5. Wie werde ich Mietnomaden wieder los?
  6. Mietnomade: Was muss ich bei der Räumung beachten?
  7. Die Mietpreller sind raus: Und was nun?
  8. Kann ich mich gegen Mietnomaden versichern?

Monatelanger Mietausfall, nervenzehrender Papierkrieg und am Ende eine verdreckte Wohnung, die erstmal renoviert werden muss, bevor wieder jemand einziehen kann. Erfahrungsberichte von Vermietern, die Opfer von Mietnomaden wurden, sind der Horror. 

Dass es zu solchen Vorfällen eher selten kommt, macht es im Einzelfall nicht besser. Für Mietausfall, Räumung, Entrümpelung und Renovierung kann der Schaden am Ende leicht bei 25.000 Euro liegen.

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Was sind Mietnomaden?

Als Mietnomaden (auch Einmietbetrüger, Mietpreller) werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die schon beim Einzug in eine Wohnung planen, die Miete zu prellen. Der Begriff Nomade bezieht sich dabei auf den Fakt, dass diese Menschen im Grunde nicht sesshaft sind. Sie ziehen in betrügerischer Absicht von einer Mietwohnung in die nächste, meistens, nachdem der geschädigte Vermieter ihnen fristlos gekündigt hat, da sie die vereinbarte Miete nicht gezahlt oder sie aufgrund angeblicher Mietmängel stark gemindert haben.

Der Eigentümer bleibt dabei oft nicht nur auf dem Mietausfall sitzen, sondern findet die Wohnung nach dem Auszug des Mietnomaden häufig in einem schlimmen Zustand wieder. Da die Bewohner nicht vorhaben, die Wohnung langfristig zu bewohnen, behandeln sie das Mietobjekt oft rücksichtslos. Nicht selten sind die Räume verdreckt und vollgemüllt. 

Es gibt auch Fälle, in denen das mitvermietete Inventar (Einbauküche, Badkeramik etc.) demontiert und veräußert wurde. Nach dem Auszug ist nicht selten eine Entrümpelung und umfassende Renovierung notwendig. Mietbetrug ist in Deutschland gemäß § 263 des Strafgesetzbuches strafbar.

Hinweis: Uns ist wichtig zu betonen, dass Menschen, die ihre Miete aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht zahlen können, keine Mietnomaden sind. Ein Mietnomade ist ein Betrüger, der die Miete vorsätzlich nicht begleicht. 

In Deutschland gehen die Angaben über die Größe des Problems auseinander. Während der Eigentümerverband Haus & Grund zunächst von 10.000 und mehr Fällen von Mietbetrug ausging, sprach das Bundesbauministerium 2015 von 1500 Fällen in den vergangenen 44 Jahren.

Zum Weiterlesen: Die Indexmiete bringt viele Mieter an ihre Belastungsgrenze: Alles, was Mieter und Vermieter über die Indexmiete in Zeiten der Inflation wissen müssen.

Checkliste: Wie erkenne ich Mietnomaden?

Mietnomaden wollen bei der Wohnungsbesichtigung nicht negativ auffallen. Insofern ist es nicht möglich, sie auf den ersten Blick zu erkennen. 

Im Gegenteil: Oft wirken sie wie der perfekte Mieter, sind gut gekleidet, eloquent und freundlich. Um euch vor Mietbetrügern zu schützen, müsst ihr bei euren Mietinteressenten einen Blick hinter die Kulisse werden.

Mit dieser Checkliste verhindert ihr, dass Mietnomaden in eure Wohnung ziehen:

  1. Umfassende Selbstauskunft ausfüllen lassen
    Je mehr Infos ihr bekommt, desto besser ist das Bild, das ihr euch von eurem potenziellen Mieter machen könnt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, nutzt ihr am besten einen Vordruck. Denn alles dürft ihr nicht fragen. Informationen zu den Themen Gesundheit, Religion, politische Orientierung, Hobbies, sexuelle Neigung und Ethnie gehen Vermieter zum Beispiel nichts an. Wichtig ist es, zu erfahren, ob der Bewerber die Miete aus seinem Arbeitseinkommen oder anderen Einkünften bestreiten kann (z.B. durch die letzten drei Gehaltsabrechnungen). Auch Fragen nach der Anzahl der Personen, die einziehen und der Haltung von größeren Haustieren sind zulässig.
  2. Bonitätsauskunft der Schufa anfordern
    Um das Risiko von Mietausfällen zu mindern, gehört die Schufa-Auskunft unbedingt dazu. Sie warnt euch vor Bewerbern, die bereits durch Zahlungsausfälle oder Inkasso-Verfahren negativ aufgefallen sind. Über die Schufa lässt sich außerdem die Identität eines künftigen Mieters eindeutig feststellen.
  3. Wohnsitz überprüfen
    Checkt den Personalausweis des Mietinteressenten. Mietnomaden haben oft keinen festen Wohnsitz im Ausweis stehen. Allerdings muss ein Blick reichen. Eine Kopie dürft ihr nicht anfertigen.
  4. Referenz des vorherigen Vermieters
    Ihr könnt vom Mieter eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters anfordern. Da dieser aber nicht zur Ausstellung verpflichtet ist, ist das Fehlen nicht automatisch ein Zeichen geringer Bonität. Sich ohne Einverständnis direkt an den vorherigen Vermieter zu wenden, ist dagegen nicht zulässig. Kann der Bewerber die Bescheinigung vorlegen, kann sie das Gesamtbild aber positiv abrunden.
  5. Kaution in bar fordern
    Statt einer Kautionsversicherung ist es besser, die Mietkaution in bar zu fordern. Kann der künftige Mieter das Geld nicht aufbringen, ist Skepsis angesagt.
  6. Klausel im Mietvertrag aufnehmen
    Legt im Mietvertrag fest, dass die Wohnung erst mit der Zahlung der ersten Rate der Kaution sowie der Überweisung der ersten Monatsmiete übergeben wird.

Kündigt schon bei der Besichtigung an, welche Informationen ihr braucht, um euch für einen Mieter zu entscheiden. Viele Mietpreller lassen sich schon im Vorfeld von zu viel Bürokratie abschrecken und versuchen es dann lieber dort, wo ihnen vor Unterschrift des Mietvertrags weniger Hürden in den Weg gelegt werden.

Je weniger Erfahrung ihr selbst in Sachen Vermietung habt, desto größer wird das Risiko auf einen Mietnomaden hereinzufallen. Beauftragt lieber einen Immobilienmakler für Vermietung. Deren standardisierte Bewerbungsprozesse können Mietnomaden in der Regel entlarven oder wirken ebenfalls abschreckend.

Vermieterwissen: Das darf nicht in der Hausordnung stehen.

Vermüllte Wohnung
Ist die vermietete Wohnung in einem solchen Zustand, kann es sein, dass Mietnomaden am Werk waren.

Für welche Wohnungen interessieren sich Mietnomaden?

Im Prinzip kann jede Wohnung in die Hände von Mietnomaden fallen. Es gibt aber Objekte, die bei Mietprellern besonders beliebt sind.  

  • Wohnungen, die privat vermietet werden. Hier setzen die Betrüger darauf, dass ihr die obige Checkliste nicht anwendet. 
  • Teure Wohnungen in begehrten Lagen. In diesen Fällen spielt die Höhe der Miete für die Mietpreller keine Rolle. Sie wollen sie ohnehin nicht begleichen und können entsprechend selbstbewusst und überzeugend auftreten. In diesen Fällen sind die beigebrachten Dokumente oft gefälscht.
  • Objekte, die in Wohnquartieren mit hohem Lehrstand liegen. Vermieter sind dann oft froh über jeden Interessenten und nehmen es mit Vorsichtsmaßnahmen nicht so genau.

Gibt es eine Datenbank über Mietnomaden?

Eine seriöse Liste aller entlarvten Mietnomaden gibt es nicht. Personenbezogene Daten zu sammeln und gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, ist eine rechtliche Grauzone. Auch Vermieter, die Daten über Mietnomaden weitergeben, können dafür belangt werden. Statt Mietnomaden an unseriöse Datenbanken zu melden, ist es besser, sie wegen Einmietbetrugs anzuzeigen.

Wir raten von der Nutzung dieser Portale ab. Zum einen wird sich nicht jeder potenzielle Mietnomade in diesen Datenbanken finden. Und zum anderen ist auch die Bonitätsprüfung über Schufa und Selbstauskunft in der Regel schon sehr aussagekräftig.

Wie werde ich Mietnomaden wieder los?

Sind Mietnomaden einmal in eurer Wohnung, ist es schwer, sie wieder loszuwerden. So funktioniert der Rauswurf nach den juristischen Spielregeln:

Die Abmahnung

Ist euer Mieter eine Monatsmiete im Rückstand, fordert ihr ihn in einer Abmahnung auf, die ausstehende Miete zu zahlen. Das könnt ihr ab dem fünften Werktag eines Monats tun, an dem die Miete noch nicht bei euch eingegangen ist. In der Regel wird eine 10-Tages-Frist angesetzt. Wird diese nicht für die Zahlung genutzt, habt ihr das Recht, eurem Mieter ordentlich zu kündigen.

Die Kündigung

Als Vermieter könnt ihr eurem Mieter fristlos kündigen (§ 543 BGB), wenn die Miete in zwei aufeinander folgenden Monaten oder länger nicht gezahlt wurde. Auch eine einseitige, nicht gerechtfertigte Mietminderung kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. 

Liegt tatsächlich ein Fall von Mietprellerei vor, ist damit aber noch lange nicht gesagt, dass der Bewohner auch auszieht. Betrüger legen es darauf an, dass sie herausgeklagt werden. So gewinnen sie weitere Zeit, in der sie "mietfrei" wohnen können.

Als Vermieter solltet ihr zunächst den persönlichen Kontakt suchen. Denn es sind natürlich auch viele andere Gründe denkbar, warum ein Mieter nicht zahlt oder eben nicht zahlen kann. Dass betrügerische Absicht dahintersteckt, ist eher selten.

Das solltet ihr bei einer Kündigung von Mietnomaden beachten:

  1. Kündigung muss schriftlich erfolgen
  2. Die Übergabe sollte nachweisbar sein (z.B. durch Zeugen oder per Einschreiben)
  3. Die Kündigung sollte begründet sein
  4. Sie sollte eine (kurze – meist 14-tägige) Frist zur Räumung und anschließenden Herausgabe des Schlüssels enthalten.

Mietnomade: Was muss ich bei der Räumung beachten?

Verlässt der Mietnomade die Wohnung nicht freiwillig und fristgerecht, folgt die Räumungsklage. Sie leitet den Räumungsprozess ein. Bis ein vollstreckbares Urteil vorliegt, kann es bis zu einem Jahr dauern – je nach Auslastung des zuständigen Gerichts. 

Am Ende steht zunächst die Anordnung einer Räumungsfrist (zwei bis drei Monate). Lässt der Mieter sie verstreichen, folgt die Zwangsräumung und die Rückgabe des Objekts an den Eigentümer.

Dazu kommt der Gerichtsvollzieher zum Räumungstermin mit einem Schlosser und einem Umzugsunternehmen. Das Schloss wird ausgewechselt, die Möbel werden eingelagert und können binnen eines Monats gegen Zahlung der Lagerungsgebühr vom Mietnomaden wieder ausgelöst werden. 

Bei der Sonderform „Berliner Räumung“ sorgt der Gerichtsvollzieher nur für die Herausgabe der Räume und den Tausch des Schlosses. Der Besitz des Mieters verbleibt in der Wohnung. 

Vorteil: Die Berliner Räumung ist günstig. Nachteil: Ihr solltet alle verbliebenen Gegenstände genau dokumentieren, damit kein neuer Ärger droht. Und: Ihr müsst euch selbst darum kümmern, die Gegenstände anderweitig unterzubringen.

Ärgerlich für den Vermieter: Er muss nicht nur die Kosten des Verfahrens zahlen, sondern bleibt häufig auch auf den Kosten für die Zwangsräumung und Renovierung sitzen. Die Mietnomaden sind in der Regel mittellos und können nicht für Mietschäden und Mietrückstände haftbar gemacht werden.

Die Mietpreller sind raus: Und was nun?

Wurde die Wohnung vermüllt hinterlassen, steht zunächst eine Haushaltsauflösung an. Dazu solltet ihr am besten eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Schließlich geht es nicht nur um die Arbeit selbst, sondern auch um die seelische Belastung beim Anblick des Zustands eurer Immobilie.

Bevor ihr euch an die Renovierung macht, solltet ihr euch klar sein, ob ihr erneut vermieten oder das Objekt lieber verkaufen wollt. Wenn ihr lieber verkaufen wollt, lohnt sich die Investition in eine neue Einbauküche oder ein Bad oft nicht. Der Käufer wird sich das Haus oder die Wohnung ohnehin lieber so herrichten, wie er es mag.

Wollt ihr wieder vermieten, ist eine Sanierung indes unvermeidbar. Eventuell ist das die Chance, mit einer modernen, höherwertigen Ausstattung ein anderes Klientel anzusprechen und künftig höhere Mieteinnahmen zu erzielen.

Kann ich mich gegen Mietnomaden versichern?

Eine normale Rechtsschutzversicherung deckt Fälle von Mietnomadentum nicht ab. Allerdings gibt es spezielle Mietnomadenversicherungen. Diese werden auch unter dem Begriff "Mietausfallversicherung" angeboten. 

Versichert sind aber in der Regel nicht nur die Mietausfälle, sondern auch die Kosten für notwendige Renovierungen und Entrümpelungen. Die Kosten liegen zwischen 150 € und 250 € pro Jahr und versicherter Wohnung. Gerichts- und Anwaltskosten sind meistens nicht abgedeckt.

Wohnglück-Ratgeber: Diese Versicherungen sind für Vermieter außerdem sinnvoll. 
 

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