Versicherungen für Vermieter können das finanzielle Risiko mindern und Eigentümern viel Ärger ersparen. Gut zu wissen: Die meisten Versicherungen können auf die Mieter umgelegt oder von der Steuer abgesetzt werden. Welche Versicherungen für Vermieter sinnvoll sind.

Was sind die wichtigsten Versicherungen für Vermieter?

Folgende Versicherungen können sich für Vermieter lohnen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung (nur, wenn ihr eure Immobilie möbliert vermietet)

Warum sind bestimmte Versicherungen für Vermieter unverzichtbar?

Ob ein Wasserschaden im Badezimmer oder Sturmschäden auf dem Dach: Unerwartete Unglücke können Vermieter teuer zu stehen kommen. Damit Eigentümer von vermieteten Immobilien für die Reparaturen nicht mit ihrem Privatvermögen aufkommen müssen, gibt es Versicherungen, die sich für Vermieter lohnen. 

Welche Versicherungen speziell für Bauherren wichtig sind, erfahrt ihr hier.

Wie können Vermieter durch eine Gebäudeversicherung profitieren?

Die Wohngebäudeversicherung ist für alle zu empfehlen, die eine Immobilie besitzen. Sie springt ein, wenn eure Immobilie durch Feuer, Sturm, Hagel oder Wasserschäden beschädigt oder zerstört wird. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung könnt ihr übrigens als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Auch interessant: Gebäudeversicherung: Was deckt sie ab, was ist sinnvoll? 

Wo liegt der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung und der Vermieter-Haftpflicht?

Eine Haftpflichtversicherung benötigt ebenfalls jeder Immobilienbesitzer. Während bei selbst bewohnten Häusern die private Haftpflichtversicherung ausreicht, benötigen Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. 

Diese schützt euch vor Schadensansprüchen bei Unfällen im Zusammenhang mit eurem Haus oder dem Gemeinschaftseigentum. Wenn ihr als Eigenheimbesitzer allerdings nur einzelne Zimmer vermietet oder euer Zuhause ab und an als Ferienhaus anbietet, dann reicht eure private Haftpflichtversicherung aus.

Gut zu wissen: Auch die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung könnt ihr über eindeutige vertragliche Regelungen im Mietvertrag gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlegen. Allerdings müsst ihr diese Kosten innerhalb der Nebenkostenaufstellung für den Mieter nachvollziehbar aufführen.

Wenn ihr mehrere Wohnungen auf unterschiedlichen Grundstücken vermietet, dann braucht ihr für jede Wohnung eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wenn ihr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Eigentümergemeinschaft vermietet, dann schließt der Verwalter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab und legt die Kosten auf alle Eigentümer um. Ihr solltet allerdings beachten, dass der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nur im Bereich des Gemeinschaftseigentums greift.

Kommt es in eurer Wohnung, also im Sondereigentum, zu einem Schaden, dann haftet ihr als Vermieter. Das kann ein Brand sein, der durch ein fehlerhaftes Küchengerät aus der mitvermieteten Einbauküche verursacht wird. Oder es löst sich ein Teil der Deckenverkleidung und verletzt den Mieter oder einen seiner Besucher. 

Die Haftung, die sich aus der Vermietung von Wohnungen ergibt, kann bereits durch eure private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Wenn nicht, dann könnt ihr sie in der Regel gegen einen Beitragsaufschlag miteinschließen.

Es kann allerdings sein, dass der Schutz nur für eine vermietete Einliegerwohnung oder nur bis zu einem bestimmten Mietpreisvolumen gilt. In solchen Fällen ist eventuell der Abschluss einer gesonderten Wohnungs-Haftpflichtversicherung sinnvoll.

Lest hier: Wasserschaden: Diese Versicherungen braucht ihr im Ernstfall. Denn ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich, er kann auch richtig teuer werden. Wir erklären euch, welche Versicherung bei welcher Art von Wasserschaden zahlt.

 

Überflutete Küche
Ist die vermietete Wohnung wegen eines Wasserschadens nicht mehr bewohnbar, dann springt die Versicherung ein.

Welche Rolle spielt die Vermieter-Rechtsschutzversicherung?

Rechtsstreitigkeiten über Mieterhöhungen oder die Rückzahlung einer Kaution kommen immer mal wieder vor. Wo Mietern der Mieterrechtsschutz hilft, greift bei Vermietern eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung. Ob ihr sie abschließt oder nicht, ist Geschmackssache.

 "Ich würde sie dann empfehlen, wenn ihr viele Wohnungen vermietet", sagt Versicherungsberater Harald Peschken. Wenn ihr Erfahrung als Vermieter habt und eure Mieter mit entsprechender Sorgfalt ausgewählt habt, dann werdet ihr diese Rechtsschutzversicherung für Vermieter bei korrektem Verhalten eher nicht benötigen.

Was deckt eine Mietausfallversicherung ab und ist sie sinnvoll?

Wenn eine Wohnung zum Beispiel wegen eines Wasserschadens einige Zeit lang nicht bewohnbar ist, dann hat der Mieter das Recht, die Miete zu reduzieren oder die Zahlung ganz einzustellen. In der Gebäudeversicherung ist der Mietausfall wegen eines Schadens abgedeckt, aber das gilt nur für den Wohnbereich, sagt Harald Peschken.

Wenn ihr in eurer Immobilie Gewerberäume vermietet, dann ist es sinnvoll, dass ihr euch gegen einen Mietausfall in Folge eines Schadens absichert. Vor allem, wenn ihr die vermietete Immobilie stark finanziert habt und auf die Mieteinnahmen angewiesen seid. Damit die Finanzierung nicht zusammenbricht, ist eine Mietausfallversicherung ratsam.

Daneben bieten einzelne Versicherungen wie die Rheinland-Rion auch Mietnomaden-Versicherungen an. Mietnomaden mieten Wohnungen an, in der Absicht, nie die Miete zu zahlen und hinterlassen häufig Chaos und Zerstörung, wenn sie schließlich per Gerichtsentscheid zum Auszug gezwungen werden. 

Diese Versicherungspolicen kosten viel Geld. Die Kosten lassen sich nicht auf die Mieter umlegen. Außerdem sind die späteren Schadenersatzleistungen begrenzt. Am besten schützt ihr euch als Vermieter, indem ihr Mietinteressenten selbst genau überprüft.

Welche Versicherungen Vermieter auf Mieter umlegen können

Die gute Nachricht für Vermieter: Viele der Versicherungen für Vermieter könnt ihr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dazu zählen:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Fahrstuhlhaftpflichtversicherung
  • Gastankhaftpflichtversicherung.

Nicht umlegbar sind dagegen:

  • Reparaturversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Gebäudehausratversicherungen
  • Privathaftpflichtversicherungen
  • Mietausfallversicherungen.

Lest außerdem, wie ihr die Grundsteuer umlegen könnt.

Welche Versicherungen können Vermieter absetzen?

Je mehr Versicherungen ihr abschließt, desto tiefer müsst ihr natürlich in die Tasche greifen. Die gute Nachricht ist allerdings: Für eure Vorsorge gibt es Unterstützung vom Staat. Denn als Vermieter könnt ihr einige Versicherungen von der Steuer absetzen. Beiträge für folgende Versicherungen könnt ihr als Werbungskosten oder Betriebskosten steuerlich geltend machen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Brandversicherung
  • Glasversicherung
  • Sturmversicherung
  • Bauherrenversicherung
  • Öltankversicherung

Hier erfahrt ihr, wie ihr energetische Sanierungen steuerlich absetzen könnt.

Was kosten Versicherungen für Vermieter?

Wie hoch der individuelle Beitrag genau ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Schließlich hängen die Kosten von verschiedenen Eckpunkten wie dem Standort oder dem Baujahr der Immobilie ab. Daher gelten die folgenden Zahlen nur als grobe Orientierung. 

Da die zahlreichen Anbieter in Leistung und Beitragshöhe stark variieren, solltet ihr euch unverbindliche Angebote einholen, diese vergleichen und euch gegebenenfalls von einem unabhängigen Experten, etwa bei der Verbraucherzentrale, beraten lassen. 

Art der VersicherungKosten
Wohngebäudeversicherungab ca. 200 Euro jährlich
Hausratversicherungab ca. 50 Euro jährlich
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtab ca. 50 Euro jährlich
Mietausfallversicherungab ca. 70 Euro jährlich
Vermieterrechtschutzversicherungab ca. 130 Euro jährlich

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