Ein Hoch auf den Balkon! Er dient nicht nur als 1-a-Urlaubsdestination, sondern versüßt euch auch so manchen Feierabend im lauen Sommerlüftchen. Natürlich nur, wenn ihr euch bei Balkon-Gestaltung und -Nutzung an die Regeln haltet. Ein Überblick, was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht.
Wem gehört der Balkon?
Um zu wissen, was ihr dürft und was nicht, gilt es zunächst einmal zu verstehen, warum für den Balkon andere Regeln gelten als für euer Wohnzimmer. Generell ist der Balkon Teil eurer Miet- oder Eigentumswohnung. Daher habt ihr grundsätzlich das Recht, diesen Bereich gemäß euren Vorstellungen zu nutzen und zu gestalten.
Allerdings handelt es sich beim Balkon gleichzeitig um einen "offenen Raum". Somit ist er Teil einer gemeinschaftlichen Fläche. Damit ist es euren Nachbarn sowie dem Vermieter durchaus möglich, Einfluss darauf auszuüben, wie ihr euren Balkon gestaltet.
Balkon gestalten: Welche Einrichtung ist erlaubt?
Die gute Nachricht: Ihr dürft euren Balkon gestalten, wie ihr wollt – wenn ihr eure Nachbarn nicht damit belästigt und das Aussehen des Wohnhauses nicht beeinträchtigt. Welchen Liegestuhl ihr für euren Balkon aussucht oder welche Balkonmöbelsets ihr aufstellt? Sollte eure Vermieter oder Nachbarn nicht weiter tangieren.
Probleme bekommt ihr allerdings, wenn ihr auf dem Balkon große Fahnen anbringt, welche die Sicht eurer Nachbarn beeinträchtigen. Achtung auch bei Windspielen und anderen tongebenden Einrichtungsgegenständen: Hiervon könnten sich andere Menschen gestört fühlen.
Markise anbringen auf dem Balkon: Ist das gestattet?
Sonnenschirme und Markisen schützen euch vor den Sonnenstrahlen und geben euch Sichtschutz. Doch nicht immer ist das Anschrauben eines Sonnenschutzes auf dem Balkon erlaubt. Stellt ihr einen Sonnenschirm mit Fuß auf, seid ihr aus dem Schneider. Müsst ihr allerdings in Wand oder Decke bohren, benötigt ihr die Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergesellschaft. Denn: Hierbei handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Wohnobjekt und einen Eingriff in die Bausubstanz.
Ist ein Sichtschutz auf dem Balkon erlaubt?
Kennt ihr das: Ihr wollt ein ausgiebiges Sonnenbad nehmen, allerdings ist euer Balkon sehr gut einzusehen? Vor den Blicken der Nachbarn schirmt euch ein Sichtschutz ab. Viele Mieter wollen sich beim Sonnenbaden auch vor den Blicken ihrer Nachbarn schützen. Das ist generell erlaubt.
Allerdings hat auch der Vermieter in diesem Bereich ein Mitspracherecht. Verfügt das Wohnobjekt über ein einheitliches Erscheinungsbild, müsst ihr den Sichtschutz auf eurem Balkon diesen Vorgaben anpassen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ihr euren Balkon in auffälligen Farben streichen wollt.
Mit welchen Pflanzen dürft ihr euren Balkon gestalten?
Die Pflanzenliebhaber unter euch dürfen nun aufatmen: Grundsätzlich habt ihr freie Wahl, mit welchen Pflanzen ihr euren Balkon gestaltet. Doch kein Recht ohne Pflicht: Ihr seid für die Sicherheit auf dem Balkon verantwortlich. Das heißt, ihr sorgt dafür, dass Balkonkästen und Blumentöpfe an Ort und Stelle bleiben – auch wenn es stürmt. Achtet ihr nicht darauf, kann dies zu einer Abmahnung durch den Vermieter und schließlich zur fristlosen Kündigung führen.
Bei Hängepflanzen in Blumenkästen oder -ampeln, wie etwa Geranien, ist ebenfalls Rücksichtnahme angesagt. Wuchern die bis auf den Balkon unter eurem hinunter, könnten sich eure Nachbarn beschweren. Bringt die Gewächse also so an, dass das nicht passiert. Oder schneidet sie entsprechend zurück.
Ist das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon in Ordnung?
Nicht selten kommt es vor, dass Vermieter versuchen, euch das Aufhängen eurer Wäsche auf dem Balkon zu verbieten. Allerdings haben sie damit nur selten Erfolg. Selbst wenn die Hausordnung das Wäschetrocknen auf dem Dachboden oder im Wäschekeller vorschreibt, dürft ihr eure nasse Bekleidung im Freien trocknen. Das regelte das Amtsgericht Brühl im Jahr 2000.
Worauf ihr achten müsst: Dass der Wäscheständer nicht über das Balkongeländer hinausragt und bei Windböen nicht vom Balkon wehen kann. Und dass die Wäschestücke nicht zu euren Nachbarn herüberbaumeln. Anders sieht es nur bei Bettwäsche, Tischtüchern und ähnlich großen Wäschestücken aus. Steht in eurer Hausordnung ein Verbot, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, solltet ihr die "große Wäsche" auch nur in dem vorgegebenen Trockenraum aufhängen.
Unser Fazit
Euren Balkon dürft ihr eigentlich generell gestalten, wie ihr mögt. Vorausgesetzt, ihr stört weder eure Nachbarn noch das einheitliche Erscheinungsbild eures Wohnhauses. Maßnahmen, die einen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten, sind streng geregelt.
Vor dem Bohren, dem Streichen des Balkons in auffälligen Farben oder dem Aufstellen von großflächigem Sichtschutz gilt: Werft einen Blick in die Hausordnung oder fragt eure Vermieter direkt nach einer Erlaubnis. So seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite und könnt den Sommer in vollen Zügen genießen.