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Reservierungsvereinbarung: Vorteile, Nachteile, Kosten


Nach einer Reservierungsvereinbarung bietet der Makler das Objekt keinen anderen Interessenten mehr an. Was sich erstmal gut anhört, hat aber einige Haken. Wir verraten, welche und klären den Unterschied zu einem Vorvertrag beim Hauskauf.

  1. Was ist eine Reservierungsvereinbarung?
  2. Wann ist eine Reservierungsvereinbarung sinnvoll?
  3. Wie hoch ist die Reservierungsgebühr?
  4. Welchen Vorteil hat der Makler?
  5. Welchen Vorteil hat der Verkäufer?
  6. Ist eine Reservierungsvereinbarung rechtlich bindend?
  7. Bekommt der Käufer die Gebühr zurück?
  8. Wo liegt der Unterschied zum Vorvertrag?

Auf der Suche nach der Traumimmobilie geraten Interessenten häufig in Zeitnot. Euch gefällt ein Haus oder eine Wohnung, aber hundertprozentig sicher seid ihr euch noch nicht, und die Finanzierungszusage ist auch noch nicht in trockenen Tüchern? In dieser Situation hilft eine Reservierungsvereinbarung.

Euer Makler verpflichtet sich, das Objekt für einen festgelegten Zeitraum keinen anderen potentiellen Käufern anzubieten. Das nimmt euch den Druck und schafft Freiraum für überlegtes Handeln. Aber ist die Reservierung rechtlich bindend? Und was passiert mit der Reservierungsgebühr, wenn man sich doch für eine andere Immobilie entscheidet?

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Eine Reservierungsvereinbarung (auch Reservierungsvertrag) wird in der Regel zwischen einem Makler und einem Kaufinteressenten getroffen. Der Makler verpflichtet sich darin, das Objekt keinen anderen Interessenten anzubieten und es nicht mehr aktiv zu bewerben. Für diesen Verzicht erheben Makler häufig eine Reservierungsgebühr.

Für den Käufer ist es wichtig, dass nicht nur der Makler, sondern auch der Verkäufer die Vereinbarung unterschreibt. Andernfalls kann sich der Käufer nicht sicher sein, ob der Besitzer der Immobilie nicht vielleicht weitere Makler beauftragt hat oder selbst parallel auf Käufersuche ist. In beiden Fällen wäre die Reservierung für den Interessenten wertlos.

Die Reservierung muss zeitlich befristet sein. Üblich sind vier bis acht Wochen. Die konkrete Frist ist aber Verhandlungssache.

Die Reservierung vermittelt dem potentiellen Käufer zwar das Gefühl, nun auf der sicheren Seite zu sein. Allerdings garantiert eine Reservierung in privatschriftlicher Form nicht den künftigen Kauf. Selbst eine notarielle Vereinbarung erhöht zwar die Rechtssicherheit, letztlich könnt ihr aber nur nach dem Abschluss eines Vorvertrags sicher sein, dass beide Seiten bereit sind, das Geschäft künftig abzuschließen.

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Wann ist eine Reservierungsvereinbarung sinnvoll?

Aus Käufersicht ist eine Reservierungsvereinbarung sinnvoll, wenn ihr noch nicht hundertprozentig sicher seid, ob ihr das Objekt kaufen wollt, ihr aber verhindern wollt, dass es euch ein anderer Interessent wegschnappt. Seid ihr hingegen ganz sicher, dass ihr kaufen wollt, ihr aber zum Beispiel nur noch auf die Zusage eurer Bank wartet, ist ein Vorvertrag die bessere Option.

Wie hoch ist die Reservierungsgebühr?

Üblich sind fünf bis zehn Prozent der späteren Maklerprovision. Liegt die Reservierungsgebühr darüber – also ab 10 bis 15 Prozent – wird eine notarielle Beurkundung notwendig. Denn spätestens dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass der finanzielle Druck auf den Käufer steigt, den Kauf auch abzuschließen, um nicht zu viel Geld zu verlieren. Der Notar sorgt durch seine Beratung dafür, dass Käufer nicht unüberlegt handeln.

Bei einem späteren Vertragsabschluss wird die Reservierungsgebühr mit der dann fälligen Maklercourtage verrechnet.

Springt der potentielle Käufer wieder ab, behalten viele Makler die Gebühr ein. Allerdings haben Gerichte schon häufig im Sinne der Käufer entschieden und die Gebühr für unwirksam erklärt. Einige Makler verzichten daher beim Abschluss einer Reservierungsvereinbarung bereits auf eine Gebühr.

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Welchen Vorteil hat der Makler?

Auch für Maklerinnen und Makler bedeutet eine Reservierungsvereinbarung mehr Sicherheit. Im beruflichen Alltag hören sie täglich, wie potentielle Käufer ihnen versichern, das Objekt unbedingt erwerben zu wollen. Häufig springen sie aber wieder ab und der Vermittlungsprozess beginnt von vorne, da das Objekt ja in der Zwischenzeit nicht beworben wurde.

Eine Reservierung bietet davor keinen Schutz, aber sie erhöht dennoch die Verbindlichkeit. Noch effektiver ist das Vorgehen durch die Erhebung einer Gebühr. So unterschreiben nur die wirklich ernsthaften Interessenten eine Reservierungsvereinbarung.

Welchen Vorteil hat der Verkäufer?

Eine Reservierungsvereinbarung wird in erster Linie zwischen Kaufinteressent und Makler geschlossen. Wird der Verkäufer über die Reservierung informiert und unterschreibt sie, kann sie auch für ihn von Vorteil sein. Schließlich liegt es in seinem Interesse, dass der Verkauf an einen verlässlichen, solventen Käufer möglichst schnell über die Bühne geht.

Anders sieht es aus, wenn der Makler die Vereinbarung verschweigt. Während der Makler als Ausgleich für die Vermittlungspause die Reservierungsgebühr erhält, kann das Vorgehen für den Verkäufer auch Nachteile haben. Schließlich geht er davon aus, dass das Objekt über den Makler einer Vielzahl von Interessenten präsentiert wird und nicht nur einem einzigen, der auch wieder abspringen kann. Unterm Strich bringt dem Verkäufer ein Vorvertrag deutlich mehr Sicherheit.

Ist eine Reservierungsvereinbarung rechtlich bindend?

Eine Reservierungsvereinbarung ist juristisch gesehen eine eher unsichere Angelegenheit. Sie schafft nur ein Gefühl von Verbindlichkeit und keine Garantie für den späteren Immobilienkauf. Wird eine Gebühr erhoben, nutzt das Ganze in erster Linie dem Makler. 

Eine Relevanz hat eine Reservierungsvereinbarung nur, wenn der Makler den Alleinauftrag zur Vermittlung hat und wenn sie individualvertraglich geregelt wurde und nicht nur als vorformulierte Klausel Teil der AGBs des Maklers ist. Immer mehr Gerichte sehen sogar eine notarielle Beurkundung als unbedingt erforderlich an.

Bekommt der Käufer die Gebühr zurück?

Erhebt der Makler für die Reservierung einer von ihm vermittelten Immobilie eine Gebühr, wird diese in der Regel mit der späteren Provision verrechnet. Im Fall eines Vertragsabschlusses entsteht also kein Problem. Zu Schwierigkeiten kommt es allerdings oft, wenn der potentielle Käufer wieder abspringt. 

In diesem Fall fordern die meisten Kunden die Gebühr zurück und der Ärger endet häufig vor Gericht. Nicht selten stellt sich dann die Unwirksamkeit der Reservierungsvereinbarung heraus.

Tipp: Als Käufer könnt ihr eurem Makler zunächst eine Frist setzen. Erstattet er die Gebühr bis dahin nicht zurück, ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.

Wo liegt der Unterschied zum Vorvertrag?

Beim Thema Hauskauf kommt es oft zu einer Verwechslung der Begriffe Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung. Hier seht ihr die Unterschiede in der Übersicht:

 
VorvertragReservierungsvereinbarung
Wird zwischen potentiellem Käufer 
und Verkäufer geschlossen.
Wird zwischen potentiellem Käufer und Makler
geschlossen. Es ist sinnvoll, dass der Verkäufer
auch unterschreibt.
Sinnvoll, wenn ihr unbedingt kaufen wollt,
aber noch nicht alle Bedingungen für
den Abschluss des Kaufs erfüllt sind
(fehlende Finanzierungszusage,
Baugenehmigung etc.).
Sinnvoll, wenn ihr als Käufer noch im
Entscheidungsprozess seid. Sinnvoll, 
wenn ihr als Verkäufer unseriöse Offerten
minimieren wollt.
Rechtlich verbindlichRechtlich unverbindlich
Muss notariell beurkundet werden, 
um verbindlich zu sein.
Sollte notariell beurkundet werden.
Verpflichtet beide Parteien zum
späteren Vertragsabschluss 
(wenn alle Bedingungen erfüllt sind).
Verpflichtet den Makler lediglich dazu, das 
Objekt nicht anderen Interessenten 
anzubieten. Enthält keine verbindliche Kauf-, 
bzw. Verkaufszusage.
Verursacht Notarkosten, die häufig der
Käufer trägt (Kostenübernahme
kann aber individuell auch
anders geregelt werden).
Kostet bei vielen Maklern eine Gebühr 
(5-15 Prozent der späteren Courtage). 
Diese erweist sich oft als unrechtmäßig.
Vertragsbrüchige Partei muss
Schadenersatz leisten.
Kein Schadenersatz vorgesehen.
Die Dauer der Vereinbarung
wird im Vorvertrag festgelegt.
Die Reservierungsfrist muss in der 
Vereinbarung festgelegt werden. 
Üblich sind ein bis zwei Monate. Eine Frist 
von mehr als 6 Monaten ist nicht zulässig.

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