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Stimmt es, dass man auf dem Balkon keine Wäsche trocknen darf?


Ob aus Bequemlichkeit, Platzmangel oder aufgrund der frischen Luft: Viele Menschen trocknen ihre Wäsche aus praktischen Gründen gerne draußen auf dem Balkon. Doch ist das überhaupt erlaubt?

  1. Welche Wäsche ihr auf dem Balkon trocknen dürft
  2. Klausel bezüglich Wäsche trocknen auf dem Balkon ungültig
  3. Was der Vermieter auf dem Balkon verbieten darf und was nicht

Ob nasse Wäsche an der frischen Luft viel schneller trocknet als in der Wohnung, ist umstritten. Doch Fakt ist: Steht der Wäscheständer auf dem Balkon, nimmt er in der Wohnung keinen Platz weg. Für viele ist das Grund genug, die feuchte Wäsche einfach draußen aufzuhängen.

Manch anderer Mieter findet den Anblick vielleicht unzumutbar und auch im Mietvertrag oder der Hausordnung finden sich oftmals Klauseln, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagen. Doch was stimmt? Darf man Wäschen nun auf dem Balkon trocknen oder nicht?

Der Deutsche Mieterbund sagt: Ja, ihr dürft eure Wäsche auf dem Balkon trocknen, allerdings mit ein paar Einschränkungen. Welche das sind und ob Klauseln im Mietvertrag, die das Wäschetrocknen auf dem Balkon verbieten, erlaubt sind, erfahrt ihr hier.

Welche Wäsche ihr auf dem Balkon trocknen dürft

Mieter haben grundsätzlich das Recht, ihre "kleine" Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen und dort zu trocknen. Gemeint sind damit Socken, Unterwäsche oder kleinere Teile wie T-Shirts, die man einfach aufhängen kann. Dazu dürft ihr auch eine Wäscheleine spannen oder eine Wäschespinne aufstellen.

Aber: Als Mieter oder Mieterin müsst ihr gemäß Mietrecht grundsätzlich darauf achten, dass ihr durch die Balkonnutzung generell keine anderen Mitmieter stört. Wann etwas als störend empfunden werden kann, ist jedoch nicht explizit im Mietrecht geregelt.

Eure frisch gewaschene Bettwäsche über dem Balkongeländer zu trocknen und somit dem Mieter untendrunter die Sicht aus dem Fenster zu versperren, könnte aber schon dazugehören. Für solche "große" Wäsche empfiehlt der Deutsche Mieterbund die dafür vorgesehenen Gemeinschaftsräume wie Speicher oder Trockenkeller zu verwenden, falls es in eurem Haus welche gibt.

Vielleicht habt ihr aber auch gar keinen Balkon und wisst oft nicht wohin mit dem Wäscheständer? Dann schaut euch auch mal diese stylischen Deckentrockner oder Wandwäscheständer an.

Klausel bezüglich Wäsche trocknen auf dem Balkon ungültig

Klauseln in Hausordnung oder Mietvertrag, die das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon untersagen, sind unwirksam. Auch wenn in der Hausordnung geschrieben steht, dass die nasse Wäsche ausschließlich in einem dafür vorgesehenen Trockenraum aufgehängt werden darf, bedeutet das für euch nicht, dass ihr eure Wäsche nicht trotzdem in der Wohnung oder auf dem Balkon trocknen dürft. 

Zumal der Balkon nicht zum Innenraum eurer Wohnung zählt und die Hausordnung hier nicht greift. Das geht aus einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Brühl (21 C 256/00) aus dem Jahr 2000 hervor.

Wusstet ihr, dass Wäsche auch im Winter auf dem Balkon trocken werden kann? Angeblich trocknet sie dann sogar schneller. Warum das so ist, erfahrt ihr in "Stimmt es, dass Wäsche im Winter auch bei Minusgraden trocknet?"

Person hängt Wäsche auf dem Balkon auf
Allgemein darf Wäsche auf dem Balkon getrocknet werden.

Was der Vermieter auf dem Balkon verbieten darf und was nicht

Doch es gibt auch Dinge, die müssen Vermieter nicht erlauben, wenn es ums Wäsche trocknen auf dem Balkon geht. Zum Beispiel, wenn ihr eine Wäscheleine in der Hauswand verankern wollt und ihr dafür große Löcher in die Hausfassade bohren müsst. 

Gleiches gilt übrigens auch, wenn ihr einen Sichtschutz auf dem Balkon anbringen wollt und dieser in der Hauswand verankert werden muss. Geringfügige Verletzungen der Substanz sind jedoch gestattet, so das Urteil des Landgerichts Nürnberg Fürth (7 S 6265/89).

Wollt ihr die Wäscheleine lediglich mit Metallhaken am Balkongeländer befestigen, sollte das aber kein Problem darstellen, da die Vorrichtung nicht an der Außenwand befestigt werden muss und ihr somit keine "baulichen Veränderungen" vornehmt.

Dennoch unser Rat: Jede bauliche Veränderungen, die ihr auf dem Balkon vornehmen wollt, solltet ihr im Vorfeld mit eurem Vermieter absprechen und euch schriftlich genehmigen lassen.Und sei es nur das kleinste Loch, das ihr in die Wand bohren müsst, um die Wäscheleine aufspannen zu können. So könnt ihr einen möglichen Rechtsstreit und eventuell aufkommende Kosten vermeiden.

Ihr wollt wissen, was alles auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht? Dann schaut mal in unseren Ratgeber "Was ihr auf dem Balkon dürft – und was nicht!" Falls ihr plant, im Sommer auf den Balkon zu grillen, dann könnt euch auch dieser Artikel interessieren.

Quellen: Deutscher Mieterbund

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