Bauen | Ratgeber

Tiny-House-Siedlung planen: Informationen für Kommunen


Gemeinden erhalten immer häufiger Anfragen von Tiny-House-Fans nach Grundstücken und Stellplätzen oder Tiny-House-Siedlungen. Hier finden Kommunalpolitiker und Verwaltungen alles, was sie wissen müssen, um diese neue Wohnform zu ermöglichen.

  1. Wie wollen Tiny-House-Fans wohnen?
  2. Was wünschen sich Tiny-House-Fans von den Gemeinden?
  3. Welche Infrastruktur benötigen Tiny Houses?
  4. Welche Flächen sind für Tiny Houses geeignet?
  5. Das zeichnet Tiny-House-freundliche Gemeinden aus
  6. Wo können sich Kommunen beraten lassen, wenn sie Tiny Houses ansiedeln wollen?

Das Interesse an Tiny Houses wächst und wächst. Immer mehr Kommunalpolitiker zeigen sich offen für diese neue, minimalistische Wohnform und in immer mehr Gemeinden gibt es Überlegungen, Flächen für Tiny Houses auszuweisen oder gar eine Tiny-House-Siedlung wie jene im bayerischen Mehlmeisel zu ermöglichen. Eine Übersicht aktueller Bestrebungen gibt es hier.

Viele Projekte scheitern bisher aber an den Kommunen. Zu groß sind die Vorurteile und Bedenken, denn Tiny-House-Siedlungen sind –anders als andere gemeinschaftliche Bauprojekte – Neuland für die Verwaltung.

Und so ist das größte Problem aller Tiny-House-Fans immer noch die Grundstückssuche. Dabei bieten Tiny-House-Ansiedlungen durchaus Vorteile für Kommunen. Wir stellen hier Informationen für Gemeinden zusammen, die ihnen dabei helfen sollen, sich für das Tiny-House-Movement zu öffnen.

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Wie wollen Tiny-House-Fans wohnen?

Tiny-House-Fans wollen nachhaltig und mit verringertem CO2-Fußabdruck leben. Sie wollen finanziell unabhängig sein und mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben. Sie müssen nicht unbedingt auf kleinem Fuß leben, sie wollen es. Interessant ist diese Art des Lebens auch für viele alleinstehende, ältere Menschen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Tiny Houses, nicht alle haben Räder. Generell geht es um kleine Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, die zum dauerhaften Wohnen geeignet und in irgendeiner Form transportabel sind.

Infografik zu drei unterschiedlichen Tiny House Arten

Manchen Tiny-House-Bewohnern reicht ein einzelnes kleines Baugrundstück, das zwischen 100 und 300 Quadratmeter groß ist, viele wollen aber gerne in Gemeinschaft in einer Tiny-House-Siedlung leben. Sie wünschen sich gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen wie zum Beispiel eine Werkstatt, Küche oder ein Waschhaus.

Wichtig ist vielen Tiny-House-Fans eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, denn sie verzichten häufig auch auf ein Auto.

Was wünschen sich Tiny-House-Fans von den Gemeinden?

Wir haben in der Tiny House Deutschland-Gruppe auf Facebook Tiny-House-Fans gefragt, was sie sich von den Gemeinden wünschen würden. Folgende Punkte wurden häufig genannt:

  • Hauptwohnsitz anmelden: Ganz wichtig ist vielen Tiny-House-Fans, dass sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Tiny House anmelden können.
  • Weniger Vorgaben bezüglich der Optik: Tiny-House-Fans wünschen sich weniger Vorgaben für die Optik der Minihäuser, also bezüglich der Farbe oder der Dachform.
  • Gelockerte Anschlusspflichten: Viele Tiny-House-Fans wollen möglichst autark leben. Vor allem der Anschlusszwang an die Kanalisation gefällt vielen nicht, weil sie lieber einer Trockentrenntoilette oder Komposttoilette haben wollen, gern auch in Verbindung mit einer Kleinkläranlage.
  • Gemeinschaftshaus: Viele Tiny-House-Fans wollen am liebsten zusammen mit anderen in einem Tiny-House-Dorf leben und wünschen sich dort ein Gemeinschaftshaus, welches die notwendigen Ver- und Entsorgungsanschlüsse bündelt, sowie als Dorfmittelpunkt Räume für alle zur Verfügung stellt. Dieses Haus könnte auch die Meldeadresse für alle (wie in einem Mehrfamilienhaus) sein. Es könnte darüber hinaus die Tinys mit Photovoltaik und Windstrom versorgen, oder hat ein Blockheizkraftwerk.

Tiny Houses unter Bäumen
Tiny-House-Fans wollen oft zusammen mit anderen leben und sich Gemeinschaftseinrichtungen teilen.

Welche Infrastruktur benötigen Tiny Houses?

Ein Tiny House benötigt nicht viel:

  • einen Frisch- und Abwasseranschluss.
  • einen 230 Volt-Strom-Anschluss.
  • und meist auch einen Internetanschluss.

Auf Wunsch sind auch (teil)autarke Varianten möglich.

Ein Stellplatz sollte dabei, je nach Lage, nicht mehr als maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter Pacht pro Monat kosten.

Welche Flächen sind für Tiny Houses geeignet?

Tiny Houses bieten durch ihre kompakte Größe und ihre Mobilität die Chance, auch Flächen für Wohnzwecke zu entwickeln, die für eine konventionelle Bebauung nicht in Frage kommen:

  • Innerörtliche Brachflächen und Baulücken können durch Tiny Houses genutzt werden.
  • Sonder- oder Vorratsflächen für geplante Straßentrassen oder Kanalerweiterungsflächen können temporär genutzt werden und der Gemeinde Pachteinnahmen bringen.
  • Mit Tiny Houses ist eine Nachverdichtung auf Grundstücken, die für eine Bebauung mit klassischen Wohnhäusern zu klein sind, möglich.
  • Ausgleichsflächen, die vor Bodenversiegelung geschützt werden sollen, kann man so dem Wohnungsmarkt zuführen, indem man dort Tiny Houses erlaubt.
  • Ehemalige Zechengelände oder Industriebrachen, auf denen Tiefbaumaßnahmen kritisch sein können, eignen sich für Tiny Houses, die kein Fundament benötigen.
  • Mit Tiny Houses können so genannte "Enkelgrundstücken", also Grundstücke, die (noch) nicht bebaut werden sollen, temporär für Tiny Houses vermietet werden. Beispiele für diese Vorgehensweise finden sich in Tübingen und Biberach.

Das zeichnet Tiny-House-freundliche Gemeinden aus

Gemeinden, die das Wohnen in Tiny Houses ermöglichen wollen, können einiges tun, um die Grundstückssuche für Tiny-House-Besitzer einfacher zu machen.

  • Sie können Baulücken-Eigentümer darüber informieren, dass neben dem bekannten Erbbaurecht auch eine temporäre Bebauung nach §95 BGB für nur wenige Jahre möglich ist. Auf diese Weise ließen sich "Enkelgrundstücke" unmittelbar bewohnbar machen.
  • Sie können Baufenster anpassen, damit man mehrere Häuser auf einem großen Grundstück aufstellen kann.
  • Sehr hilfreich ist es auch, wenn Gemeinden bei der Bauleitplanung darauf achten, auch die neuen Wohnformen zu berücksichtigen. So sollten Fassaden, Dachformen, Dachneigungen und Dacheindeckungen bei Häusern unter 50 Quadratmetern Nutzfläche nicht vorgegeben werden. Aus Gewichts- und Platzgründen haben Tiny Houses nämlich oft Holz- oder Metallfassaden sowie Flachdächer oder Pultdächer mit Metalleindeckung.
  • Eine Gemeinde kann einen Campingplatz nach §12 Abs. 7 BauGB über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan inklusive zugelassener Nutzung zum dauerhaften Wohnen in eine Tiny House Siedlung umwandeln.
  • Alternativ können Bauaufsichtsbehörden auch eine "Duldung" ausstellen, also die schriftliche Erklärung zum Nichteinschreiten, um das dauerhafte Wohnen auf dem Platz und somit die Anmeldung als Erstwohnsitz zu erlauben.

Bei entsprechender Pressearbeit haben Projekte für Tiny-House-Siedlungen eine große imagefördernde Wirkung für die jeweilige Kommune und sind vor allem für Orte, die Einwohner verlieren, eine große Chance.

Wo können sich Kommunen beraten lassen, wenn sie Tiny Houses ansiedeln wollen?

Vor kurzem hat sich ein Tiny-House-Verband gegründet. Der Verband unterstützt Kommunen gerne dabei, Tiny-House-Siedlungen zu errichten, beantwortet Fragen und kann über die regionalen Tiny-House-Vereine auch Stellplatz-Interessenten vermitteln. Kontakt: info@tiny-house-verband.de

Zudem bietet das Beratungs- und Planungsunternehmen IndiViva jeden ersten Donnerstag im Monat zwischen 15 und 16 Uhr eine kostenlose Beratung für Gemeindevertreter. Die Sprechstunde findet online via Skype statt. Hier kann man sich anmelden.

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